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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.12.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-12-30
- Erscheinungsdatum
- 30.12.1915
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- Deutsch
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303, 30. Dezember 191ö. Redaktioneller Teil. drucksweise von uns und anderen unrichtig aufgefaßt worden sind. Wir freuen uns, daß auch Hermann Hesse sich bei Kriegsausbruch gleich anderen deutschen Schriftstellern als Kriegsfreiwilliger gestellt hat und jetzt seine deutsche Gesinnung im Dienste der Kriegsgefangenen- Fürsorge in seinem Schweizer Aufenthaltsort betätigt. Mit dieser Klarstellung der Worte Hermann Hesses entfallen selbstver ständlich unsere in dieser Hinsicht gegen ihn erhobenen Vorwürfe als unbegründet. Wir heben diese Feststellung gern nochmals ausdrücklich hervor. Herr Hermann Hesse erklärt, seine in der Neuen Zürcher Zeitung gegen den Verfasser unseres Artikels und gegen unsere Zeitung ge richteten Vorwürfe nicht aufrecht zu erhalten. Zur Bekämpfung der Kriegsschundliteratur. Der preußische Minister des Innern hat an die Regierungspräsidenten den folgenden Erlaß gerichtet: »Der die Kriegsschundliteratur betreffende Nunderlaß ist an ver schiedenen der mit der Durchführung betrauten Stellen einer miß verständlichen Auffassung begegnet. Dies gibt mir Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß der in diesem Erlaß erwähnte Vertrieb von Schriften lediglich den Vertrieb im Umherziehen ins Auge faßt und daß die mitgeteilte Liste nur diejenigen Schriften der Kriegsschund literatur betrifft, die vom Gewerbebetrieb im Umherziehen ausge schlossen sind. Der stehende Gewerbebetrieb hat durch die getrof fenen Anordnungen nicht berührt werden sollen. Zwangsmaßnahmen gegen den stehenden Gewerbebetrieb und insbesondere die Beschlag nahme einzelner dieser Schriften könnten erst dann in Betracht kom men, wenn die hierfür gegebenen gesetzlichen Voraussetzungen (vgl. besonders § 23 des Preßgesetzes vom 7. Mai 1874) vorliegen würden. Selbstverständlich ist in den Grenzen der gesetzlich zulässigen Mittel die Kriegsschundliteratur mit allem Nachdruck zu bekämpfen und ins besondere durch Warnung und Aufklärung ihrer Verbreitung ent gegenzuwirken.« Anscheinend ist diese Liste der sogenannten »Kriegsschundliteratur« nur den amtlichen Stellen zugängig gemacht, bzw. einzelnen Firmen durch die Polizeibehörden vorgelegt worden. Es wäre aber von allgemeinem Interesse, die Namen der Firmen und die Art ihrer Erzeugnisse, die hier als Kriegsschundlitcratur angcsprochen werden, kennen zu lernen, da der Buchhandel bei der großen Zahl der vorhandenen guten Schriften gar keine Veranlassung hat, sich mit Schund abzugcben. Der Wunsch, diese Liste in das Helle Licht der Öffentlich keit zu rücken, scheint uns, von der Schwierigkeit einer Begriffsbestim mung der Kriegsschundlitcratur abgesehen, auch deshalb gerechtfertigt, weil sich die Natur eines Werkes nicht ohne weiteres aus dem Titel ergibt und es deshalb von Nutzen wäre, eine sichere Richtschnur an der Hand von Namen und Titeln zu erhalten. Dann würden sich wohl auch bei den stehenden Gewerbebetrieben leicht jene Maßnahmen vermeiden lassen, auf die am Schlüsse des vorstehenden Erlasses hin gewiesen wird, da der Buchhandel ein gleich großes Interesse au der Ausschaltung des Schundes hat wie die Negierung, sobald klar und deutlich das bezeichnet wird, was darunter zu verstehen ist. Auf welche Weise werden Bücher bekannt? - Diese Frage be antwortet Eugen Diederichs in der Dezember-Nummer der Monats schrift »Die Tat« wie folgt: Der Praktiker weiß: am schnellsten dadurch, daß sie Gegenstand der Neugierde werden, sei es durch Beschlagnahme, wie bei dem Roman »Aus einer kleinen Garnison«, oder durch den Stoff, wie bei dem »Tagebuch einer Verlorenen«. Oder irgend jemand wird entdeckt, und da die Entdeckung zu den Tagcsneuigkeiten gehört, will keine Zeitung Zurückbleiben und bringt eine eingehende Besprechung; cs spielt dann dabei gar keine Nolle, wenn kaum gekannt in ähnlicher Richtung bessere Bücher vorliegen. So scheint es z. B. ganz verwunder lich, welche verhältnismäßig geringe Auflagenhöhe die Bücher von Gottfried Keller haben, während weit schwächere Nachahmer es bereits im ersten Jahre des Erscheinens bis fünfzig- und hundert tausend Auflagcnhöhe brachten. Aber vielleicht sind die Bücher die besten, von denen man ebenso wie von den guten Frauen nach dem Wort des Pcrikles nur mit sachlicher Zurückhaltung spricht. Man weiß, welchen bedeutenden Einfluß die Besprechungen in Zeitungen und Zeitschriften auf das Bckanntwerden der Bücher haben, jeder Bücherliebhabcr weiß auch, daß ihm das Erscheinen manches wich tigen Buches trotzdem entgeht, und daß er Augen und Ohren überall anfhaben muß. Um die verschiedenen Wege, die zu ihrer Kenntnis führen, zu finden, habe ich während der Jahre 1014 und 1015 eine Umfrage an die Käufer meiner Verlagswerke durch einen den Werken beigclegten Fragczettel gehalten und dadurch eine Statistik bekommen, die in klaren Grundzügen ein anschauliches Bild von den Kanälen geistiger Nahrungsaufnahme gibt. Ich veröffentliche hiermit das Er gebnis, das vielleicht bei einem rein belletristischen oder auf den Massengeschmack zugeschnittenen Verlag stark abwcichen wird. Aber die Grundzüge werden doch wohl die gleichen bleiben. 