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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.10.1880
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.10.1880
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- Deutsch
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Supplement zu Schlosser's Weltgeschichte, zu Brockhaus', Piercr's, Meyers Leriko». ft7948.z ments erklärt Haben, meinen verbindlichsten Dank aus. Die günstige Aufnahme desselben schreibe ich zunächst den an der Spitze meines Circulars stehenden geehrten Firmen zu, deren große Erfolge zu Versuchen anspornen, und ich kann es jenen: den Herren: W. Brau müller L Sohn in Wien, Emil Gutzkow und A. Werther in Stuttgart nicht genug Dank wißen, daß sie meiner Bitte um Einführung dieses Supplementes so bereitwillig entgegen- kamen. Wenn sich der Verleger eines Lexikons in einem Circular kürzlich darüber beklagt, daß sein eigenes Supplement keine genügende Verbreitung finde, so ist das leicht erklär lich, und er sollte sich darüber nicht wundern, da ihm die Gründe doch bekannt sind. Dieselben sind nicht in der geringen Verwendung des Sortimenters, auch nicht in dem Erscheinen meines Supplements zu suchen, und ich würde sie verschwiegen haben, wenn nicht dieser Ver leger — obgleich er mich und mein Supplement nicht bei Namen nennt — eine Entgegnung meinerseits provocirt hätte. Die rücksichtslose Art dieses Verlegers, Alles, was seinem Ver lage nur irgendwie Concurrenz machen könnte, in der Oeffentlichkeit herabzusetzen und zu ver unglimpfen — ich erinnere nur an den aber sie bedarf doch endlich mal einer Zurück weisung auch von Seiten des Buchhandels, da mit der Concurrenz-Neid sich nicht ferner in so Form, die bereits auch von Anderen Nachahmung gefunden, kundgibt und die dem Buchhandel zur gereicht. Auf die Verunglimpfung meines Supple mentes von Seiten jenes Verlegers einzugehen, wird man nicht erwarten, da als Werthmesser der Beurtheilung Brotneid nicht competent ist; nahm er sich aber die Mühe, mein Supplement mit seinem Lexikon zu vergleichen, so mußte er allerdings in dem Glauben bleiben, daß sein Lexikon das bessere sei, weil die Daten in bei den Werken nicht immer übereinstimmen. Darauf würde ich reagiren und den „Wechselbalg" schon heute bei der Stirnlocke fassen, wenn ich mir nicht etwas für den Nachtisch aufsparen wollte. Weshalb verweigern denn die Abonnen ten auf ein Lexikon die von dem Verleger des Hauptwerkes herausgegebenen Supplemente? Der Sortimenter, der Abonnenten auf ein Lexikon hat, wird den Versuch machen, auch das Supplement des Hauptwerk-Verlegers ab zusetzen, er wird es jedoch in den meisten Fällen zurück-, iu vielen Fällen nicht bezahlt er halten, weil manche Abonnenten der Ansicht sind, das Supplement sei gratis zu liefern, da der Verleger im Prospekte das „vollstän dige Werk in 15 Bänden oder 150 Lie ferungen, mehr erscheint nicht", versprochen hat. Von dem Erscheinen eines Supplementes sagt der Prospect kein Wort. Es entsteht hier aus eine unangenehme Correspondenz mit dem Kunden, welcher in der beanspruchten Bezahlung eines 16. Bandes eine Benachteiligung ver meint, der dies , ja des Verlegers nennt und darin nicht ganz Unrecht zu haben scheint, da das Gericht sich nicht selten dieser Auffassung angeschlossen hat. Der größere Theil der Kunden, jeder Differenz über die des Verlegers, zurück. Das ist ein Grund, weshalb das Supple ment des Hauptwerk-Verlegers nicht gekauft wird. Der weitere Grund ist in dem Inhalte des Abonnenten wenig Verlockendes bietet. Man bekommt Tagesgeschichte, eben Erlebtes, was noch frisch im Gedächtnisse haftet, was man in Zeitungen und Revuen bereits hundertmal vor gesetzt erhalten hat und das in trockener Weise obendrein sehr breitgetreten ist. Es liegt ja im Interesse der Verlags handlung, daß sie das Vorstehende bestreitet, und ich hoffe, sie wird es thun, da mir als dann Gelegenheit geboten wird, noch Weiteres darüber zu sagen. Ich aber rede aus Ersah rung, die ich bei einer früheren Auflage eines Lexikons gewonnen habe, als ich das Supple ment der Verlagshandlung als Fortsetzung expedirte; ich thue das aber niemals wieder! Seit dieser