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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.02.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1916-02-18
- Erscheinungsdatum
- 18.02.1916
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 40. 18. Februar 1916. drucks für den Bestellblock möchte ich mir jedoch erlauben, nachstehende, etwas geänderte Form vorzuschlagen: . - Les/e//ckat.. tV/ecke/'/ro/i' //o//, yu/t/unA, Le/asten. /^o/. Le^a/r/^ Dieser Vordruck hat m. E. den Vorteil größerer Genauigkeit und Übersichtlichkeit, und vor allem stellt er den Lieferanten, sei er nun Verleger, Barsortimenter oder Grossist, obenan und bedingt dadurch die alphabetische Ordnung nach dem Lieferanten und nicht nach dem Besteller, wie von Herrn Benda vorgeschlagen. Wenn der Ballen ankommt und die Bücher ausgelegt werden sollen, so hat man bei einem lebhaften Bestcllbetrieb den Besteller nicht immer im Gedächt nis, während der Lieferant direkt vorliegt. Diese Art der Ordnung hat auch den Vorteil, daß beim Ausschreiben der Bestellungen sämt liche Bücher von einem und demselben Lieferanten nach einander auf die Bestellkarte geschrieben werden können, und daß in der lebhaf testen Bestellzeit vor Weihnachten, wo bei bestimmten Verlegern Lager bestellungen für ein und dieselben Bücher sich oft rasch wiederholen und dabei hie und da Zweifel entstehen können, ob die eine oder andere bestellte Partie schon angekommen ist oder noch aussteht, diese Zweifel rasch beseitigt werden können, indem man nachsieht, ob der Zettel in der Bestcllkartothek noch vorhanden ist oder nicht. Kommt der von Herrn Benda angeführte Fall vor, daß ein Besteller vorspricht, um das von ihm bestellte Buch zu reklamieren, so weiß der Bestellbuch- führcr sofort, wo das betreffende Buch bestellt worden ist, und kann es auch unter dem Lieferanten nachschlagen, da ihm als Sortimenter der Lieferant eines Buches wohl besser im Gedächtnis sein wird, als die Besteller, namentlich wenn letztere sich vielleicht aus einer weit verzweigten auswärtigen Kundschaft zusammensetzen. Nach Auslage der Bücher für die Expedition und Erledigung der selben ist es natürlich vorteilhafter, die Zettel nach dem Namen der Besteller zu ordnen. Im übrigen kann sich aber auch jeder die Vor drucke nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen einrichten und auch für sich selber entscheiden, ob die eine oder andere Ordnungsweise für seinen Betrieb besser paßt, wenn nur sonst die Anregung auf frucht baren Boden fällt. Über das Format der Fakturen, Nemittendenfakturenvordrucke usw. ist schon viel geschrieben worden, aber die verschiedenen Formate, nicht nur in den Liefcrungsfakturen, sondern auch in den Remittenden- vordruckcn, die jetzt wieder vor dem remittierenden Sortimenter lie gen, ebenso die vielerlei Transportzettelgrößen beweisen aufs neue, daß es nicht überflüssig ist, immer und immer wieder auf diesen wunden Punkt hinzuwcisen und auf Abhilfe zu dringen. Steter Tropfen höhlt den Stein! Es soll dankbar anerkannt werden, daß eine Anzahl Verleger, früheren Anregungen folgend, die Formate der Remittendenfakturen wenigstens auf ein praktisches kleineres Maß zurückgeführt hat: aber das genügt nicht. Erwünscht sind Einheitsmaße, und zwar als Nor- malsormat für Fakturen jeder Art das überall im kaufmän nischen Verkehr übliche Postquartformat, wobei der Sparsame für kleinere Auslieferungen das halbe Quartformat, aber quer, nicht hoch bedruckt wählen mag. Für Transportzettel dürfte das Viertelquart format passend sein. Kommt ein Verleger damit nicht aus, so mag er das halbe Quartformat wählen, das durch einen einfachen Falz auf die kleinere Größe gelegt werden kann. Eine praktische Neuerung, die einzelne Verleger bei ihren Transportzetteln eingeführt haben, sind die drei Adreßzeilen am Kopf, die die Umadressierung beim Hin- und Herscnden der Zettel erleichtern. Sie sei hiermit zur allgemeinen Nachahmung empfohlen. Sehr wünschenswert wäre auch die gleich mäßige tabellarische Anordnung der Transport- bzw. Abschlußzettel. Würden nach dem Vorschlag des Herrn Kollegen Benda die Nechnungs- und Barfakturen noch durch Farbenunterschiede kenntlich gemacht, so wäre dies ein weiterer dankenswerter Fortschritt in der