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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.12.1915
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- 1915-12-18
- Erscheinungsdatum
- 18.12.1915
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- Deutsch
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294, 18. Dezember 191S. Redaktioneller Teil. Name und Vorname: Grieshammcr, Willy Großer, Ernst Renö Günther, Ernst'! Heil, Anton Hensel, Walter Heunborf, Wilh.') Hofmann, Hans Hüttenrauch, Bruno Jursch, Alwin Kleine, Walter') v. Knobelsdorff, Euftach") Köhn, Walther") Krabbe, Otto Kullmann, Jos. Kux, Bruno Lanbschreiber, Hugo Lang, Hermann Leitfch, Max Mai, Walter Reumann, Will). Olszewsky, Waller Rahnseid, Martin Richter, Erich Rothe, Walter Scheibe, Bernhard Schuricht, Roland Schwanecke, H. Seifert, Otto Sonnenhol, Ernst Spieckermann, Arnold Tauchmann, Ad. Thanscheidt, Alfred Voigt, Walter") Weiß, Phil. Wernicke, Osw. Wille, Alfred Wirth, Adolf Wunfchmann, Fritz ZibuISki, Karl") Firma: Dienstgrad ».Truppenteil: i. H. K. Volckmar in t. e. Relrnten-Tepot Leipzig i Fa ErnstRensGroßer b. e. Automob.-Korps in Krankenihal iPial») " I. G Colta'sche Oifiz.-Stellvertr. i. Buchh Nächst in Berlin Landsi.-Jns.-Rgi.Nr.13. i.H.JB.Grachs Buchh. 1. Jns.-Rgt. Nr. «5, in Trier a. M. i. H. F. Volckmar in Leipzig i. H Franckh'sche Verl.- Hdig. in Stuttgart i. Fa D. Soiiau's Bh. in Norderney Prost t.H H. W.Schlim- pert in Meißen i. H. F Voickmar in Leipzig Ers -Bai. i. Jns.-Rgt. Nr. 1VS. i. e. Rest-Jnf.-Ngt. Gefr. i. Landw.-Ers.- Bat. Htldesheim. i. Landst. - Erst - Bast Tuchei. i. Landw..Gren.-Rgt. Nr. lv». i. H. Serigstche Buchh. Leutnant,Truppe unbest in Leipzig i. H. Grase L Unzer Leutn. u. Bot.-Adj. t in Königsberg e. Res.-Jns. Rgt. i. H. Albert Koentg in Leutn. i. Landw. Ins. Guben Rgt- Nr 48. i. H. Ullstein L Co. in stFeld-Art.-Rgt. Nr.24. München t. H. Franckh'sche Verl.- i. e. Rekruten-Depoi. Hdig. in Stuttgart t. H. Franckl/sche Verl.- i. c. Rekruten-Depot. Hdig. in Stuttgart t. H. F. Voickmar in stFeld-Art.-Rgt. Nr.40 Leipzig i.Fa.G.L Lang'sBuchh. i. Bayr. Landw-Inf.- in Landau. Rgt. Nr. 8, Ers.-Bat i. H. Gebr. Reichel in i. Landft.-Jnf.-Bat. Augsburg Augsburg, i. H. Franckh'sche Verl.- i. e. Rekruten Depot. Hdlg in Sluitgart st H. Vaieil. Verl.- u. Unieroffiz. i Ref.-Jns.- Kunst-Anstalt in Berlin Bibliothekar i Krupp's Lesehallen in Esst » a R. i. H. Otto Rteckcr in Psorzhetm t.H. Aklteboiaget f.Lit.- Verk in Stockholm t.H. Junkeimann's Buchh. in Jena i. H. K Volckmar in Leiozig t. H. F. Voickmar in Leipzig i.Fa Ehr. Kr VIeweg's Sort.-Bh. in QuedliNb. t. Fa. Otto Seifert in Großenhain t. ' " Rgt. 2l, Ers-Bat. Hptm. i. Londw.-Jnf Rgt. Nr. 40 t. Letb-Gren.-Rgt. Nr llig. i. Jns.-Rgt. Nr. 179. i. Jäger-Rgt z. Pferde Nr. 2. Erst Esk. i. Landw.-Jns. Rgt. Nr. 107, Ers Bast t. Landw. Inf-Rgt. Nr. 107, Erst Bast t. Landw. Ins Rgt. Nr 51, Ers.