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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.01.1885
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- Erscheinungsdatum
- 19.01.1885
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- Deutsch
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14, 19. Januar. Nichtamtlicher Teil. 267 Frankreich wurden unsere Schriftsteller mehr auf sich selbst hin gewiesen; sie entwickelten die eigene Kraft, die sie bis dahin in der Verwertung der fremdländischen Litteratur mehr oder weniger zersplittert hatten. Ein ähnlicher Prozeß dürfte sich voraussicht lich auch in Holland vollziehen, sobald dort dem jetzt herrschenden Unwesen der Übersetzungen gewisse Schranken gesetzt sein werden. Die holländische Nationallitteratur wird sich in gleicher Weise entwickeln, wie es bei uns geschehen ist. Bis jetzt kennt man in Holland solche freiwillig übernommene Fesseln noch nicht, deshalb erscheint manchem der erste Schritt dazu so bedenklich. In der Regel heißt es dabei, die Beseitigung des Nachdrucks sei ein genügendes Zugeständnis, das man den Nachbarländern machen könne, das Recht der freien Übersetzung sei für Holland unentbehrlich. Eine zeitlang gefiel man sich in der Behauptung, die Nachbarn müßten eigentlich für das Übersetzen den Holländern dankbar sein, denn das habe nur den vermehrten Absatz der Originalausgaben zur Folge; dieser Gesichtspunkt ist aber auf gegeben, und es wird zur Zeit nur noch das eigene Bedürfnis geltend gemacht, wobei man sich erbietet, den Nachdruck mit Stumpf und Stiel auszurotten, wo er sich findet. Das klingt recht schön, aber um den Nachdruck zu beseitigen, brauchte zwischen Deutschland und Holland der große Apparat einer Litterar-Konvention nicht erst in Scene gesetzt zu werden, denn nachgedruckt wird drüben thatsächlich seit längerer Zeit nur wenig, mit Ausnahme von Musikalien, die gewerbsmäßig repro duziert werden. Aber das will man, wie gesagt, großmütig auf geben, und in den von Holland bisher geschlossenen Verträgen mit Frankreich, Belgien und Spanien haben sich auch die Nieder lande dazu verpflichtet; dagegen hat man sich allen Staaten gegen über bisher die Übersetzungsfreiheit sehr geschickt zu wahren ver standen, und diese Freiheit vermissen unsere Nachbarn in dem jetzigen Vertrage mit Deutschland sehr schmerzlich. Im Ernste wird aber die holländische Nation als solche diesen Standpunkt fernerhin doch wohl kaum mehr aufrecht erhalten wollen, nachdem nicht nur die umliegenden großen Nachbarstaaten in ihren Verträgen von dieser Freiheit längst abgekommen sind, sondern nachdem auch in jüngster Zeit, bei Gelegenheit der im September vorigen Jahres in Bern abge haltenen internationalen Konferenz von Regierungsvertretern zur Vereinbarung eines Weltvertrages auch Staaten wie Paraguay, San Salvador, Haiti, Columbia u. a. m. das Übersetzungsrecht anerkannt haben, bei welchem alle diese kleinen Länder nur ver lieren, nicht gewinnen können. Auch die Association Inttcraire Intornationalo ist auf dem Gebiete des geistigen Rechtsschutzes zu einer beachtenswerten Be deutung herangereift; den von ihr aufgestellten gerechten For derungen wird sich auf die Dauer keine civilisierte Nation mehr entziehen können, will sie in Harmonie mit den übrigen leben. Diesen allgemeinen Bestrebungen, diesem Zuge der Zeit gegen über ist es ein befremdliches Schauspiel, wie man in Holland immer noch hartnäckig gegen den Strom anschwimmt, um so be fremdlicher, als doch im September 1883, bei Gelegenheit des Kongresses der Association Inttcrairs Internationale in Amster dam, alle von den holländischen Wortführern vorgebrachten Gründe für die Übersetzungsfreiheit rundweg verworfen wurden und nicht die mindeste Sympathie in der Versammlung gefunden haben. Haben denn die Schriftsteller und Verleger in Holland schon vergessen, was Pouillet, Ulbach und andere dem Anwälte der Niederlande, Herrn Levy, antworteten, als derselbe in wohlbedachter Rede das