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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.02.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1916-02-16
- Erscheinungsdatum
- 16.02.1916
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- Deutsch
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1. November 1914. — M unroeSmith, Der Widerstreit zwischen militärischer Strategie und Diplomatie zu Bismarcks Zeiten und da nach. Lausanne, Librairie Payot'L Cie. — Ernst Schulz- Besser, Tie Karikatur im Weltkriege. Leipzig, E. A. Seemann. — Das neue Europa. Nr. 2. Zürich, Schweizer Druck- und Ver lagshaus. — Der Schweizer Volkswirt. Nr. 3. Zürich, Orell Füßli. — F r a u e n b e st r e b u n g e n. 1916. Nr. 1. Organ -er deutsch-schweizerischen Frauenbewegung. Zürich. — Wissen und Leben. Heft 7. Zürich, Orell Füßli L Co. — Belaruis, Das polnische Problem. Ein Mahnwort an das deutsche Volk. Zürich 1915, Verlag der Gcnossenschaftsdruckerei. Eine Zeitung für deutsche Kriegsgefangene wird auch in Paris herausgcgeben. »Zuschriften usw. die Zeitung betreffend beliebe man nach: 50, Boulevard St.-Iacques, Paris, zu senden« steht unter dem Vermerk »Nur als Manuskript gedruckt«. Enthalten sich die in Deutsch land herausgcgcbencn Gcfangenenlagerzeitungcn nach Möglichkeit oder grundsätzlich jeder politischen Anspielung, so weicht die Zeitung für deutsche Kriegsgefangene von dieser Negel ab. In dem Leitartikel der Nummer 18 »Der deutsche Militarismus« heißt es: »Der von ihm (dem deutschen Militarismus) entfesselte Krieg ... ist vielleicht der schnellste und ungeheuerlichst wirkende, verderbenspeiende Kataklysmus, der je über die Menschheit hcreingebrochcn ist«. Diese Tatsache stellt Professor Bourgin in einer »streng wahrheitsgemäßen, unparteiischen Studie« fest. Dem ersten Aufsätze reihen sich neben anderen Aus züge aus dem berüchtigten Buche ».I'uceuge« an. Geradezu kunst voll sind die Berichte über die Kriegslage und die Zusammenstellungen deutscher Zeitungsnotizen konstruiert. Glücklicherweise schließen Rätsel »Zur Unterhaltung« die Lektüre des Blattes. 6. Zur Leipziger Mustermesse. — Zur Erleichterung des Besuches der vom 6. bis 11. März stattfindenden Vormesse in Leipzig werden den Ausstellern und den Besuchern in der Zeit vom 29. Februar bis 10. Mürz gegen Vorzeigung einer von der Leipziger Handelskammer ans ihren Namen ausgefertigten Bescheinigung einfache Fahrkarten 2. oder 3. Klasse der gewählten Zuggattung verabfolgt, die zur Rückfahrt bis mit 17. März ohne Nachzahlung gelten. Die Ermäßigung wird auf den Linien der König!. Preußischen und Großh. Hessischen Staats- bahncn, der bayerischen Staatsbahneu (rechtsrheinisches und pfälzisches Netz), der sächsischen, württembergischen, badischen, mecklenburgischen und oldenburgischen Staatsbahnen, der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der Lübeck-Büchencr Eisenbahn gewährt. Die Fahrkarten werden mit dem handschriftlichen Vermerk versehen: »Gültig zur Rückfahrt bis 17. März 1916. Hierzu Bescheinigung der Handelskammer Leipzig Nr « Die Karten gelten znr Hin- und Rückfahrt nur für die darauf vermerkten Strecken. Der Bescheinigung wird der Stempel der abfcrtigendcn Station anfgcdrückt, die Nummer der Fahrkarte wird in die Bescheinigung eingetragen. Auf den Linien der bayerischen Staatsbahneu (rechtsrheinisches Netz) und der badischen Staatsbahnen