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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.11.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.11.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19081127
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- Jahr1908
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276, 27. November 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtfchn. Buchhandel. 13723 Wenn an irgend einem Punkte der Vorlage, so ist an diesem die wirklich überraschende geschäftliche Unwissenheit des Verfassers des Entwurfs sestzustellen, der den büro kratischen Betrieb im Zeitschriften-Verlagsgeschäft schon als eine ganz selbstverständliche Voraussetzung annimmt, und in der Annahme, Verbuchung und Verrechnung von An zeigen ungefähr eine Art archivalischer Beschäftigung sieht, deren Tempo sich nach den Bedürfnissen einer Kontrolle und einer Oberkontrolle regelt. Umgehung der Steuer. Wie keine andere, ist diese Steuer geeignet, Um gehungen und Hinterziehungen hervorzurufen. Schon jetzt gehört es zum Programm vieler angesehener Fachzeitschriften, im textlichen Teil über die Errungen schaften, Neuheiten, Erfindungen usw. einzelner Firmen zu berichten. Wer wird hier jemals eine G-enze finden können, um zu sagen: dieser Artikel ist ein Inserat, also steuerpflichtig, jener ist es nicht, also steuerfrei! Kommt nun eine Anzeigensteuer, so wird die moralisch erlaubte geschäftliche Reklame, die der inserierende Interessent offen sichtlich selber macht, aus dem steuerpflichtigen Inseraten teil in den steuerfreien redaktionellen Teil gedrängt und hier dem Publikum unter dem heuchlerischen Schein einer unparteiischen Redaktionsmeinung vorgesetzt. Es wird bald eine eigene literarische Industrie geben, die derartige redaktionelle Reklame in -einwandfreier« Form liefert. Der erfahrene Zeitungsmann sieht ihre Anfänge längst; eine Anzeigensteuer würde diese Wandlung begünstigen, wie ein warmer Regen das Wachstum der Pilze. Daher tastet eine Anzeigenfteuer die Ehrlichkeit der deutschen Publizistik an — eme sehr ernste Sache für den Charakter des deutschen Volkes. Sie schädigt auf das empfindlichste die anständigen Organe zugunsten der skrupelloseren Winkel blätter. Nicht nur Zeitschriften, auch Zeitungen. Wenn wir in Vorstehendem hauptsächlich von Fach blättern und illustrierten Zeitschriften gesprochen haben, so trifft das Gesagte gleichwohl auch für die Tages zeitungen zu. Wir überlassen aber der berufeneren Ver tretung der deutschen Tagespresse, ihrerseits dagegen vor stellig zu werden. Plakate. Nur auf etwas möchten wir noch Hinweisen, und zwar auf die unerträgliche Belästigung nicht nur des Buchhandels, sondern des gesamten kaufmännischen Laden geschäfts, die daraus erwachsen würde, daß für jedes Plakat im Schaufenster eine Steuer entrichtet werden müßte, und zwar je nach der Einwohnerzahl der be treffenden Stadt verschieden abgestuft. Damit würde dieses Vertriebsmittel einfach ausgeschaltet werden, was wiederum eine schwere Schädigung der graphischen Ge werbe bedeuten würde. Beilagen. Ganz unerträglich wäre auch die 20prozentige Steuer auf Zeitungsbeilugen, die fast unerschwinglich wäre und notwendig zu einer ganz enormen Einschränkung dieser Art von Reklame, die für den Buchhandel bekanntlich von größter Wichtigkeit ist, führen müßte, nachdem erst vor wenigen Jahren die Postgebühr auf Zeitungsbeilagen eine Erhöhung von 100 Prozent erfahren hat. Ziffernmaterial. Es erübrigt nun noch, das Ziffernmaterial des Ent wurfs und der Begründung einer Prüfung zu unter ziehen. Es fällt zunächst ins Auge, daß die mehr als einmal in der Woche erscheinenden Anzeigeblättcr eine Steuergebühr von 9 850 683 ^ die wöchentlich nur einmal oder seltener erscheinenden Anzeigeblätter dagegen . 