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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.06.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.06.1908
- Sprache
- Deutsch
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^ 138, 17. Juni 1908, Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 6687 zeigenaufträge im Werte von 8000 ^ vor, so stellen diese beiden Summen den Wert eines Fachblattes dar, und die Kauf summe müßte demnach 20 000 ^ sein. Halten Sie meine Ansicht für richtig? Antwort: Wir sehen nicht ein, warum die Summe aus den Bezugsgeldern und den Anzeigenaufträgen eines Jahres den Kaufwert eines Fachblattes ausmachen soll. Diese Berechnungs weise erscheint uns vielmehr völlig aus der Luft gegriffen. Man kann unseres Erachtens den Wert eines Fachblattes wie den eines andern Unternehmens schätzen, wenn man das Mittel aus den Reinerträgen der letzten Jahre zieht und dieses je nach dem Ansehen und gefestigter Stellung des Blattes drei- bis neunmal nimmt. Bei einem Reinertrag von SO 000 bei dem schon ein Betrag für die Tätigkeit des Besitzers abgerechnet ist, könnte hier nach das betreffende Blatt 150 000 bis 450 000 wert sein. Zentralveretn Deutscher »uch- und Zeitschriftenhändler, E. V. (Vergl. Börsenbl. Nr. 106.) — In Chemnitz tagte vom 14.—16. Juni die 23. Generalversammlung des Zentral vereins Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler, verbunden mit dem fünfundzwanzigjährigen Jubiläum des Vereins Erzgebirgischer Buch- und Zeitschriftenhändler und einer Buch- und Zeit- schriften-Ausstellung. Ausgestellt haben im ganzen 35 Firmen. Besonders heben sich daraus hervor die Arrangements der Verlagsbuchhandlung Deutsches Verlagshaus Bong L Co., Leipzig, Union, Stuttgart, Welt und Haus, Leipzig, Vobach L Co., Leipzig, August Pölich, Leipzig, und Münchmeyer, Dresden. Am Sonntag (den 14. Juni) begannen die Vor stands- und Delegiertensitzungen, denen sich am Sonntag abend die Jubiläumsfeier des Vereins Erzgebirgischer Buch, und Zeitschriftenhändler anschloß. — Die Verhandlungen der General versammlung begannen Montag vormittag. Aus dem Rechen schaftsbericht des Vorstandes ist erwähnenswert der Vortrag des Or. Mohr über die Petition des Zentralvereins an den Bundesrat und Reichstag um Abänderung des Reichsstrafgesetzbuchs, dahingehend, daß fortab der sogenannte Kundenraub als Diebstahl und Betrug bestraft werde. Aus den zur Beratung stehenden Anträgen der Lokaloereine seien wegen ihres allgemeinen Interesses die Anträge der Lokalvereine Braunschweig und Mägde- bürg hervorgehoben, die bezwecken, das gewerbsmäßige Ver leihen von Romanheften einschließlich der bunten Literatur und Witzblätter, sowie der abgeschloffenen 10-, 15- und 20 -H- Bände zu verbieten. (Leipz. Neueste Nachr.) » Entwicklung -er -rutsche« Rechtschreibung. — Im siebenten Band der zweiten Auflage von W. Neins Encyklopädischem Handbuch der Pädagogik veröffentlicht der Altmeister der deutschen Rechtschreibung, Geheimrat Or. Duden, einen für weite Kreise sehr lehrreichen Aufsatz, betitelt Rechtschreibung. Dieser umfaßt 17 Druckseiten und ist in 14 Abschnitte geteilt, die den Gegen stand erschöpfend behandeln. Landkarten für Luftschisfer. — In der letztjährigen Jahres versammlung der Internationalen Aeronautischen Vereinigung in Brüssel wurde die Einsetzung eines internationalen Ausschusses für aeronautische Landkarten beschlossen und mit dessen Or ganisation der deutsche Luftschiffer Mödebeck in Straßburg be traut. Die Angelegenheit hat unterdessen gute Fortschritte ge macht, so daß Oberstleutnant Mödebeck jetzt in der -Deutschen Zeitschrift für Luftschiffahrt- genauere Mitteilungen über diese Organisation erstatten kann. Mödebeck hat schon einen ziemlich weitgehenden Plan für die Eintragungen entworfen, die auf den Landkarten für Luftschiffer gemacht werden sollen. Daß für den Luftschiffer bei einer Nachtfahrt jedes Merkmal zur Orientierung von äußerster und seine Sicherheit zuweilen ausschließlich be dingender Wichtigkeit ist, liegt auf der Hand. Daher müssen auf den Karten als derartige Nachtsignale ihren Platz finden: sämtliche Leuchttürme, Feuerschiffe, Leuchtbarken und Leuchttonnen mit ge nauen Bezeichnungen; ferner sämtliche Nebelsignal-Stationen mit Kennzeichnung ihres Schallsignals; der Platz von industriellen Anlagen, die in der Nacht durch Feuerschein sichtbar werden, zum Beispiel Hochöfen; hellbeleuchtete Bahnhöfe und endlich gewisse durch ihren Verlaus auffällige Lichtfiguren, die durch hellbeleuchtete Landstraßen entstehen