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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.06.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-06-17
- Erscheinungsdatum
- 17.06.1908
- Sprache
- Deutsch
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138. 17. Juni 1908. Nichtamtlicher Teil. VSrs-ndlattd. Dtschn. «uchhandkl. 6681 sind. Es ist viel Gegenteiliges gedruckt worden, was aber an der Sache nichts ändert. Meine Ansichten gelten auch heute noch. Zuvorkommenderweise hat der Kongreß aus Anlaß der St. Louiser Ausstellung das Gesetz erlassen, daß die An kündigung, eventuell eine amerikanische (d. h. hierzulande gedruckte) Ausgabe binnen Jahresfrist herauszubringen, den ausländischen Verleger ein Jahr lang gegen Nachdruck schützt. Auch diese Konzession ist gegenstandslos geblieben.*) Neuerdings ist von verschiedenen amerikanischen Autoren, Verlegern usw. vorgeschlagen worden, das Urheberrechtsgesetz vom 3. März 1891 zu ändern. (Siehe unsere obige An merkung. Red.) Inwieweit dies auch geschehen mag: ganz sicher ist, daß die mannkaoturinA olauss bestehen bleibt als Schutz, unter dem Protektivsystem, für die amerikanischen Arbeiter, die Schriftsetzer, Drucker und verschiedene andere Klassen. Das ist so selbstverständlich, daß alle Worte darüber unnötig sind. Und ferner ist, von aller Sentimentalität abgesehen, zu berücksichtigen, daß der Schutz der deutschen literarischen Arbeit gegen Nachdruck in Amerika mehr und mehr an Wichtigkeit verliert, eigentlich gegenstandslos wird und jeden falls den Zank darüber nicht wert ist. Dagegen ist wesentlich, daß im Interesse der deutschen Musikalien- und Kunstverleger der i. I. 1892 nicht nur mit Zustimmung, sondern sogar auf Befürwortung des deutschen Buch-, Kunst-, Karten- und Musikalienhandels abgeschlossene Vertrag mit den Vereinigten Staaten bestehen bleibe, und zwar damit nicht die vorherigen bedauerlichen Verhältnisse wieder eintreten. Das wäre den Amerikanern sehr willkommen, denn sie könnten dabei nichts verlieren, sondern nur profitieren. Ich weiß nicht, wie an maßgebenden Stellen im deutschen Buchhandel gegenwärtig die Stimmung über diese Frage ist. Vor möglicherweise nachteiligen Schritten zu warnen, ist der Zweck gegenwärtiger Darstellung. New Dort, 81. Mai 1908. Ernst Steiger. Kleine Mitteilungen. Zeitungsstimme ,ur Pstichtexemplarfrag« in Sachsen. (Bergl. Börsenbl. Nr. 126. 127, 132, 135 und 137.) — Nachdem das Börsenblatt gestern (Nr. 137) einen größeren Artikel gegen den in Sachsen wieder angeregten Pflichtexemplarzwang ver öffentlicht hat, folge heute ein kürzlich in den »Leipziger Neuesten Nachrichten» unter der Überschrift: -Die sächsische Ständekammer und der Buchhandel- wiedergegebene Erörterung, die sich besonders gegen die merk würdige Begründung der angeblichen Notwendigkeit der Wieder einführung der Pflichtexemplare wendet. Sie lautet: Eine höchst befremdende Nachricht dringt ins Land aus den letzten Sitzungstagen der zweiten Ständekammer: Die Finanz deputation sprach der Regierung den Wunsch aus, die im Preßgesctz vom Jahre 1870 abgeschafften Pflichtexemplare der Verlagsbuchhandlungen an die Dresdner Königliche und die Leipziger Universitäts-Bibliothek wieder gesetzlich einzuführen. Befremdend wie der Beschluß der Finanzdeputatton ist seine Begründung. Die Königliche Bibliothek in Dresden sei seit Ab schaffung der Pflichtexemplare unter den großen Büchersamm lungen Deutschlands von der zweiten an die fünfte Stelle gerückt. Dieser -Notstand- könne zwar durch Bewilligung größerer Geldmittel etwas gemildert, nie aber wirklich behoben *) Nach den Berichten der »Amtlichen Stelle- in New Jork erfolgten solche Interims-Eintragungen für einjährigen Schutz von Büchern resp. Copyright-Reservationen nach dem Gesetz vom 3. März 1905 im Jahre 1905 für 41 deutsche Bücher „ „ 1906 „ 311 „ „ „ 1907 „ 303 „ „ Der Herr Verfasser ist also hier nicht richtig informiert. Red. werden, denn mit Geld ließen sich wohl die im Handel be findlichen Bücher beschaffen, »nicht aber alle jene kleinen Schriften sichern, die vielfach im Selbstverlag, oft aber gar nicht im Buchhandel erscheinen und die meist achtlos wieder verschwinden, während sie doch frühe Anregungen