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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.09.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-09-21
- Erscheinungsdatum
- 21.09.1915
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. k 219, 21. September 1915. Berlin abgewiesen worden, während der Widerklage der Beklagten, die auf völlige Freiheit von den Verträgen abzielt, statt- gegeben worden ist. Das Kammergericht geht znnächst davon aus, daß ein gesellschaftsähnliches Verhältnis vorliegt und deshalb die diesbezüglichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung zu finden haben. Es gründet seine Entscheidung dann auf die Nichtig keit des Vertrages unter Hervorhebung der nichtigen Bestimmung, die der Afma die einmal erworbenen Aufführungsrechte fiir alle Zeit beläßt, indem es an Hand des § 139 BGB. ans dieser nichtigen Bestimmung die Nichtigkeit des ganzen Vertrages folgert. Ebenso hat nun das Reichsgericht entschieden und ausgeführt: Der ganze Streit dreht sich darum, ob die Zurücktretenden, die Aufführungs rechte eingebracht haben, nach ihrem Rücktritt wieder frei darüber verfügen können. Das Reichsgericht hat die Bestimmung der Berech tigungsverträge, wonach alle Aufführungsrechte für alle Zeit bei der Genossenschaft verbleiben sollen, nicht billigen können, weil eine solche Bestimmung mit dem Gesetz nicht vereinbar ist. Aus diesem Grunde mußte, da dem Rücktritt vom Vertrage nicht widersprochen werden kann, die Klage abgewiesen und der Widerklage stattgegebcn werden. (Aktenzeichen: I. 45/15, 46/15, 47/15, 48/45. - Urteil des Reichs gerichts vom 18. September 1915.) I(. »Das verteuernde Zwischenglied«. — Die Bnchdruckerei Wil helm Bärsch in Mölln i. Lbg. versendet an das Publikum ein Rundschreiben über ein im Sommer 1916 bei ihr erscheinendes Buch von Ile. Or. Bestmann-Mölln: Die Kirche und ihr Kanon, das sie mit folgenden Sätzen einleitet: »Der Krieg lähmt den Buchhandel. Das rechtfertigt es, wenn wir den Weg direkt zu dem Publikum suchen. Zugleich haben wir den Vorteil, daß wir den Zwischenhandel der Sortimenter ausschalten, also ersparen«. Wir glauben, daß es auch gerechtfertigt erscheint und einen Vorteil für das Sortiment bedeutet, sich mit dem genannten Buch und seinem Verleger nicht zu beschäftigen. Die Frist zur Abkürzung der Wartezeit für Kriegsteilnehmer ver längert. — In einer Verordnung, die für alle dem Versicherungsgesetz für Angestellte unterliegenden Kriegsteilnehmer überaus wichtig ist, hat der Bnndesrat kürzlich bestimmt, daß die Kriegsdienstmonate den Ver sicherten als Beitragsmonate angerechnet werden sollen (vgl. Nr. 218). Der Berliner Ortsausschuß der Vertrauensmänner (Flottwellstr. 4,1, Sprechstunde: Dienstags, Donnerstags, Sonnabends von 1—3 Uhr) macht darauf aufmerksam, daß dieser Bestimmung noch eine weitere wichtige Erleichterung angefügt ist. Nach § 395 des Versicherungs gesetzes für Angestellte besteht bekanntlich die Möglichkeit, nach Einwil ligung des Direktoriums der Neichsversicherungsanstalt für Ange stellte durch einmalige Einzahlung einer Prämienreserve die Warte zeit abzukürzen, um sich damit einen früheren Nentenanspruch zu sichern und auch die Nentenbezüge zu erhöhen. Nach dem Gesetz läuft die Berechtigung, einen solchen Antrag zu stellen, mit dem Schlüsse des Jahres 1915 ab. Der Bundesrat hat nunmehr angeordnet, daß für Kriegsteilnehmer die Frist verlängert wird, und zwar bis zum Schlüsse desjenigen Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Krieg beendet ist. Die Stellung solcher Anträge, die an das Direktorium der Neichsversicherungsanstalt für Angestellte in Wil mersdorf zu erfolgen hat, ist Kriegsteilnehmern dringend anzuraten. Ein Erlaß zum Bahnhofsbuchhandel. — Ein Erlaß des Ministers vr. v. Breitenbach weist darauf hin, daß in den letzten Jahren zahl reiche Sammlungen solcher Bücher erschienen seien, die sich nach In halt und Ausstattung sehr gut als Lesestoff für die Reise eignen. »Es ist«, so heißt es in dem Erlasse, »besonders auch im Hinblick auf die durch den Krieg geschaffenen ernsten Zeitvcrhältnisse in hohem Grade erwünscht, daß durch diese Bücher der oberflächliche, durch auffallende Titel und Bilder anrcizenbe Lesestoff in den Bahnhofsbuchhandlungen znrückgedrängt wird. Angeblich sollen die Bahnhofsbuchhändler wenig geneigt sein, die billigen guten Bücher zum Verkauf zu übernehmen, weil die Verleger, um den billigen Preis halten zu können, einen niedrigeren Rabatt gewähren, als sonst im Buchhandel üblich ist. Dies kann jedoch als berechtigter Grund für die Ablehnung des Ver kaufs nicht angesehen werden, sofern dem Bahnhofsbuchhändler