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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.12.1915
- Strukturtyp
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- 1915-12-30
- Erscheinungsdatum
- 30.12.1915
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 303, 30. Dezember 1915. Vertretungsbcfugnis des bisherigen Geschäftsführers, gleichwohl kann aber für den Verwalter ein Interesse daran bestehen, den Geschäfts- fübrer von seinem Amte abzuberufen, ohne daß er verpflichtet ist, dem Registergericht gegenüber dieses Interesse glaubhaft zu machen. Daß der Vermalter befugt ist, den abberufenen Geschäftsführer zum Prokuristen zu bestellen, kann nach 8 2 Abs. 3 Bek. in Verb, mit 8 46 Nr. 7 G.m.b.H. nicht zweifelhaft erscheinen. (Vgl. Jur. Wo chen schr. Jahrg. 1915 S. 1039.) Verteilung der Specht-Stiftung. — Die von dem verstorbenen l)r. August Specht in Gotha mit einem Kapital von 100 000 errich- rete Stiftung zur Unterstützung von Schriftstellern, deren Werke von einem freien Geist getragen sind, hat ihre Preise wie folgt verteilt: Einen Preis von 2000 erhielt John Henry Mackay in Charlotten- bnrg für seine »Gesammelten Werke« (Verlag von Bernhard Zack- Treptow). Die Auszeichnung wurde ihm neben seiner eigenen Be deutung dafür zuerkannt, daß er zur Verbreitung der Gedanken von Mar Stirner beigetragen hat. Eine Ehrengabe erhielten Otto Born gräber in Uebcrsee am Chiemsee und vr. Heinrich Schmidt in Jena. Dem Kuratorium der Specht-Stiftung gehören an die Herren G. Tschirn-Wicsbaden, Wilhelm Bölsche-Friedrichshagen. vr. Gut mann-Gotha, Wilhelm Lippert-Ersurt, vr. Ouidde-München, Jos. Um lauft, Bodenbach, l)r. Weigt-Hannover, l)r. Bruno Wille-Friedrichs- hagen und Dr. Gollmcr-Gotha. Der Briefvcrkehr nach der Türkei. Wie der Generalstabsbericht meldet, ist die Herstellung der Bahnlinie Belgrad—Nisch—Sofia in dieser Woche vollendet worden. Damit ist denn die seit Ausbruch des Krieges unterbrochen gewesene direkte Verbindung Berlin—Konstan- tinopcl wieder hergestellt, was zur Folge haben dürfte, daß der Post- vcrkchr von Deutschland nach dem verbündeten Osmanischen Reiche täglich an Ausdehnung zunchmen wird. Da verdienen nun — be sonders seitens der Geschäftsleute, die sich dadurch zahllose Unan nehmlichkeiten ersparen können - die von der türkischen General- inspcktion der Briefzensur erlassenen Vorschriften ganz besondere Be achtung. Wer Briefe nach der Türkei schickt, tut in seinem eigenen Interesse gut daran, folgende Vorschriften zn beachten. 1. Der Inhalt von Briefen darf zwei Briefseiten nicht über schreiten; Geschäftsbriefe bilden hierin eine Ausnahme. Die Schrift muß leserlich sein und darf keine stenographischen Zei chen enthalten. 2. Falls sich in Geschäftsbriefen Ziffern befinden, die Verdacht erregen könnten, wird ein Gutachten der Handelskammer einge holt werden. 3. Die Briefumschläge dürfen nicht mit Seidenpapier oder einem anderen Papier gefüttert, noch doppelt sein. 4. Die Schrift des Briefes muß dieselbe wie jene aus dem Um schlag sein. 5. Die Person, an die sich der Brief mit seinem Inhalt wendet, muß dieselbe sein, wie die auf dem Umschlag als Adressat ange gebene. 6. Die Unterschrift des Briefes muß klar und leserlich sein. 7. Die Briefadresse darf keinen Hinweis auf dritte Personen, sondern nur Mitteilungen an den Adressaten enthalten. 8. Der Briefumschlag darf keine Briefe an dritte Personen, son dern nur Mitteilungen an den Adressaten enthalten. 9. Für Geschäftsbriefe an Geschäftsfirmen gelten dieselben Be stimmungen. 10. In einen Umschlag dürfen nur Briefe in derselben Sprache ge geben werden. Die Schriftlichen müssen der Sprache, in der der Brief abgefaßt ist, angehvren; so z. B. dürfen Briefe in türkischer, griechischer nsw. Sprache nicht mit lateinischen Schrift lichen geschrieben sein. Ferner ist zu beachte», daß die Vorschrift der deutschen Behörden, wonach Briefe nach der Türkei nur unverschlossen befördert werden, noch nicht aufgehoben ist. ErstattungSansprnch an die Angestelltenversichcrung. Das Ver sicherungsgesetz für Angestellte gewährt wegen der Kürze seines Be stehens Renten für Kriegsteilnehmer oder deren Familien zurzeit nur in den Ausnahmefällcn, daß der Versicherte durch Einzahlung einer besonderen Prämicnreserve die Wartezeit abgekürzt hat. Für- alle übrigen Fälle ist der 8 398 des Gesetzes von größter Bedeutung, nach dem der Witwe, oder, wenn eine solche nicht vorhanden ist, den Waisen unter 18 Jahren der Anspruch ans Rückerstattung der Hälfte der ei »gezahlten Beiträge zusteht - hei freiwilliger Versicherung auf N der Beitrüge. Der Anspruch ver fällt jedoch, wenn er nicht innerhalb eines Jahres nach dem Tode des Versicherten geltend gemacht wird. Diese Einschränkung , ist besonders zu beachten in den Fällen, in denen der versicherte Kriegk- ^ leilnehmer vermißt wird. Wenn in diesen Fällen die Wahrschein- ^ lichkeit seines Todes vorliegt, so empfiehlt es sich, sofort den An trag auf Rückerstattung beim Nentenausschuß der Angestell- l tenversichcrung, Berlin-Wilmersdorf, Nicolsburgerplay 2, zu stellen. ^ Damit wird der Anspruch gewahrt, wenn dem Anträge auch erst ent- ! sprochen werden kann, nachdem außer der Be r sicherungskarte ! und einer neuen st a n d e s a m t l i ch e n Heiratsurkunde auch ' eine standesamtliche S t e r b c n r k u n d e oder Todcsbescheinigung des Kriegsministeriums eingercicht wird. Ta die Ausstellung der Sterbcurkunde bei Vermißten erst nach mehreren Jahren erfolgt, ist im Angestelltcn-Versichernngsgesetz die Erleichterung vorgesehen, daß die Beiträge schon dann zurückcrstattct werden können, wenn Ver schollenheit vorlicgt. Diese kann der Anspruchsberechtigte ein Jahr nach dem Tage, an dem die letzte glaubhafte Nachricht von dem i Versicherten eingegangen ist, feststellen lassen, indem er über letzteres eine eidesstattliche Versicherung abgibt, deren Unter schrift eigenhändig geschehen und polizeilich beglaubigt werden j mutz; er hat zweckmäßigerwcisc ferner gleichzeitig eine Bescheinigung des Amtlichen Nachweisbureaus des zuständigen Kriegsministeriums einzurcichen, wann, wo und unter wel chen Umständen der betreffende Versicherte vermißt wurde. Bei Sec - j Verschollenheit wird hierzu meist genügen, daß eine Abschrift des ! Spruches des zuständigen Seeamts eingereicht wird, durch den das ! Schiff, ans den. sich der Verschollene befand, als vermißt bezeichnet wird, und gleichzeitig eine Bescheinigung des Seeamts oder des See- ! mannSamts, daß der Verschollene sich auf diesem Schiff befunden hat. i Bei sonstiger Verschollenheit werden die hierzu erforderlichen Nach- . weise je nach Lage des Falls eingefordert. ! Inallcn Fällen der Verschollenheit ist außerdem eine gleichfalls ' nach Ablauf der Jahresfrist ausgestellte Erklärung der Gemeinde behörde des letzten Wohnsitzes des Versicherten über seine Verschollen heit beiznbringen. ! Auskunft über Fragen der Angestelltcnversicherung erteilen die ! Auskunftsstellen des Renteimusschusses der Angestelltenversichcrung, sowie diejenigen der verschiedenen Ortsausschüsse der Vertrauens männer. (Für Berlin: Flottwellstr. 4, I. Tr., Zimmer 5, Sprech stunde Dienstag, Donnerstag und Sonnabend von 1—3; für Schöne berg: Nollendorfstr. 29/30, Dienstag und Donnerstag von 1—2). Die Gründung einer ukrainischen Universität wird nach dem Lcm- berger Ukrainenblatte »Dilo« wohl nicht lange auf sich warten lassen. Gegenwärtig sind zwischen den Führern der galizischen Ukrainer und dem Wiener Kabinett lebhafte Verhandlungen im Gange, wonach für Ostgalizicn eine besondere ukrainische Universität geschaffen wer den soll. Die Ukrainer bestehen darauf, daß diese Hochschule in Lem berg errichtet werde, während die österreichische Negierung den Gedanken erwägt, diese neue ukrainische Universität nach Czernowitz, der Hauptstadt der Bukowina, zu verlegen und sie in einem gewissen Grade an die dort schon bestehende deutsche Universität anzugliedern. Die Verhandlungen werden noch fortgefllhrt. Personalnachrichte». Gestorben: am 23. Dezember nach langem, schwerem Leiden im 48. Lebensjahr Herr Emil La m mers, Inhaber von Selmar Hahne's Buch handlung in Berlin, die er seit 1901, anfangs in Gemein schaft mit Gesellschaftern und seit 1904 allein, mit Fleiß und Umsicht geführt hat. Sir Henry Roscoe 1. — Einer der berühmtesten Chemiker Eng lands, Sir Henry Roscoe, ist im Alter von 83 Jahren gestorben. Er gehörte zu den englischen Chemikern, die ihre wissenschaftliche Aus bildung in Deutschland erhalten haben. Nachdem er die Universität London absolviert hatte, ging Roscoe nach Heidelberg, wo er Schüler Bnnscns wurde. Bereits 1857, als Roscoe erst 24 Jahre alt war, wurde ihm die Chemie-Professur an dem neugegründeten Owens- College in Manchester übertragen. Dieses Lehramt hat Roscoe bei nahe 40 Jahre lang bekleidet. Später hat er sich der Londoner Universität gewidmet, um die er sich gleichfalls bedeutende Verdienste erworben hat. Roscoe schrieb u. a. »Eine neue Ansicht über den Ursprung der Daltonschcn Atomthcorie«, sowie ein »kurzes Lehrbuch der Chemie«, das in zahlreichen Auflagen Verbreitung gefunden hat. Seit 1877 beschäftigte ihn die Herausgabe eines großen Lehr buches der Chemie, dessen erste zwei Bände die anorganische Chemie behandeln und von ihm selbst verfaßt sind, während die sieben übrigen über organische Chemie von C. Schorlemmer, später von I. W. Brühl unter Beteiligung verschiedener Mitarbeiter herausgegeben wurden. Verantwortlicher Redakteur: Emil ThomaS. — Verlag: Der Vvrfen verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Druck: Ramm k Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion nnd Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 2S lBuchhändlerhauS).
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