Vereinfachung und Klarheit der Rechnungsführung. Noch ein Wunsch, der sich bei Beginn der Remissionsarbeiten dem Sortimenter anfdrängt, sei hiermit ausgesprochen, und zwar der nach größerer Klarheit und Deutlichkeit in der Anführung der Bllchertitel bei geschriebenen und z. T. bei gedruckten Auslieferungsfakturen. Es kommen oft derartig lakonische Titelangaben vor, daß man in Ver suchung kommt zu glauben, die Undeutlichkeit sei absichtlich, um den Absatz zu erhöhen, denn oft gibt auch »Hinrichs« keine oder nicht die genügende Auskunft, oder die Angaben sind so knapp und undeutlich, daß man überhaupt nicht nachschlagen kann. Zwar haben wir es uns hier zum Grundsatz gemacht, derartig undeutliche und unvollkommen ausgefüllte Fakturen gleich beim Eintreffen zu vervollständigen, aber bei dem gegenwärtigen ungeschulten Personal und der großen Hast, in der jetzt und überhaupt zu gewissen Zeiten die Arbeiten erledigt werden müssen, wird dies hie und da doch versäumt. Es ist übrigens auch die Aufgabe des Lieferanten, dafür zu sorgen, daß klar und un mißverständlich auf den Fakturen angegeben wird, was er liefert, namentlich wenn darüber später abgerechnet werden soll. S. Stamm in Firma: Buchhandlung der Anstalt Bethel, Bethel bei Bielefeld. Kriegszuschlag von 1v°/» für Bücher und Musikalien! (Vgl. hierzu Nr. 35.) Wie soll der Verleger die dauernden Verteuerungen für die Neu auflagen seiner Verlagswerke ausgleichen, ohne den Verdienst des Sor timents zu schmälern? Einige Verleger erhöhten z. T. die Ladenpreise oder versahen im Musikverlag die alten mit netto, d. h. sie kürzten den Rabatt für den Wiederverkäufer und schränkten damit den Kundenrabatt für diese Werke ein oder hoben ihn ganz auf. Dieses Verfahren, namentlich die Erhöhung der Ladenpreise, kann aber unmöglich verallgemeinert wer den; man entwertet die eigenen Kataloge, wie die großen Nachschlage werke. Nur dort, wo der erhöhte Preis auch späterhin, also in Friedenszeiteu, Geltung haben soll, mag eine Erhöhung Berechtigung haben, nicht aber lediglich für die nicht zu übersehende Dauer des Krieges. Da ist nur eins praktisch und würde einen kleinen Ausgleich schaffen auch für die durch die Kriegslage allgemein bedingten Ausfälle und Teuerungen: Streichung jeglichen Kundenrabatts, der besonders im Musikalienhandel üblich ist, und Einführung eines Kricgszuschlags von 10 o/o, he« der Verleger auf den Nettobetrag der Faktur, der Sorti menter aber auf den Ladenpreis aufschlägt, wie es verschiedene Fabri kations- und Handelszweige schon seit Beginn des Krieges handhaben oder allmählich einführten. Das ist einfach und leicht durchführbar. Aufllärende Plakate für das Publikum wären schnellstens zu drucken und die Zeitungen um Aufnahme von Artikeln zu bitten, in denen auf die allgemeine Teuerung, Erhöhung der Herstellungskosten usw. hingewiesen wird. Es ist zu betonen, daß es sich nur um eine Kriegsmaßnahmc handelt, die Preis erhöhungen vorzuziehen ist, die, einmal festgesetzt, leicht dauernd bleiben und auch höher wären als 10 Eile tut not. Deshalb mögen die in Frage kommenden Vorstände schnellstens ein diesbezügliches Gesetz für den Sortimentshanöel be schließen; denn nur bei zwangsweiser allgemeiner Einführung ist die Durchführung möglich. Ob für gewisse Artikel im Buchhandel, wie Zeitschriften, Lieferungswerke, von dem Zuschlag abzusehen ist, ist eine Frage, auf die nur anregend hingcmicsen sein soll. Ohne die in der allgemeinen Lage und den besonderen Verhält nissen des Sortiments begründeten Schwierigkeiten zu verkennen, möch ten wir doch bemerken, daß die Vorstände der buchhändlerischen Ver eine zum Erlaß des vorgeschlagenen »Gesetzes für den Sortiments buchhandel« nicht berechtigt sind. Das Recht der Preisfestsetzung steht dem einzelnen Verleger zu und unterliegt nicht der Einwirkung des Börsenvereins. Infolgedessen ist er auch nicht berechtigt, obliga torisch einen Teuerungszuschlag einzuführen, selbst wenn man diesen, als außerhalb des Rechtes der verlegerischen Preisfestsetzung stehend, gewissermaßen als ein durch die Ungunst der Zeit geschaffenes Notrecht betrachtet, dessen Ausübung dann übrigens beiden Teilen Verlegern und Sortimentern — zustände. Red. 184*
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