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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.07.1915
- Strukturtyp
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- 1915-07-09
- Erscheinungsdatum
- 09.07.1915
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 158, 9. Juli 1915. Herr Georg Schmidt, Hannover: Ich wollte nur noch aus eine Äußerlichkeit bei den Anträgen auf merksam machen. Es wäre vielleicht ganz gut, wenn das heute schon festgelegt würde, um für die morgige Diskussion Zeit zu sparen. Das bezieht sich auf die äußere Form der Anträge: der Antrag zu § 4 gehört nicht in die Verlehrsordnung, sondern in die Verkauss- ordnung, und umgekehrt: der Antrag zu § 12, der hier zur Verkaufs ordnung gestellt wird, gehört in die Verkehrsordnung. Vorsitzender: Herr Schmidt hat vollkommen recht. Es zeigt das gerade, mit welcher Sorglosigkeit Herr vr. Lehmann Anträge stellt. So hatte er ja auch Anträge zur Satzung eingebracht; die konnten vom Börsen- verein nicht angenommen werden, weil er die Frist hatte verstreichen lassen. Das ist das, was ich ihm vorgeworsen habe: daß er Anträge stellt, die durchaus undurchführbar sind, und sich auch gar nicht darum kümmert, was die Satzungen vorschreiben, die doch die einzelnen Vorstände in jedem Falle zu wahren haben. Herr Eckardt hat das Wort. Herr Johann Heinrich Eckardt, Heidelberg: Ich wollte noch auf eine Kleinigkeit ausmerksam machen, die sich auf die äußere Form der Lehmannschcn Anträge bezieht. Eines unserer Mitglieder, das im Felde steht, hat sich darüber aufgehalten, daß die Anträge des Herrn Oi. Lehmann in einem recht kümmer lichen Deutsch abgcfaßt sind und von Fremdwörtern wimmeln. (Heiterkeit.) Da ist die Rede von »Verlagsartikeln«, »Minimal rabatt«, »Verkaussartikeln«, »Publikationen«, »exklusive«, »Fak- turen und Zirkularen«, »regulären Ladenpreisen« usw.; in einigen 20 Zeilen kommen nicht weniger als 16 vermeidbare Fremd wörter vor. Das müßte man doch Herrn vr. Lehmann sagen. Vorsitzender: Ja, das sind spätere Sorgen. — Ich möchte jetzt meine Anfrage wiederholen: wünschen die Herren, daß heute über die Anträge verhandelt wird? Herr Müller wünscht noch das Wort. Herr Kommerzialrat Wilhelm Müller, Wien: Ich halte es sür überflüssig, über diese Anträge heute zu disku tieren. Wir wissen nicht, was Herr vr. Lehmann morgen vielleicht lang und breit auseinandersetzen wird, und wenn wir heute etwas beschließen, so könnten wir uns durch seine Ausführungen bestimmen lassen, morgen etwas anderes zu beschließen. (Zustimmung.) Wichtig aber scheint mir zu sein, daß der Verbandsvorstand Stellung zu der Sache nimmt. Denn meines Wissens hat Herr Prager im vorigen Jahre auf meine Anfrage erklärt — ich bin ja immer der Ansicht gewesen, man sollte solche aus den Kreisen des Sortiments heraus kommenden Anträge prüfen und würdigen -, in der nächsten Herbst- Versammlung solle in den Kreisen des Sortiments darüber diskutiert werden. Diese Versammlung hat aus den bekannten Gründen nicht stattgesunden, weil ja Wohl wirklich wir alle größere Aufgaben und Sorgen haben, als gerade über eine Änderung der Statuten und der Verkaufsordnung zu beraten. Das ist also nicht geschehen und wird nun erst im nächsten Herbst geschehen können. Also ich glaube, auch der Verbandsvorstand muß zu dieser Frage ex xraesickio Stellung nehmen und muß die Erklärung abgebcn, daß ja aus ganz begreif lichen Gründen diese Verhandlung unter den Sortimentern nicht stattgefunden hat, die aber meiner Ansicht nach vorausgehen müßte, bis man mit solchen Anträgen an die Hauptversammlung kommt. Vorsitzender: Diese Stellungnahme wird ja ersolgen. Aber vorläufig wollte ich nichts sagen, weil ich nicht Herrn vr. Lehmann in seiner Ab wesenheit angreisen wollte. Es scheint also die Meinung zu sein, daß wir über diese Anträge heute nicht sprechen. (Zurus: Jawohl, in Abwesenheit des Antrag, stellers!) — Ich nehme an, daß das Ihre Meinung ist, wenn kein Widerspruch erfolgt. Wir gehen also über diese Anträge zur Tages ordnung über. