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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.12.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-12-14
- Erscheinungsdatum
- 14.12.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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O 290, 14. Dezember 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 14555 bestimmte Richtung festzulegen, dabei aber zugleich für ge diegene, geschmackvolle Buchausstattung Sorge zu tragen. In die Klage, mit der das Geleitwort über die hin sichtlich der Druckausstattung sich ergebenden Schwierig keiten ausklingt, werden wohl viele Verleger einstimmen können. Der Band bringt als Einleitung literarische Selbstporträts von Bierbaum, Croissant-Rust, Ewers, Huch, Schaukal, Schlaf, Strindberg u. a. und einen Aufsatz über Buchausstattung von Paul Renner. Der erste Teil des Verzeichnisses enthält Romane, Novellen, Gedichte, Theater, der zweite: Literatur, Kunst- und Musikgeschichte u. a., jedoch nicht in trockener Titel- und Preisangabe, sondern mit Wiedergabe zahlreicher Kritiken. Viele Zeichnungen aus den Werken, Autorenbildnisse, Silhouetten und Titelabdrucke bilden eine besondere Zierde, die im Verein mit der altertümlichen Fraktur deS Text- und Titeldrucks eine harmonische Gesamtwirkung des Verzeichnisses ergibt. Das auf Glanzpapier sehr sauber hergestellte Heftchen »Bücher, Bilder und Künstlerpostkarten aus dem Verlage von K. Ad. Emil Müller in Stuttgart« empfiehlt die Erzeugnisse dieses Verlags und wird darin durch gute Probebilder wirksam unterstützt. Ein Bestellungsvordruck ist bestimmt, der Bequemlichkeit des Publikums entgegen zukommen. Hoffmann. Kleine Mitteilungen. Rußland und die Literar-Konvention. — Nachdem sich die St. Petersburger Zeitung »Uj6t8ol!« (Rede) schon über die Be deutung einer Beschränkung des Übersetzungsrechts in Rußland ausgesprochen hat (vgl. Börsenblatt 1908, Nr. 250, Seite 11957), kommt sie jetzt auf die Literar-Konvention überhaupt und den beabsichtigten Anschluß Rußlands zu sprechen. Es ist von Inte resse, diese russische Gegenströmung zu verfolgen. (Daß der Ab schluß eines Literarvertrags mit Deutschland russischerseits im Handelsvertrag von 1905 zugesichert ist, übergeht das Blatt still schweigend. Es ist zu erwarten, daß diese Zusicherung die einen integrierenden Bestandteil des Handelsvertrags bildet, nicht auf dem Papier stehen bleibt. Red.) »Nach dem Muster der Kulturvölker soll sich Rußland der literarischen Konvention anschließen. Aber erstens haben sich nicht alle Kulturvölker durch die internationale Konvention ge bunden, z. B. nicht die Vereinigten Staaten von Nordamerika und Holland. Zweitens, wenn sich auch alle Kulturvölker ohne Ausnahme der Konvention angeschlossen hätten, so müßten wir uns doch, ehe wir ihrem Beispiel folgen, erst über die Motive klar werden, die die andern Völker zu diesem Schritt ver anlaßt haben, und jene Motive mit unseren eigenen Verhält nissen vergleichen. »Tatsächlich ist die Literar-Konvention durchaus nicht dadurch hervorgerufen worden, daß die Kulturvölker nach einer gegenseitigen Annäherung und nach einer Entwickelung des geistigen Verkehrs untereinander strebten, sondern im Gegenteil nur durch die engen gewerblichen Interessen des Interessen der Verleger (und allerdings auch der Autoren insoweit, als deren Interessen mit denen der Verleger zusammenfallen), indem sie die Konkurrenz unter ihnen beschränkt und die Sphäre des Einflusses eines jeden Ver legers außerordentlich erweitert. Dadurch, daß sie das in einem Lande erworbene Autorrecht auf alle Länder aus dehnt, sichert die Konvention den Verlegern (d. h. den wirk lichen Inhabern des Autorrechts) ein außerordentlich weites ausschließliches Recht — ein internationales Monopol und bewahrt sie vor der Einmischung einer freien Konkurrenz. Das ist dem Wesen der Sache nach nichts anderes als ein inter nationaler Trust der Buchindustrie, der ebensowenig mit den Interessen der Konsumenten rechnet (von höheren Inter essen der Kultur und des Fortschritts gleich gar nicht zu reden) wie alle industriellen Truste. Der Idealismus ist hier sehr schwach vertreten den Vorwürfen