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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.12.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-12-01
- Erscheinungsdatum
- 01.12.1915
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Redaktioneller Teil. H 279, 1. Dezember 1915. dlälter. 8". 107 8. 2282 dien. und 8t3Ltswj886Q8etiakl6ll. 19l5. klr. 2. 8°. 8. 49—96. Xr. 1221—2480 k 1 ^ 171 8edöo6 1.i1«ratur — Os8ckiekt6 — Xuo8t und suäsrs VV1886Q- «cdskten kvieddsllißs 8smnilull8 Zuter uud vvertvollsr küedsr ^ ^°. 64 ^8. 1539 dlru. ^ ^ ^10 <16068 298 !4rv. Kleine Mitteilungen. Ltossverschicbungcn im Geschichislehrplan. In dem soeben ^ erschienenen Heft 11 des »Zentralblattes für die gesamte Unterrichts verwaltung in Preußen« ist folgender Erlaß des preußischen Mi nisters der geistlichen nsw. Angelegenheiten vom 12. Oktober 1915 ab- gedrnckt: Berlin, den 12. Oktober 1915. In den Gymnasien nach dem Frankfurter Lehrplan (den soge nannten Reformgymnasien) kann zur besseren Durchführung meines Erlasses vom 2. September d. I. — H II 1223 — in den Klassen Untersekunda, Obersekunda und Unterprima, in denen nur 2 Stunden wöchentlich für den Geschichtsunterricht angesetzt sind, ans Beschluß des Lehrerkollegiums je eine Stunde Lateinisch dem Gcschichtsuntericht zugewiesen werden. Die für die Oberprima eingeräumte Bewegungsfreiheit in der Verteilung der 15 den alten Sprachen wöchentlich gewidmeten Stunden ist dabei ans die genannten Klassen auszudehnen. Von der rumänischen Presse. — In einer interessanten Schilde rung der rumänischen Presseverhältnisse und ihres Verhaltens wäh rend des Krieges schreibt die Frankfurter Zeitung: »Auch in deutscher Sprache erscheinen zwei Zeitungen: ,Bukarester Tagblatt' und .Rumä nischer Lloyd', die inhaltlich nicht über unsere heimatlichen Provinz blätter hinausragen, die aber trotzdem hervorragenden Anteil an dem Zusammenhalt des Deutschtums in Rumänien haben — werden doch diese Zeitungen auch von den deutschen Bauern der Dobrudscha ge lesen. . . . Der Nachrichtendienst der rumänischen Zeitungen scheint gut zu sein. In ihrer Mehrheit bringen sie jetzt die Tagesberichte aller Staaten. Anfangs wurde die rumänische Presse durch eine Unmenge von Nachrichten aus französischer Quelle überschwemmt, die kritiklos übernommen wurden. Erst die Gründung eines deut schen JnformationsburcanS brachte hierzu ein Gegengewicht: Berichte aus deutscher Quelle werden übersetzt und der rumänischen Presse zu gänglich gemacht, deren ernsthafter Teil sie gern in seine Spalten übernimmt.« Hundertjähriges Bestehen der Schleswig-Holsteinischen Bibel gesellschaft. Die Schleswig-Holsteinische Bibelgesellschaft blickte am 18. November auf ein hundertjähriges Bestehen zurück. Sic hat ihren Sitz in Schleswig und wurde im Jahre 1815 ins Leben gerufen. Das Vermögen der Gesellschaft, aus Stiftungen und Schenkungen her rührend, beträgt etwa 90 000 Seit Jahren befaßt sich die Gesell schaft nicht mehr mit der Herausgabe eigener Bibeln, sondern ver treibt die der Cansteinschen Bibelanstalt (1710 in Halle an der Saale gegründet) zu niedrigen Preisen. Personalnachrichten. Friedrich Erismnnn v. — Aus Zürich kommt die Nachricht, daß dort der Schulhyyieniker Pros. Or. Erismail» ini 78. Lebensjahre ge storben ist. Schon frühzeitig wandte er sich schulhygienischen Kragen zu und veröffentlichte 1878 seine »Gesundhcitslehre für Gebildete aller Stände«, die mehrere Auflagen erlebte. Der russisch-türkische Krieg führte ihn in die von der Donauarmee besetzten Teile der europäischen Türkei, deren Assanierung er auf besondere Einladung des Medizinal departements leitete. Später mit der Durchführung einer Enguete über die sanitären Verhältnisse in den Fabriken des Moskauer Gou vernements betraut, legte er die Resultate dieser Arbeit in 20 Bänden in russischer Sprache nieder. Außerdem veröffentlichte er ö Bände »Arbeiten aus dem hygienischen Laboratorium der Moskauer Uni versität« und Jahresberichte des niit dem hygienischen Institut ver bundenen städtischen Laboratoriums zur Untersuchung von Lebens mitteln und Gcbrauchsgegenständen. 