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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.09.1908
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.09.1908
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- Deutsch
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10074 Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 220, 21. September 1908. mit der Sache nichts zu tun hat, etwas vorsichtiger wären, wo es sich um sehr strittige Auslegungen handelt. Meine Ansicht gibt die nachstehende Revisionsbegrün-! düng wieder. Widerlegt sind meines Erachtens die darin ge-i gebenen Ausführungen durch das Urteil II. Instanz nicht. Wenn sie meinen den tatsächlichen Verhandlungen mit den Autoren usw. entsprechenden Darlegungen gegenüber behauptet, daß der Hauptzweck der Beifügung der Abbildungen, doch kein sachlicher, sondern ein äußerlicher »Aufputz« der Schriftwerke gewesen sein soll, so ist auch das tatsächlich jedenfalls nicht be gründet. Wenn das Gericht fordert, daß es, um die Beigabe zu reckitfertigen, die Absicht gewesen sein müsse, »die Art und Weise darzust- lleu, wie die Alten Szenen aus ihren Sagen und Göttergeschichten künstlerisch dargestellt haben«, so ist das eine der Absicht des Gesetzes gegenüber ent schieden zu enge Begrenzung der »Zitierfreiheit«, die, soviel mir bekannt, auch mit früheren Entscheidungen durchaus im Widerspruch steht. Außerdem ist es jedenfalls eine rein äußerliche Fmderung, der unter Umständen formell sehr leicht genügt werden kann; der Kern der Frage, ob selb ständige oder unselbständige Benutzung vorliegt, wird damit nicht getroffen. Wird die Beschränkung ernst genommen, so verliert jene Freiheit fast allen praktischen Wert, die un lautere Ausbeutung wird, wie oben gezeigt, durch diese Aus legung nicht verhindert, die im Interesse der Wissenschaft — denn dazu rechnen wir doch wohl heute auch ernsthaste populärwissenschaftliche Darstellungen, wie sie hier vorliegen — gelegene Benutzung unnötig eingeschränkt. Denn wie man sich leickt ausrechnen kann, werden bei rigoroser An wendung nützliche Bücher, wie die hier anerkannt in Frage stehenden, völlig unmöglich gemacht. B. G. Teubner. Revisions-Begründung. Das Landgericht ist bei Beantwortung der Frage, ob die be anstandeten Bilder -ausschließlich zur Erläuterung des Inhalts dienen-, von einer zu engen Auslegung der gesetzlichen Bestim mungen ausgegangen. Wohl legt es zunächst die Anforderungen, die an das Verhältnis zwischen Inhalt und Abbildungen zu stellen sind, wenn deren Beigabe nach dem Gesetz zulässig sein soll, im wesentlichen zutreffend dahin aus, daß »die Abbildungen das Schriftwerk leichter oder besser verständlich machen-, -das, was die Werke ausdrücken (wofür man wohl richtiger sagen würde: was sie zur Darstellung bringen) bester veranschaulichen- müffen. Bei der Untersuchung jedoch, ob im vorliegenden Falle diese Anforderungen e, füllt sind, hält es sich an diese Auslegung der Gesetzesbestimmung nicht, sondern zieht die Grenzen wesentlich enger: den Ausführungen der Klägerin folgend, setzt es in der Begründung seiner Ansicht, daß die beanstandeten Bilder nicht ausschließlich zur Erläuterung des Inhalts dienten, durchgängig statt -Inhalt- das Wort -Text- und gelangt nunmehr auch seiner seits zu der von der Klägerin gestellten Anforderung, daß die Beigabe des Bildes nur dann zulässig sei, wenn das Bild im Text besprochen werde. Darnach wird es aber den einschlagenden gesetzlichen Bestimmungen nicht gerecht, sondern schränkt sie zu ungunsten der Beklagten viel zu sehr ein. Tut man dies nicht, so gelangt man zu einer Bejahung der von dem Landgerichte selbst gestellten Frage, ob in den vorliegenden Fällen »die Ab bildungen das Schriftwerk leichter oder bester verständlich machen-, »das, was die Worte ausdriicken, bester veranschaulichen-. Die beanstandeten Bilder entsprechen diesen Anforderungen durchaus, und zwar in einem doppelten Sinne. Zunächst wird der Inhalt der Darstellung im allge meinen durch die Beigabe der Abbildungen leichter und besser verständlich gemacht, bezw. besser veranschaulicht. Die einschlagen den Abschnitte der -Hellenischen Kultur- wie die beiden Bücher von Stoll-Lamer haben die Aufgabe, dem Leser ein lebendiges Bild von dem Leben der dichterischen bezw. Sagen-Sloffe im griechischen Bolke, der künstlerischen Gestaltung in der