4232 «örscnbl-u f. d. DM», «uchiandil. Fertige Bücher. — Künftig erscheinende Bücher. .4L 164, 19. Juli 1915. Verlag von Olüenbour^ in ^iüncüen unü kerlin. Ile lliplonilltücken IlSWke vor limMMeli. klne Mücke!tuü!e auk Lniiikl üer okklriellen Verökkentllckunzen aller veleWen Avalen Von Or. l.uävvi§ Kei-§8trä88er, VI und 104 Seilen Oktav. Oebettet. Preis 2.— orä., ^1. 1.50 netto. Die vorliegende, dureb unbedingte Laebliebkeil 8ieb au826iebnende Arbeit ^vill dem ptzLer an Hand der bi8 ^strt 2ugänglieben ^.klen «in möglieb8l genaueL Lild Oer Verbandlungen Kur2 vor ^U8brueb de8 V^e1tkrieg68 bieten. weiter 2urüekliegende Vorgänge 8ind nur berübrt, 'vo 68 unumgänglieb v^ar. Oa8 Prgebni8 der ttnter- 8uebung i3t in doppelter IlinLiebt intere88ant und vüebtig. Lum einen gebt darau8 bervor, da88 un8ere Oegner allerlei unlautere Mittel in iliren eigenen Publikationen äugenden mu88ten, uni den ^vabren ttergang 2U ver- 8ebleiern, der 8ie naeb nianeberlei ttiebtung kompromittiert. 2,um andern ^vird dadureb gegenüber den vielen vor8ebnellen, niebt auk Pat8aeben begründeten Beurteilungen einmal ke8tg68tellt, ^vas Lieb bi8 ^et2t au8 dem Material al8 begründet über den Verlaut der Verbandlungen ergibt. ^Vir bitten 2u verlangen. Ver1ang26tt6l anbei. ^ünelien, Mtte ^uli 1915. OilienbourZ. I. Schweitzer Verlag (Arthur Sellier) München, Berlin und Leipzig. ^ In den nächsten Tagen erscheint Zn „Schweitzers braunen Handausgaben": Das Anterstühungswohnsih- und das Bayerische Armengeseh Mit der bayerischen Bollzugsanweisung Erläutert von 26. ^)öll Rat des K. B. Verwaltungsgerichtshofs Lieferung 1. 8°. 4 Bogen. Geheftet M. —.80 (^urch die Einführung des UWG. in Bayern wird das bayerische Armenrecht auf ganz neuer Grundlage aufgebaut und das bayerische Leimatsrecht völlig aufgehoben. Die Einführung des neuen Rechts und seine Anwendung in der Praxis er fordert eine eingehende, das gesamte Gesetzes- und Auslegungsmaterial einheitlich und übersichtlich verarbeitende Erläuterung, so wie sie im Pöllscben Kommentar gegeben sein wird. Als Mitglied des höchsten bayerischen Verwaltungs gerichts und als langjähriger äußerst erfolgreicher Leiter von Verwaltungskursen erscheint der Autor zur Schaffung dieses Kommentars besonders berufen. Die Pöllsche Ausgabe wird wegen ihrer Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von jeder Gemeinde, jedem Armenpfleg- schaftratsvorftand, Bezirksamt, jeder Regierung, von den Pfarrern, Rechtsanwälten und Nechtspraktikanten, den höheren und mittleren Verwaltungsbeamten gekauft werden. Sie wird bis zum Inkrafttreten des Gesetzes (1. Januar 1916) bestimmt fertig (Gesamtpreis geb. ca. M. 6.—). Die 1. Lieferung steht a cond. zur Verfügung. Bezugsbedingungen: In Rechnung 25^ und 13/12, bar 30U und 11/10: