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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.10.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-10-12
- Erscheinungsdatum
- 12.10.1915
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- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Nr. 237. » Weitere Lxempl^ce zum eigsnsi^Gcbrauch k^>stsri 3^ Dlurp!» Mitglieder iric die i^eile loHs., lUr 6. 32 221. statt 33 222.. 8 ^ >^hel?ch?Ä<E 8 N Leipzig, Dienstag den 12. Oktober 1915. LW 82. 3ahrka«e. Redaktioneller Teil. Kreisverein der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler. Nach dem Wahlergebnis der Hauptversammlung dom 26. September 1915 setzt sich der derzeitige Vorstand wie folgt zusammen: 1. Vorsitzender: Max Röder, Mülheim (Ruhr). 2. „ Ferdinand Sohn, Köln. 1. Schriftführer: Hermann Schilling, Köln. 2. „ Friedrich Steffen, Dortmund. 1. Schatzmeister: Ludwig Kinet, Düsseldorf. 2. „ Otto Schmemann, Essen. Beisitzer: Sigismund Theissing, Münster i/W. Georg Schumacher, Aachen. Diedrich Baedeker, Essen. Mülheim (Ruhr), den 7. Oktober 1915. Max Röder, 1. Vorsitzender. Einiges vom Postverkehr mit Rußland. Wenn sonst in diesen Blättern von Postbestimmungen die Rede war, so Pflegte das mit Bezug auf unsere Geschäftsverbindungen der Fall zu sein. Wir Buchhändler gaben uns Mühe, alle für uns wich tigen Neuerungen und Änderungen sorgfältig zu verzeichnen, und dursten wohl auch hie und da über Eingaben berichten, die von dem Börsenverein den zuständigen Behörden überreicht worden waren. Anders diesmal: denn von Büchersendungen nach Rußland (zum mindesten ins nicht eroberte Rußland) kann heute kaum die Rede sein. Besteht wohl auch kein ausgesprochenes Verbot, an unsere in Sibirien, Turkestan und anderswo untergebrachten Volksgenossen Lesestoff (natürlich keinerlei Zeitungen!) zu schicken, so ist sein Ein tressen jedenfalls'mehr als zweifelhaft. Sollte eines oder das andere Sortiment dennoch mit einem Versuch in dieser Richtung Erfolg gehabt haben, so wäre es verdienstlich und wertvoll, diese Tatsache nebst Daten und sämtlichen Einzelheiten der Allgemeinheit bekannt zugeben. Indes diese Anregung nur nebenbei. Das Fachliche bleibe im übrigen hintangestellt — die kurzen Aussührungen seien vornehmlich denen gewidmet, die einen Angehörigen in russischer Gefangenschaft wissen; es sind deren ja auch in unserem Berufszweige eine ganze Reihe. Veranlaßt durch einen ausgedehnten Aufenthalt im Zarenreiche und die dadurch gewonnenen (wenn auch lückenhaften) Einblicke und Kenntnisse, übernahm ich die Leitung der Abteilung Rußland in der Dresdner Auskunstsstelle vom Roten Kreuz über Verwundete, Vermißte und Kriegsgefangene. Und weil ich auch in dieser Tätigkeit Gelegenheit zu mancherlei Anknüpfungen mit dem Buchhandel fand, will ich hier über einiges Wesentliche berichten. Worin die Anknüpfungen bestanden?, werden viele der Leser fragen. Nun, auch Handel und Industrie können bei der Nach, forschungs- und Ermittlungstätigkeit unter Umständen helfend Mit wirken, wie denn überhaupt die Riescnaufgaben der Gegenwart (daheim wie draußen) von der Gesamtheit gelöst werden müssen. An geeigneten Auskunstsstellen ist natürlich kein Mangel, in Sachsen bestehen neben dem vorbildlichen amtlichen Nachweisebureau des König!. Kriegsministeriums deren eine ganze Reihe vom Roten Kreuz (voran in Dresden und Leipzig). Und ebenso sind außerhalb Sachsens der Ermittlungstätigkeit