die gleichen Bedingungen gewährt werden wie den sonstigen Buch händlern. Der Minister weist daher die Eisenbahndirektionen an, sich im Benehmen mit den Bahnhofsbnchhändlern die Förderung des Verkaufs jener Bücher angelegen sein zu lassen, und bringt zugleich einen früheren Erlaß in Erinnerung, wonach die Bahnhofsbuchhändler fiir derartige Bücher eine besondere Abteilung ihres Auslagetischcs einrichten sollen oder in sonstiger Weise dafür zu sorgen haben, daß das Anstiegen dieser Bücher dem Publikum leicht wahrnehmbar ist. Was die Begründung der Ablehnung billiger Literatur durch den Bahnhofsbuchhandel anbetrifft, so wird man sie nicht widerspruchs los hinnehmen können. Ein niedrigerer Rabatt als dem Buchhandel wird dem Bahnhofsbuchhandel auch bei billiger Literatur nicht ge währt, wohl aber in vielen Fällen auch hier ein höherer als dem Sor timent. Warum erklärt man nicht einfach, den Tatsachen entsprechend, daß der Bahnhofsbuchhandel die billige Literatur nicht oder doch nicht in dem gewünschten Umfange führen könne, weil die z. Tl. außer gewöhnlich hohen Pachtsummcn ihm dies nicht ermöglichen? Eine katholisch-theologische Fakultät an der Warschauer Univer sität. — Die Warschauer Universität soll nun, nachdem sie unter deutsche Verwaltung gekommen ist, eine theologische (römisch-katholische) Fakul tät erhalten. Bis jetzt hatte die Warschauer russische Universität wie alle russischen Universitäten eine juristische, medizinische, philosophische und naturwissenschaftlich-mathematische Fakultät. Wie der Warschauer »Dziennik Polski« mitteilt, sind schon von dem Warschauer Erzbischof I)r. Kakowski vorbereitende Schritte dazu getan worden. Zur Kriegsnot der deutschen Musikalienverlcger liefert ein be kannter Kölner Verlag einen entsprechenden Beitrag. Aus der Fülle der täglichen Zusendungen ist der nachstehende Brief bemerkenswert: Sehr geehrter Herr T. Anbei ein Manuskript mit Noten, »die deutsche, edelste Rose«, welches ich zu Ehren des Vaterlandes gedichtet und komponiert habe als Nationallied f. Violine. Mit dem erhabenen Anerbieten, dasselbe von mir abzukanfen. Es ist eine wunderbare Schönheit und auch Kunst darin verborgen. Allerdings muß es zu bemeistern verstehen. Ich habe es hier von einer Kapelle, wo ich arbeite, nasführen lassen, was mich sehr entzückt hat. Den Preis können Sie machen, muß jedoch annehmbar sein. Die Auszeichnungen, welche darauf kommen sollten, möchte ich mir vorenthalten. Nachdem wir einig werden, werde ich noch 2 Strophen senden. Das andere Vorstück: Deutschland ist der schönste Garten, wo die deutsche, edelste Rose als Kanonstück auftritt, wird noch von mir gedichtet. Ihrer Antwort verharrend, zeichne Sie Der Komponist gibt dann noch eine Art Gebrauchsanweisung zu seiner Komposition, an der er ein volles Jahr gearbeitet hat. Der Verleger hat Dichtung wie Musik gewissenhaft eingeschen und sich entschlossen, das Nationallied für Violine nicht zu drucken. Preiserhöhung bei Zeitungen. - In Ober- und- Niederbayern haben 21 Zeitungen, in Schwaben 26 Zeitungen fiir den 1. Oktober ihren Abonnementspreis erhöht im Hinblick ans die steigenden Preise aller Materialien. In ähnlicher Lage befinden sich fast sämtliche württembergische Blätter. Ein anderer Teil der süddeutschen Blätter, darunter die »Frankfurter Zeitung«, sucht den Ausgleich dadurch zu erreichen, daß er die Anzeigenpreise erhöht. Personalimchrichten. Gestorben: am 19. August 1915 an den Folgen einer Verwundung Herr Alfred Binkert, Gefreiter, im Lazarett Sjedlez. Der im Alter von 31 Jahren verstorbene Bernfsgenosse war Gehilfe in der Herderschen Verlagshandlung in Freiburg i. B. SpreWal. Der Landkartenhandel in Österreich. «Vgl. Nr. 201 u. 207.) Auf die Entgegnung des Herrn Kommerzialrats Wilhelm Müller in Wien sei mir nur die ganz kleine sachliche Erwiderung gestattet, daß Herr Müller doch in der Hauptsache meine vorgebrachten libelstände bei dem Bezüge über Wien zugibt und sich ebenso über die schlechten Transportverhältnisse beklagt wie der Provinzbuchhändler. Wenn also der Buchhändler in Wien schon so empfindlich unter diesen ver schiedenen Verzögerungen leidet, wieviel mehr der Buchhändler in der Provinz, der erst auf eine Erledigung seiner Bestellung aus Wien warten muß! In meinem Falle ist dies ganz besonders unangenehm, weil die Neichsgrenze nur 30 Minuten entfernt liegt und auch die gewöhnlichen Postpakete und Kreuzbänder, die durch das Zollamt laufen, init ziemlicher Regelmäßigkeit und viel schneller als meine Wiener Post hier einlangen. Troppau. Otto Gollmann. 1288^'^"'"°'^^"'"°''"^^
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