griechischen Kulturwelt zu geben. Wollen sie diese Aufgabe erfüllen, so können sie der Beigabe der Abbildungen nicht entbehren. Das bloße Wort vermag einen Vorstellungsinhalt, wie den der Sage ! eines Volkes und ihrer Gestalten, niemals genau wiederzugeben. ! Um ein lebendiges Bild von alledem in dem Leser zu erwecken, ! bedarf es der Abbildungen. Erst sie machen den Inhalt überhaupt verständlich, veranschaulichen ihn oder machen ihn wenigstens leichter verständlich, veranschaulichen ihn bester. Dies ergibt sich, um zunächst auf die beanstandeten Bilder in der »Hellenischen Kultur- zuzukommen, wenn man die Aus führungen über den »epischen Kyklos-, S. 168 bis S. 171 da selbst, als Ganzes auffaßt. Die Gedichte des epischen Kyklos selbst sind uns verloren. Im allgemeinen weiß der Late von der Existenz dieser Gedichte nichts, geschweige daß er sich eine Vor stellung davon machen kann, eine wie große Wirkung sie im ganzen Verlauf nicht nur der hellenischen Dichtung, sondern der hellenischen Kultur überhaupt gehabt haben. »Bis ins fünfte Jahrhundert hinein haben sie sich großer Beliebtheit erfreut und die Künstler, namentlich die Vasenmaler, wie auch die Lyriker und Tragiker mit dankbaren Vorwürfen reichlich versorgt.» -Zum Verständis Homers bedürfen auch wir in höherem Maße als die Griechen eines allgemeinen Überblicks über den Inhalt dieser Epen und erhalten damit zugleich eine Vorstellung davon, wie der Kreis der Sage sich Schritt für Schritt erweiterte, wie die Söhne der Gefallenen und die Helden anderer Stämme auf dem Plane erschienen und wie die aus Homer ge läufigen Motive wiederholt und abgewandelt wurden.» Um nun die Existenz des epischen Kyklos und das Wesen seiner Wirkung in dem Leser lebendig werden zu lasten, dazu dient die Beigabe der Abbildungen. Letztere dienen in diesem Sinne zur Erläuterung des Inhaltes, d. h. dazu, ihn, wie das Gericht fordert, leichter und besser verständlich zu machen, ihn besser zu veranschaulichen. Das Gleiche gilt für die Abbildung zu Seite 388 der Hellenischen Kultur. Hier soll gezeigt werden, wie ein uns vor dem B.kanntwerden des betreffenden Gedichtes von Bakchylides literarisch gar nicht und jetzt eben nur in diesem überlieferter Stoff im hellenischen Volke lebendig war und seine Darstellung in der Kunst fand. Ebenso liegt es bei dem in Frage kommenden dritten Bilde der Hellenischen Kultur, demjenigen auf Seite 424. Auch hier handelt es sich um ein verlorenes literarisches Werk. Von der Lebendigkeit des in ihm behandelten Stoffes zeugt eben das hier beigegebene Vasenbild. Die gleiche Aufgabe erfüllen bei den Stoll-Lamerschen Büchern die Abbildungen im Zusammenhänge mit dem Inhalte. Hier ist zunächst ein Irrtum des Landgerichts richtigzustellen. Seine Auffassung, die von ihm zitierten Ausführungen unter der Überschrift »Vorwort» bezögen sich allein auf die Neubearbeitung durch Or. Lamer, ist unzutreffend. Das »Vorwort- ist vielmehr au« der Originalbearbeitung von Stoll selbst übernommen, der Abbildungen in einer nach den hier dargelegten Grundsätzen ge troffenen Auswahl ebenfalls beigefügt waren. Nur sind in der Neubearbeitung, der fortschreitenden wissenschaftlichen Eikenntnis folgend, zum Teil andere Kunstwerke und in größerem Umfange zur Erläuterung des Inhalts in diesem Sinne herangezogen worden. Auch hier müssen die Abbildungen vor allem im Zusammen hang des Ganzen betrachtet werden, und die die Abbildungen be treffenden Sätze des Vorworts dürfen nicht von dessen vorher gehenden Ausführungen getrennt werden. Der Verfasser formuliert die Aufgabe des Buches selbst mit den Worten: »Die hier dargebotene Sammlung hat sich die Aufgabe gestellt, ihre Darstellungen möglichst eng sich an die alte Über lieferung anschließen zu lasten und den Geist des Alter tums, wie er in den vorliegenden Dichtwerken lebt, wiederzugcben, mehr als dies in den bisherigen Be arbeitungen ähnlicher Art geschehen ist. Daher hat sich der Verfasser auch namentlich gehütet, die Sagen nach modernen Begriffen zu verändern und antike Bearbeitungen derselben Sage in verschiedener Form und nach ver schiedenen Ideen miteinander zu vermischen, ein Fehler, der nicht immer vermieden worden ist. In dem letzteren Falle schien es besser, dieselbe Sache nach den ver schiedenen Bearbeitungen nebeneinanderzustellen,
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