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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.02.1916
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- 1916-02-18
- Erscheinungsdatum
- 18.02.1916
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Redaktioneller Teil. .ir 40, 18. Februar 1916. Ihr müßt weltpolitisch denken lernen, sagt Teubner, und legt Kjcllens Großmächte der Gegenwart hinzu. Von mir, sagt der Jnselvcrlag, nehmt Rudolf Alexander Schröders Deutsche Oden und gesammelte Gedichte. Dann stifte ich Treitschkes Politik, sagt S. Hirzel« usw. usw. Man sieht schon, die Literaturkcnnt- nisse Hofmillers sind nicht schlecht, leider übersieht er aber voll- ständig, daß das Verhältnis der Verleger zu den Werken ihrer Autoren nicht auf Willkür beruht, sondern auf rechtskräftigen Erträgen, die für beide Parteien bindend sind. Was z. B. Haessel betrifft, so kann ich nur sagen, daß die hoffnungsvolle ^Wendung »H. stiftet den Jürg Jenatsch« praktisch vollkommen unmöglich ist, da Haessel zu einer solchen Stiftung garnicht be rechtigt wäre. So oder ähnlich wird die Sache auch bei den übrigen Verlegern liegen. Gesetzt den Fall, die Verleger hätten wirklich die Absicht, auf den Hostnillerschen Plan einzugehen — und eine Form für die von ihm vorgeschlagene Gesellschaft würde sich bei allscitigem guten Willen schließlich finden lassen —, so würden in jedem einzelnen Falle Vertragsänderungen vorge- uommen werden müssen, die die größten Schwierigkeiten zur Folge haben dürften. Im Verkehr zwischen einem Verleger und seinem noch lebenden Autor wäre das schon mißlich genug; wie die Sache aber gemacht werden soll, wenn die Erben des Ver legers mit den Erben eines Autors zu tun haben und diese aus zahlreichen Personen bestehen, oder gar die Verlagshandlung eine Gesellschaft ist, das läßt sich überhaupt nicht absehen. Wer Josef Hofmiller als Publizisten schätzt, wird um so mehr betroffen sein, in seinem Artikel den schon öfter in der Presse erhobenen Vorwurf wiederzufinden, die deutschen Verleger hätten -mehrfach durch das starre Ausnützen ihres Verlagsrechts ihren Autoren, ihrer Kasse und den deutschen Lesern gleich sehr ge schadet«. Hofmiller setzt noch hinzu »Nicht nur der Adel, sondern auch das Verlagsrecht verpflichtet«. Dieser Satz ist nicht zu bestreiten, es fragt sich bloß, wohin die Verpflichtung zielt. Der Adel verpflichtet doch Wohl den Adligen, anständig zu leben, nicht aber etwa sein von den Vorfahren ererbtes Schloß oder sein Rittergut zu verschenken. Ebenso verpflichtet selbstverständlich das Verlagsrecht den Verleger dazu, die Werke seiner Autoren anständig auszustalten, die abgeschlossenen Verträge pünktlich zu erfüllen und auch einmal ein gutes Buch trotz der sicheren Aussicht auf Verlust zu verlegen. Eine Verpflichtung zur Preis gabe wohlerworbener Rechte aus dem Verlagsrechte herleiten zu wollen, kann doch die Absicht nicht sein. Übrigens enthält die Behauptung von der starren Ausnutzung res Verlagsrechts einen Widerspruch in sich selbst. Wie kann »ran etwas aus nützen und dadurch zugleich sich und seinen Autoren schaden? Es ist aber den Erhebern jenes Vorwurfs auch nicht so sehr um die Kassen der Verleger zu tun als um eine allgemeine Volksbeglückungs-Jdee: Das Publikum soll angeblich geschädigt sein. Dies ist Wohl die Hauptsache. Und da muh man nun ernstlich fragen, weshalb denn das Buch eines noch lebenden oder noch geschützten Autors nicht auch einen anständigen Preis haben soll. Wie reimt sich das fortwährende Gejammer, daß das deutsche Volk seine Dichter verhungern lass«, mit dem anderen fortwährenden Gejammer zusammen, daß die Bücher zu teuer seien? Kommt denn der etwas höhere Preis für Werke noch geschützter Autoren nur den Verlegern und nicht auch den Verfassern zugute? überall im Leben trägt das Billige den Steinpel des Wertlosen an sich. Nur beim Buche soll es sich anders Verhalten. »Bis jetzt«, schreibt Campe an Dingelstedt, »setzte ich kein Buch freiwillig im Preise herab. Ich bin Kauf mann und achte meine Ware, damit andere sie ebenfalls achten«. Es ist eine bemerkenswerte Tatsache, daß diejenigen, die die geringste Achtung vor dieser Ware bezeigen, die Schriftsteller selbst sind, von denen freilich schon vielen als Ideal vorzu schweben scheint, sie ganz umsonst zu erhalten, wie die unendlichen Gesuche um Geschenkexemplare beweisen. Die gesetzliche Schutz frist für literarische Werke dauert in Deutschland