^ 220, 21. September 1908. Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 10113 Verlag von Franz Dahlen in Berlin W. 9- Zur Versendung liegt bereit: Handbuch des Zivilrechts mit Einschluß -es Handels- und Wechsclrcchts. von M. Alfred Korn, Justizrat, Rechtsanwalt am Rammergericht. Geheftet (2 M. Gebunden (3 M. Rabatt: in Rechnung 25"/g und (3/(2, gegen bar 30°/g und 9/8. während für das öffentliche Recht in Preußen und dem Deutschen Reiche eine kurzgefaßte Gesamtdarstellung seit Zähren im Gebrauch ist, fehlt eine ähnliche Darstellung für das Zivilrecht. Line solche zu geben, ist der Zweck dieses Werkes. Ls soll einem doppelten Bedürfnisse abhelfen: (. Den jüngeren Zuristen soll es den weithin zerstreuten Znhalt der Gesetzgebung in zusammcnfassender Form vor Augen führen und ihnen dadurch die Vorbereitung für die Staatsprüfungen erleichtern. 2. Dein praktischen Zuristen soll es als Nachschlagebuch und Leitfaden für die Kenntnisnahme von zahlreichen Gesetzen dienen, die in der Praxis seltener zur Anwendung kommen, ferner ihnen zur bequemeren Belehrung über neue und das bestehende Recht ändernde Gesetze verhelfen. Das Buch enthält eine kurze schstenratische Darstellung des ganzen Reichszivilrechts und der preußischen Eandesgesetze. Außer dem bürgerlichen Gesetzbuch und den übrigen Reichsgesetzen zivil rechtlichen Zn Halts ist auch das Handels- und Wcchselrecht zur Darstellung gelangt, von den Landesgesetzen sind vorläufig nur die preußischen herangezogen worden. Daß neben den preußischen Ausführungsgesetzen auch die selbständigen Gesetze Preußens volle Beachtung gefunden haben, ist nach dem Zwecke des Werkes selbstverständlich. Auch die neuesten Gesetze (bis August (908) haben noch Aufnahme gefunden. Das System schließt sich eng an das des BGB. an. Steht das Werk an Ausführlichkeit den Lehrbüchern zwar nach, so übertrifft es sie aber bei weitem an Mannigfaltigkeit und Aus dehnung des verarbeiteten Gesetzmaterials und enthält vieles, was in den meisten Lehrbüchern nicht zu finden ist. Ls sei hier auf die Abschnitte über Scheck-, versicherungs-, wechselrecht, über Anfechtung von Rechtshandlungen des Schuldners zur Benachteiligung der Gläubiger, geistiges und gewerbliches Ligentum, Bergrecht, Zagdrecht, Agrargesetzgebung hingewiesen. — Znnerhalb der einzelnen Rechtsmaterien sind nicht nur die leitenden Grundsätze aufgeführt, sondern in den wichtigeren auch so viele Linzelvorschriften, daß es für die meisten in der Praxis vorkomnienden Fälle ausreicht. War bei einem Handbuch über geltendes Recht der Znhalt im ganzen von selbst gegeben, so hängt der Wert und die Brauchbarkeit des Buches wesentlich von der Art der Darstellung ab. Zn dieser Hinsicht hat der Verfasser dieselbe Methode befolgt, welche bei zwei preisarbeiten von ihm Lrfolg gehabt hat: durch logische Anordnung des Stoffes, knappe Über- schriften jedes einzelnen Abschnittes und kurze Satzbildung Lesen und Verständnis zu erleichtern. Hierbei sind langjährige Lr- fahrungen in Rechtsunterricht und Praxis ihm von Wert gewesen. Der Leser soll zugleich zur Selbstkontrolle des Textes angeregt werden. Deshalb sind in den Anmerkungen zu jedem Rechtssatze die (Quellen (Gesetze, Verordnungen, .Verfügungen) angegeben. Zum Studium der Quelle» anzuleiten, ist ein Hauptzweck des Buches. Das Werk wird daher als ein brauchbares Hilfsinittel bei allen praktischen Juristen- be sonders aber bei den iin Vorbereitungsdienst befindlichen, sowie bei den Studierenden des Rechts schnellen Eingang finden. Zch bitte um Zhre tätigste Verwendung und sehe Zhren baldgefälligen Bestellungen entgegen. .Franz Dahlen. Berlin, den (8. September (908.