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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.09.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-09-23
- Erscheinungsdatum
- 23.09.1915
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- Deutsch
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^ 221, 23. September ISIS. Redaktioneller Teil. DVNenbla» ,. d. TIschn. Buchhankkl. erlischt für ihn die Verwertungsmöglichkeit des Buches noch lange nicht. Er kann es gegen Erhebung von Gebühren oder auch ohne solche verleihen, so viel er will. Er kann, wenn er Vergnügen daran findet, das Buch Jahre hindurch jeden Tag lesen, denn — leider, leider ist ja die Lebensdauer eines gutgepflegten Buches fast unbeschränkt. Hier muß eine durchgreifende Änderung geschaffen werden. Das Papier, wenn es allzu schlecht ist, beleidigt das ästhetische Gefühl aller Beteiligten: des Verlegers, des Schrift stellers, des Verkäufers und des Käufers. Also nicht das Papier, sondern die Druckerschwärze muß zeitgemäß re formiert werden. Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler erlasse ein Preisausschreiben zur Herstellung einer Druckerschwärze, die folgende Eigenschaften hat: 1. Die Druckerschwärze soll alle guten Eigenschaften be sitzen, die man von ihr zu verlangen berechtigt ist. 2. Die Druckerschwärze soll, solange sie nicht dem Licht ausgesetzt wird, ihre schöne schwarze Farbe behalten. Ge schlossene Bücher, die in einer Papphülsc verwahrt werden saus dem Lager des Verlegers und Sortimenters), sollen mehrere Jahre unverändert bleiben. Werden die Seiten des Buches jedoch öfter dem Licht ausgesetzt, so hat nach und nach die Farbe der Druckerschwärze zu verschwinden. Der deutschen Wissenschaft wird cs gelingen, eine Drucker schwärze herzustellen, die diesen Anforderungen entspricht, und der Börsenverein der Deutschen Buchhändler ist stark genug, die allgemeine Anwendung dieser Druckerschwärze durchzusetzen und nur da Ausnahmen zu gestatten, wo diese nach seinem Ermessen angebracht sind. Dann: O welche Lust, Buchhändler zu sein! Das Ausleihen der Bücher hört auf! Der Käufer be wahrt seinen Schatz vor fremden Händen und muß ihn von Zeit zu Zeit erneuern. Es gibt keine Bücher mehr, die sich von Geschlecht zu Geschlecht vererben. Es werden neue Auf. lagen gedruckt, neue Bücher gekauft. Sie müssen gekauft werden, denn die alten verwelken, sterben ab. Die große Gruppe der Bücherleiher mutz zu Bücherkäufern werden. Lächelt über meine Reformidee. Meinetwegen. Aber dann werdet ernst und überlegt, daß durch ihre Ausführung ein gerechter Ausgleich zwischen dem geschaffen wird, was gezahlt und was verkauft wird. Bisher war der Verkäufer im Nachteil, weil die Tücke des Objekts ihn zwang, mehr zu liefern, als er genötigt war. Verkauft das Buch mit zweijähriger Garantie. Was darüber ist, das ist vom Übel! Berlin. Carl Schüler. X. Des guten Buches wegen! Wer das Getriebe: Schriftsteller, Verfasser, Verleger, Sortimenter, Buchhändler, Zeitungskritik und Rezensenten. Parteilichkeit kennt, kürzer: wer die vernichtende Wirkung des Herrschers Geld auch auf unserm Gebiet erfährt, dem bleibt bloß der Glaube: vielleicht setzt sich »das gute Buch« hier und da, schon vor dem Tode des Urhebers, trotz Reklame und durch Reklame durch. Solange es möglich ist, den echten Dichter und Künstler derart unmenschlich zu drücken, zugunsten der »amerikanisch-arbeitenden« Verleger und ihrer Schriftstellerbeamten, die die Bücher schreiben, die »man« kauft, solange jedes Verlegers Rabatt-Einräumungen und Reklame- Ausgaben fast allein die Entscheidung über den Erfolg der Werke seiner Autoren haben, gleich, ob sie gut oder schlecht sind, solange das nicht anders wird (und wir stehen erst am Anfang dieser entwürdigenden Entwicklung, die noch weiter hinabführen muß, ehe der Zusammenbruch und dadurch die Hei lung kommen!), solange weiß ich kein anderes Mittel, dem guten Buche zu helfen, als das der Empfehlung von Mund zu Mund, worüber natürlich Dichter und Verleger Hungers sterben können, was aber in Deutschland der Prüfstein zu sein scheint, daß sie etwas wert sind, da ja in Deutschland die Echten immer zuletzt standen und zuerst fielen. Gegen diese Tatsachen Hilst keine Vogel Strauß-Politik: man mag tun, was man will, immer stehen neben einem »guten« Buche Dutzende «schlechter» Bücher, und nach diesen greisen, im allgemeinen, Verleger, Buchhändler und Publikum zuerst: »denn aus Gemeinem ist der Mensch gemacht, und