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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.12.1915
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- 1915-12-30
- Erscheinungsdatum
- 30.12.1915
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- Deutsch
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«SrseiM-ltt s. d. «» h». vachha-d-l. Redaktioneller Teil. ^ 303, 30. Dezember 191S. Quadrat und Achteck gaben den Wert an. Der gestanzten Rund- scheibe begegnen wir auch im französischen, dem Achteck im deutschen Notgeld wieder. Aktendeckel, Kanzletbogen, Pack« und Prospektpapier fanden Verwendung. Notgeld — Geld der Not isl'r eben! Hier heitzt der Ausdruck einfach »gut für . . .« oder noch kürzer »Eine Mark«; dort ist er erwei tert: «Die Anweisung ist spätestens 31. Dezember 1914 etnzu- lösen.« Im Westen des Reiches, wo die überstürzte Her- stellung fortfiel, ließ sich der Text ausführlicher behandeln. Einige Scheine besagen, daß der, der diesen Schein nachmacht, verfälschte sich verschafft und ausgibt, mit Zuchthaus bestraft werden kann. Andere Wechsel betonen die Verpflichtung zur Einlösung bis zum l. April 1915 oder zur Zahlung, »sobald der Silbervorrat es gestattet». Für Angehörige von Kriegs teilnehmern, die Brot, Speck oder Kartoffeln kauften, wurden in etlichen Städten Scheine ausgegeben; in einer anderen nur für Händler, Bäcker, Metzger, »aber die Abgabe alkoholischer Getränke aus diesen Schein ist verboten«. Im Gegensatz zu den deutschen Notgeldscheinen, die kurzfristig waren und längst entwertet und außer Kraft sind, ist aus den französischen und belgischen Scheinen der Zah lungstermin weit hinausgeschoben. Auf letzteren, die uns ja näherstehen, heitzt es: »etnzulösen ein Jahr nach dem Frie- densschlutz« oder ganz allgemein »nach dem Krieg« oder »nach Wiedereintritt der normalen Lage«, oder auch »zahlbar durch die Kommunalkasse, sobald sie wieder geöffnet ist«. Man ein- pfindet die Kluft aus diesen wenigen Worten heraus, die deutschen Bürgersinn von ausländischem scheidet. Weder zu solchen Verheißungen vermochte sich eine unserer Gemeinden zu verstehen, noch zu Mitteilungen wie: »Die auf die Kom munalkaffen gezogenen Bons müssen von Händlern, die den Kredit verweigern sollten, angenommen werden.« Welch grau same Ironie spricht aus dem Gutschein einer belgischen Glas fabrik, daß der Bon »drei Monate nach Ausnahme der Arbeit in den Fabrikstätten« fällig ist! Das belgische Notgeld, das nach wie vor Kurswert hat und verkehrt, hat teils französi schen, teils flämischen Aufdruck und teils beide Sprachen. Man muß zugeben, daß es sich meist durch gewissen Farben- fchmuck dem üblichen Papiergeld zu nähern und dadurch der Bevölkerung gefälliger zu machen sucht. -Zu antiquarischer Verwertung«. Von R. L. Prager. Unter dem Titel »Zu antiquarischer Verwertung« hat Herr Georg Schmidt, Hannover, in Nr. 269 des Börsenblattes einen Mißbrauch hervorgehoben, den sich, wie er behauptet, besonders Leipziger und Berliner Firmen zuschulden kommen lassen. Es handelt sich darum, daß Sortimentsfirmen Anfragen an Ver leger richten, ob sie dies oder jenes Buch zu antiquarischer Ver wertung zu einem erheblich geringeren Preise als dem Nettopreise abgeben wollen. Herr Schmidt meint, daß dies hauptsächlich ge schähe, um den Ankauf eines neuen Buches zu umgehen, und daß Bibliotheken infolge der Herabsetzung des Rabatts oder seiner Verschwindens dazu übergegangen seien, auf diese Weise zu einem billigen Bücherkauf zu gelangen. Es mag ja sein, daß dies häufig dis treibende Ursache ist. Es kann auch zugegeben werden, daß der betreffende Sortimenter in manchen Fällen gar nicht die Absicht hat, zu antiquarischem Preise zu liefern, sondern nur versucht, ein Buch zu billigerem als dem gewöhnlichen Nettopreise zu bekommen, also mehr zu verdienen. Ob letzteres, wie Herr Schmidt meint, ein Betrugs- Versuch sei, will ich unentschieden lassen. Jedenfalls halte auch ich eine solche Vorspiegelung für unerlaubt. Wenn diese Gepflogenheit, die zu allen Zeiten vorhanden gewesen ist, jetzt öfter geübt wird, als früher, so liegt dies daran, daß unsere Satzungen und Ordnungen die Aufrechterhaltung des einmal gegebenen Ladenpreises bis in alle Ewigkeit festlegen; es sei denn, daß der Verleger den Preis herabsetzt. Eine solche Preisherabsetzung ist aber nicht jedermanns Sache. Der Ver leger weiß sehr gut, daß eine