Eigentum des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des BörsenUercins ein Exemplar lO ./6, weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmitglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) b ^ mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petttzeile oder deren Raum 30Pfg.; Mitglieder des Borsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 200. Leipzig, Freitag den 28. August 1908. 75. Jahrgang. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Alljährlich vor Beginn des Schuljahres werden in Zirkularen rc. die Schülerkalender als das beste und wirkungs vollste Reklamemittel zur Hebung des Schulbüchergeschäfts angepriesen. Es kann nicht in der Absicht des Unterzeichneten Vorstandes liegen, den Vertrieb dieser Schülerkalender zu verhindern, nur darf er nicht die Firmen schädigen, die sich solcher Reklamemittel nicht bedienen. Die Klagen über das Kalenderunwesen haben sich seit Jahren gemehrt. Der Vorstand sieht sich daher wiederholt veranlaßt, die Erklärung abzugeben, das er das öffentliche Angebot der Gratiszugabe eines Schülerkalenders als einen Verstoß gegen Z 3 Ziffer 4 der Satzungen des Börsenvereins betrachten muß, wonach jedes öffentliche Anerbieten von Rabatt an das Publikum in ziffermäßiger oder unbestimmter Form zu unterlassen ist. In gleicher Weise erblickt er in der Gratiszngabe eines solchen Kalenders beim Schulbücherverkauf die Gewährung eines unstatthaften Rabatts und somit einen Verstoß gegen die Satzungen des Börsenvereins Z 3 Ziffer 5. Leipzig, den 28. August 1908. Der Vorstand des Borsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Ernst Bollert. Karl Siegismund. Alfred Voerster. vr. Erich Ehlermann. Arthur Sellier. Bernhard Hartmann. Börsenverein der Deutschen Buchhändler ;u Leipzig. 69. Auszug aus der Registrande des Vorstandes. 11. Juni 1908. Nr. 1342. Die beiliegenden neuen Ver kaufsbestimmungen des Vereins der Deutschen Musikalienhändler sind vom Vor stand genehmigt worden. 1. Juli 1908. Nr. 1484. Der Staatssekretär des Innern hat an den Börsenverein das Ersuchen um gut achtliche Äußerung darüber gerichtet, ob die in dem Gesetz vom 21. Juni 1869 betr. die Be schlagnahme des Arbeits- oder Dienstlohns ge zogene Grenze von 1500 ^ des nicht pfändbaren Einkommens, soweit der Buchhandel in Frage komme, noch heute zeitgemäß sei. Darauf hat der Vorstand erwidert, daß er die Beschränkung des pfandfreien Einkommens auf 1500 ^ als Gesamtbetrag eines Jahres einkommens bei den im Buchhandel beschäftigten unverheirateten Angestellten auch in An betracht der veränderten wirtschaftlichen Verhält nisse als angemessen betrachte, sich dagegen für eine Erhöhung der Grenze des unpfändbaren Einkommens der verheirateten Angestellten ausspreche. 7. Juli 1908. Nr. 1528. Eine Handelskammer hat beim Börsenverein über eine Verlagsfirma wegen un verlangter Zusendungen ihrer Artikel an Private Beschwerde geführt und sich über dieses Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7b. Jahrgang. Verfahren allgemein in absprechender Weise ge äußert. Der Vorstand konnte darauf nur er widern, daß er bemüht sein werde, auf Ab stellung hinzuwirken, daß er aber kein formelles Recht habe, den Geschäftsbetrieb der Verleger zu beeinflussen. 9. Juli 1908. Nr. 1546. Der Buchhändler-Verband für das Königreich Sachsen hat den tz 11 seiner Verkaufsbestimmungen wie folgt ge ändert: »Direktoren und Lehrern an Privatschulen sowie allen Lehrern in Ortschaften, denen eine Buchhandlung fehlt, darf bei Partiebezug von Lehrbüchern als Wiederverkäufern ein Rabatt bis zur Höhe von 10 Prozent gewährt werden, falls sich diese ausdrücklich verpflichten, die Bücher nur zum Ladenpreis abzugeben.« Der Vorstand hat diese neue Bestimmung ge nehmigt. 17. Juli 1908. Nr. 1609. Der Verein Deutscher Bibliothekare hat dem Börsenverein eine auf seiner diesjährigen Versammlung zu Eisenach ge faßte Resolution zur dringendsten Beachtung mitgeteilt. Diese lautet: »Der 9. Deutsche Bibliothekartag spricht den Wunsch aus, daß die Verleger einen Teil der Auflage aller ihrer Verlagswerke für Bibliotheks zwecke ungebunden lassen, und empfiehlt den Bibliotheken, mit Drahtheftung gebundene Bücher von der Erwerbung auszuschließen.« 1184