180k siedelte er nach Zürich über und übernahm die Redaktion der von Köteln,ann gegründeten »Zeit schrift sür Schulgesundheitspflege«. Fritz Reiß f. — In Kreiburg i. B. ist der Maler uud Illustrator Fritz Reiß, der Land und Volk des Schwarzwaldes in zahlreichen volkstümlichen Bilder» geschildert hat, nach kurzer Krankheit im M. Le bensjahre gestorben. Mehrere seiner bedeutenderen Bilder, die zum Teil in Gouachctechnik ausgeführt sind, besitzt die Gcmäldehalle in Freiburg i. B. Rudolf Wimmer ß. — Der Hosmaler des Kaisers, Prof. Rudolf Wimmer, ist im SK. Lebensjahre in München gestorben. Er malte in den siebziger und achtziger Jahren viel sür König Ludwig II. und wurde 1888 vom Kaiser zum ersten Male nach Berlin berufen. In der Folgezeit schuf er vor allen, Bildnisse von und für Kaiser Wil helm II., doch sind aus seinem Atelier auch zahlreiche Bildnisse von Mitgliedern des bayrischen Königshauses, sowie Panoramen, Genre- und Historienbilder hervorgcgangen. Sprechfaul. 'Ohne Berantwortunfl der Redaktion: jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) »Guter Ton.» Die Leipziger Handelshochschule im Kriege. Auf den Besuch der Leipziger Handelshochschule übt der Krieg einen besonders starken Ein fluß aus, da die Hochschule unter ihren Besuchern stets einen hohen Prozentsatz Ausländer aufzuweisen hat. Der Gesamtbestand der Stu dierenden nach den Listen ist 259, davon 145 Inländer und 114 Aus länder. Der wirkliche Bestand ist aber nur 56, davon 40 Deutsche (darunter 11 Damen). Dazu kommen noch 16 Hörer, zum Teil Stu dierende der Universität. 204 Studierende sind beurlaubt; es sind dies 105 Deutsche, 47 Österreicher, 42 Bulgaren und 10 aus anderen Ländern. Der größte Teil ist zum Heeresdienst cingczogen. Ge fallen sind seit Beginn des Krieges 24 immatrikulierte Studierende, davon 21 ans dem Deutschen Reiche und 3 aus Österreich-Ungarn. Die Hochschule hat für ihre Gefallenen einstweilen eine einfache Erinne rungstafel in ihrem Vorraum anbringcn lassen. Preisausschreiben der Beneke-Stiftung. — Für die Beuekesche Preisstiftung ist von der Göttinger philosophischen Fakultät folgende Aufgabe gestellt: »Die niederländische und die französische Sprache im Volkstum, im öffentlichen Leben und in der literarischen Kultur von Flandern und mährend des Mittelalters. Es bleibt dem Be arbeiter überlassen, ob er die Verhältnisse des benachbarten Luxem burg heranziehen will«. Bewerbungsschriften sind in einer der mo dernen Sprachen abzufassen und bis zum 31. August 1917 an die Fa kultät einzuseuden. Der erste Preis beträgt 1700 .//, der zweite 680 .//. Die gekrönten Arbeiten bleiben unbeschränktes Eigentum ihrer Ver fasser. Die Bekanntmachung der zuerkannten Preise erfolgt am 11. März 1918 in öffentlicher Sitzung der philosophischen Fakultät in Göttin gen. Infolge einer Prospekt-Ankündigung der Firma S. Lutz-Stein- weg Verlag in Stuttgart bestellte ich 1 Alvensleben, Guter Tan, ord. „// 2.—, bar 1.—. Nach Empfang des Buches mußte ich zu mciuem Bedauern fcststellen, daß von den 184 Seiten des Buches nur 39 (!) Seiten vom guten Ton handeln. Alles andere sind Gedichte, Rätsel, Anekdoten usw., die so gut wie in gar keinem Zusammenhang mit dem »guten Ton« stehen. Dabei ist das Buch nichts als eine mit einem neuen Umschlag aus Glanzpapi er frisierte Ausgabe des im Jahre 1 8 7 7 (!!) erschie nene n Buches »Der neue Galanthom m e«. Papier und Druck sind doch zu verräterisch. Als Ganzes betrachtet kann es gar keinen Vergleich mit ähnlichen Werken zum Verkaufspreis von 1.- aus- halten und ist daher bei 2.— in meinem Geschäft durchaus unver käuflich. Ich bitte die Herren Kollegen, die das Werk gleichfalls bestellt haben, um ihre Adresse und richte an den Gcsamtbuchhandcl die Frage: Gibt es gesetzliche Handhaben, um sich gegen Verluste, die durch den Bezug derartiger unverkäuflicher Bücher entstehen, zu schützen? W o l f e n b ü t 1 c l, 27. November 1915. Albert Stichle noth Nachf. Verkleinerte Wiederaabe eines Gemäldes. iVgl. Nr. L7S.> Es ist eine selbst in Kunstkreisen vielfach verbreitete irrige Ansicht, daß der Besitz eines Bildes auch das Recht der Vervielfäl tigung in sich schließe. Im vorliegenden Falle wäre daher zunächst fcstznstellen, ob das betreffende Museum das Vervielfältigungsrecht auch tatsächlich erworben hat. Mit dem »Besitz des Bildes« ist dieses noch nicht ohne weiteres erlangt. H.
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