Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.07.1915
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- 1915-07-06
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Redaktioneller Teil. ^ 153, 6. Juli 1915. allein zwei Schaukästen und geben ein annäherndes Bild von der viel seitigen Wirksamkeit des Schriftstellers, während der hilfsbereite Freund und Mentor, der jedem des Rates Bedürftigen zur Seit steht, durch ein halbes Dutzend Briefproben ausgezeichnet ist. Stiche und die bekannten in Meißner Porzellan ausgeführten Modelle von Gellert- Denkmälern und seiner Grabstätte, sowie das aus der Leipziger Stadt bibliothek stammende Modell des Ocserschen Gellcrt-Denkmals nebst dem alten Ocserschen Originalmedaillon schließen die Sammlung ab. Der eigene Besitz des Museums wird durch einige wertvolle Leihgaben des Städtischen Museums der bildenden Künste und des Städtischen Knnstgcwerbe-Museums, sowie des Kunst-Antiquariats Franz Stöpel in Leipzig ergänzt. Die Ausstellung ist in den Schaukästen des großen Saales im Alten Nathause untergcbracht und, wie das Stadtgeschicht liche Museum selbst, jetzt nur Sonntags von >611—2 Uhr bei freiem Eintritt geöffnet. Kulturbund deutscher Gelehrter und Künstler. — Der »Kultur bund deutscher Gelehrter und Künstler«, der bald nach Beginn des Krieges von Männern der Wissenschaft und Kunst ins Leben gerufen wurde, vornehmlich um das durch die verleumderischen Ausstreuungen unserer Feinde geschädigte Ansehen der deutschen Kultur im Auslande zu wahren, versendet jetzt seinen ersten Ge schäftsbericht. Der Bund zählt zurzeit 195 Mitglieder. Den Vor stand bilden gegenwärtig die Berliner Professoren vr. Wilhelm Waldeyer und vr. Franz von Liszt; dem Arbeitsausschuß gehören außerdem an: vr. Wilhelm Bode, Generaldirektor der König!. Museen Professor Ludwig Manzel und Hermann Sudermann. Der Bund sucht seinen Aufgaben in verschiedener Form gerecht zu werden, vor allem sucht er auf die öffentliche Meinung des neutralen Auslandes durch aufklärende Schriften, die fast alle gleichzeitig in mehreren Sprachen herausgegcben werden, einzuwirken. In einem Rundschreiben, das zum Zwecke der Werbung neuer Mitglieder versandt wird und von Wilhelm Waldeyer und Franz v. Liszt unterzeichnet ist, heißt es (mit einigen Kürzungen) über die Absichten der Vereinigung: »Solange der Krieg währt, wollen wir bemüht sein, angesichts der noch kommenden schweren Zeiten die Ausdauer und den Opfermut des deutschen Volkes straff zu halten und durch Schaffung vaterländischer Vortragsreihen, für die bereits eine Anzahl geistiger Führer Deutschlands uns zur Ver fügung steht, einen nie versiegenden Strom neuer Energien durch das Land zu leiten. Ferner wollen wir unseren Mitgliedern beizeiten eine Sammelstelle bieten, damit, wenn einst dieser Weltkampf seinem Aus gang nahe ist, auch die deutschen Gelehrten und Künstler ihrem Urteil über die Art des zu schließenden Friedens Gehör und Geltung zu er ringen vermögen. Nach dem Friedensschluffe aber werden wir gerüstet dazustehen haben, um den von der neuen Zeit uns dargebotenen Auf gaben gewachsen zu sein. Da diese Aufgaben zurzeit von niemandem überschaut werden können, so erscheint es uns verfrüht, unser künf tiges Tätigkeitsgebiet schon heute programmatisch zu begrenzen, doch vermögen wir vorausblickend wohl zu erkennen, daß im Auslande wie im Jnlande eine Fülle notwendiger Arbeiten durch uns geleistet werden kann, wenn dle deutschen Gelehrten und Künstler einheitlich zusammengeschloffen daran teilnehmen. Persolialiillchrichten. 80. Geburtstag einer Tochter Friedrich Rückerts. — Vor wenigen Tagen vollendete Marie Rückert, die älteste Tochter des Dich ters Friedrich Rückert, die in Neuseß bei Koburg lebt, in voller gei stiger und körperlicher Frische ihr 80. Lebensjahr. Der Krieg hat die Erinnerung an den Dichter der »Geharnischten Sonette«, die ja bei den Deutschen niemals schwinden wird, wieder aufleben lassen. Da darf man, wie die »N. Fr. Pr.