Recht der Übersetzungsfreiheit für Holland verlangte? Haben sie ver gessen, wie Herr van Duyl als Holländer dagegen protestierte, daß die von Levy wohl im Aufträge der holländischen Schriftsteller und Verleger vorgetragcnen Anschauungen in jener Versammlung als die Gefühle aller Niederländer ausgesprochen würden?! Der erhobene Anspruch einer kleinen Koterie auf die Ausnahme stellung Hollands wurde damals von den Anwesenden aller ver tretenen Nationen bei der Abstimmung über die Frage so gründ lich zurückgewiesen, daß man heute mit Recht erstaunt, wie dieselbe, sich zumeist aus dem Buchhandel rekrutierende Partei, nachdem sie dort eine so derbe Niederlage erlitten, jetzt wieder dieselben Einwände bei der Konvention mit Deutschland vor bringt, daß sie sich gebärdet, als verlange Deutschland etwas Unerhörtes, als handle es sich hier um ein Novum! Die Herren wissen doch sehr Wohl, daß die Frage des Übersetzungsschutzes unter den civilisierten Nationen längst entschieden ist, und zwar nicht zu gunsten einer Ausnahmestellung von Holland in dem europäischen Konzert. Die Herren Agitatoren sollten es sich selbst sagen können, daß ihnen die verlangte Sonderstellung ge rechterweise von keinem Staate eingeräumt werden darf, denn was dem einen recht ist, ist dem andern billig, und deshalb soll man unbilliges überhaupt nicht verlangen. Nun, es ist zum Glück nur ein kleiner Prozentsatz der holländischen Nation, der bei dieser seltsamen Opposition beharrt; das niederländische Volk in seiner Gesamtheit besitzt ein sehr feines Gefühl für eine kluge internationale Politik, das lehrt die Geschichte. Es wird dort in den maßgebenden Kreisen, die Regierung voran, der Pulsschlag der öffentlichen Meinung außer halb der Niederlande so aufmerksam verfolgt, daß kaum zu be fürchten ist, daß das Geschrei, welches jetzt in der holländischen Presse wie auf Kommando gegen die Konvention erhoben wird, dem Zustandekommen des Vertrags ein ernstliches Hindernis be reiten könnte. Die Gcneralstaaten, welchen derselbe jetzt zur Ge nehmigung vorliegt, werden die eigene Regierung, die sich in richtiger Auffassung der internationalen Beziehungen für die Konvention Deutschland gegenüber verpflichtet hat, nicht im Stiche lassen. Mit Recht wurde bisher den planmäßigen Angriffen der holländischen Presse in Deutschland wenig Beachtung geschenkt; man ist bei uns des Streitens müde; wir würden auch kaum jetzt in letzter Stunde noch einmal das Wort ergriffen haben, enthielte nicht der „Nieuwe Rotterdamsche Courant" in einigen seiner letzten Nummern eine so tendenziös gefärbte Darstellung der Sachlage, daß eine Klarstellung wünschenswert erscheint. Das genannte Blatt wirft seinem Ministerium in der heftigsten Sprache vor, daß der am 13. Mai 1884 zwischen den beiden Regierungen vereinbarte Vertrag den Generalstaaten erst vor- gclegt sei, nachdem er im deutschen Reichstage genehmigt war. Den holländischen Unterhändlern der Regierung wird dabei eine inkorrekte Taktik vorgeworfen. Das ist nun zwar eine innere Angelegenheit Hollands, die uns nicht zu beschäftigen braucht; doch möge gestattet sein, darauf hinzuweisen, daß grade in der Zeit, wo die Vorlage der Konvention bei der Kammer hätte erfolgen können, die Generalstaaten einer Verfassungsänderung wegen von der Regierung aufgelöst und neugebildet werden mußten; das scheint uns der triftige Grund der Verzögerung gewesen zu sein. Ferner behauptet der N. R. C-, die Miß billigung der Konvention sei in Holland eine ganz allgemeine. Das bestreiten wir entschieden und berufen uns mit Hinweis auf das vorher ausgeführte auch auf das Zeugnis des Herrn Kirberger, eines angesehenen Verlegers in Amsterdam. Derselbe greift ebenfalls in einem Artikel im Tageblatt „De Amsterdammer" vom 12. Dezember 1884 die Konvention heftig an, muß ehr licherweise aber doch zugeben, „ckat bcbalvc in cksn dockbanäsl cks tsAonkautinA nict alZowscn en stark uitkoint, ow cks vsr- 38*
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