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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.12.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.12.1903
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19031230
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Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buchhändler abgegeben. — Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 >6, für Nichtmiiglieder 20 Beilagen werden nicht angenommen. Anzeigen: die dreigespaltcne Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Bucyhandlungsgehilfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Rr. 301. Leipzig, Mittwoch den 30. Dezember 1903. 70. Jahrgang. Amtlicher Teil. Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Leipzig, den 18. Dezember 1903. Seiner Exzellenz dem Staatssekretär des Reichspostamts Wirklichen Geheimen Rat Herrn Kraetke Berlin. Euer Exzellenz gestattet sich der Unterzeichnete Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig im Hinblick auf den im Mai 1904 in Rom stattfindenden Weltpostvereinskongreß als Ergänzung seiner Eingabe vom 6. Juni 1902 noch folgende Wünsche vorzutragen, die ihm von einem Mitglied aus Bremen übermittelt worden sind: Es ist in dem nach dem Ausland arbeitenden Buch handel als schwerer Übelstand empfunden worden, daß die Grenze des Höchstgewichts für Drucksachen nur 2 Kg beträgt. Der Versand einer großen Reihe von Werken, namentlich gebundener Bände, ist dadurch sehr erschwert und verteuert, wenn sie als Postpaket versandt werden müssen und geradezu unmöglich gemacht nach vielen Ländern, wo letztere über haupt unzulässig sind. Ein Versand geteilter oder broschier ter Bände ist aber deswegen oft nicht möglich, weil solche entweder bei den Verlegern nicht zu haben find oder aber dem Besteller des Buchs an überseeischen Plätzen keine Ge legenheit zum Einbinden, mithin auch zum praktischen Gebrauch des Buchs geboten ist. Es wäre deshalb als sehr wünschenswert anzustreben, daß im internationalen Post verkehr die Grenze des Höchstgewichts bei Drucksachen von 2 kg bis mindestens 3 Kg erhöht werde, zum entsprechenden Portosatz wie bei Gewichten unter 2 Kg (5 H für je 50 g). Ferner sind seit der Eingabe des Vorstandes vom 6. Juni 1902 bedeutende Erschwerungen des Paketverkehrs mit den Vereinigten Staaten und seinen Besitzungen sowie mit Brasilien eingetreten. Das Höchstgewicht der Pakete nach den Vereinigten Staaten und seinen Besitzungen ist auf 2 kg herabgesetzt, so daß Bücher im Gewicht von über 2 Kg schon als Postfrachtstücke versendet werden müssen, soweit solche nach den einzelnen Plätzen überhaupt zulässig sind. Der Postpaketverkehr nach Brasilien ist fast ausschließlich auf die Hafenplätze beschränkt, da Privatpersonen im Innern des Landes in den seltensten Fällen eine Persönlichkeit in den Hafenplätzen zu ihrer Verfügung haben, welche die Weiter beförderung der Pakete nach dem Innern für sie übernimmt. Sodann ist das Porto für Pakete bis zum Gewicht von 3 kg nicht nur in einzelnen Fällen, sondern nach verschiedenen Ländern, mit denen der Buchhandel eine leb hafte Verbindung unterhält, so außerordentlich hoch, daß Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. dieser Weg der Beförderung schon aus diesem Grunde voll ständig ausfällt. Um einige Beispiele zu nennen, so beträgt das Porto nach Kapkolonie und Natal Oranjeflußkolonie und Transvaal Nord - Rhodesia Süd - Rhodesia Betschuanaland Persien Bolivien Fiji - Inseln bis 3 kg 5.40 6.60 9.60 12.60 12.60 6.80 4.— 5.40 Nur scheinbar billig ist das Porto für Pakete nach Guatemala, Nicaragua und San Salvador, da hierfür vom Absender nur 3 40 H, resp. 2 ^ 80 H und 3 ^ für 5 Kg zu zahlen sind. Es wird jedoch erheblich verteuert durch die Gebühr für die Beförderung der Pakete von Colon bis Panama, wofür der Empfänger noch 40 H für je 2 Kg zu zahlen hat. Auch gibt es eine ganze Anzahl von Ländern, wohin Postpakete nicht nach allen Orten zulässig sind, so z. B. Griechenland, Spanien, Türkei, Ägypten, Kongostaat, Liberia, Mozambique, Bolivien, Mexiko, Korea, Siam, China rc., ab gesehen von einigen Ländern, mit denen ein Paketverkehr überhaupt nicht existiert. Schließlich sind die Zollschwierigkeiten in verschiedenen Ländern so groß, daß die Besteller die Versendung als Druck sache zur Bedingung machen und, falls diese nicht zulässig ist, lieber auf das Bestellte vollständig verzichten. Der wichtigste Grund für eine Erhöhung des Meist- gewichtes der Drucksachen von 2 Kg auf 3 kg bleibt jedoch die absolute Unmöglichkeit, Bücher, deren Gewicht 2 Kg auch nur um wenige Gramm übersteigt, nach verschiedenen Plätzen und Ländern überhaupt zu versenden. Und daß die Anzahl der Bücher, deren Gewicht inkl. Verpackung zwischen 2 und 3 Kg beträgt, nicht so gering ist, beweist schon ein Blick in die Kataloge der Barsortimente, weist doch zum Beispiel der neueste Katalog der Firma K. F. Koehler deren ca. 540 auf, welche Zahl durch die Verlagswerke des Bibliographischen Institutes um ca. 25 vermehrt wird. Um dem von technischer Seite vielleicht zu befürchtenden Einwand, daß durch die 3 kg - Kreuzbänder eine zu große Belastung der Post eintreten würde, zu begegnen, dürfte sich vielleicht von vornherein der Vorschlag empfehlen, daß der Versand mehrerer Bücher in einem Kreuzband bis zum Ge wicht von 3 kg nicht statthaft, sondern solcher nur für einzelne Bände zugelassen sein soll. Der Vorstand bittet Euer Exzellenz, die auf Beseitigung der erwähnten Erschwerungen im internationalen Postverkehr gerichteten Wünsche in wohlwollende Erwägung zu ziehen l4L2
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