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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.09.1908
- Strukturtyp
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- Band
- 1908-09-09
- Erscheinungsdatum
- 09.09.1908
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- Deutsch
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^ 210, 9. September 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 9533 Bücherkommissar, die etwa noch Vorgefundenen Exemplare zu überliefern. Der Rat fühlte sich jedoch durch das Vorgehen des Hörnigk aufs tiefste verletzt; waren doch seine Vorrechte nicht beachtet worden. Er verlangte am 21. September die sofortige Ablieferung der konfiszierten Bücher an seine Kanzlei. Hörnigk, vom Stadtschreiber zur Rechtfertigung aufgefordert, erklärte die Sache als reinen Zufall. Er sei in Neuenhahns Gewölbe gekommen, habe dort zufällig vier Exemplare auf dem Tische liegen gesehen, den In halt der Schrift sehr gravierend gefunden, und als er dann zufällig noch weitere 150 Exemplare entdeckt habe, habe er den ganzen Vorrat mitgenommen. Jetzt könne er die durch Zufall in seinen Besitz geratenen Exemplare nicht ohne ausdrücklichen kaiserlichen Befehl herausgeben. Wesentlich anders lautete indessen die Aussage, die Hans Ziegler, Neuenhahns Buchhandlungsbedienter, am 22. September 1660 vor dem Rat erstattete. »Am jüngst verwichenen Dienstag, den 18. bas.«, sagt Ziegler, »ist eine kurze Mannesperson, so auch in anderen Buchläden gewesen und herumgegangen, zu mir in meine Bücher-Cammer gekommen, gesagt, Ich sollte zum Herrn Commissair gehen und meine Sachen richtig machen. Hierauf habe ich drei neue Büchlein mitgenommen, als Narvii ^imtomiam, Item Korthaltens Erörterung und ssasäem Kohlschwartzes Pabst- thumb, nicht anders vermeinend, dieweil dieses letztere bey uns schon zwei Mal in Meßzeiten verkaufst, es gleich den beiden vorigen meine Herrschaft vorhin auch in den Oatalogum gebracht haben werde, worauf Herr vr. v. Hörnigk dieses Büchlein gewogen, darvon ich drei Albus geben müssen, Er das erste besehen, beyseits gelegt, darauf die andern beide auch durchsehen, sobalten zu fluchen angefangen, das Buch habe ein Schelm gemacht, ein Schelm ge- truckt und ein Schelm anhero geführt. Hierüber bin ich als ein junger Mensch heftig erschrocken. Er weiters gesagt, wo ich ein einziges Exemplar werde verhehlen und es I. K. Maj. werde er fahren, so sollte ich die Tage meines Lebens kein Exemplar von einigem Buch mehr nachhero bringen dürfen, auch gefragt, wie viel ich deren Exemplaria hätte, Ich geantwortet, ich hätte über vier nit mehr. Hierauf hat Herr k)r. v. Hörnigk mir einen Nota- rium, den er bey sich hatte, zugegeben, ihm etwas in die Ohren gesagt, so ich nicht hören können, der sobalden mit mir in die Cammer nach Hauß gehen müßen. Ich als ein junger Mensch ging mit Bestürzung nach Hauß, deckte die Lxsmplaria eilends zu, so gut ich konnte. Der Notarius stöberte in der Cammer herumb, fand die Lxsmplaria, sagte wer nun Jemand hätte, der sie weg trüge, sie müßten confisciert sehn. Wenn ich wollte einen Schein darüber haben, daß sie mir wären abgenommen worden, so sollte ich zu dem Herrn Oommissario gehen, würde solchen sobalden bekommen. Hat darauff all die Exemplaria auf seinen Arm ge faßt und ist mit davon gegangen. Des Riese Diener von Leipzig und die allhiesigen Schönwetterschen Diener haben das Fluchen von Herrn Or. v. Hörnigk auch gehört. <- Auf diese Aussage des Buchhandlungsdieners beschloß der sehr erbitterte Rat, energisch gegen den Bücherkommissar vorzu gehen. Er drohte ihm mit Beschlagnahme seiner in Frankfurt stehenden Kapitalien, wenn er nicht die Exemplare auf die Kanzlei liefere. Anfänglich hatte Hörnigk dies nur unter der Bedingung tun wollen, daß Neuenhahn und sein Diener wegen zu groben Ärgernisses mit ein paar Tagen Gefängnis gestraft würden; er erklärte dabei, daß er nichts dagegen einwenden wolle, wenn der Würzburger Drucker wegen des »Kohlschwartzen Lutherthumb« auch in Strafe genommen werde, vorausgesetzt, daß der Rat dies auf seine eigene Verantwortlichkeit hin verfüge, wozu dieser allerdings keine Veranlassung zu haben erklärte. Die ganz un gewohnte Energie des Rates und die