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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.12.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.12.1903
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- Deutsch
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^ 301, 30. Dezember 1903. Nichtamtlicher Teil. 10743 noch alles, was jährlich hcrauskommt, gesammelt wird. Der Pappendcckelband kostet 9 Blätter. 5) Der topographische oder Städtc-Atlaß, welcher am Ende des Jahres 1762 aus 95 Blättern bestand. Der Band hat den Werth von 9 Blättern. 6) Der historische Allah, von 40 Haasischen Karten aus der alten Geographie, biblischen Geographie, wie auch von verschie denen Perioden des deutschen Reiches aus der mittleren Zeit, und von Vergleichung alter und neuer großer Städte mit 2 lat. Erläuterungs-Tractatcn, deren einer die Aufschrift: Icksa bistorias uuivsrsalis politioas quoack imperia waxima., der andere aber die Aufschrift führt: ksAni Oavickioi st Lalowonasi ckssoriptio AsoArapkioa st distorioa, uns. oum ckslineatiovs 8z-rias L Legz-pti pro statu tewporuw sub Lsleuoickis L ba^ickis reAi- dus sto. Der ganze Atlaß mit diesen 2 Büchern hat ungebunden den Werth von 49, der Franzband aber von 36 Karten. 7) Atlaß von Schlesien, von 4 General- und 16 Special- Karten in großen Regal-Bogen. Ohne Band gelten sie 60, der Franzband 45 ordinäre Karten. 8) Der Kunst- und Natur-Atlaß, dieser enthält bloß Vor stellungen von verschiedenen Merkwürdigkeiten der Natur und Kunst, von fremden See- und Landthiercn, von englischen Schiffen u. s. w. Gcmahlt kosten sie 90, ungemahlt 62 Blätter, der Pappendeckel 9 Blätter. In den »compendiöseu Atlanten-- hat die Homannsche Hand lung nur das Besondre weggelassen, und die allgemeinen zu- sammengetragcn. Zwey davon enthalten nur die Karten von Deutschland, davon der eine von 100 Karten der kleine Deutsch lands Atlaß, der andre aber von 30 Karten der kleinere Atlaß von Deutschland genannt wird. Der dritte Atlaß von 100, der vierte von 50, der fünfte von 36, der sechste von 26, der siebente von 20, der achte von 18, und der Gesellschafts-Atlaß enthalten Karten von allen Reichen der Welt, Deutschland nicht ausgenommen, und sind also nur von einander, der Zahl und der größern Allgemein heit nach, unterschieden. Im Gesellschafts-Atlaß haben die Glieder der kosmographischcn Gesellschaft alles nach eincrlcy Meridianen durch Ferro stereographisch entworfen und wird dieser für 38, mit dem Lande aber für 45 Karten verkauft.« — Ein Verzeichnis des Homannschen Verlags erschien übrigens 1788 unter dem Titel: »Verzeichnis; aller Landkarten, welche einzeln und in ganzen Atlassen in D. Homann - Officin in Nürnberg zu finden sind. Nürnberg 1788. 46 Seiten.- An kleinern Atlanten führt die Encyklopädie noch auf: den Berlinischen von 41 Karten, Mortier, alias portatilis oder Reise- Atlaß, Fabri, Lilas sobolastioo üoäosporions von Ehr. Weigel ge- gcstochen und von Köler methodisch illuminiert, Jo. Ge. Schreibers Reise-Atlas; und Müllers kleinen Atlaß 1702. Kriinitz führt dann auch noch eine große Anzahl historischer Karten auf, Karten zur alten und mittelalterlichen Geschichte, und bringt auch ein Verzeichnis der nötigsten und besten Landkarten um 1790, wie es von Vüsching zusammengcstellt wurde. Es sind 33 Blatt, und zur Ehre der deutschen Wissenschaft können wir feststellen, daß die meisten von deutschen Gelehrten gezeichnet, von deutschen Stechern gestochen und von deutschen Verlegern verlegt wurden. Bezeichnend für die Zeit ist, daß sie eine Vorliebe für allerlei Spielereien und Sonderbarkeiten hatte, daß man auch Landkarten auf Spielkarten anbrachte, und vor allem, daß man Karten der sonderbarsten Länder anfertigte. Wir sahen schon, daß Breitkopf eine Karte des Reichs der Liebe und des Quells der Wünsche an fertigte, unter den Scutterschen Karten erwähnte ich eine solche des Schlaraffenlandes; cs sind aber eine ganze Anzahl derartiger Karten entstanden, vielfach allerdings nur im Anschluß an Werken, die derartige Utopien schilderten und nicht weiter verbreitet wurden. Das sechzehnte und siebzehnte Jahrhundert waren ja reich an einer Fülle von Schriften, die von fremden, erdichteten Ländern berichten und dabei Fürsten, Republiken und Städten allerlei Wahrheiten sagen, die sie sonst nicht hätten Vorbringen dürfen. Wer sich über das Schlaraffenland ausführlich unterrichten will, über seine einzelnen Länder, wie Freßland, das Königreich der Säufer und Schlemmer, das Narrenreich, Spielerland, Flucherland, Mcilerland, Luderland, Verschwenderland usw. etwas vernehmen möchte, lese den betreffenden Abschnitt im Kriinitz nach. Riehl sagt in seinen Kulturstudien: »Während man von den idealen nakten Menschen in der neuesten Welt träumte, brach in der neuesten Welt, in Amerika, der Kampf um die Menschenrechte wirklich los. Der Homannische Atlas hatte nicht umsonst Geographie gelehrt und dem Welt bürgerthum gezeigt, wie sein Vaterhaus, die Welt, ungefähr ein gerichtet ist. Als die Amerikaner den Hafen von Boston sperrten und den ersten Kongreß nach Philadelphia beriefen, war das für den deutschen Philister nicht mehr weit hinten in der Türkei. Er hatte seinen Homann gekauft, er wußte recht gut, wo Boston und Philadelphia lagen. Er war dort so gut zu Hause wie auf den Freundschaftsinseln und vielleicht noch etwas besser als in der Ortsgemarkung seiner Vaterstadt. »Nicht bloß die Gelehrten, auch das Volk war im acht zehnten Jahrhundert ans sich heransgetreten in seiner geo graphischen Weltanschauung; so trat es schließlich auch aus sich heraus in seiner politischen. Nicht bloß durch die Bücher der Encyklopädisten, auch durch die zahllosen Reisebeschreibungen, die der große Haufe heißhungrig verschlang, wenn sie gleich großcnthcils zäh und trocken waren wie altes Sohlenleder, auch durch den ehrsamen Homannischen Atlas ging der Weg zur Revolution.« Wir haben es seitdem weit gebracht: mustergültige große Atlanten finden sich fast in jeder Familie; die Atlanten, die in den Schulen, vor allem auch in den Volksschulen, gebraucht werden, sind mustergültig in jeder Beziehung und stellen die Er zeugnisse der alten Zeit weit in den Schatten. Bricht heute irgendwo ein Kampf aus, unternimmt ein Forscher eine kühne Entdeckungsfahrt, sofort erscheinen Karten zu billigem Preis auf dem Markt, die uns ein willkommenes Hilfsmittel sind, um den Ereignissen folgen zu können. Das »Nacks in Osrmanz-« hat auch hier große Erfolge zu verzeichnen, deutsche Karten sind vor allem geschätzt, und wegen ihrer Vorzüglichkeit, ihrer Genauigkeit und Billigkeit erfreuen sie sich überall eines guten Rufes. Wissenschaftliche Bedeutung haben die Homann, Seutter, Lotter und viele ihrer Nachfolger nicht, aber sie haben eine große kulturgeschichtliche Bedeutung und haben ihrerseits ein gutes Teil dazu beigetragen, dem deutschen Namen Ansehen zu verschaffen, dem deutschen Kartenstich und vor allem dem Kartenhandel eine hervorragende Bedeutung im achtzehnten Jahrhundert zu geben. Rabattvergtttung bei Postbezug von Zeitschriften. XU. (Vgl. Nr. 289, 291, 292, 293, 294, 295, 296, 297, 298,'299, 300 d. Bl.) Weitere Mitteilungen von Verlegern, die dem Sortimenter bei Postbezug ihrer Zeitschriften Rabatt vergüten: Hermann Costenoble, Berlin: für »Der Wasser- und Wegebau« für Exemplar und Vierteljahr — 55 -ß. Siegfried Cronbach, Berlin: für »Der Damenputz« (Neue Folge des »Ooillsur«) für Exemplar und Vierteljahr — 60 I. F. Schreiber, Eßlingen: für »Meggendorfer - Blätter« für Exemplar u. Vierteljahr 25 A (bei Einsendung der Postquittungen im laufenden Vierteljahr). Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Unzüchtige Ansichtspostkarten. — Vor dem Landgericht Braunschwcig hatten sich am 9. Juni d. I. mehrere Personen (Sievers u. Gen.) wegen Verbreitung unzüchtiger Ansichtspostkarten zu verantworten. Die beiden Inhaber einer lithographischen Anstalt in Leipzig, die jetzt allein noch in Frage kommen, wurden auf Grund des K 184, 1 des Strafgesetzbuches zu 50 bezw. 30 Geldstrafe verurteilt, weil sie eine der als unzüchtig erachteten Karten ge druckt haben. Die Karte zeigt einen ältern Ehemann mit einem jungen Mädchen auf dem Sofa, daneben die Ehefrau, die den Gatten am Ohr zieht und sagt: »Warte, du alter Sünder; endlich habe ich dich erwischt!« In ihrer Revision behaupteten die beiden Angeklagten u. a., das ästhetische Gefühl werde durch die fragliche Karte nicht verletzt. Der Reichsanwalt bemerkte dazu, daß es auf das ästhetische Gefühl nicht ankomme, sondern darauf, ob das Bild den herrschenden Ansichten von Sitte und Anstand widerspreche. Es komme darauf an, was zum Ausdruck gekommen sei, nicht was der Verfasser damit gemeint habe oder was der Beschauer hineinlege. Im vor liegenden Fall sei aber festgestellt, daß die Karte geeignet sei, das Scham- und Sittlichkcitsgcfiihl eines normalen Menschen zu ver letzen. An und für sich sei das Bild keine Darstellung unzüchtiger Art; aber aus Bild und Text gehe hervor, daß die Frau ihren Mann beim Ehebruch überrascht hübe. Offenbar habe zum Aus druck gebracht werden sollen, daß ein Ehebruch stattgefunden habe. Es handle sich hier allerdings um einen Akt der Vergangenheit; 1423*
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