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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.09.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-09-21
- Erscheinungsdatum
- 21.09.1915
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- Deutsch
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- Saxonica
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den Grundfragen der Politik befaßt, und großzügige, allgemein verständliche Darstellungen der einschlägigen Gebiete müßten das große Lesepublikum zu eigenem Nachdenken, persönlicher Stellung nahme und tätiger Mitarbeit anregen. Daneben müßte der Buchhändler sein Augenmerk auf die handlichen, billigen Aus gaben unserer klassischen und nachklassischen Dichter richten, schon aus dem Grunde, weil der Geschmack und das Interesse heutigen Tages allzu leicht der Gefahr unterliegen, von der Überschwem mung des Marktes mit Machwerken der Tages-Sensation mit gerissen zu werden. Von solchen Sammlungen guter und wohl feiler Bücher sollten Kataloge in riesiger Auflage gedruckt und dem Publikum der großen und kleinen Städte wiederholt mit der Morgenzeitung ins Haus gebracht werden. Berlin. Arthur Höllischer. V. Gute Bücher sollten sich selbst empfehlen. Das ist offenbar der Zustand, nach dem wir alle streben sollten, Schriftsteller, Ver leger und Sortimenter. Wenn er bestände, wäre Uns geholfen, es wäre ein Vergnügen, Bücher zu schreiben und zu verkaufen. Wir täten auch dem deutschen Volke bitter unrecht, wenn wir nicht von der Überzeugung ausgehen wollten, daß ein Bedürfnis nach guten Büchern immer da war und nach dem Kriege in mindestens demselben Matze da sein wird. Können wir das aber nicht glau ben, so sind wir von vornherein verloren. Solche Strömungen kommen oder bleiben aus wie fruchtbare Jahre, künstlich sind sie nicht herbeizuführen. Aber allerdings könnte die Strömung rasch zerfließen, wenn sie falsch geleitet würde. Es ist also nach meiner Überzeugung weder möglich noch erforderlich, das Be dürfnis nach Büchern durch Reklame oder sonstige Mittel zu stär ken. Das Ziel, den Büchermarkt für eine längere Dauer wieder zu beleben, deckt sich mit dem, den Kauflustigen gute Bücher zu bieten. Der Zustand, daß sich diese selbst empfehlen, ist ein Ideal, wird also niemals ganz erreicht werden. Immerhin ließe sich manches bessern. So viel von einem Winkel aus zu sehen ist, fehlt es an dem Zusammenarbeiten. Die Buchhändler und Schriftsteller kennen einander zu wenig. Damit hängt es zusam men, daß der Stoff zu groß ist. Das Publikum will beraten sein, es hat im allgemeinen weder die Zeit noch das Geld, zu prüfen und zu wählen. Diese Beratung hat man bisher vielleicht allzu ausschließlich den Zeitschriften überlassen. Dadurch hat sich eine gewisse Einseitigkeit herausgebildet. Es kann in der Wirklichkeit nicht anders sein, als daß sich um fast jede Zeitschrift ein bestimm ter Kreis von Mitarbeitern bildet, der dann wieder einen bestimm ten etwas größeren Kreis von Schriftstellern bevorzugt. Der Teil des Publikums, der auf eine Zeitschrift eingeschworen ist, und dieser Teil ist größer, als man denken sollte, wird nur bestimmte Schriftsteller lesen wollen. Von diesen will er aber auch alles vorrätig finden. Ich weiß nicht, ob der Buchhandel nicht da durch gezwungen wird, ein zu großes Lager zu halten. Auch die Weihnachtskataloge bringen zu vieles, um wirken zu können. Ein Schriftsteller muß eine überhohe Meinung von sich haben, wenn er glaubt, sein Lebenswerk bestände aus eitel Perlen. Es wäre viel gewonnen, wenn man einführcn könnte, daß der Schrift steller dem Buchhändler drei oder höchstens vier seiner Bücher nennt, die er für gut hält, und hinzufügt, für welchen Geschmack sie sich eignen. So ließe sich ein brauchbarer Katalog zusammen stellen, der weder für die Presse noch für das Publikum bestimmt wäre. Ich will mich aber nicht auf diesen Vorschlag festlegen, er mag unpraktisch sein. Mir ist es um die grundsätzliche Forde rung zu tun: mehr Zusammenarbeit zwischen Schriftstellern und Buchhandel! Bad Harzburg. Rudolf Huch. Die Fachbibliothek eines deutschen Kunst buchbinders und Fachschriftstellers. Von Paul Kersten, Berlin. 8°. 