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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-07-29
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1915
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. ^ 173, 29. Juli 1915. Loele, Kurt: Der Sieg des deutschen Buches im Weltkriege. (Kriegs-Zeitfragen. Eine Samm- lung aufklärender Schriften für die Allgemeinheit. 4. Heft.) Kl. 8°. 48 S. Leipzig, SchulzeLCo. 60 ^ ord. Der Verfasser des vorliegenden Heftchens, ein bekannter Fach schriftsteller und Mitarbeiter des »Börsenblatts«, weist im ersten Ka pitel seines Buches ans den geistigen und wirtschaftlichen Aufstieg Deutschlands hin, der ja eine der tiefer liegenden Ursachen des gegen wärtigen Völkerringens ist, und betont dabei den hervorragenden An teil, den die Tätigkeit des Buchhandels an diesem Aufstieg genommen hat. Da das Geistesleben seinen vornehmsten Ausdruck im Buche findet und das Buch, als Ausgangspunkt und Werkzeug zur Ver vollkommnung der geistigen Fähigkeiten, in der von ihm hervorge- rnfenen allgemeinen Hebung des Bildungsstandes den technischen Mitteln der Kriegführung eine mächtig wirkende Kraft beigesellt, deren Erfolg heute schon als erwiesen gelten darf, kann auch mit Recht vom Siege des deutschen Buches gesprochen werden. Im zweiten, die Kriegs- anfcchtungen genannten Abschnitt gibt der Verfasser Stimmen her vorragender Vertreter ans dem feindlichen und dem neutralen Aus land über den Krieg ivieder, zum Teil in wörtlichen Auszügen, und kennzeichnet damit zugleich die in den verschiedenen Ländern herr schende Stimmung. Wie der Sieg des deutschen Buches nach dem Krieg noch zu vervollkommnen und auszunuhen ist, wird im dritten Kapitel untersucht. Von dem richtigen Standpunkte ausgehend, daß Wissenschaft, Literatur und Buchhandel nach dem Kriege, ohne sich gegen das feindliche Ausland abzuschließen, ruhig abwarten sollen, bis dieses Neigung zeige, die zerrissenen Fäden wieder anzuknüpfen, da es unsrer mindestens ebenso bedürfe wie umgekehrt, erinnert der Verfasser an die Mahnung Chambcrlains in dessen prächtigen »Kriegs- aufsätzen«: »Sorgt, ihr Deutschen, daß alle eure Sprache lernen, viel leicht daß sie dabei auch von eurem Wesen etwas mitfühlen wer den!«, und fordert, daß die künftige Arbeit des Buchhandels auf das Ziel eingestellt werde, dem deutschen Geiste vermittelst des deutschen Buches den ihm Anstehenden Einfluß auf friedlichem Wege zu er obern, wobei namentlich dem Verlag, aber auch dem Sortiment, wich tige Aufgaben zufallen werden. Uneingeschränkte Zustimmung ver dient die Forderung, daß, wenn je wieder fremdes Gut an Über setzungen ausgenommen werden soll, der strengste Maßstab literarischer und künstlerischer Kritik anzuwenden sei. »Steif werde unser Nacken dem Auslande und der Ausländerei gegenüber! An erster Stelle stehe deutsche Wissenschaft, Kunst und Literatur!« Die von tiefer Überzeugung und klarem Urteil getragenen, dabei jeden Hurrapatriotismus ablehnenden Ausführungen verdienen die weiteste Verbreitung; kein Berufsgenosse wird sie unbefriedigt aus der Hand legen. N. H. Kleine Mitteilungen. Krankengeld für arbeitsunfähige Kriegsteilnehmer. — Ob infolge Verwundung oder Krankheit arbeitsunfähige Kriegsteilnehmer An spruch aus Krankengeld besitzen, diese Krage wird auch von Ange stellten des Buchhandels öfter aufgeworfen. Ihre Beantwortung ist durch einen jüngst ergangenen Spruch des Sächsischen Landesver- stcherungsamtes zugunsten derjenigen ausgefallen, die bei ihrer Ein berufung zu der Fahne die freiwillige Fortsetzung ihrer Mitglied schaft bet ihrer zuständigen OrtLkrankenkasse erklärt haben. Die Allgemeine Ortskrankenkasse für die Stadt Leipzig hatte, dem »Leipz. Tageblatt« zufolge, einem verwundeten und arbeitsunfähigen Krieger, der sich bei seiner Einziehung freiwillig weiterversichert hatte, das Krankengeld verweigert, wurde aber durch das Versiche rungsamt zur Zahlung verurteilt. Um eine grundsätzliche Klä rung zu erzielen, hatte die Kasse hiergegen beim Oberverstche- rungsamt Berufung eingelegt mit der Ausführung, daß der Anspruch nicht begründet sei, weil die Löhnung und die An- gehörigenunterstlltzung auch während der Dienstunfähigkeit fort lausen, Heilbehandlung und Verpflegung aber auf Kosten der Heeresverwaltung erfolgen. Das Krankengeld sei grundsätzlich ein teilweifer Ersatz für entgangenen Erwerb, dessen Einbuße aber nicht durch Krankheit, sondern schon durch die Einziehung zum Kriegsdienst entstanden sei. Das Oberversicherungsamt trat jedoch der Entscheidung des Versicherungsamtes bei, indem es aus führte, daß durch die freiwillige Weiterversicherung auch die aus der Mitgliedschaft fließenden Ansprüche begründet wären und ein tat sächlicher Verlust an Arbeitsverdienst dazu nicht erforderlich wäre. Hiergegen legte die Kasse beim Landesversicherungsamte Revision ein, und auch dieses gelangte zur Verwerfung des