die Wege derart geebnet/daß man nur die bereits vorhandenen Fäden weiterzuspinnen braucht, um auszuklären und festzustellen, was im Bereich der Möglichkeit liegt. Aber es komint doch auch eine ganze Reihe von Anlässen vor, wo eine mündliche Erkundigung an Ort und Stelle (z. B. nach dem Befinden eines Kranken) schriftlicher Nachfrage vorzuziehen ist. Oder: der Name eines Lazaretts (etwa in Ungarn oder Galizien) ist ver stümmelt hergemeldet worden und nicht ohne weiteres richtigzu stellen. Es würde zu weit führen, alle Möglichkeiten aufzuzählen — daher genüge es, zu wissen, daß solche und ähnliche Fälle, die weder geheim noch vertraulich sind, auch sachgemäße Erledigung finden können, ohne daß die mit der Nachforschung betraute Abteilung des Roten Kreuzes unbedingt an ein Ermittlungsbureau (das vielleicht an Ort und Stelle gerade nicht vorhanden ist) oder an die jetzt durchweg stark überlasteten Behörden heranzutreten braucht. Ich meinerseits habe es wenigstens vorgezogen, dann an eine in dem betr. Ort befindliche befreundete Buchhandlung zu schreiben — und will es auch weiter so halten. Denn der Ersolg hat mich gelehrt (wofür in diesem Zusammenhang gedankt sei), daß ich den richtigen Weg einschlug. Besonders Firmen nahe der russischen Grenze (in Ostpreußen, Ungarn, Oberschlesien, Galizien usw.) nahm ich ver einzelt in Anspruch — sie haben den Angehörigen manches tapferen Streiters, der in Rußland gesuchten hatte und sich wieder aus heimi schem Boden befand, Klarheit und Beruhigung verschafft. Schwierig freilich ist es (und deshalb auch ein Hauptzweck und eine Hauptaufgabe der Nachsorschungsstellen), Gewißheit zu erlangen, wenn einen Soldaten das Los der Gefangenschaft traf und die er hoffte erste Nachricht von ihm lange ausbleibt. Und ebenso schwierig ist es oft, an ihn ein Lebenszeichen gelangen zu lassen, wenn sein russischer Untcrbringungsort mit Sicherheit ausfindig gemacht wurde, oder eine Karte dorther von ihm selbst eintraf. Noch bedeutend schwerer läßt sich eine schriftliche Verbindung mit Zivilgesangenen ausrechterhalten, da die russische Regierung diese an den Bevor zugungen des sog. Kriegsgefangencnverkchrs nicht teilhaben läßt. Ich gebe nun im Nachstehenden eine Zusammenstellung der in Frage kommenden Vorschriften. Sie sind nicht unumstößlich und erheben keinen Anspruch aus Lückenlosigkeit; aber sie enthalten doch viel Wesentliches, das eine lange Reihe arbeitsreicher Monate gelehrt hat, und werden deshalb auch manchem von Ihnen erwünschte Fingerzeige bieten. Nur weniges möchte ich dieser Liste hinzusügen. — Wenn die Postverbindung mit den russischen Gefangenenlagern nach wie vor unzuverlässig und unregelmäßig ist, so ist die Hauptursache ganz gewiß in russischer Nachlässigkeit und Willkür zu suchen. Eine gewisse Er klärung findet sich nebenher vielleicht in der Verschiedenheit der lateinischen und russischen Schriftzeichcn. Hie und da freilich haben sich die Absender die Schuld selbst zuzuschreiben. Denn genaue Be achtung dessen, was erlaubt und was verboten ist, scheint leider auch heute noch nicht allen eine Selbstverständlichkeit zu sein. Ohne aus der Schule plaudern zu wollen, muß ich zum Schluß noch eine kleine Begebenheit erzählen, für deren Wahrheit ich bürge. Kommt eines Tages eine durchreisende jüngere Frau aus Böhmen und will sich Rats holen, wie sie mit ihrem in Samarkand gefangenen 1365
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