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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.11.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-11-02
- Erscheinungsdatum
- 02.11.1915
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 255, 2. November 1915. und Wider, zwar mit Teilerfolgen, aber ohne sichtlichen Einfluß auf. die unheilvolle Weiterentwicklung der Tinge. Dann kommen die ein- ' zelnen Nationen zu Worte, zuerst die Neutralen. Ten Neigen er- " öffnet Italien, das damals noch zu ihnen gehörte und die Stimme der Vernunft noch nicht zum Schweigen gebracht hatte. Ein im all- ! gemeinen erfreuliches Bild bieten die nordischen Länder, wenn auch dort vielfach die Sympathien geteilt erscheinen. Das Bild in den Vereinigten Staaten, das uns allen ja leider zu bekannt ist, und der Zwiespalt der Gesinnung des Schweizervolkes erfahren eine scharfe Beleuchtung. Ten weitaus interessantesten Teil bildet aber der Stimmungsniederschlag bei unseren Feinden, den Franzosen, Bel giern und Engländern. Der Charakter jeder einzelnen Nation offen bart sich in unverkennbarer Weise. Der Franzose, leicht erregbar, läßt allen Firnis seiner Erziehung beiseite, und alles, was an be merkenswerten Äußerungen zu verzeichnen ist, läßt sich mit ganz geringen Ausnahmen als ein Ausfluß ohnmächtiger Wut, als sinnlose Beschimpfungen bezeichnen. In Belgien liegen die Dinge nicht viel anders. In England ist man kühler, gemäßigter, wirtschaftet aber stark mit Lügen und dem Märchen der belgischen Greuel. In den letzten Kapiteln kommen die Stimmen aus Deutschland und Öster reich-Ungarn und den übrigen Ländern zur Geltung. Der Gesamt eindruck läßt sich für uns Deutsche etwa derart zusammensassen, daß auf rein geistigem Gebiete von den Feinden erreicht wurde, was ihnen mit anderen Waffen nicht gelungen ist: die Einkreisung der Zentral mächte, ihre splenäid igolatioii im Kriege der Geister. Das ist eine uns notwendige und nützliche Erkenntnis für die kommende Arbeit des Friedens. Kcllermanns Buch ist ein Sammelwerk, aber keins von denen, die eine wahllose Aneinanderreihung von Zeitungs- und anderen Stimmen bringen. Überall spürt man die sichtende und ordnende Hand des Herausgebers, das Bestreben, das Wesentliche aus dem Wüste des Unwesentlichen herauszuheben, Zusammengehöriges ge schickt miteinander zu einer Einheit zu verknüpfen, wo es nötig er scheint, dem Leser auch mit kurzen Erläuterungen zuhilfc zn kommen und den gewaltigen Stoff in eine Form zu gießen, aus der ein klarer und zuverlässiger Gesamteindruck gewonnen werden kann. Kleine Mitteilungen. Post. — Von jetzt ab sind Pakete von und nach St. Ludwig <Els.) und Hüningen (Oberels.) im inneren deutschen Verkehr zur Postbeförderung zugelassen. Die Oxford-Universität, die berühmteste Hochschule Englands, hat, wie die »Times« in einer sentimentalen Betrachtung ausführen, schwer unter dem Kriege zu leiden. Nach den bisherigen Nennungen werden zum neuen Semester nur 300 neue Hörer erscheinen, während die Zahl der Neuankömmlinge sonst 1000 betrug. Alles in allem wird die Universität in diesem Jahre nur 600 Hörer versammeln statt der sonst üblichen 3000. Eine große Zahl der Oxford-Studenten steht im Felde oder in den Diensten der Kriegsverwaltung; und auch die Zahl der Universitätsangcstellten wird durch den Krieg ständig verringert. So geht, wie die »Times« bemerken, die Oxford-Universität einem »völ ligen Mangel an Menschen und Geld« entgegen. Das Defizit des Jahres 1915 bringt die Anstalt in eine mehr als schwierige Lage. Die Erhaltungskosten müssen auf das notwendigste beschränkt werden. Die freien Lehrstellen sind noch nicht neu besetzt, eine Anzahl davon soll aufgcgeben werden. Ebenso werden mehrere Kollegien geschlossen. Bisher sind 540 Angehörige der Universität gefallen, 60 werden ver mißt. Auch die anderen Universitäten und Hochschulen Englands sind infolge des Krieges in eine Lage gebracht, die ihr unverändertes Fort bestehen zum Teil in Zweifel stellt. Personalimchrichteu. Gefallen: am 8. Oktober auf dem nördlichen Kriegsschauplätze Herr Karl Scheer, der lange Zeit im Hause I. L. Pollak in Wien als Gehilfe tätig war. Gestorben: nach kurzer Krankheit Herr Rudolf Gaebert, Inhaber der Firma A. Trosien in Danzig. Der Verstorbene hatte 1890 diese Firma übernommen und hat sie vorwiegend als Anti quariat und Antiquitätenhandlung geführt. Seine große Bü- chcrkenntnis hatte seine Ernennung zum vereidigten Bücher taxator zur Folge; ferner am 21. Oktober im k. u. k. Neservespital von Rzezow nach einer schweren, auf dem Schlachtfelde erworbenen Krankheit Herr