« mit Recht erinnert, um so mehr der Tochter gedenken, die eine so große Strecke des Lebensweges mit dem Vater und Dichter gegangen und aus dem Kinde die Freundin geworden ist, ähnlich wie ihre jüngere Schwester Anna Berger. Marie Rückert, die nnvermählt blieb, hat über den Tod hinaus das An denken des Dichters mit kindlicher Liebe und feinem Verständnis ge pflegt und war gewissermaßen der Mittelpunkt der Tradition des Hauses. Sie hat auch die nachgelassenen »Kindertotenlieder«, die rührendsten und ergreifendsten Früchte der Nückertschen Lyrik, heraus- x-egeben. Gestorben: am 24. Juni an einer bei Stryi erhaltenen Verwundung Herr Wilhelm Dragos, Landsturmmann in einem Infanterie- Regiment, ein treuer Mitarbeiter und Vorsteher der Bahnhofs abteilung der Firma Otto F. Dabelow in Hamm i/W. Der Verstorbene war ein Zögling obengenannter Handlung und wurde nach seinen Wanderjahren von seinem Lehrherrn, der seine Zu verlässigkeit und Leistungsfähigkeit zu schätzen wußte, wieder heran gezogen; er hat ihm wertvolle Dienste geleistet, sodaß dem für das Vaterland Gestorbenen ein treues Gedenken sicher ist. Andre Derain s. — Einer der begabtesten unter den jüngeren Ma lern Frankreichs ist in den letzten Kämpfen gefallen. Der Dreißig jährige zählte zu dem Kreise der Künstler, die sich an dem Vorbilde Cezannes entwickelt haben. Die Landschaftskunst seines Meisters, dessen direkte Lehre er übrigens so wenig genossen hat wie die meisten jungen Cezanne-Nachfolger, versuchte er fortzubilden. Die Stilisierung ins Herbe und Ernste, die er anstrebte, brachte ihn dem Kreise der Knbisten nahe. Doch hat er eigentlich kubistisch nie gemalt. Seine etwas starren, aber immer eindrucksvollen Landschafts- und Städtcbilder sind in Deutschland auf den Ausstellungen der Berliner Sezession häufig ver treten gewesen. Sprechftal. Zur Beschlagnahme von Kupferplatten. Strafrechtliche Verfolgung von Beschimpfungen fremder Völker in der Schweiz. — Der Schweizerische Bundesrat genehmigte am 2. Juli die Verordnung betreffend die strafrechtliche Verfolgung wegen Beschimpfung fremder Völker, Staatsoberhäupter oder Negierungen. Danach wird, wer öffentlich in Wort oder Schrift, in Bild oder Dar stellung, ein fremdes Volk, dessen Staatsoberhaupt oder dessen Ne gierung in der öffentlichen Meinung herabwürdigt, oder dem Haß und der Mißachtung preisgibt, sowie, wer eine nichtöffentliche Äußerung dieses Inhalts in beleidigender Absicht öffentlich macht, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldbuße bis zu 5000 Franken bestraft. ! Beide Strafen können verbunden werden. Ferner: Wer Drucksachen, Bilder oder andere Darstellungen, die solche Beschimpfungen gegen über einem fremden Volke, dessen Staatsoberhaupt oder dessen Ne gierung enthalten, ausstellt, in Verkehr bringt oder feilhält, wird mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldbuße bis zu 1000 Franken bestraft, wobei auch hier beide Strafen verbunden wer den können. Die Strafverfolgung, die. nach geltendem Recht nur auf Antrag des Beleidigten stattfinden konnte, kann nunmehr auf Grund des jeweiligen Beschlusses des Bundesrats auch dann stattsinden, wenn der Beleidigte keinen Antrag gestellt hat. Die Beurteilung erfolgt durch das Bundesstrafgericht. Der Bundesrat ist befugt, Drucksachen, Bilder oder andere Darstellungen beschimpfender Art und die zur Herstellung speziell bestimmten Werkzeuge einziehen zu lassen, auch dann, wenn eine Strafverfolgung nicht eintritt. Die Verordnung tritt am 15. Juli in Kraft. Ein mir befreundeter Künstler läßt seit langen Jahren aus Grün den der Bequemlichkeit die Kupferplatten seiner Radierungen in der Kupferdruckerei lagern, um bei Bedarf sofort die nötigen neuen Ab züge fertigen zu lassen. Die Kupferdruckerei hat nun alle bei ihr lagernden Kupferplatten dem Gewichte nach bei der Militärbehörde melden müssen und kann mit der Möglichkeit der Abholung rechnen. Auf meinen Rat hin hat der betr. Künstler bei der Militärbehöde die Freigabe seiner Platten beantragt und sofort eine entsprechende frei gebende Verfügung erhalten. Da nun viele Künstler ihre Platten in gleicher Weise bei den Kupferdruckern lagern lassen, vielleicht auch manche Verleger, so mag der Hinweis an dieser Stelle wohl ange bracht sein und vielleicht manchen Schaden verhüten, der dem Einzelnen bei Beschlagnahme und Abholung der Platten widerfahren kann. In dem oben erwähnten Falle hatte die Kupferdruckerei ihre Kunden garnicht von der erfolgten Beschlagnahme unterrichtet, eine grobe Pflichtverletzung, die ihr unter Umständen eine ganze Reihe von Entschädigungsklagen zuziehen könnte, denn der Materialwert der Platten ist ja ein winziger im Vergleich zu dem Vermögenswert, den sie für den Künstler oder Verleger haben und der oft bei einer Platte hoch in die Tausende geht. Vielleicht wäre eine Aussprache an dieser Stelle angezeigt, beson ders über die Verpflichtung des Kupferdruckers zur Anzeige der Be schlagnahme an die Eigentümer der bei ihm lagernden Platten. F a b e r. Verantwort. Ned. t. V.^ Richard Alb c r^i. — ^Verlag: ö r ^e nv c^r e i n dcr^D^utschen Buchhändler zu LKpzig, Deutschs^BiichhündlerhauS. 964
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