22 645 575 aufbringen sollen. Zeitschristen L^mal mehr belastet als Zeitungen. Es wird also beabsichtigt, daß (von verhältnismäßig ganz geringen Ausnahmen abgesehen) die Anzeigeblätter politischen Inhalts, die sogenannten Zeitungen, von dem erwarteten Gesamterträgnis der Anzeigensteuer (^H 32 496 000) nur 30,31 Prozent aufbringen sollen, während die größtenteils in das Arbeitsgebiet des eigent lichen Verlagsbuchhandels fallenden wöchentlich einmal und seltener erscheinenden Anzeigenblätter, also die eigent liche Zeitschriften-Literatur (einschließlich der Bücher, in denen sich Anzeigen befinden) 89,69 Prozent zu leisten hätte. Es drängt sich hier unabweisbar der Verdacht auf, daß dieser Repartierung eine rein politische Absicht zu grunde liegt. Indem man politischen Zeitungen, die auf die politischen Parteien, auf die Abgeordneten, auf das große Publikum im allgemeinen großen Einfluß zu üben in der Lage sind, eine im Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit geringe Auferlegung macht, dagegen den Zeitschriften (in der Hauptsache illustrierten und Fachzeit schriften), die ja schon durch ihr Jnhaltsprogramm von der Diskussion rein politischer Dinge ausgeschlossen sind, die Hauptlast aufbürdet, versucht man augenscheinlich den Widerstand, den Kampf gegen den Gesetzentwurf seitens der politischen Blätter von vornherein lauer zu gestalten, als dieser bei einer gerechten Verteilung der Belastung werden müßte. Wie kommt man in der Berechnung dazu, daß dis wöchentlich einmal und seltener erscheinenden Anzeige- blälter die ungeheuere Summe von 22,6 Millionen Steuer jährlich aufbringen sollen? — Einfach, indem man von dem Anzeigenteile auch des kleinsten Fachblattes eine Steuer von 10 Prozent des Jnseratenumsatzes erheben will; genau so viel, als man vorhat, von den größten jährlich Abertausende von Jnseratenseiten enthaltenden Zeitungen von hunderttausend Exemplaren und mehr Auflage zu fordern. Dazu sollen noch die Souderbeilagen, für deren Ver breitung fast ausschließlich die Zeitschriften gewählt werden, mit 20 Prozent der Beilagegebühr besteuert werden. Flüchtigkeit der Berechnung. Wie ist überhaupt die Berechnung des Jnssratertrags der in Rede stehenden Anzcigeblätter aufgemacht? Die Denkschrift gibt deren Zahl mit 3981 an. Von diesen hat man 298, also 6 Prozent, einer Untersuchung unterzogen; dabei hat man herausgebracht, daß in diesen Blättern, von denen man annimmt, daß sie durchschnittlich 28 mal im Jahre erscheinen, je 10,6 Seiten Anzeigen bei einem Durchschnittspreise von 54,3 H für die Jnseratzeile und bei einem durchschnittlichen Inhalte von 403 Jnserat- zeilen auf der Seite enthalten seien. Und von diesen Grundzahlen, die man aus willkürlich gewählten Beispielen ausgezogen hat, welche nur 6 Pro zent der in Betracht kommenden Objekte ausmachen, schließt man dann auf die Gesamtzahl von 4981 Blättern! Flüchtiger und oberflächlicher sind wohl selten die Grund lagen sür einen Gesetzentwurf beschafft worden! Wir sind anderer Meinung: nach den Mitteilungen, die wir aus dem Kreise unserer Mitglieder erhalten haben, bleibt der Einnahmebetrag beträchtlich unter der Hälfte dessen zurück, was die Denkschrift für den Durchschnitt der Zeitschriften ausrechnet. I7SS«
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