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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.09.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.09.1908
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080921
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- Jahr1908
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Eigentum des Börscnvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis sür Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 .F, weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 1b sür Nichtmitglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) b mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Psg.; Mitglieder des Börsenvereins zahle» sür eigene Anzeigen 10 Psg.. ebenso Gehilfen sür Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 220. Leipzig, Montag den 21. September 1908. 75. Jahrgang. Amtlicher Teil. Börsenverein der Deutschen Buchhändler ;u Leipzig. 70. Auszug ans der Registrande des Vorstandes. 1. August 1908. Nr. 1707. Auf die Mitteilung einer Firma, daß ihre Kreuzbandsendungen von der russischen Zoll- resp. Postbehörde beanstandet worden seien, ohne daß der Grund hierfür er sichtlich gewesen sei, wurde erwidert: Nach Ziffer 178 des russischen Zolltarifs sind Bücher in nichtrussischer Sprache an sich zollfrei. Die Anmerkung dazu besagt aber, daß derartige Bücher, wenn sie in Halbfranzbänden eingeführt werden, einem Zoll von 1 Rubel 50 Kop. für das Pud unterliegen. Da nun die russische Zollverwaltung zu den Halbfranzbänden auch die Leinenbände und überhaupt alle Einbände, die nicht lediglich aus Papier und Pappe bestehen, rechnet, so gelten somit auch Bücher der er wähnten Art als zollpflichtige Gegenstände. Nach Artikel 16 des Weltpostoertrags dürfen zollpflichtige Gegenstände nicht in die gewöhn lichen oder eingeschriebenen Briefpostsendungen eingelegt werden, denen nach der Auffassung der russischen Postverwaltung auch Kreuzbänder gleichstehen. Sie hält deshalb die betreffenden Kreuzbänder mit den zollpflichtigen Gegenständen für nicht beförderungsfähig. Nach einer Auskunft der Leipziger Zollaus kunftsstelle gestattet Rußland die Versendung gebundener Bücher unter Kreuzband, wenn auf dem Kreuzband ein Vermerk in französischer oder russischer Sprache über den zollpflichtigen Inhalt des Kreuzbandes angebracht ist. Fehlt dieser Vermerk, so wird die Sendung nur dann in Rußland eingelassen, wenn der Empfänger bereit ist, Zoll und Strafe, die zwei Drittel des Zolls beträgt, zu zahlen. Verweigert dies der Empfänger, so wird die Sendung zurückgeleitet. 28. August 1908. Nr. 1874. Aus einer Mitteilung der Looiätä Ru886 cksa Häiisur8 st Inbrgirs8 in St. Petersburg geht hervor, daß die russische Regierung sich zwar jetzt gegen einen gesetzlichen Schutz der Autorrechte fremder Werke ausgesprochen, aber dabei in einzelnen Fällen für Abschlüsse mit einzelnen Staaten sich zustimmend geäußert habe. Erschienene Neuigkeiien -es deutschen öuchhan-els. (Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) f vor dem Preise — nur mit Angabe eines Nettopreises eingeschickt, i vor dem Einbandspreis — der Einband wird nicht oder nur ver kürzt rabattiert, oder der Rabattsatz vom Verleger nicht mitgeteilt. Bei den mit n.n. u. n.n.v. bezeichnetcn Preisen ist eine Gebühr für die Besorgung berechtigt. Preise in Mark und Pfennigen. Karl Baedeker in Leipzig. Dusäslrsr, Lurl: lös blorcl-blst cks lg, Vrgnos cts Baris gax ^r- äsnnss, gux Vosgss et gu llbons. Ngnasl cla vo^gj-sur. ^vse 12 ogrtss ot 30 plgns. 8. eck. rskonclus, gugwsntss st miss g joar. (XXXIV, 433 8.) ÜI. 8». '08. Osb. 6. — Fr. Bahn, Hofbuchhändlcr, in Schwerin i M. Agnthoklcs: Das Stadtpfarrertum u. seine Gefahren. Biblische Richtlinien, erprobt u. dargeboten. (74 S.) 8 . '09. 1. — Rcdcrn, H. Andreas Graf v. Bernstorff. Ein Lebensbild nach seinen Briefen u. persönl. Aufzeichngn. (V!I, 274 S. m. 9 Taf.) 8 . '09. 3. 80; geb. 4. 80 C. H. Beck sche Verlagsbnchh. (O. Beck) in München. Schmid, Or. Nvland: Beamtengesetz f. das Könige. Bayern vom 16. VIII. 1908 u. Gehaltsordnung f. die etatsmäßigen Staats beamten vom 6. IX. 1908. Mit der königl. Allerhöchsten Ver- ordng. vom 6. IX. 1908, die Gehaltsverhältnisse der etatsmäß. Staatsbeamten betr. Textausg. m. Einleitg. u. ausführl. Sach register. (XXVIII, 219 S.) 8°. '08. Geb. 2. — Behrens <K Co. (vormals A. Asher 6 Co., Verlag) in Berlin. Lslsr, Däuarä: Ossgmmslts ^.bbancllunASn rur gmerilrgaiseüsn 8praoü- u. ^Itsrtbumsüuncls. 3. 8ä. Olssebiobtliobss. Lilclsr- sobrikten, Lglsnckgrisebss a. U/tboIvAis. Ltbnogriipüisvüss a. Lrebuologisobes aus Asxieo ^reügolo^isebss u. ^.ncisrss gas äsn Llg/g-Iürnäsrn. (XXX 729 3. m. ^.bbiläx-n. a. 60 '1'gf.) üsx.-8°. '08. 24. — Breer L Thiemann in Hamm (Westfalen). Blcibtrcu, Gco.: Für die Hochzeit. Ein prakt. Ratgeber f. Braut leute, Eltern u. Hochzeitsgäste. <154 S.) 8°. P08.) 2. —; geb. in Leinw. 3. — Mertens, Hans Willy: Des Heilands Erdenwallen. <108 S. m. 7 Vollbildern.) 8". ('08.) 2. —; geb. in Leinw. 3. — Bühnen- «. Buchverlag russischer Autoren, I. Ladyschnikow, in Berlin. Aischin, Mohamcd: Die Freiheitsbewegung in der Türkei. (Ein Versuch histor. Forschg.) Uebers. v. A. I. Ramm. (91 S.) 8°. ('08.) 1. 50 Bruno Cassirer in Berlin. Beutler, Margar.: Neue Gedichte. (VIII, 112 S.) kl. 8°. '08. Kart. 3. — 1313 Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel. 7L. Jahrgang.
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