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Die Errichtung eines Ncichs-Werbeamtes. — Kommerzienrat F. Soen necken in Bonn hat dem Auswärtigen Amt eine Eingabe eingereicht, in der er empfiehlt, gemeinsam mit allen wirtschaftlichen Vereinigungen des Reiches auf die Errichtung eines Neichs-Werbc- amtes hinzuwirken, »da es sich für die Zukunft nicht um die Begrün dung von Organisationen zur Förderung der wirtschaftlichen Inter essen, sondern um die Erringung der Anerkennung der allgemeinen deutschen Kultur im Ausland hundert«. Die im Gesamtinteresse des deutschen Volkes unbedingt notwendigen Auf wendungen für die Beweise des wirklichen und hohen Standes unserer Kultur kann auch die finanziell stärkste Vereinigung von Kaufleuteu und Industriellen nicht leisten, denn es müssen zu diesem Zweck Opfer gebracht werden, die der Handels- und der Gewerbestand allein aus zubringen niemals in der Lage sein werden. Es ist also unbedingt nötig, daß das Reich selbst mit einer nachhaltigen Werbearbeit für seine Kultur einsetzt. In der Eingabe heißt es u. a.: »Deutschland darf nicht darauf verzichten, der Welt mitzuteilen, wie viel Gutes in seinem Volke vorherrschend ist und wie seine Kraft für die Schaffung praktischer und ideeller Werte fiir das vielgestaltige Leben der Kulturwelt an sich schon der größte Werbefaktor ist, nur muß sie nachdrücklich und augenfällig genug in die Erscheinung treten. Zu diesem Zwecke muß vop seiten des Reiches viel mehr als bisher ge leistet und im Auslande die Macht der Presse so viel als möglich in seine Dienste gezogen werden. Uber das geistige Leben eines Volkes unterrichten an erster Stelle seine Druckwerke auf dem Gebiete von Literatur, Wissenschaft und Kunst. Warum sollten nicht diese Kultur erzeugnisse, die Tageszeitungen nicht ausgeschlossen, in den Hotels, besseren Kaffeehäusern, Gesellschaftsräumen usw. des gesamten Aus landes aufliegen? Außer in der betreffenden Landessprache müssen unsere hervorragendsten illustrierten und anderen Zeitungen und Zeit schriften auch in deutscher Ausgabe vertreten sein. Da die Verleger diese Opfer nicht bringen können, so muß der Staat sie übernehmen, damit die Repräsentanten deutscher Kultur au keiner Stelle, wo Ge bildete der Welt verkehren, fehlen. Als selbstverständlich muß es be zeichnet werden, daß alle diese Repräsentanten in einer würdigen Form erscheinen, d. h. in einem Gewände, das gegen die besten Leistungen der anderen Länder nicht zurücksteht«. Das Reich müßte daher für die Bearbeitung dieser wichtigen Staatsausgabe ein besonderes Werbeamt entrichten. Der provenzalische Jeliberbund (Felibrige), dessen Haupt Mistral war, hat, wie Tageszeitungen melden, am 6. Juni d. I. in seinem assemblado generalo zu Marseille sämtliche deutschen Mitglieder gestrichen. Zu diesen zählten die namhaftesten deutschen romanischen Gelehrten, darunter Koschwitz, der eine sehr geschätzte neuprovenzalische historische Grammatik geschrieben hat, und Bertuch, durch dessen meister hafte Übersetzungen Mistrals Name in Deutschland berühmt wurde. Personalimchrichteii. Jubiläum. — Die Firma R. Levi, Buchhandlung und Anti quariat, in Stuttgart konnte am 5. Juli auf ein 75jähriges Bestehen zurückblicken. Das Geschäft wurde von R. Levi 1840 als Antiquariats geschäft gegründet. Im Jahre 1856 gliederte er ihm ein Sortiment an, bei dessen Führung ihn sein Neffe Moritz Levi wesent lich unterstützte, den er 1864 als Teilhaber aufnahm. 1871 trat R. Levi aus und Moritz Levi wurde Alleininhaber, dem 1896 die Herren Karl und Paul Levi im Besitz der Handlung folgten. Sie haben das Geschäft in den Traditionen ihrer Vorgänger weitergeftthrt und haben viele wertvolle Antiquariats-Kataloge herausgegeben. Generaloberst Eonrad v. Hötzendorf Ehrendoktor von Prag. — Die Philosophische Fakultät der Deutschen Karl Ferdinands-Univer sität in Prag hat dem österreichischen Generalstabschef Freiherrn Conrad v. Hötzendorf das Ehrendoktorat verliehen. SpreWal. Kommissions-Berlaa Die Stadtverwaltung F. hat einen vom Stadtvorstand bearbeiteten »Führer durch F.« herausgegebcn und ihn im Kommissions- Verlag der Buchhandlung T. in K. erscheinen lassen. Tic letztere bezieht den »Führer« nach Bedarf gegen Barzahlung mit Rabatt von der Stadtverwaltung. Ist eS nun angängig, daß die Stadtvertretung Uber den Kops des Kommissions-Verlegers hinweg beschließt, den Führer auch an eine andere Buchhandlung am Platze ans deren Gesuch zum gleichen Bar preis abzugeben? Ist dieser Beschluß nicht ansechtbar vom Standpunkt des Kommissions-Verlegers, dessen Firma dem Führer als Ver leger aufgcdruckt ist? S. in F.
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