24 S. Berlin 1915. (Beilage zum Sevtember-Heft des »Archivs für Buchbinderei«.) Bei der Bedeutung, die dem Wieöeraufblühcn der künstlerischen Buchbiudekunst beigcmessen werden muß, dürfte die einschlägige Lite--' ratur, die erheblich zu dieser Entwicklung beigetragen hat, für den Fachmann stets ihren Wert behalten. Soweit es sich dabei um Lehr bücher oder Tafclwerke handelt, wird sie immer verhältnismäßig leicht erreichbar bleiben. Anders ist es mit dem in Gelegcnheitsschriften, Katalogen, Zeitschriften und Zeitungen niedergelegten Material, bas scheinbar nur für den Tag bestimmt, doch vielfach sehr wertvoll ist. Der Fachschriftstcllcr z. B. wird kaum ohne dieses Material aus- kommen. Sein Ziel wird immer sein, möglichst viel davon zu sam meln und, soweit es für ihn von dauerndem Wert ist, aufzubewahren. Auf diese Weise entsteht eine Art Arbeitsbibliothck, die für den geistig Schaffenden ebenso notwendig ist wie das Werkzeug für den Hand werker. Dariiber hinaus erhält die Fachbibliothek auch Wert für die berufliche Allgemeinheit, sobald sie dort bekannt wird. Diesem Zwecke dient, was die Kunstbuchbinderei anbetrifft, das vorliegende Verzeichnis, das 53V Nummern aus den Gebieten: Allgemeines, Werke und Zeit schriften - Batik — Buntpapier — Fachschulen — Schriftwescn — Ausstellungen — Vugra — und ein Verzeichnis der literarischen Ar beiten Paul Kerstens enthält. Wie bereits angcdeutet, handelt es sich dabei oft nm Gelegcnheitsschriften und Zeitschriftenaufsätze, die für die noch nicht vorhandene und vorläufig auch nicht zu erwartende Bibliographie der Buchbinderei einen wertvollen Beitrag darstellen, andrerseits aber auch geeignet sind, Anhaltspunkte für die Anlage einer Fachbibliothek überhaupt zu geben. Kleine Mitteilungen. Genossenschaft deutscher Tonsetzer gegen Bote L Bock und Genossen. (Nachdruck verboten.) — Ter bekannte Rechtsstreit um die Nichtigkeit der Berechtigungsverträge der Genossen s Hast deut scher Tousetzer, eine Krage, die für die ganze Organisation der Ge nossenschaft von einschneidender Bedeutung ist, hat am Sonnabend den 18. September den Ersten Zivilsenat des Reichsgerichts beschäftigt. Die erwähnte Genossenschaft, die nun im Rechtsstreit vor dem Reichs gericht unterlegen ist, hatte bei ihrer Gründung die Aufgabe über nommen, den durch die neue Urhcbergesetzgebung geschaffenen musi kalischen Anfführungsschutz ans sozialer Grundlage zu verfolgen. Sie hat ihr Werk im Jahre 1803 begonnen und die Afma (Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht) gegründet, die mlt den Tonsetzern und Verlegern einerseits und mit den Unternehmern der Musik- aussührungen andererseits Bercchtigungsverträge abschließt. Diese Verträge sind von S zu S Jahren kündbar, Loch wird gemäß K 8 Absatz L der Verträge durch die Kündigung das Rechtsverhältnis zwischen der Anstalt und den Bezugsberechtigten bezüglich der bis zur Kündigung übertragenen Aufführungsrechte nicht berührt. Das musikalische Aufführungsrecht sollte also für alle Zeit — das ist die Hauptursachc allen Streits - bei der Afma bleiben, die nach Ab zug von IO"/, des Reingewinns für die llnterstlitzungskasse der deut schen Tonsetzer die übrigen 80 so verteilt, daß 14 die Verleger und die bezugsberechtigten Komponisten erhalten. Die Verteilung des Rcingewinnantells unter die Komponisten erfolgt auf Grund einer Staffel, die cs beim Eintreffen aller nötigen Voraussetzungen ermög licht, jedes Stück deni Werte und der Anzahl der Aufführungen ent sprechend zu punktieren und zu honorieren. Diese Einteilung, be sonders aber die Bestimmung des K 8, daß das Aufführungsrecht der eingebrachten Sachen auch nach erfolgtem Rücktritt bet der Afma bleiben sollte, behagte schon von Anfang an nicht der Leipziger Ver legergruppe, die sich aber im Jahre 1807 doch zum Anschluß hat bestim men lassen. Zn Unstimmigkeiten zwischen Verlegern und der Ge nossenschaft gab weiter die strenge Unterordnung aller Bezugsberech tigten unter de» Vorstand Veranlassung, der diktatorische Rechte aus- iiben konnte. Als dann vom Reichsgericht den Urhebern auch ein Schutzrecht an mechanisch-musikalischen Vervielfältigungen zngesprocheu worden war und die Genossenschaft deutscher Tonsetzer diesen musi kalischen Urheberschutz auszubietcn begann, kam der Stein ins Rollen. Eine Anzahl Verleger, die Leipziger Gruppe, der sich auch andere namhafte Firmen, wie Bote L Bock, Ahn Le Simrock, Vie weg, angeschlofsen hatten, erklärte ihren Rücktritt vom Ver trage, aber ohne auf die Rechte an den bisher eingebrachten Wer ken verzichten zu wollen. Sie führten aus, daß der Vertrag wegen der auf alle Ewigkeit gerichteten Erwerbung der Aufführungsrechte unsittlich und deshalb nichtig sei, daß aber auch ei» wichtiger Grund vorlicge, weil es der Genossenschaft nicht möglich gewesen sei, eine Betriebsordnung zu schaffen und einen Betriebsdirektor zu wählen, der bas allgemeine Vertrauen aller Bezugsberechtigten genießen sollte. Die wegen dieses Rücktritts von der Genossenschaft deut scher Tonsetz c.r gegen die Firma Bote L Bock und gegen S1 andere Verleger und Tonsetzer erhobene Feststellungsklage, daß die Beklagten aus Grund ihres Rücktritts kein Aufführungsrecht an den in die Afma eingebrachten Werken haben und sich dieses Rechtes auch nicht berühmen dürfe», ist vom Landgericht und vom Kammergericht zu 1287
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