so allgemeine Verminderung des Preises das Gegenteil dessen zu bewirken Pflegt, was beabsichtigt ist, nämlich den Absatz zu erhöhen. Der Käufer, der von einer Preisherabsetzung hört, wird mißtrauisch, nebenbei denkt er auch, daß er ja zu diesem Preise das Buch jeden Tag haben kann, und wird versuchen, es antiquarisch noch billiger zu bekommen. Daß diese Anschauung nicht für alle Fälle richtig ist, brauche ich nicht besonders zu betonen. Es gibt Bücher und Umstände, die die Preisherabsetzung als eine für den Buchhandel wie für das Publikum wohltätige Maßregel erscheinen lassen, über die auch das Publikum dankend durch Ankauf quittiert. Wenn also der Verleger das Buch nicht öffentlich herabsetzen und sich trotzdem nicht mit dem immer geringer werdenden Ver kauf begnügen will, so muß er einen Weg suchen, der einen schnel leren Absatz verheißt. Dieser Weg ist gegeben in der Bestimmung der Verkaufsordnung Z 14 Absatz 2, die dem Verleger gestattet, zum Zweck antiquarischer Verwertung Sortimentern und Anti quaren Exemplare älterer Werke in geringer Anzahl so zu liefern, daß sie sie auch unter dem Ladenpreis verkaufen können. Der Zusatz »Sortimentern und« ist bei der letzten Revision der Ver kaufsordnung hinzugekommen, und ich habe mein Möglichstes ge tan, in dem Ausschüsse vor dieser Änderung zu warnen. Ich habe ausgeführt, daß eine solche Erlaubnis nur erteilt werden sollte, wenn Antiquare mit Hilfe ihrer Kataloge versuchen wollen, einem Buche wieder zum Leben zu verhelfen, daß aber der Zu satz, daß auch Sortimentern derartige Vorteile eingeräumt werden sollen, gerade dazu verleite, Bücher zu einem billigeren als dem Nettopreise zu erlangen und zu einem billigeren als dem Ladenpreise zu verkaufen. Der Antiquar gäbe eine gewisse Ga rantie, daß nicht nur das eine Exemplar verkauft werde. Er wäre in der Lage, unter Umständen dem Verleger nach und nach eine größere Menge abzunehmen, während der Sortimenter sich immer nur auf einen Fall beschränken könne, mit dessen Er ledigung eine weitere Verkaufsmöglichkeit erlösche. Das ist also meine Ansicht über die Ursache, daß aus einem berechtigten Brauch ein Mißbrauch geworden ist. Dem Verleger kann man aber nicht zumuten, daß er seine älteren Werke maku liert, namentlich dann nicht, wenn er die Aussicht hat, sie noch zu einem verständigen Preise abzusetzen. Man sollte immer bedenken, daß ein ewiger Ladenpreis «in Unding ist. Es wird wenige Bücher geben, die dauernd den gleichen wissenschaftlichen und buchhändlerischen Wert behalten; der Fortschritt der Wissenschaft, neue Erscheinungen und vieles andere werden den Wert und damit den Betrag herunterdrücken, den ein Käufer dafür anlegen will. In dieser Hinsicht ist ja schon verschiedene Male der Vorschlag gemacht worden, den La denpreis nur eine bestimmte Zeit in Geltung zu lassen. Er ist aber bisher immer abgelehnt worden, weil eine brauchbare For mulierung auf Schwierigkeiten stieß. Es läßt sich nicht vermeiden, daß schon kurze Zeit nach dem Erscheinen eines Werkes antiquarische Exemplare auftauchen. Dies wird immer häufiger geschehen, je längere Zeit seit dem Erscheinen des Buches verflossen ist. Käufe aus zweiter Hand, nachgelassene Bibliotheken, Rezensionsexemplare begünstigen dies. Soll man da dem Verleger verwehren oder auch nur verdenken, daß er mit diesen antiquarischen Exemplaren die Konkurrenz auf nimmt? Dies geschieht dadurch, daß er auf Grund des § 14, 2 der Verkaufsordnung gestattet und ermöglicht, Exemplare unter dem Ladenpreis zu verkaufen. Das beste Mittel gegen Mißbrauch liegt ja in der Hand der Verleger. Man kann auch annehmen, daß Bücher, die dauernd zum vollen Preise gefordert werden, vom Verleger nicht zu bil ligerem angeboten und abgegeben werden. Aber eine wirkliche Abstellung dessen, was an dem Brauch Mißbrauch ist, wird nur dadurch möglich werden, daß man dem Gedanken einer begrenzten Dauer des Ladenpreises nähertritt. Dadurch würde man auch einer Lösung der Mietsbllchereifrage näherkommen. Kleine Mitteilungen. Hermann Heftes AricgSSusterungen. — Im »Kölner Tageblatt« ist nachstehende Erklärung abgedruckt: Rach einem Briefwechsel und nach den verschiedenen Erklärungen des Schriftstellers Hermann Hesse haben wir uns überzeugt, dass seine Äusserungen in der Reuen Zürcher Zeitung über seine Militärverhältnisse infolge seiner ungenauen LuS-
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