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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.10.1915
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- 1915-10-18
- Erscheinungsdatum
- 18.10.1915
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Nr. 242. Leipzig, Montag den 18. Oktober 1915. 2Z 82. Jahrgan,,. Redaktioneller Teil. Zum Verbot medizinischer Literatur. Eingnben der Vorstände des Deutschen Verlegervereins und der Vereinigung der medizinischen Verleger. 12. ONober 1915. An die Medizinalabteilung des Preußischen Kriegsministeriums BcrlinVV. und An das Königlich Sächsische Kriegsministerium, Sektion I 8, Dresden. Aus unserem Mitgliederkretse kommt uns die Nachricht, daß von seiten verschiedener Generalkommandos die Ausfuhr medizinischer Bücher und Zeitschriften in das neutrale Aus land verboten worden sei. Auch aus den Tageszeitungen ist eine solche Nachricht zu entnehmen. Das Polizeiamt der Stadt Leipzig, Presseabteilung, hat an verschiedene medizinische Ver leger eine Verfügung erlassen, wonach »nach einer Mitteilung des Königlich Sächsischen Mini steriums des Innern wiederholt die Beobachtung gemacht worden sei, daß das Ausland medizinische Werke und Druck schriften, welche im Verlag deutscher Firmen erschienen wä ren, zu beziehen versuche. Im Interesse der Heeresverwal tung wäre die Ausfuhr solcher medizinischen Druckschriften, die für die Kriegsführung des feindlichen Auslandes von Nutzen sein könnten, zu verhindern, um dadurch die Früchte der deutschen medizinischen Wissenschaft dem Sanitätswesen des feindlichen Auslandes vorzuenthalten. Sollten Zweifel darüber entstehen, ob ein medizinisches Werk für die Kriegs führung von Bedeutung ist, so wären Anfragen an Sek tion I 8 des Sächsischen Kriegsministeriums zu richten«. Die ergebenst Unterzeichneten Vereine, die die Interessen des deutschen Verlagsbuchhandels vertreten, beehren sich, darauf hinzuweisen, daß es für den medizinischen Verleger sehr schwer ist, zu entscheiden, welche medizinischen Druck schriften für die Kriegsführung des feindlichen Auslandes von Nutzen sein könnten und welche nicht. Die medizinische Wissen schaft Deutschlands marschiert an der Spitze der medizini schen Wissenschaften der Welt — was ja am besten dadurch be wiesen wird, daß in Friedenszeilen eine Menge russischer Stu denten Medizin in Deutschland zu lernen versuchen, und daß die japanische medizinische Wissenschaft ganz und gar auf deutscher Grundlage aufgebaut ist —, und man hat Wohl nicht unrecht, wenn man behauptet, daß die Mehrzahl der deut schen wissenschaftlichen Bücher und Zeitschriften dem Auslande von Nutzen sind. Nach uns gewordenen Mitteilungen sind z. B. das »Zen tralblatt für innere Medizin« und die »Dermatologische Wo chenschrift«, fernerhin zahnärztliche Bücher von der Ausfuhr ausgeschlossen worden, sogar Werke, die vor 33 Jahren zum ersten Mal aufgelegt worden sind, wie Esmarch, »Erste Hilfe bei Unglücksfällen«. Es hat sich daher eine große Beunruhi gung der medizinischen Verlegerkreise bemächtigt. Selbstverständlich mutz es unsere Aufgabe sein, unseren Feinden auf allen Gebieten zu schaden. Bisher hat man aber das Rote Kreuz nicht nur bei den Zentralmächten, sondern auch bei unseren Feinden im allgemeinen respektiert, und wenn deutsche Lazarette beschossen worden sind, so hat man dies als eine Barbarei bezeichnet. Es ist auch zu berücksichtigen, daß, wenn die Früchte der deutschen medizinischen Wissenschaft dem Sanitätswefen des feindlichen Auslandes vorenthalten werden, dadurch die deutschen Gefangenen benachteiligt wer den, denn in jedem Falle werden auch viele deutsche Verwun dete in die Hände der Feinde gefallen sein. Wenn einzelne Länder des neutralen Auslandes jetzt etwa mehr medizinische Werke und Zeitschriften beziehen sollten, als in Friedenszeiten, so ist nicht ohne weiteres gesagt, daß dieser Mehrbedarf in das feindliche Ausland gehen muß; denn fast alle neutralen Länder haben mobilisiert und werden da her, wegen der größeren Ansammlung von Männern an einem Ort, auch größeren Bedarf an medizinischer Literatur haben. Es kommen hierbei auch sehr wichtige wirtschaftliche Fragen in Betracht. Ein großer Teil unserer medizinischen Literatur ist direkt auf die Ausfuhr nach dem Auslande ange wiesen. Wie schon oben angeführt, hat eine große Anzahl von Ländern und Völkern hauptsächlich nach deutscher Medizin gelernt. Wird die Ausfuhr nach diesen Ländern unterbunden, dann weisen wir sie direkt darauf hin, ihre Wissenschaft von unseren Feinden, und zwar entweder aus Frankreich oder aus England zu beziehen. Dadurch arbeiten wir ihnen gewisser maßen in die Hand und schädigen uns wirtschaftlich zu ihren Gunsten. Denn gewöhnen sich die Länder bei noch lange dauerndem Krieg an die andere Literatur, so können wir darauf gefaßt sein, ganz ausgeschaltet zu werden. Wird aber der Absatz der medizinischen Literatur wesentlich eingeschränkt, dann ist es nicht möglich, den Büchern die gute Ausstattung durch Illustrationen, übersichtlichen Druck usw. zu geben, wie das erfreulicherweise in den letzten Jahren bei medizinischen Lehrbüchern die Regel geworden ist, und auch der Inhalt der medizinischen Zeitschriften muß sehr zum Schaden der Benutzer und der medizinischen Wissenschaft selbst wesentlich einge schränkt werden. Wir können nicht glauben, daß ein Ausfuhrverbot der me dizinischen Literatur schlechtweg beabsichtigt ist. Nach Er kundigungen, die der Wllrttembergische Buchhändlerverein beim dortigen General-Kommando eingeholt hat, ist die Verfügung dahingehend ausgelegt worden, daß nur Bücher und Zeit schriften von dem Ausfuhrverbot betroffen werden sollen, die nach Kriegsausbruch, also nach August 1914, erschienen sind. Aber auch bei dieser neueren Literatur dürsten wohl nur die Mitteilungen rein technischer Dinge für Vcrwundetentransport, Anlage von Lazaretten und dergleichen unerwünscht erscheinen. Hier aber sorgt ja die Medizinalverwaltung selbst dafür in sofern, als derartige Beiträge nur mit Erlaubnis der Vorge setzten Behörde in Zeitschriften erscheinen dürfen und die Erlaubnis für solche ohne weiteres verweigert wird, deren Bekanntwerden im Auslande nur irgendwie schaden könnte. Nach den bisherigen internationalen Rechten und auch nach den Gebräuchen in diesem Kriege hat die Medizin bisher immer als neutral gegolten, und wir bitten deshalb, sie auch in Zukunft so zu betrachten. Wir ersuchen deshalb gehorsamst, die oben angeführte Verfügung aufhcben zu wollen oder, wenn 1397
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