Nr. 270. !: 36^ Mark" i?hrl?ch?Äach sar M n ' ' ' - ^?ars Sujchla'g für j^rss Exemplar. Z* nich^t angenommen.—De'iderjeitiger EvfMlungsor^ ist Leipzig N LElKMWMörstMe'rW'ö'M Leipzig, Sonnabend den 20. November 1915, 82. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Mit dem I, Januar 1916 wird das Verzeichnis der Neuigkeiten des deutschen Buch- und Laudkarteuhaudels vom Börssnverein selbst herausgegeben und durch die Geschäftsstelle des Börsenveretns (Bibliographische Abteilung) bearbeitet. Von dem genannten Zeitpunkt an gelten für die Aufnahme in das Verzeichnis die folgenden vom Vorstand im Einve» ständnis mit dem a, o, Ausschutz für die Bibliographie und dem Ausschuß für das Börsenblatt festgesetzten Bestimmungen, Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen des deutschen Buch' und Landkartenhandels sind also sofort bei Erscheinen vom 1. Januar 1916 an nicht mehr wie bisher an die I, C, Hinrichs'sche Buchhandlung in Leipzig, sondern ausschlietzlich an die Geschäftsstelle des Börsenveretns (Bibliographische Abteilung) einzusenden, Leipzig, den 18, November 1915, Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig Karl Siegismund, Georg Krehenberg, Curt Fernau, Artur Seemann, Max Kretschmarin, Bestimmungen über die Aufnahme in das Ver zeichnis der Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels. 8 1. Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neue» Auflagen des deut schen Buch- und Landkartenhandels sind sofort bei Erscheinen zur Aufnahme in das »Verzeichnis der Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels« im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel mit der Bezeichnung »Für das Neuig- keiten-Verzeichnis« o, ä, in einem Exemplar unverlangt an die Bibliographische Abteilung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig einzusenden, 8 2, Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler hastet für diese Einsendungen nach Maßgabe der Verkehrsordnung, Die Rücksendung der nicht an die Deutsche Bücherei zu überweisenden Neuigkeiten erfolgt in der Regel allmonatlich; auf besonderen Wunsch findet ausnahmsweise Einzel-Rücksendung alsbald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt, 8 3, Jedes aufzuuehmende Werk mutz bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorliegeu; auf Titeleinsendungen hin (also ohne das Werk selbst) kann Aufnahme in das Verzeichnis nicht erfolgen, 8 4, Den Anspruch auf Aufnahme eines Werkes in dieses Ver zeichnis hat nur der betreffende Verleger oder Kommissionsver- leger. Durch den Aufdruck seiner Firma ist dies in der Regel alz erwiesen anzunehmen. Der bloße Besitz einer Anzahl von Exemplaren gibt dem Einsender keinen Anspruch zur Aufnahme in das Verzeichnis, Dis Bibliographische Abteilung ist in Zweifclssällen berechtigt, sich den Anspruch auf Aufnahme Nachweisen zu lasse», 8 5, Ausgenonuncn werden: a) sämtliche im Deutschen Reiche erscheinenden buchhändle rischen Neuigkeiten, Fortsetzungen und neue Auslagen, gleichviel, in welchen Sprachen sie verfaßt sind; b) die in Österreich-Ungarn und der deutschen Schweiz er scheinenden gleichgearteten Werke, ausgenommen die der slawischen und ungarischen Literatur; o) die Veröffentlichungen aller anderen Staatsgebiete in deutscher Sprache, 8 6, Der Laden- und der Nettopreis sind in Markwährung auf den Begleitfakturen anzugeben. Bei Werken, die außer in geheftetem Zustande auch kartoniert oder gebunden abgegeben werden, soll außer den gehefteten ein kartoniertes oder gebundenes Exemplar unter Angabe der Laden- und Nettopreise aller Ausgaben eingesandt werden, 8 7- Die Aufnahme eines Titels erfolgt: a) nach dem Namen des Verfassers; b) wenn ein solcher nicht angegeben ist, nach dem ersten Hauptwort oder dem ersten Titelwort, Format- und Umfangsangaben sowie Jahreszahl und La denpreis werden dem Titel hinzugefügt. Die Hauptschriftgattung, in der das Werk gedruckt ist, wird durch Benutzung von Fraktur oder Antiqua <ev, auch Griechisch usw,) gekennzeichnet. In besonderen Fällen erfolgt die Titelaufnahme in Um schrift oder Übersetzung mit dem Zusatz, in welcher Sprache das Werk gedruckt ist. l5>3