Furcht vor dem Verlust seiner Kapitalien wirkten aber so einschüchternd auf Hörnigk, daß er von diesen Bedingungen Abstand nahm und schon am Abend des 22. September die bei Neuenhahn fortgenommenen Bücher in der Kanzlei ablieferte und um Entschuldigung bat, auch sich erbot den Verleger des »Kohlschwarzen Lutherthums« zur Verantwortung zu ziehen, und lebhaft bedauerte ihn nicht finden zu können. Der Rat seinerseits lud nun sämtliche in Frankfurt anwesende Buchhändler, darunter auch Neuenhahn, vor sich, teilte ihnen das eigenmächtige Verfahren Hörnigks mit und forderte sie auf, dem selben keinen Gehorsam mehr zu leisten, falls er nochmals so handeln sollte*). So viel von der Firma Neuenhahn, die durch diesen Vorgang eine ihr sonst nicht zukommende Bedeutung erlangt hat. Eine rege Verlagstätigkeit entwickelte die Firma Bielcke, deren Inhaber von 1665—1707 der aus Wickerstedt bei Weimar gebürtige Jenenser Bürgermeister Johann Bielcke war. Die Handlung war dann bis 1745 im Besitze seines Sohnes Johann Felix. Sie war ungemein produktiv, in den Jahren 1665—1739 werden von ihr allein in den Meßkatalogen 2203 Artikel auf- geführt**). Von seiner Bedeutung zeugt auch, daß in den Werken von Manch Bildnisse berühmter Künstler usw., Nürnberg 1725, und Jeones Bibliopolarum usw., eä. Roth-Scholtz, 1729, sich das Bildnis von Johann Bielcke befindet. Anfang des 18. Jahrhunderts stoßen wir dann auf die Buch händlerfamilie Cröker, die fast fünfzig Jahre hindurch in Jena eine angesehene Stellung eingenommen hat und deren Firma noch bis vor wenigen Jahrzehnten bestand. Der Gründer der Handlung, Heinrich Christoph Cröker (f 1727), Buchhändler und Kupferstecher, war der Sohn des Konrektors Christoph Cröker. Von seinen Söhnen starb der zweite, Johann Rudolf, 1737, ein anderer, Johann Christoph, 1754. Es sind ferner zu erwähnen aus jener Zeit der Universitätsbuchhändler Tobias Lehrling (f 1717), Johann Gabriel Ehrt (f 1714), Christian Pohle (f 1719), Johann Martin Gollner (f 1736), Johann Philipp Hase (f 1748), Ernst Claud. Baillar, Stadtfähnrich und Buchhändler (f 1753), Joh. Friedr. Ritter, Karl Ernst Knoch (f 1732), Ehr. Frz. Buch, Buchdrucker und Buchhändler <1729—1754). Dann sind längere Zeit die Fa milien Enno und Hartung Vertreter des Buchhandels. Christian Heinrich Enno war der Sohn des Gräflich Reuß- Plauischen Hofpredigers Joh. Christoph Enno; er wurde Wei marischer Hof-Bücherkommissär und Buchhändler in Jena und starb, 81 Jahre alt, am 14. Juni 1780. Sein Sohn Johann Gottlob Enno war Fürstlich Weimarischer Landkommissär und starb 1786. Johann Bernhard Hartung war ein Sohn des Papiermachers Johann Adam Hartung in der Krimpelmühle bei Dornburg, er starb 1738; sein einziger Sohn und Erbe Johann Wilhelm Hartung, Weimarischer privilegierter Buchhändler, starb 1773. Der im Jubeljahr 1740 in Jena ansässigen Drucker wurde bereits Erwähnung getan; von ihnen starb der Senior Johann Bernhard Heller, achtzig Jahre alt, 1760; der Hofbuchdrucker Peter Fickelscherr 1761, Hofbuchdrucker Christoph David Weither 1753, Johann Volkmar Marggrnf 1757, Georg Michael Marggraf 1763, Johann Friedr. Ritter 1755. 1701 wurden in Jena 7 Buchhändler, 6 Buchdrucker, 3 Kunst- und Disputationshändler, 3 Kupferstecher und Formschneider und 1 Schriftgießer; 1743 8 Buchhändler, 10 Buchdrucker, 3 Dis putationshändler, 1 Schrift- und Figurschneider, 2 Schriftgießer und 1 Kupserdrucker erwähnt***). Verlage und Handlungen erster Größe waren es jedoch nicht, und die reinen Sortimentsbuchhandlungen, wenn solche über haupt vorhanden waren, müssen recht unbedeutend gewesen sein. Die Disputationsbuchhändler, die fast ausschließlich an Uni versitäten ihren Sitz hatten, sollten eigentlich nur mit Disputa tionen handeln; sie überschritten aber diese Befugnis vielfach. Auch reisten sie umher und hielten sich alljährlich einige Tage an bestimmten Orten auf, um Disputationen zu verkaufen. Be- *> Dieser Bericht ist der Geschichte des Deutschen Buchhandels Bd. I S. 667—669 entnommen. **) Geschichte des dtschn. Buchhandels II 361. ***) Geschichte d. dtschn. Buchhandels II 351. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 75. Jahrgang. 1245
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