zu wichtigen Erfindungen, erste Gedanken von bedeutungsvollen Entwicklungen bieten können, nicht alle jene Flugblätter, die für die richtige Beurteilung politisch bewegter Zeit unentbehrlich sind, nicht alle jene unscheinbaren Zeitungsnotizen, die für die Lokalgeschtchte eines Landes von unschätzbarem Werte sind-. Da gebe es nur ein Mittel: die Wiedereinführung der Pflichtexemplare. Und dann wird gegen die Verleger geeifert, die sich nicht bewogen ge fühlt hätten, freiwillig den beiden Bibliotheken ihre Verlagswerke zu schenken, die aber doch an jenen kleinen, nicht im Handel er schienenen Schriften unschuldig sind. Die Finanzdeputation scheint gar nicht zu merken, welch wunderliche Rolle sie die Regierung und die Bibliotheksvcrwal- tungen bei dieser Darstellung spielen läßt. Die Pflichtexemplare sind abgeschafft. Man empfindet als Pflicht, trotzdem die beiden Bibliotheken auf der Höhe zu halten. Die Bibliotheksleitungen beantragen aber entweder die Geldmittel nicht, oder die Regie rung bewilligt sie nicht; da kann denn nicht das Nötige ange schafft werden, und der Bücherbestand bleibt nicht auf der Höhe. Da das nicht hübsch ist, Geldauslagen aber nicht beliebt werden, so will man einfach den Verlegern wieder ihre Ware gratis ab knöpfen. Sehr einfach gedacht! Und jene nicht im Handel befindlichen kleinen Schriften! Wie man sich deren Zwangsbeitreibung eigentlich denkt, wird sorgfältigst verschwiegen. Verleger gibt's da nicht, auch keine Verzeichnisse, die über das Erschienene Auskunft geben. Solche Schriften von Vereinen, Kaufleuten, Fabriken, Privatleuten werden gedruckt, versandt, gelesen oder nicht gelesen, ver schwinden dann freilich recht bald und sind oft schon nach kurzer Zeit nicht wieder auszutreiben. Ihre Zahl — Legion. Wer will sie soffen, deren Existenz keine Kontrollstelle kennt? Welcher Büttel soll sie den beiden Bibliotheken zutreiben, wenn sie nicht freiwillig geschickt werden? Den Bibliotheken wird wohl nichts übrig bleiben, als selbst eine Organisation zu schaffen, um all diese Schriften aufzuspüren. Warum ist das aber nicht schon längst geschehen? Einen Handelswert besitzen solche Drucksachen nicht; die meisten ihrer Veranstalter sind sicher gern bereit, freundliche Bitten der Bibliotheken zu erhören, besonders wenn die Bitte nicht bureaukratisch abgcfaßt und von einer Freimarke begleitet wäre. Welchen Autor schmeichelte es denn nicht, seine Flugschrift, seinen Vereinsbericht, seine -ersten Ge danken bedeutungsvoller Entwicklungen» oder Erfindungen im sicheren Archiv der Unsterblichkeit aufbewahrt zu wissen! Warum ist eine solche Organisation ohne Polizeizwang noch nicht ein gerichtet, die mit der Polizei auch nicht entbehrt werden kann? Noch eins: Wie wird der deutsche Buchhandel, der in Leipzig seinen Vorort und einen berechtigten Anspruch auf Rücksichtnahme durch die sächsische Regierung und den sächsischen Landtag hat — wie wird der diesen von dem Finanzminister ausdrücklich ge billigten Vorschlag der Finanzdeputation aufnchmen? Wir fürchten, als einen Schlag ins Gesicht! Denn außerhalb Sachsens, nament lich in Preußen, erstreben die deutschen Buchhändler überall die Abschaffung der der Zensur- und Privilegienzeit entstammenden Pflichtexemplare. Und nun kommt man ihnen in Sachsen so, in Sachsen, auf das man im Buchhandel stets mit Stolz hat Hin weisen können als auf den Staat, der den alten Zopf zuerst abgeschnitten habe! Und jetzt will ihn dasselbe Sachsen sich wieder anhängen! * Die Fortschritte in -er Festlegung -es Osterfestes. (Vergl. Börsenbl. 1908, Nr. 49, 60, 71 u. 101.) — Zu diesem Thema hat der Deutsche Handelstag sich wie folgt aus gesprochen: »Die großen zeitlichen Schwankungen des Osterfestes haben für weite Kreise, insbesondere für viele Zweige von Industrie, Gewerbe und Handel, große Mißstände zur Folge. Im Hinblick darauf, daß nach kirchlichem Brauch der erste Osterfeiertag stets auf einen Sonntag fallen muß, erscheint die Festlegung des Osterfestes auf einen bestimmten Kalendertag ausgeschlossen. Hin gegen dürften auf kirchlicher Seite zurzeit keine Bedenken mehr gegen die Festlegung des Oslersonntages nach einem bestimmten 869*
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