Zeit gebe ich eigene Supple mente heraus! Wer, wie ich, etwa 8000 Abonnenten auf verschiedene Lexika hat, weiß besser, was diesen nützlich und nothwendig ist. als der Verleger, der im egoistischen Sinne die für die nächste Auflage seines Lexikons bestimmten Arbeiten seines literarischen Büreaus noch für die eben beendete verwerthet; ihm liegt vor allen Dingen daran, die alten Abonnenten so lange wie möglich zu halten, und möchte er gleich 2 Fliegen auf einmal schlagen. Der Sortimenter muß allerdings auch darauf bedacht sein, seine Abonnenten so lange wie möglich zu fesseln, aber er erreicht das aus oben angeführten Gründen mit dem Supplemente des Hauptwerk-Verlegers nicht. Deshalb ließ ich zuerst ein „Reichs- Gesetzbuch und Rechtslexikon" als Supple ment zu allen Lexiken erscheinen und der Erfolg, wie mehrere hundert zustimmende Erklärungen der Abonnenten über die Güte des Werkes er munterten mich zu einem ferneren Supplement bande, dem Tagebuch der Geschichte u. Biographie. Auf dem Umschläge des 1. Heftes und im Prospecte befindet sich meine Erklärung, daß die Herausgabe weder von der Rcdaction, noch von dem Verleger irgend eines der genannten Haupt werke erfolge; hier kann also von Täuschung keine Rede sein, sofern mein Concurrent durch Verschweigung dieses Umstandes nicht selbst täuschen wollte. Im Prospecte sind circa 100 Empfehlungen meines Supplements, zum Theil von Gelehrten, enthalten. Das redet glaub hafter, als Concurrenz-Neid. Im Buchhandel ist so Vieles wunderbar, daß man sich bald mich die im Buchhandel so gering vertretene Rechtskenntniß Wunder. Das Preß ge setz ge- ftattet Allen die Herausgabe von Supplementen in jeder Form; die Gewerbeordnung gibt jedem Buchhändler das Recht, sein Geschäft zu betreiben, wie es ihm paßt, es darf ihn Nie mand darin schädigen, und das Strafgesetz buch schützt ihn gegen Beeinträchtigung seines Gewerbes, entstanden durch Verläumdung, Ver unglimpfung u. s. w. Es wird hohe Zeit, die in den Köpfen Einzelner entstandene Verwirrung an der Hand des Strafgesetzbuchs wieder zu regeln, damit das Ansehen des Buchhandels ferner nicht darunter leide. Jeder Einsichtige wird die Machinationen der gedachten Verlagshandlung ; ihre Handlungsweise ist gerichtet und ihre Größe rettet sie nicht vor dem gerechten Urtheil des Buchhandels. Fleiß und reger Strebsamkeit sich die Wege seines Berufes zu ebnen, um so schwerer und unerträglicher wird es, wenn sich entgegenstellt und der Boden bestritten wird, der nicht einem Einzelnen gehörig oder von Einem gepachtet ist, sondern den beackern kann, wer da will. Dazu erbitte ich mir die rege Unterstützung des Sortimentsbuchhandels und ich ersuche die jenigen Firmen, welche durch den Mißerfolg mit dem Supplement eines Lexikon-Verlegers ab geschreckt wurden, doch mit meinem Supple ment einen neuen Versuch zu machen, der, nach den Erfolgen Anderer zu urtheilen, gewiß recht günstig ausfallen wird. Geehrte Firmen, welche mein Circular nicht erhalten haben sollten, wollen es verlangen. Berlin, den 14. October 1880. August Bolm'S Verlag. 8LIHP80N L Oo. ill üivlläcm ;47949.^ lisksrn LllM8elis8 Lartimsiit, „ „ Lsrlm: Herr M. 8. küül. „ „ Ltuttxart: Herr Ostinxsr. „ „ kranökurt u/N.: kommst. s47950Z Man offerirl für Verleger guter Romane die deutsche Uebersetzung des renommirten russischen Originalromans des Grafen L. Tolstoi, Krieg und Frieden. mit Genehmigung des Verfassers zum ersten Male vollständig ins Deutsche übertragen; ferner andere Romane hervorragender russischer Autoren. Gleichzeitig werden Uebersetzungen beliebiger Schriften aus dem Russischen ins Deutsche entgegengenommen. Adresse gibt W. Sutthoff's Buchhandlung in Moskau. s4795lZ Die Herren Verleger von Schriften über Sectenwesen werden um Zusendung von 1 Exempl. L cond. gebeten. Schneeberg. Otto Heyde. s47952.^ Für die deutsche Uebersetzung eines bedeutenden ausländ, populär - Wissenschaft!. Werkes (naturwissensch. Richtung), das in vielen Ausl, erschienen ist, wird ein Verleger gesucht. Ms. steht zur gef. Einsicht zu Diensten; Be dingungen sehr günstig. Gef. Offerten sub k. 536. an die Exped. d. Bl.
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