der ausländischen Verleger und der ausländi schen Autoren, die die Frage vom rein verlegerischen Stand punkte aus ansehen, eine große Bedeutung beizulegen und aus Scham vor der eigenen »Zurückgebliebenheit« die wesent lichen Interessen der russischen Kultur und der russischen Ver lagsindustrie, die sich in einer ganz andern Lage befindet als die ausländische, , our le roi äe kru886 zu opfern. Die Frage von den »heiligen Rechten des Eigentums« spielt hier eine äußerst schwache Rolle. »Welche Folgen würde aber der Anschluß an die Kon vention für Rußland haben? »Zu jeder Übersetzung aus einem ausländischen Werke wird die Erlaubnis des ausländischen Verlegers erforderlich sein, der eine solche natürlich nur gegen eine gewisse Abgabe ge währt. Aus jedem Werk wird gewöhnlich nur eine Über setzung hervorgehen, die dem Preise nach teurer, der Qualität nach aber wahrscheinlich schlechter sein wird als bei den jetzigen Verhältnissen infolge des Mangels an einer Konkurrenz. Wenn das Interesse der ausländischen Verleger für den russischen Büchermarkt nicht zunimmt, so wird die Literar-Konvention nur ein Hemm schuh für die Entwickelung des russischen Buchwesens werden und ihm eine gewisse Geldsteuer auferlegen. Aber wenn unsere literarischen »Bundesgenossen« im Hinblick auf die Beträchtlichkeit unserer übersetzten Verlagsunternehmungen ein lebendiges Interesse für diese empfinden und es wünschen sollten, sich selb ständig mit ihnen zu befassen — da könnte die Konvention mit der Zeit die russischen Verleger ganz aus dem Bereiche des russischen Buchwesens hinausdrängen und dieses in die Hände der Aus länder bringen, ja es sogar ganz ins Ausland übertragen. Ausländische Verleger können finden (und werden es wahr scheinlich auch), daß es für sie bequemer und vorteilhafter ist, die russischen Übersetzungen bei sich zu Hause zu drucken und herauszugeben, in ihren eigenen Druckereien, auf dem billigen ausländischen Papier, und nur die fertige Bücherware nach Rußland zu exportieren. Dann könnten nicht nur die russische Verlagstätigkeit, sondern auch die mit ihr verbundenen Gewerbe, wie der Buchdruck, die Papierindustrie usw. in eine sehr kritische Lage kommen.« (»Kj6t8eü«, St. Petersburg.) * Nobelpreise. (Vgl. Nr. 289 d. Bl.) — Die diesjährigen wissenschaftlichen Preisträger der Nobelstiftung sind in Nr. 289 d. Bl. genannt worden. Die feierliche Übergabe der Preise, Diplome und goldenen Medaillen fand am 10. Dezember, nach mittags 4 Uhr, in Stockholm statt. Mit Ausnahme des einen Preisträgers für Medizin, Professor Metschnikoff, waren alle mit Preisen Bedachten persönlich erschienen und nahmen Preis, Diplom und die goldene Medaille aus der Hand des Königs entgegen. Professor Metschnikoff wurde von dem russischen Gesandten Baron von Budberg vertreten. Jeder der diesjährigen Nobelpreise beläuft sich auf 192 827 Frcs. Nach Übergabe der Preise fand ein Festmahl statt, an dem der Kronprinz und die Kronprinzessin teilnahmen. Der Kanzler der Universität Stock holm, Graf Wachtmeister, brachte ein Hoch auf den König aus, der Kronprinz gedachte der Stiftung Nobels, worauf Professor Eucken(Jena) seinen Dank für die ihm zuteil gewordene Ehrung aussprach. An demselben Tage wurde in Christiania der Nobel- Friedenspreis an Frederik Bajer-Dänemark und an K. P. Arnolsen-Schweden verliehen. * Deutsches Bnchgewerbemnseum. — Das Deutsche Buch gewerbemuseum in Leipzig hat dieser Tage eine neue Ausstellung eröffnet. Sie befindet sich im Erdgeschoßsaale 2 des Deutschen Buchgewerbehauses und enthält graphische und buchgewerbliche Arbeiten der Kunstdruckerei Künstlerbund Karlsruhe. Man findet graphische Blätter von Hans Thoma, Wilhelm Steinhaufen, Hans von Vvlkmann, Gustav Kampmann und anderen Meistern des verdienten Karlsruher Künstlerbundes. Ferner in großer Menge Arbeiten der Merkantil-Lithographie, Plakate, Ansichts-, Glück wunsch- und Speisekarten usw. Die Ausstellung ist Wochentags von 9 Uhr bis zum Eintritt der Dunkelheit, Sonntags von 9 bis 2 Uhr unentgeltlich geöffnet. — Auch auf die Ausstellung buch gewerblicher Arbeiten von Fritz Hellmut Ehmcke sei nochmals hingewiesen. 1894*
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