sind auch bei Benutzung der Personenzüge in 3. Klasse Eilzugkarten 3. Klasse zu lösen. Post. — Die Annahme von Postpaketen nach Island muß bis auf weiteres eingestellt werden. Verbot der Einführung von Kriegslesebüchcrn. Der Kultus minister hat, wie das »Deutsche Philologenblatt« meldet, am 15. Januar die Einführung besonderer Lesebücher mit ausgewählten Stücken ans der Kricgslitcratur verboten, damit die Elter» nicht durch die Beschaf fung derartiger Hilfsmittel noch besonders belastet werden. Er ge stattet, daß die Schüler gelegentlich mit einzelnen Erzeugnissen der Literatur bekannt gemacht werden, doch müssen die zur Mitteilung be stimmten Stücke sorgfältig in literarischer und pädagogischer Hinsicht geprüft werden. Kausmannsgericht und Amtsgericht. — Die Frage, ob ein Amts gericht einen Prozeß an daS Kaufmannsgericht verweisen kann, ist jetzt vom Hanseatischen Oberlandesgericht in bejahendem Sinne beantwortet worden. Ein Rechtsanwalt hatte als Vertreter einer Gesellschaft Klage gegen einen früheren Angestellten beim Hamburger Amtsgericht ange strengt. Dieses verwies jedoch den Prozeß an das nach seiner Ansicht zuständige Kaufmannsgericht. Gegen diesen Beschluß erhob der Anwalt Beschwerde beim Landgericht, die er damit begründete, daß nach der Zivilprozeßordnung das Amtsgericht nur das Recht besäße, Prozesse an ein anderes ordentliches Gericht zu verweisen: das Kaufmanns gericht sei aber kein ordentliches, sondern ein Sondergericht. Sowohl diese Beschwerde wie auch eine weitere Beschwerde gegen die landgericht liche Auffassung wurde vom Oberlandesgericht als unbegründet verwor fen. Der Senat, so heißt es begründend, schließe sich der Ansicht an, daß nach dem Gesetz die Verweisung an diese besonderen Gerichte zu lässig sei. Die Tendenz des Gesetzes sei offenbar die Vereinfachung des Verfahrens und das Vermeiden unnötiger Kosten. Das wird durch die Verweisung an ein Kaufmannsgericht auch erreicht. Das Gesetz spreche auch nicht vom »ordentlichen«, sondern vom »zuständigen« Gericht. Als solches sei auch das KaufmanuSgericht anzuschen, nachdem dies durch Neichsgcsctz für bestimmte Rechtssachen für zuständig erklärt und mit den Garantien einer unabhängigen Rechtsprechung ausgestattet sei. Die Kricgsschmerzen der Cambridge-Universität. — Die starke Wirkung des Krieges auf alle wirtschaftlichen Einrichtungen des Friedens macht sich in England immer mehr geltend. Schon lange ist die Zeit vorbei, da man in Britannien den Krieg als ein Aben teuer betrachten zu können glaubte, das auf dem Festland erledigt wird, ohne das Jnsclreich direkt zu berühren. Handel und Verkehr, Finanzen und Parteifriede, Wissenschaft und Volkserziehung stehen gegenwärtig in England unter einem starken und sehr fühlbaren Druck, der eine nicht mehr abzustreitende und zu vertuschende direkte Folge des Krieges ist. Auf die Berichte von den Kriegsleiden Oxfords folgt in den Londoner Blättern eine Schilderung der höchst mißlichen Lage der zweiten berühmten Universität Cambridge. »Leer und ge räuschlos«, so schreiben die »Daily News«, »ist es in den Straßen und Anlagen von Cambridge geworden. Die Schulgebäude stehen ver lassen und warten auf bessere Zeiten. Nirgends erblickt man mehr Studenten in ihren bunten Mützen, kein Plakat verkündet eines der beliebten sportlichen Wettspiele, die Tennisplätze, die Golfmiesen sind verwaist. Nur wenige