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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.08.1915
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- 1915-08-26
- Erscheinungsdatum
- 26.08.1915
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Redaktioneller Teil. ^ 197, 26. August 1915. sellschaft die Befugnis habe; er sei berechtigt, das Unternehmen ganz oder teilweise fortznsetzen oder nur die Beendigung der laufenden Geschäfte zu bewirken. Während der Zwangsverwaltung sei das Recht des Unternehmers und anderer Personen zur Vornahme von Rechtshandlungen erloschen. Es liege im Interesse des Deutschen Reiches und des deutschen Wirtschaftslebens, daß der Zwangsverwalter eine unbeschränkte Machtfülle erhalte. Die Rechte des Unternehmers seien dem Zwangsverwalter bis auf weiteres übertragen worden. Der Zwangsverwalter besitze neben den Rechten der Gesellschafter auch die jenigen der Geschäftsführer, des Aufsichtsrats und der Gesellschafter versammlungen. Demnach sei der Zwangsverwaltcr befugt, die Ab berufung der für die Gesellschaft bestellten Geschäftsführer vorzn- nehmen; auch stehe dem Zwangsverwalter das Recht zu, die Einstel lung eines Geschäftsführers als Prokuristen zu bewirken. Die Ansicht des Amtsgerichts und Landgerichts konnte mithin nicht geteilt werden. Die höhere Lehrerschaft im Kriege. — Reiche Ernte hat der Tod unter den höheren Lehrern gehalten. Wie das »Deutsche Philologen- Blatt« berichtet, sind bisher 1176 Philologen gefallen. Mit dem Eisernen Kreuz I. Klasse wurden 48, mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse 2124 Angehörige des höheren Lehrerstandes ausgezeichnet. Personalnachrichten. Gestorben: am 11. August an den Folgen eines Brust- und Armschusses auf dem östlichen Kriegsschauplatz im Feldlazarett Herr Paul Busch aus Leipzig-Lindenau. Der Verstorbene war ein treuer und fleißiger Mitarbeiter der Firma F. Volckmar in Leipzig, bei der er bis zu seiner Aushebung — Februar dieses Jahres — tätig war. Der Rezensent im Schützengraben. — Als Beweis dafür, daß der Satz »üiter arma 8il6ut mu8ae« nicht ohne Ausnahme gültig ist, hat der Redakteur einer bekannten kritischen Zeitschrift von einem Mit arbeiter, den er zur Einsendung der fälligen Rezensionen aufgefordert hatte, die folgende Antwort erhalten, die er uns zur Verfügung stellt: »Ihr mahnt mich, Rezensionen einzusenden, Und mahnet leider nicht zum ersten Male Doch glaubt Ihr wirklich, daß im Schützengraben Gelingt, was mir zu Hause nicht gelang? Hier schreibt man nur mit Blut und nicht mit Tinte, Und ehe nicht die große Rezension Des Drei- und Vierverbands beendet ist, Kann niemand von uns Friedenskünste fordern. Geduld darum, Ihr Herren in Berlin! Läßt mich der Kriegsgott heil zur Heimat kehren, So bin ich wieder Euer schuld'ger Knecht! Doch bis dahin bekommt Ihr keine Zeile « Sprechfaul. Ausländer als Angestellte. — Die Frage, ob kaufmännische Ange stellte, die einem mit Deutschland im Kriege liegenden Staat ange- hörcn, fristlos entlassen werden können, ohne daß ihnen ein Rechts anspruch auf Entschädigung zusteht, erörtert der Geheime Justizrat Dove, Syndikus der Berliner Handelskammer, in der »Juristischen Wochenschrift«. In Übereinstimmung mit den Nechtsgrundsätzen, die das Reichs gericht am 26. Oktober 1914 über die Gleichstellung der Ausländer mit den Inländern, »soweit nicht gesetzliche Ausnahmen bestehen«,' ausgesprochen hat, bestreitet Dove, insbesondere entgegen den Aus führungen von Horrwitz und Schmeißer, mit allem Nachdruck, daß die einseitige Aufhebung des Anstellungsvertrages zulässig sei. Gegen über der Berufung auf die vaterländische Gesinnung, die das Zusam menarbeiten mit feindlichen Ausländern verbietet, erklärt Dove: »Daß bei der schädigenden Handlung der fristlosen Entlassung die vaterlän dische Gesinnung sehr wohl nicht das wahre Motiv, sondern eine vor gehaltene Maske sein kann, wird dem nicht unglaublich erscheinen, den die Beobachtung zu einer gewissen Skepsis veranlaßt hat, wie häufig sich der Patriotismus bei Aufspüren feindlichen Kapitals gerade in Konkurrenzunternehmungcn regt. Vor allem aber hat nur der Patriotismus moralischen Wert, der auf eigene Rechnung sich be tätigt, nicht ans Kosten des für seine Person unschuldigen auslän dischen Angestellten.