-Bat. b. d. Klieger-Ers.-Abt. . . Nr S. Georg Lang in Unterossiz. i. Landfst- Jns.-Bat. Chcinn tz i. Landw.-Ins Rgt. Nr 2«, Ers.-Bat. i. Arm.-«at. Nr. 72. Leiozig i Fa.o.EisnerLSpiecker- mann in Köln a Rh. t. H. Mariin Warneck in Berit» i. H. I. Max L Comp. Unteroisiz. i. Res -Inf - tn Breslau Rgl. Nr. 38. t.H. Fr.VtewegLLohn Leutnant i. Gren.-Rgt. in Biaunichweig Nr. 1. i. H. Oito Rücker in i. Res.-Jns-Rgt. Nr.25 Pforzheim i.Fa. Oswald Wernicke Leutnanti.Landst-Just in Bromberg Bat Kreikow. t. H. F Volckmar in t.Res-Jns.-Rgt Nr.197, Leipzig Ers Bast t.H. Georg D W.Callwey i. Bayr Res-Jns.-Rgt in München Nr. i. H. Aua Rauschenplat b. e. Fuhrparkkolonne, in Cuxhaoen i.Fa. Sari .-jibuiski in Leutnant i. e. Res.-Jns - Groß-Umsladt Rgt. ') Siehe auch Bbl. Nr. 219, 1914. ') Siehe auch Bbl. Nr. 59, 1915. ') Z. 3- Blankenburg a. H. >°> Siehe auch Bbl. Nr. 233, 1914. "> Siehe auch Bbl. Nr. 254, 19l4. "> Siehe auch Bbl. Nr. 213, 1914. ") Siehe auch Bbl. Nr. 213, 1914. Feldpost. Eine Weihnachtsfeier an der Westfront. Stockpechrabenschwarze Finsternis. Rieselnder Regen. Alles am Leibe vom Strumpf und der Unterhose bis zum Mantel und der Lehmschicht feuchtkaltklcbrig. In einer kleinen künstlichen Erdmulde, mit Laubholzzweigen notdürftig überdacht, hocken eng ancinandcrge- schmiegt etwa zwanzig Krieger auf ihren Tornistern, das Gewehr in, Arm, feuerbereit und im Begriff, Kameraden abzulösen, die draußen unausgesetzt nach dem Feinde spähen. Nur verstohlen und unter dem Mantel saugen einige an der Zigarre oder der Tabakspfeife, da jeg licher Lichtschein streng verboten ist. Allmählich aber durchdringt das Auge auch das schwarze Nichts, unsicher dunkelgran zeichnen sich Körperumrisse ab, an kaum sich andentenben Merkzeichen erkenne ich den M., den R., den W. und noch einige Leute meines Zuges, langsam entwickelt sich in leisestem Flüsterton ein karges Gespräch, Erlebnisse vom heutigen Tage werden berichtet, ein Scherzwort fällt, bald ver stummt wieder alles. Tiefes Schweigen . Da, in der Ecke, ein unterdrückter Seufzer, dort drüben wieder einer: sie verraten, daß der oder jener im dumpfen Grübeln an einem schmerzlichen Punkt angelangt ist. Aus einmal durchzuckt alle in dem kleinen Kreise das Gedenken an ihre Lieben in der fernen Heimat. Die meisten sind Familien väter, sie haben, schon vor Woche», der Frau, ach dem herzliebsten Schnittest brieflich aufgcgcben, den Kindern den heutigen Abend so traulich und hofsnungssroh zu gestalten, wie sie es nur vermag. Die Kinder wenigstens sollen sich heute freuen! Zwei aber in der Schar packt heftiges Schluchzen, vergebens suchen sie es zu verhalten, es sind meine jungen Kriegsfreiwilligen. Gutmütig und rührend zart tröstet sie ein alter Landsturmmann, dem Frau und Kind vor Jahren ge storben sind. Doch damit wir die Gegenwart nicht vergessen, gibt durch ein kleines Loch in der Stirnwand des Ilnterstandes ein Mann alle Viertelstunden einen scharfen Schuß ab und warnt so den feindlichen Posten, der 15 in vor »ns auf der Wacht ist. So etwa schilderte mir dieser Tage ein Kamerad sein Weihnachts- fcst 1914 im Walde vor Verdun. Bruno Althaus, Offizier-Stellvertreter im Res.-Jnf.-Regt. 6n. Kleine Mitteilungen. sic. Gefängnisstrafe wegen Veröffentlichung von Chiffre-Inseraten! Urteil des Reichsgerichts vom 7. Dezember 1915. (Nachdruck verboten.) — DaS Generalkommando des 19. Armeekorps zu Hannover hat am 17. Februar 1915 im Interesse der öffentlichen Sicherheit eine Be kanntmachung erlassen, wonach es den Zeitungen des Korpsbezirks verboten ist, Inserate, die irgendeinen Gegenstand des Heeresbedarfs betreffen, unter Chiffre zu veröffentlichen. Die Militärbehörde hat hierzu den beteiligten Kreisen eine Erläuterung zugehen lassen, die besagt: »Zum Heeresbedarf sind alle Güter zu rechnen, die von der Heeresverwaltung in größeren Mengen benötigt werden. Durch das Verbot der Chiffre-Inserate soll der heimliche, illegitime Handel der Wucherer und Preistreibcr, die sich mit Vorliebe des Deckmantels der Namenlosigkeit bedienen, unterbunden und des weiteren verhindert werden, daß sich die Aufmerksamkeit des feindlichen Auslandes auf bestimmte Bezugs- und Herstellungsmöglichkeitcn von Artillerie munition lenkt«. Wegen fahrlässiger Übertretung dieses Verbots in zwei Fällen hat das Landgericht Hannover am 1, Sep tember 1915 gemäß tz 9d des Belagcrungszustandsgesetzes den Fnsc- ratenredakteur einer hannoverschen Tageszeitung zu drei Tagen Ge fängnis verurteilt. Der Angeklagte hat im Anzeigenteil seines Blattes am 15. und 22. Mai 1915 nach selbständiger Prüfung mehrere Inse rate zur Veröffentlichung gebracht, in denen 12—20 Waggons Portland- Zcment, einige Pferde und eine Ladung Heu ersten Schnittes zu kaufen gesucht wurden und die Verpflegung von 109—120 Kriegs gefangenen zur Übertragung an den Mindestfordernden angeboten wurde. In diesen Anzeigen waren öie Inserenten nicht mit Namen genannt; vielmehr war überall nur eine Chiffre angegeben, unter der die Offerten an die Expedition der Zeitung oder an ein Annoncen bureau eingeschickt werde sollten. Nach Ansicht der Strafkammer sind diese Chiffre-Inserate unzulässig gewesen, da es sich bei der Lieferung von Zement, Pferden, Heu und Gefangenenbeköstigung zweifelsfrei um Gegenstände des Heeresbedarfs handelt. Wenn der Angeklagte in diesem Punkte anderer Meinung gewesen ist, so schließt dies zwar den Vorsatz aus, wohl aber liegt eine Fahrlässigkeit vor. Bei An wendung gehöriger Vorsicht und Aufmerksamkeit hätte es ihm nicht entgehen können, daß die Inserate sich tatsächlich auf Hecresbedarf bezogen. Die Möglichkeit einer Verletzung des Verbots konnte er also voraussehen. Die Revision des Angeklagten bestritt die Fahrlässigkeit und suchte darzutun, daß in der militärischen Verordnung der Begriff des »Hec- 1Ü43
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