vom Tode des Verfassers dreißig Jahre. Es ist bekannt, daß bei der Abände rung des Urhcbcrrechtsgesetzes l90l aus den Kreisen der Schrift steller sogar eine Verlängerung dieser Frist verlangt worden ist und daß es die Buchhändler waren, die im Interesse der Allge meinheit eindringlich vor einer solchen Verlängerung gewarnt haben. Die Frage, ob die Aufnahme eines Werkes in eine billige Sammlung von günstigem Einfluß auf den Absatz der Original ausgabe ist, läßt sich schwer entscheiden. Ohne Zweifel gibt es für jeden Autor einen Zeitpunkt, wo das Erscheinen eines seiner Werke in einer verbreiteten und wohlfeilen Sammlung sei nem Bckanntwerden förderlich ist. Das sind jene Jahre, in denen er zwar schon einen engeren Kreis von Verehrern um sich sieht, sein Name aber dem großen Publikum noch fremd ist. Die Firma Haessel hat bisher zwei Novellen C. F. Meyers in billige Sammlungen gegeben. Die Folge ist, daß die Auf- lagenzifsern der Originalausgaben dieser Bände weit hinter denen der übrigen zurückgeblieben sind und daß sich an die eine der Überlassungen ein langwieriger und höchst unangenehmer Prozeß geknüpft hat. Man kann getrost behaupten, daß die Auf nahme in eine billige Sammlung mehr im Interesse der betref fenden Sammlung selbst als in dem des Originalverlegers liegt. Zweifellos ist das der Fall, wenn der Autor schon einen bekannten Namen hat. Er dient dann einfach den Sammlungen, die ja doch letzten Endes, ob sie sich eine Jedermanns-Bücherei, eine Deutsche Dichter-Gedächtnisstiftung oder sonstwie nennen, auch nichts anderes als Geschäftsunternehmungen sind — und ein Geschäft ist eine sehr respektable Sache, wie Mr. Lorry mit Recht sagt —, als Lockmittel. Was die Gleichförmigkeit in der Ausstattung der englischen Sammlung betrifft, die Herrn Professor Hofmiller so gefällt, so ist sehr zu bezweifeln, ob sie auch beim deutschen Publikum ungeteilten Beifall finden würde. Der deutsche Bücherkäufer ist eben anders geartet als der englische, persönlicher und eigen williger. Ihm liegt gar nichts daran, seine Lieblingsschriftsteller alle in demselben Format, demselben Einband und derselben Ausstattung zu besitzen, im Gegenteil, es ist ihm ganz recht, wenn sein Gottfried Keller sich von seinem C. F. Meyer, sein Ranke sich von seinem Treitschke, sein Kant sich von seinem Nietzsche auch äußerlich unterscheiden. Es ist ihm nicht zu verdenken, wenn er Werke, zu denen er ein innerliches Verhältnis gewonnen hat, nicht gern im Rahmen derartiger Sammlungen begegnen möchte. Hofmiller erwartet von seiner Jedermanns-Bücherei auch eine Hebung des allgemeinen Lesebedürfnisses, das »bet den euro päischen Völkern hastig, unfein und oberflächlich« geworden sei. Das ist leider wahr, aber daß es so ist, daran sind weder das Urheberrecht, noch die Preise, noch die Formate der Bücher schuld. Es ist so geworden trotz des Freiwerdens vieler Klassiker und trotz des stetigen Sinkens der Bücherpreise. Die Gründung immer neuer wohlfeiler Büchersammlungen wird daran nichts ändern. Es sollte einmal untersucht werden, ob nicht gerade gewisse wohlfeile Büchereien, besonders durch ihre leidigen Aus wahlen, durch das Herauspicken der Rosinen aus dem Kuchen, der Hastigkeit und Oberflächlichkeit der Leser Vorschub geleistet haben. Über die Einträglichkeit des geplanten Unternehmens, wenn es überhaupt ausführbar wäre, braucht man garnicht zu reden. Mit Namen wie Keller, C. F. Meyer, Treitschke, Storm, Scheffel, Evth, Liliencron eine neue Bücherei zu gründen, ist kein Kunst stück. Die edelste Aufgabe der deutschen Verleger wird es immer bleiben, junge Autoren, solange sie noch keinen Namen haben und einfach nach ihren Manuskripten beurteilt werden müssen, durch den Druck ihrer Werke bekannt zu machen. Sind sie dann erst einmal berühmt, so stellt sich Ullstein schon von selbst ein. Hans Kemper t. Deutsche Form im Kriegsjahr. Die Ausstellung Köln 1914. Jahrbuch des Deutschen Werkbundes 1915. Mit 168 Bilderseiten. Kl. 4°. 64 S. Text u. 168 S. Abb. München 1915, F. Bruckmann A.-G. In Pappband 3 ^ ord. Ein eigentümliches Schicksal wollte es, daß den Kriegsjahren, die von dem Geschrei über deutsches Barbarentum widerhallen, eine Periode eifrigster Kulturbestrebungen in Deutschland voranging. Das Jahr 1914 sollte die geleistete Arbeit in zwei großen Brennpunkten, der Bugra in Leipzig und der Wcrkbuudausstellung in Köln, vor aller 182
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