Schüler sind in Cambridge verblieben. Die übrigen wurden durch Rekrutcnwcrbung, durch Geldmangel und verschiedene durch den Krieg veränderte Familienverhältnisse ab berufen. Bisher sind die Namen von 500 früheren Cambridge- Schülern in den militärischen Verlustlisten veröffentlicht worden. Heute sind anstelle der ehemaligen 4000 Schüler nur noch weniger als 400 in Cambridge zu finden. Und auch diese sind nicht alle Eng länder, alle Sprachen schwirren durcheinander, die verschiedensten Nas sen sind zu sehen, junge Leute aus den Kolonie« und neutrale Aus länder bilden die Mehrzahl, und auch sic vermindern sich von Woche zu Woche. So geschieht es, daß die berühmtesten Professoren froh sein müssen, wenn sie in ihren Kollegs 8—10 Hörer erblicken. Aber nicht nur die Universität, der ganze Ort leidet unter diesen traurigen Verhältnissen. Uber 200 Mietshäuser, die früher von Studenten be wohnt wurden, stehen leer, und die Wirte wissen nicht, woher sie das Geld für Zinsen und Steuern nehmen sollen. Kaufleute, Gewerbe treibende sind in arge Mitleidenschaft gezogen. Die ganze Stadt er leidet die verschiedensten Entbehrungen. Und beim Schreiten durch die leeren Straßen fragt man sich voll Sorge, ob dies das Ende eines ruhmreichen Ortes bedeutet. Schwarz ist die nächste Zukunft, der man in Cambridge sorgenvoll entgegenblickt. Ter Krieg wirkt hier in un sichtbarer Weise, und niemand weiß, was kommen wird . . .« Einziehung von Forderungen in Frankreich. — Mit Rücksicht auf zahlreiche ihr vorliegende Anfragen hat die Handelskammer zu Berlin Feststellungen darüber getroffen, in welchem Umfange und ans welchem Wege Forderungen in dem besetzten Gebiete Frankreichs eingezogen werden töliyen. Hiernach sind, soweit Gebiete Frankreichs in deutsche Zivilvcrwältnng genommen sind, Anträge von Reichsangehörigcn zwecks Beitreibung.dortiger Forderungen an die zuständige Verwaltung zu richten, und zwar für die der Kaiserlichen Zivilverwaltnng in Belgien zugetcuten (Gebiete (insbesondere Fumay und Givct) an den Vcrwal- tnugschef Kiei dem Generalgouverncur in Belgien, Brüssel, für das Gebiet von Longwy und Briey an den Chef der deutschen Zivilverwal tnng für das Gebiet von Longwy und Briey in Metz. Soweit die fran zösischen Gebiete nicht unter deutscher Zivilverwaltung stehen, sondern znr Etappenverwaltung gehören, ist der Gcncralguartiermeister, Großes Ha>ptgngrtier, bereit, die Landeseinwohner durch die zuständige Etap pen- oder Ortskommandantnr znr Bezahlung deutscher Forderungen auffordcrn zu lassen und nötigenfalls je nach Lage der Verhältnisse die znr zwangsweisen Beitreibung erforderlichen Anordnungen zu tref fen. Anträge auf Einziehung der dafür in Betracht kommenden Forde rungen sind an ihn zu richten. Populäre Medizin. — In der »Münchener Medic. Wochenschrift« lesen wir: Auf Veranlassung eines Kreisarztes hat eine medizinische Verlagsbuchhandlung Strafantrag wegen unlauteren Wettbewerbs durch Vertrieb des Buchs »Häusliche -Hilfe« gegen dessen Verleger und seine Beauftragten gestellt. Das Buch gebe, so war in den weit verbreiteten Prospekten ausgeführt, jeden» Gelegenheit, sich selbst zu behandeln und von allen möglichen Leiden nur mit Hilfe von Wasser, Kräutern und Hausmitteln zu heilen; cs sei geeignet, endlich die Krankheit aus der Welt zu bannen. Das Landgericht gewann ans den 1.5
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