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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.01.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-01-13
- Erscheinungsdatum
- 13.01.1916
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- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1916
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Nr. S. Z Deutschen Deiche zahle», für jedes Lxemp^ir Iü^Marv bsz. N des Dörjsnvereins die viergefpaltene -Petitzeile odcr^deren »» ; 3^ M^rk jährlich. Dach ^dern Ausland ^erlolgt ^Lieferung N Daum 15 pf..^'/^6. 1^3.^ M.. bv M.-. für Dicht- ^ WeMW^MrstM^r^Mö'erArN^^nBWNMr^'ü 83. Juhrgang. Leipzig, Donnerstag den 13, Januar 1V16, Redaktioneller Teil. Die Neuregelung des Buch- und Zeitungshandels im Etappen- und Operationsgebiet West und Ost. Der Herr Generalquarliermetster hatte aus dem Großen Hauptquartier unterm 5, Dezember I9>5 an den Börsen verein, den Verlegerverein und den Verein der Deutschen Zeitungsverlcger gleichlautende Schreiben gerichtet, in denen mit- geteilt wurde, daß bei der Obersten Heeresleitung und beim Kriegsministerium wiederholt Klagen heimischer Verlagsanstalten und Buchhändler eingelaufen seien über Bevorzugung einzelner Unternehmer und Bezugsquellen bei den duchhändlccischcn Einrichtungen in den besetzten Gebieten, Die Organisation des Buchhandels und des Zeitungshandels sei bisher den einzelnen Armeen usw, vollkommen überlassen worden. Daher seien die geschaffenen Einrichtungen sehr verschieden. Einzelne Armeen hätten, soweit bekannt geworden sei, ohne Erhebung nennenswerter Abgaben kleineren Buch- und Schreibwaren händlern die Genehmigung zum Geschäftsbetriebe in einzelnen Ortschaften erteilt. Andere hätten den Buch- und Zeitungshandel für ihren ganzen Befehlsbereich an einen größeren Unternehmer verpachtet, und so sei auch Verfahren worden von den Mtlttär-Eisenbahnbchörden bei der Errichtung des Bahnhossbuchhandcls, Wieder andere Armeen hätten, unter stützt durch einen tüchtigen Verlagsbuchhändler, den Buch- und Zeitungshandel selbst in die Hand genommen, militärische Verkaufsstellen nach Art der Marketendereien eingerichtet und die Überschüsse für wohllätige Zwecke bestimmt. Im Hinblick aus die einlaufenden Klagen sei jetzt eine einheitliche Neuregelung geboten, wobei Einrichtungen geschont werden sollten, die sich bewährt hätten, wenn sie eine Beteiligung aller heimischen Verleger ermöglichten, soweit diese nach Gattung und Inhalt der von ihnen verlegten Werke überhaupt zugelassen werden könnten oder wollten. Der Herr Generalquarliermetster bat um baldige Vorschläge, wie diese Absicht verwirklicht werden könnte. Sofort nach Empfang des Schreibens trat ich mit dem Referenten dieser Sache im Kgl, Kriegsministerium in Berlin in Verbindung, und infolge dieser Besprechungen erwiderte ich unterm Ick, Dezember, dag dem Vorstand des Börsenvereins wohl mancherlei Berichte über den Buch- und Zeitschriftenhandel bei den einzelnen Armeen zugegangcn seien, er aber dis heute noch nicht in der Lage gewesen sei, sich selbst ein genaues Bild über eine zweckentsprechende Organisation desselben zu machen. Jedenfalls ginge aber aus fast allen von der Front an den Vorstand gelangten Mitteilungen hervor, daß die geschaffenen Einrichtungen den großen Bedürfnissen an geeignetem Lesestoff nicht genügten. Der Vorstand des Börsenvereins erkläre sich gern bereit, ein sachverständiges Gutachten über eine einheitliche Neuregelung des Buch- und Zeitschriftcnhandels abzugeden, wenn ihm Gelegenheit geboten würde, die jetzt vorhandenen Einrichtungen sowie die bestehenden Bedürfnisse überhaupt kennen zu lernen. Mit Rücksicht auf die außerordentliche Bedeutung, die in einer geordneten und sachgemäßen Versorgung der Truppen im Felde mit geeignetem Lesestoff bestände, wäre ich bereit, zu mündlichen Besprechungen in das Große Hauptquartier zu kommen und Kenntnis von den bet einzelnen Armeen getroffenen Einrichtungen zu nehmen, Set das indes nicht angängig, so würde der Vorstand des Börsenvereins versuchen, anderweitig Unterlagen für gutachtliche Äußerungen über die besprochene Frage zu erhalten. Am 2ck, Dezember erhielten die drei obengenannten Körperschaften, zu denen noch der Verein der Verleger Illu strierter Zeitschriften hinzugetreten war, nachdem sie sich auf eine vorher ergangene Anfrage hierzu bereit erklärt hatten, das Ansuchen, je einen Vertreter zu einer Besprechung am 29. Dezember über die Neuregelung des Buch- und Zeitungs- Handels ins Große Hauptquartier zu entsenden. Bereits am 27, und 28, Dezember hatten sich aus der Reise zusammen gesunden: Hofrat Arthur Meiner für den Deutschen Verlegerverein, 0r, Franz Ullstein für den Verein der Verleger Illu strierter Zeitschriften, Robert Bachem für den Verein der Zeitungsverlcger und ich als Vertreter des Börsenvereins, In den am 29,, 3U. und 31, Dezember abgehaltenen Verhandlungen in größerem und kleinerem Kreise, in den vielfach während einer Fahrt nach der Front, im Argonner Wald und in der Champagne und bet den Besuchen einiger Fcldbuchhandlungen geführten vertraulichen Gesprächen mit den beteiligten Herren des Großen Hauptquartiers ergab sich, daß von militärischer Seite das aufrichtige Verlangen bestand, allen irgendwie berechtigten Wünschen des deutschen Buchhandels Rechnung zu tragen. In einer Versammlung von Vertretern der einzelnen Armeeoberkommandos und uns Buchhändlern, an der etwa 35 Personen teilnahmen, gab der die Verhandlung führende General dem Wohlwollen für den Buchhandel Aus druck, indem er in seinen einleitenden Worten aussllhrte, es könne bet der Frage der Neuregelung des Buchhandels keine Rede davon sein, daß die Konnnandobehörden einen größeren oder kleineren materiellen Vorteil aus dem Buchverirteb zögen, es sei vielmehr Rücksicht zu nehmen auf die Aufrcchtcrhaltung des Wirtschaftsbeiriebs in der Heimat, der lebens fähig zu erhalten sei. Das Durchhalten der Armeen draußen sei nur möglich, wenn in der Heimat das Wirtschaftsleben ungehindert Wetter bestehen könne. Die siegreiche Durchführung des Krieges wurzele in der Zufriedenheit der Heimat, Das Resultat der Verhandlungen bildet der nachstehende Auszug aus den Leitsätzen für die Eiiirichtimgcn von Buchhandlungen auf dem Kriegsschauplatz zur Befriedigung der Truppen mit Lesestoff (Bücher, Zeitungen, Zeitschriften), Ansichtskarten und Schreibmaterialien, a. Grundsätzlich sollen alle Erzeugnisse deutscher Verlagsanstalten zugelassen sein. Gewisse Einschränkungen sind aber geboten, Druckerzeugnisse nicht einwandfreier Art sind auszuschlteßen. Mit Rück sicht auf die Räumlichkeiten und militärischen Hilfskräfte, die zur Verfügung gestellt werden können, ist von der Einrichtung 37
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