die Gewohnheit nennt er seine Amme«. Dagegen hilft nichts anderes als die Er ziehung zur Jnnenkultur von klein aus! Bessere Lehrbücher, bessere Lesebücher, Kunst in den Alltag, Erziehung von Achtung und: Tod jedem Kitsch! Das ist Arbeit sür Jahrhunderte, doch man muß sie endlich anfangen; über das Gelingen dieser, nach meiner Meinung allein richtigen Aktion wollen wir Hoff- nung für die Zukunst breiten; sür die Gegenwart habe ich keine, da erst die Enkelenkel der Enkel der jetzigen Schrift steller, Verfasser, Verleger, Sortimenter, Buchhändler, Zeitungs- leute und Rezensenten vielleicht mehr in der Allgemeinheit Verantwortlichkeit in dem Maße, das mir nötig scheint, besitzen werden! Das ist leider meine Meinung! Frohnau bei Berlin. Walter von Molo. Kleine Mitteilungen. Entlastung der Gerichte während des Krieges. — Die zunehmenden Einberufungen zum Heeresdienste bringen es mit sich, daß Richter, Staatsanwälte, Gerichtsschreiber und andere Gerichtsbeamte, sowie Rechtsanwälte in wachsender Zahl ihrer Tätigkeit im Bereiche der Rechtspflege entzogen werden. Nach den Erfahrungen, die namentlich innerhalb der preußischen Justizverwaltung gemacht wurden, ist zu befürchten, es werde bei längerer Dauer des Krieges nicht mehr mög lich sein, eine zuverlässige und schnelle Rechtsprechung mit den verfüg bar gebliebenen Kräften zu gewährleisten. Jede auch nur gering fügige Störung oder Verzögerung der Rechtspflege müßte insbeson dere nachteilige Rückwirkungen auf das Wirtschaftsleben ausüben. Um solchen Beeinträchtigungen, die in der jetzigen Zeit von besonderem Nachteile sein würden, vorzubeugen, hat der Bundesrat am 9. Sep tember 1915 auf Grund des Paragraphen 3 des Ermächtigungsgesetzes eine Verordnung zur Entlastung der Gerichte erlassen, die für das Ge biet des bürgerlichen Streitverfahrcns eine Reihe von Vereinfachungen und Erleichterungen vorsieht. Insbesondere wird für das Verfahren vor den Landgerichten wie vor den Amtsgerichten ein notwendiges Mahnverfahren eingeführt, um die Zahl der mündlichen Verhandlungen zu verringern. Das Verfahren vor den Amtsgerichten soll durch eine Ausgestaltung des Sühneverfahrens und eine Vereinfachung des Ver fahrens in geringfügigen Streitigkeiten entlastet werden. Zu diesem Zwecke wird den Amtsgerichten die Anstellung eines Sühneversuchs zur Pflicht gemacht und zugleich in Sachen mit einem Streitwerte von nicht über 50 .// und in Privatklagesachen die Kostencrstattungspflicht beschränkt. Die Zulässigkeit von gewissen Rechtsmitteln, insbesondere der Berufung gegen Endurteile, wird durch einen den Betrag von 50 ^ übersteigenden Wert des Beschweröegegenstandes bedingt. Einige weitere Neuerungen der Verordnung hinsichtlich der Ur teilsfindung, der Darstellung des Tatbestandes im Urteil und der Urteilsausfertigung sind von mehr oder weniger einschneidender Be deutung, namentlich für die Verhältnisse in Groß-Berlin. Aber auch anderwärts beachtlich ist die Vorschrift, wonach künftig im Verfahren vor den Landgerichten der Rechtsstreit bei Unzuständigkeit des ange gangenen Gerichts durch Beschluß an das zuständige Gericht verwiesen werden kann. Die Verordnung, die einer späteren Neugestaltung des bürgerlichen Streitverfahrcns nicht vorgreifen soll, vielmehr nur für die Zeit der durch den Krieg geschaffenen besonderen Verhältnisse ge dacht ist, wird am 1. Oktober 1915 in Kraft treten. Die deutschen Schulen in China während des Krieges. — Man schreibt der »Tägl. Rundschau«: Aus Schanghai liegen Berichte über die dortigen deutschen Schulen vor, die erkennen lassen, daß auch in diesen Stätten deutscher Kultur in Ostasien sich der Weltkrieg fühlbar gemacht hat. Die Deutsche Medizin- und Ingenieurschule für Chinesen hat am 1. April 1915 ihr drittes Schuljahr abgeschlossen. Während der Unterricht des Sommerhalbjahrs ungestört verlief, wurde das Wintersemester durch den Kriegsausbruch ans der normalen Bahn gebracht. Durch Beschlagnahme von Dampfschiffen durch die Eng länder gingen der Schule zwei wertvolle Sendungen physikalischer Apparate und Werkzeuge mit Betriebsmaterialien verloren. Am 1. April wurde die Ingenieurschule einschließlich der Vorschule von insge samt 200 Schülern besucht. Die Zahl der künftigen Mediziner auf der Vorschule beträgt 162, die Zahl der Medizinstudenten 77, sodaß die Medizinschule eine Besucherzahl von 239 und die beiden Fakultäten znsammen eine solche von 439 aufznweiscn haben. 1295
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