und erkennbar sein könnten. Für die Sicherung der Landung ist es nötig, alle elektrischen Starkstrom leitungen zu vermeiden, weshalb diese auf der Karte Platz finden müssen. Außerdem sind sumpfige Stellen und andere gefährliche Gelände auf den Karten herauszuheben, andrerseits auch be sonders günstige Plätze, die sich durch Windschutz auszeichnen. An dritter Stelle werden dann die Hilfsmittel des Luftschiffers ge nannt: namentlich die Lage der Gasanstalten und der asronauti- schen Stationen. Mödebeck hat eine Signaturtafel als wesent lichste Grundlage für solche Landkarten bereits ausgearbeitet. Für die Ausführung der Karte selbst ist als der einfachste Weg in Aussicht genommen, auf bereits vorhandene Karten die Signa turen in auffälliger zinnoberroter Farbe aufzudrucken. Als vor läufig unerreichbares Ideal wird der Vorschlag des Grafen Zeppelin bezeichnet, diese Landkarte zu einer Art von .Untiefen karte- auszubilden, indem die Höhenschichten zu 200 bis 700 Meter in verschiedenen Farbentönen unterschieden werden. So nützlich derartige Karten sein würden, hält Mödebeck die Ausführung vor läufig wegen der großen Kosten des Mehrfarbenaufdruckes für ausgeschlossen und will zunächst auf die Schaffung der aeronau tischen Karten in der gekennzeichneten Art der Ausgestaltung hinwirken. Verbreitung unzüchtiger Schriften. — Einige Zeit nach dem noch immer nicht völlig aufgeklärten Tode des Buchhändlers Artur Giegler in Leipzig, den dessen Wirtschafterin Minna Döll, die sich seit jener Zeit in Untersuchungshaft befindet, herbei geführt haben soll, wurde in Leipzig ein illustriertes Flugblatt feilgehalten und in den Zeitungskiosken ausgelegt, das in sehr geschmackloser Weise eine Parallele zwischen Wilhelm Tell und der Minna Döll zog. Dieses Machwerk, in sächsischer Mundart abgefaßt, wurde für 10 H verkauft. Wegen Vergehens gegen den Paragraphen 184, Ziffer 1 des Strafgesetzbuchs hatten sich nun vor der dritten Strafkammer des Leipziger Landgerichts der Drucker, der Verleger, eine Anzahl Kolportagebuchhändler und Kolporteure, sowie auch drei Verkäuferinnen zu verant worten, da ein Abschnitt des Flugblattes, sowie die dazu ge hörende Illustration als unzüchtig und das öffentliche Scham gefühl verletzend angesehen worden waren. Das Landgericht, das die Sache in nichtöffentlicher Sitzung verhandelte, hielt den Beweis des den Angeklagten zur Last gelegten Vergehens für erbracht und warf gegen die Angeklagten Geldstrafen von 25 ^ bis herunter zu 3 aus, an deren Stelle im Nichteinbringlichkeits- falle entsprechende Gefängnisstrafen treten. (Nach -Leipz. Tagebl.» * Süchstschtk Gy«nnaflattehrervrr«in. — In der Pfingstwoche war dieser Verein in Zwickau zu seiner 18. Jahresversammlung zusammengekommen. In der Abteilung für alte Sprachen, Deutsch und Geschichte sprach Professor vr. Jlberg - Leipzig über das Lorxus msäioorum avtiguorum, das von der -Internationalen Assoziation der Akademien- in Angriff genommen worden ist (vgl. Börsenbl. 1908, Nr. 1). Sein Umfang ist auf 32 starke Bände berechnet, zu deren Herstellung etwa 150 000 (ohne die vom Verlag V. G. Teubner übernommenen Druckkosten) erforderlich sein werden. Der Vorsitzende berichtete über die vor sieben Jahren begonnene, von zahlreichen deutschen und ausländischen Gelehrten systematisch betriebene Durchforschung der europäischen Bibliotheken nach medizinischen Werken, schilderte die interessante überlieferungs- gcschichte der wichtigsten ärztlichen Schriften in griechischer Sprache, charakterisierte eingehender die Hauptschriften des berühmten Frauen- und Kinderarztes Soranus zur Zeit Trajans und wies am Ende darauf hin, wie sich bei diesem wichtigen Unter nehmen Sprachwissenschaft und Geschichte freudig in den Dienst der Medizin und Naturforschung stellen. — Er wähnt sei noch der Vortrag des Herrn Professor Ur. Stötzner- Zwickau über Lehrerbibliotheken höherer Lehranstalten. Der Vortrag ging von dem Umstande aus, daß diese Bibliotheken noch mehr, als dies jetzt der Fall ist, nutzbar gemacht werden könnten. Als Mittel, durch die sich dies verwirklichen ließe, wurden folgende angegeben: 1. Die Lehrerbibliotheken müssen so übersichtlich aufgestellt und so gut katalogisiert werden, daß man sich auch ohne Vermittelung des Bibliothekars leicht darin zurecht finden kann; sie müssen den Mitgliedern des Lehrerkollegiums jederzeit zugänglich sein. 2. Die Lehrerbibliothcken der höheren Schulen müssen untereinander in engere Beziehungen treten, um 870"
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