vr. BolaNanschburg, Assistenzarzt des k. u. k. Infanterie regiments Nr. 60 und später eines Honvedregimcnts, Sohn des Direktors der Athenäum-Aktiengesellschaft Viktor Ransch- burg in Budapest. Der junge Arzt, der seit Beginn des Krieges auf dem Kriegsschauplätze Dienst leistete, erlitt im Januar 1915 in Polen eine Verwundung. Eine Kugel hatte seinen Arm durchbohrt. Nach seiner Genesung gelangte er wieder auf den Kriegsschauplatz und erlitt am 5. August in Lublin eine Wundinfektion, von der er im Spital zu Rzezow geheilt wurde. Der König hatte ihn für seine vorzüglichen Dienste auf dem Kriegsschauplätze eben mit dem lauckw ausgezeichnet, als er am Typhus erkrankte und im Nzczower Spital verschied. Seinen Tod be trauert außer seinen Eltern und Geschwistern eine ausgebreitete Familie. Sein einziger Bruder, k. u. k. Kadett, befindet sich in russischer Kriegsgefangenschaft. P. F. Messerschmitt s. — In München ist der Genremaler Pro fessor Pius Ferdinand Messerschmitt im 47. Lebensjahre nach längerem Leiden gestorben. Er entstammte einer alten Bamberger Bürgerfamilie, und der schönen deutschen Stadt und ihrer romantischen Vergangen heit galt seine Liebe und war seine volkstümliche Kunst gewidmet. Besonders bevorzugte er die Zeit und Poesie der Postkutsche und das kriegerische Leben der Befreiungskriege. Seltener hat er das neu zeitliche Soldatenbild gepflegt. Auch an der modernen Kunstgewerbe bewegung hat er sich vor allem auf dem Gebiet künstlerischen Spiel zeugs beteiligt. ^ S?reWal. Wer trägt den Schaden? Ein Vorkommnis aus letzter Zeit veranlaßt mich zu folgender Anfrage: Eine höhere Schule führt zwei Bände französischer Lektüre ein ans Grund wiederholter Zusagen des betr. Verlegers, daß die hierzu unbedingt notwendigen Wörterbücher innerhalb einer bestimm ten Zeit nachgelicfert würden. Die Benutzung der Bücher deckt zahl reiche Druckfehler auf, die den Lehrer unwillig machen, und das Aus bleiben der Wörterbücher erhöht den Unmut des Lehrers, sodaß dieser drauf und dran ist, wegen Nichteinhaltung des Versprechens und feh lerhafter Lieferung die Schüler zur Rückgabe zu veranlassen. In zwischen beschließt eine zweite Schule die Lektüre derselben Bände. Der Sortimenter bestellt weiteres Lager davon. Auch treffen all mählich die Wörterbücher ein; freilich sind inzwischen die Ferien herangckommen. Aber nicht nur während der fünf Ferienwochen, auch später bei Schulbeginn wird weder von der Lektüre noch von den Wörterbüchern etwas geholt, und eine Nachfrage ergibt, daß die Provinzial-Schulbehörde die weitere Lektüre der betr. Bände ver boten hat. Der Sortimenter bittet um Rücknahme. Die wird an fänglich als eine ungehörige Zumutung verweigert, da die Schule im Mai begonnen habe und jetzt Oktober sei! Ein Hinweis darauf, daß der durch das Verbot geschädigte Sortimenter die Angelegenheit dem Provinzial-Schulkolleginm unterbreiten müsse, veranlaßt zwar den Verleger, die Bände und Wörterbücher zurückzunehmen, freilich mit der liebenswürdigen Mitteilung, sich in Zukunft dem Sortimenter ge genüber zu revanchieren. Namen nnd sonstige Umstände tun hier wenig zur Sache. Ich möchte nur die Frage aufwerfen: Wer trägt den Schaden? Die Behörde wünscht, daß die eingeführten Schulbücher vorrätig ge halten werden. Eine über den Bedarf hinausgehendc Bestellung lag nicht vor. Der Verkauf wurde aber durch den Erlaß des Provinzial- > Schulkollegiums unmöglich gemacht. Der Sortimenter kann die Be hörde schwerlich verantwortlich machen. Kann der Verleger in einem solchen Falle evtl, zur Rücknahme gezwungen werden? Ganz ver allgemeinert liegt der Fall doch so, daß ein Buch ohne vorherige Ge nehmigung der Provinzial-Schulbehörde eingeführt und infolgedessen vom Sortimenter bestellt wird. Da der Sortimenter weder die Schule noch eine sonstige Behörde, die das Verbot erläßt, haftbar machen kann, so bleibt nur eine Verständigung mit dem Verleger übrig. Oder kann der Verleger rechtlich zur Rücknahme gezwungen werden? In dem besonderen, vorliegenden Fall vielleicht deswegen, weil er wahrscheinlich in der jetzigen Kriegszeit in Anbetracht des Inhaltes des betr. Buches vorher die behördliche Ge nehmigung hinsichtlich der Verbreitung hätte einholen müssen. Eine Aussprache wäre gewiß wünschenswert, da es ja auch bei andern Bü chern, die der Sortimenter fest bestellt, leicht Vorkommen kann, daß die Behörde den Verkauf verbietet. Ist in diesen Fällen der Ver leger zur Rücknahme verpflichtet? L. R. 1452 * ^ -amtli» in Leipzig. Adresse der .stedaktinn „nd Spedition ' "vztst. MerichtSwe.1 st sBuchlmndlerhaue).
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