1000 Käufer gaben rund folgendes Bild: 300 durch Zeitungsbesprechungcn, 200 durch Verlagsprospektc. Von den Zeitungen wurden besonders oft angegeben: »Berliner Tageblatt«, »Tägliche Rundschau«, »Frankfurter Zeitung«, Neue Freie Presse«, von den Zeitschriften: »Kunstwart«, die Traubsche »Christliche Freiheit«, Naumanns »Hilfe» und Karl Busses Bespre chungen in »Velhagen L Klasings Monatsheften«. Die andere Hälfte setzt sich zusammen aus: 170 durch persönliche Empfehlungen, 170 durch Empfehlungen von Buchhändlern, besonders auch durch Schau feu sterrcklame, 100 durch Bekanntschaft mit anderen Werken des Verfassers, 20 durch Vorträge, 10 durch Empfehlung in Büchern, 10 durch eigenes Studium, 10 nach dem Lesen gekauft, 7 durch persönliche Bekanntschaft mit dem Verfasser, 3 des Einbandes wegen. Diese Zahlen reden eine deutliche Sprache. Ganz merkwürdiger weise teilen sie sich genau in zwei Hälften, persönliches und un persönliches Bekanntwerden steht sich in gleichem Zahlenwerte gegen über. Die genaue Statistik ist 505 zu 405. In gleichem Rhythmus steht die Einwirkung von persönlicher und buchhändlerischer Empfeh lung. Auffallend ist die geringe Anzahl, die auf Vorträge hin ge kauft wurde, merkwürdig ist, daß auch drei Käufer des künstlerische« Einbandes wegen unter den Antworten vertreten sind. Der eine schrieb aus Villingen in Baden: »Ich habe mir Lagarde angeschafft, weil ich durch den schönen Einband dazu bewogen bin. Ich schaffe mir aus diesem Grunde auch sonst viele Bücher an, ohne mich eingehend mit ihrem Inhalt zu beschäftigen. Sie mögen über dieses Motiv denken, wie Sie wollen, jedenfalls ist es ein solches, mit dem die Verleger nicht zu ihrem Schaden rechnen.« Besonders warm stellen sich die Antworten zu den Werken Wilhelm Bölsches, »weil sie beim Vorlesen die Kinder in ihrer richtigen Auffassung unterstützen«, und ein Gastwirt in Steyr in Obcrösterreich kauft alle Werke von ihm, »weil er durch ihn seine innere Zufriedenheit erlangte«. Einfuhr periodischer Druckschriften aus dem feindlichen Ausland nach Österreich. — Der Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler erhielt von der k. k. Polizeidirektion folgende Zuschrift: »In Erledigung Ihrer beim k. k. Ministerium des Innern gestellten Bitte um Auf hebung oder entsprechende Milderung der Verfügung, welche die Ein fuhr fremdsprachiger periodischer Druckschriften nach Österreich aus fremden Ländern betreffen, ergeht zufolge Erlasses der k. k. n.-ö. Statthalterei vom 26. November 1915, Pr.-Z. 5923 I' /14, die Verständi gung, daß das k. k. Ministerium des Innern dem Ansuchen, soweit feindliche Staaten in Betracht kommen, nicht stattgeben kann.« 3k. Zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen während des Krieges. — Das Kammergericht in Berlin hat hinsicht lich der Rechtsstellung des einem französischen Unternehmen zwangs weise gestellten Verwalters folgende Bcschlußentscheidung gefällt: Nach § 2 der Bekanntmachung des Bunöesrats vom 26. November 1914 hat der Verwalter des unter zwangsweise Verwaltung gestellten Unternehmens sich in dessen Besitz zu setzen. Er ist zu allen Rechts handlungen für das Unternehmen befugt. Er kann es ganz oder teil weise fortführcn oder sich anf die Beendigung der laufenden Geschäfte beschränken. Während der Dauer der Verwaltung, so bestimmt der Abs. 3 des § 2, ruhen die Befugnisse des Inhabers des Unternehmens sowie die Befugnisse anderer Personen zu Rechtshandlungen für das Unternehmen. Das gleiche gilt von den Befugnissen aller Organe. Der Zusammenhang dieser Vorschriften ergibt, daß im deutschen öffentlichen Interesse und im Interesse des deutschen Wirtschaftslebens dem Zwangsverwalter, was die Geschäftsführungs- und Vertretunas- befugnis betrifft, eine unbeschränkte Machtfülle eingcräumt ist. Wäh rend der Dauer der Verwaltung ruhen die Befugnisse des Inhabers des Unternehmens und aller Organe, statt dessen ist der Verwalter zu allen Rechtshandlungen für das Unternehmen befugt. Er übt also alle Befugnisse der Gesellschafter, der Geschäftsführer, des Auf sichtsrates und der Gesellschaftcrversammlungen aus, letztere auch dann, wenn sonst nach dem Gesetz oder der Satzung ihre Beschlüsse zu ihrer Gültigkeit einer konkreten Mehrheit der bei der Beschluß fassung abgegebenen Stimmen bedürfen würden. Zu diesen Befug nissen gehört aber auch die nach 8 46 Nr. 5 G.m.b.H. der Bestim mung der Gesellschafter unterliegende Befugnis, den oder die für die Gesellschaft bestellten Geschäftsführer abzuberufen. Zwar ruht während der Dauer der Verwaltung die Geschäftsführungs- und
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