Rechtsmittels. Der I 813 der Reichsvcrsichcrungsordnung (der die Berechtigung 1086 zur freiwilligen Weiterversicherung regelt) sei auch aus Kriegsteil nehmer anzuwenden, und der Anspruch auf Krankengeld sei anzuer kennen, wenn infolge Verwundung Erwerbsunfähigkeit eintrete, gleich viel ob im Inland oder im Ausland. Demnächst wird auch das Reichsversicherungsamt diese Krage zu entscheiden haben und vermut lich denselben Standpunkt einnehmen. Bekanntlich war durch Not gesetz vom 4. August 1014 die Berechtigung zur Weiteroersicherung auch den zum Kriegsdienst einberufenen Kassenmitgliebern eingeräumt worden, zunächst wohl hauptsächlich im Hinblick auf die Familien. Versicherung und das Sterbegeld, wogegen den Kassen eine genau begrenzte Beitragserhöhung zugestanden wurde. Der Grundsatz, daß der Verlust an Arbeitsverdienst nicht unerläßliche Vor bedingung sllr den Anspruch aus Krankengeld ist, befindet sich übrigens ganz im Einklang mit dem Rechte des Handlungsgehilfen, bei Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen Gehalt zu beanspruchen. Bei alledem bleibt zu beachten, daß diese Entscheidung nur Orts und Knappschastskassen trifft, nicht auch Ersatz- und freie Zu- schußkassen. Diese beiden letzten Kassenarten sehen für die Zeit des Heeresdienstes ihrer Mitglieder das Ruhen der Rechte und Pflichten u. W. burchgehends vor. Sie gewähren daher auch in Fällen wie dem erwähnten kein Krankengeld. Diese Bestimmung ist indessen für die Dauer des gegenwärtigen Kriegs in verschiedenen Kassen dergestalt außer Kraft gesetzt worden, daß der anwarlschaft- ltche Anspruch aus Sterbegeld für die Kriegsteilnehmer teils gegen einen kleinen Beitrag (Kranken- und Begräbniskasse des Verbands deutscher Handlungs-Gehilfen), teils bettragsfret zugunsten der eigenen Familie, bzw. der Ellern und Geschwister, für die das Mitglied den Lebensunterhalt im wesentlichen bestritten hatte (Kranken- und Be gräbniskaffe des Allgemeinen Deutschen Buchhandiungs-Gehilfen-Ver- bandes), oder, ebenfalls beitragssret, zugunsten der Ehefrauen und Kinder (Krankenkasse Deutscher Buchhandlungs-Gehtisen) gesichert worden ist. Krieg gegen die Tcubnerschen Textausgabcn. — Aus Lugano läßt sich die »Boss. Zeitung« melden: Herr Aldo Sorani, der vor kurzem im »Secolo« die Ausdehnung des Krieges aus die Firmen Teubner und Tauchnitz beantragte, hat einen Erfolg gehabt. Er kann bereits Mitteilen, daß das Berlagshaus Zanichelli in Bologna, bas schon vor dem Kriege den Plan gefaßt habe, die italienische Kultur und Schule von dem deutschen Protektorat zu befreien, diesen Plan nun ernstlich ausfiihren wolle. Mit außerordentlicher Naivität versichert die Firma, ihre Sammlung griechischer und römischer Klassiker werde sich nicht auf bloße Nachdrucke der Tcubnerschen Ausgaben beschränken, sondern werde die besten Kräfte der italienischen Philo logie an Hoch- und Mittelschulen heranziehen, um etwas Gediegenes und Neues zu schaffen. Unterstützungen wisscnschastlichcr Unternehmungen. Die philo sophisch-historische Klasse der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in Wien hat aus ihren Klassenmttteln die folgenden Beihilfen bewilligt: dem korrespondierenden Mit glieds H. Schcnkl in Graz als zweite Rate der im Vorjahre bewilligten Summe zur Herstellung von Photographien nach Handschriften des Epiktet 800 Kronen) dem wirklichen Mitgliede A. Dopsch zur Fort führung seiner Forschungen zur inneren Geschichte Österreichs 2000 Kronen) dem korrespondierenden Mitgliede August von Jaksch in Klagcnfurt für die Herausgabe eines ersten Ergänzungshestes zu Band I bis IV feiner »kckonunrsnta ckuoatus Oarintstias« 600 Kro nen; Or. Karl Polheim in Graz zur Fortsetzung der Vorarbeiten zur Herausgabe von Volksschauspielen und Weihnachtsliedern der Steier mark 600 Kronen; Nudols Wolkan in Wien für eine wissenschaftliche Arbeit über die Anfänge des Humanismus in Wien 400 Kronen; dem wirklichen Mitgliede V. von Jagic zur Herausgabe eines bisher un- edierten griechischen Psalmenkommentars 8000 Kronen; dem korre spondierenden Mitgliede C. Wessely in Wien als Druckkostenbeitrag für die Herausgabe seines Werkes: »vuocioeim propiretarum minorum Der Postsrachtstiickvcrkchr nach de» Bereinigte» Staaten von Amerika mutz bis auf weiteres eingestellt werden. Postpakete bis 5 kg dahin werden zur Beförderung auf dem Weg über Bremen oder Hamburg auch weiterhin zugelassen. Künstlersürsorge. — Zur Belebung der in gegenwärtiger Zeit darnicderlicgenden Tätigkeit ans dem Gebiete der Kunst und des Kunst- gcwcrbes haben die städtischen Kollegien in Leipzig Mittel bereit gestellt, um Vorschläge und Entwürfe für künstlerische und kunstge werbliche Arbeiten zu erlangen, auch geeignete Arbeiten zu erwerben oder Herstellen zu lassen. Ein »Ausschuß für Erwerbung von Arbeiten Leipziger Künstler und Kunstgewerbler«, der aus Mitgliedern der-
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