-W Zur Beachtung! Nach § II Absatz 2 der Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes erscheint der Illustrierte Teil nach Maßgabe des vorhandenen Stoffes. / Wenn die Drnckvorlagen und Klischees etwa acht Tage vor dem Erscheinungstag bei der Geschäftsstelle vorliegen und keine Korrektur gewünscht wird, erfolgt die Auf nahme der Anzeigen in der nächsten Ausgabe. Bei vorheriger Korrektnrsendung verzögert sich der Abdruck um einige Tage. T ,, ,, - Verlag: Der 4' ö r s e n v c r e i n der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchliändlerhauS. Druck-Naml^L n u7 S-ämtUck in Leipzig. - Adresse der Redaktion und t5^wditivn:^LciMn^Gcrichtsn^26^lBulMäu^