« Vergeltung zu üben sei Sache der Gesetzgebung, nicht des zur Aburteilung berufenen Gerichts. Das sei die Hauptsache. Und Dove schließt seine eingehende Untersuchung, die zu demselben Ergebnis wie die des Magistratsrats von Schulz, des Vorsitzenden des Ber liner Gewerbe- und Kaufmannsgerichts, kommt, mit den Worten: »Der Krieg soll uns kein Anlaß werden, die festen Grundlagen unserer Rechtsprechung zu erschüttern. Politik gehört nicht in die Urteils- fällung. Seinen Patriotismus bewährt der deutsche Richter am besten durch leidenschaftslose Ausübung seines Richteramts. Die Urteile sind die besten, in denen sich die Zeitströmungen, unter denen sie gefällt werden, am wenigsten bemerkbar machen. Heute ist es der feindliche Ausländer, der sich um Rechtsschutz an die Gerichte wendet. Morgen spielt sich der Streit der Leidenschaften vielleicht wieder einmal zwischen den eigenen Volksgenossen ab, und die Theorie von der Kollcktivverantwortlichkeit richtet sich gegen die An hänger irgendeiner bestimmten Richtung. Wie sagt doch Porzia? Es würde als ein Vorgang angeführt, Und mancher Fehltritt nach demselben Beispiel Griff' um sich in dem Staat — es kann nicht sein.« Vücherbettel. Ein Briefwechsel. Euer Hochwohlgeboren! Gestatten Ew. Hochwohlgeboren, daß ich in einer für mich nicht kleinen Sorge vertrauensvoll mit einer Bitte heranzukommen wage. In unserer anstatt *) befindet sich nämlich ein großes Pflegepersonal, für dessen Lesebedürfnis bisher in keiner Weise gesorgt war und wegen fehlender Mittel auch nicht gesorgt werden kann. So habe ich denn den Versuch gemacht, auf eigene Kosten eine kleine Leihbibliothek zu errichten. Schon ist der Aufwand hiefür ein erheb licher. Daher möchte ich mir die herzinnige Bitte erlauben, mich mit einigen Gratisgaben giitigst unterstützen zu wollen. Ich bin mit allem und wenigem zufrieden. Gewiß wird dadurch manches Gute gestiftet. Im voraus schon herzlichsten Dank für die kleinste Gabe. Mit ausgezeichneter Hochachtung Ergebenst Ew. Hochwüröen! Ihr heutiger Brief gibt mir Veranlassung zu einigen Betrach tungen. Wenn sich, gleichviel ob in einer Haushaltung oder bei einem Privatmanne, ein Bedürfnis zeigt, so wird nach Prüfung auf Abhilfe gesehen werden müssen. Kein Hausvater wird den betr. Kaufmann augehen, ihm die benötigten Waren schenkungsweise zu überlassen. Er würde von vornherein gewiß sein, daß der Schuster, der Schneider, der Kolonialwarenhändler, der Schnittwarenhändler, der Bäcker, der Metzger usw. sich sehr ablehnend verhalten würden. Der Buchhändler lebt genau wie alle erwähnten Erwerbsstände und Kaufleute von dem Vertrieb seiner Ware — der Bücher. Ich meine also, die Behörde müßte bei Bedarf an Büchern eben auch Sorge tragen, das Bedürfnis zu befriedigen. Das Buch ist für den Buchhändler Ware, wie es andere Artikel für den übrigen Handelsstand sind. Und gerade Heuer im Kriegsjahre ist der Buchhändler nicht auf Rosen gebettet. Während manche Gewerbe aus dem Hecresbedarfe Nutzen ziehen, ist dies beim Buchhändler nicht der Fall. Im Gegenteil! W e n n d a s P u b l i - kum spart, wird zuerst bei den geistigen Bedürf nissen der Anfang gemacht. Dies ist merkwürdig — aber wahr! Der langen Rede kurzer Sinn: Ich meine, Ew. Hochwürden soll ten an die Behörde eine begründete Eingabe machen. Wenn Sie dabei meine Ansführungen verwenden wollen, so soll es mir recht sein. Der Staat verlangt doch nicht, daß der Buchhändler für die geistigen Bedürfnisse der in staatlichen Betrieben angestellten Personen auf- kommen soll — ebensowenig wie er verlangen kann, daß Ew. Hoch würden aus eigenen Mitteln dem Mangel abhelfen. Wenn eine arme Anstalt, eine arme Bibliothek an den Buchhändler herantreten, so ist dieser nur allzu oft bereit, nach Kräften zu helfen, aber bei Bedürfnissen einer königlichen A n st a l t, die mit einem Niescn-Jahresbudget arbeitet, kann der Private, der Kaufmann, der von seinem Geschäfte leben, seine Steuern, Zinsen und Geschäftsspesen zahlen muß, nicht einspringcn. Für hundert Mark alle Jahre läßt sich doch allmählich eine kleine Bücherei schaffen, die den Bedürfnissen der Leute entspricht Passau. G g. K l e i t e r. *) Es handelt sich um eine vor einigen Jahren mit großem Auf wand in mustergültiger Weise errichtete staatliche Anstalt. Iv. 1192
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