Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.07.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-07-03
- Erscheinungsdatum
- 03.07.1915
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19150703
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191507031
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19150703
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1915
- Monat1915-07
- Tag1915-07-03
- Monat1915-07
- Jahr1915
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redakttoneller Teil. ^ 151, 3. Juli 1915. und Verlag gepflogen werden, wie die Osterinctz-Abrcchnung. Meines Erachtens dürften mit den Mrechnungsarbeitcu nur Angestellte betraut werden, die das Kommissionslager genau kennen, um nichtberechtigte Remittcndeu und gestellte Disponenten nach Möglichkeit zu vermeiden. Ohne Krage ist, um auf den vorliegenden Kall zu kommen, der betr. Verleger berechtigt, irgend ein Werk, das zur O.-M. disponiert werden konnte, zurückzuverlangen, sobald es ihm ratsam erscheint; sei cs nun, daß das Werk schon jahrelang disponiert worden ist, was ja meistens der Fall ist, oder daß ihm die Exemplare für die Baraus- lieserung fehlen. Unter allen Umständen kann er den Betrag von den gestellten Disponendcn streichen; der entstehende Saldorest gehört so mit noch ins alte Rechnungsjahr und muß, wenn der Verleger grund sätzlich keine Überträge gestattet, bezahlt werden. Der Verleger ist jedoch verpflichtet, irgendwelche Streichungen, die an der Faktur vor genommen worden sind, dem Sortimenter sofort nach Eingang der Faktur zu melden, und zwar innerhalb des in der buchhändlerifchen Verkehrsordnung festgesetzten Termins. Z 32a der Verkehrsordnung lautet folgendermaßen: Gestrichene Disponendcn hat der Sortimenter, soweit er zu ihrer Zurückgabe berechtigt ist, innerhalb 8 Wochen nach Empfang der bezüglichen Aufforderung des Verlegers diesem oder dessen Kommissionär zuzustellen. Zu späterer Zurücknahme ist der Verleger nicht verpflichtet, vielmehr ist er berechtigt, deren sofortige Bezahlung vom Sortimenter zu fordern. Wenn das Werk also »ach erfolgter Abrechnung verkauft worden ist, dann kann der Verleger ebenfalls sosoriige Bezahlung fordern, ein nicht gerechtfertigtes Verlangen des Verlegers liegt somit nicht vor. N. Rückeinlösung einer Zeitschrift- Die Firma Fritzsche L Schmidt in Leipzig besaß bisher sür den Buchhandel die Auslieferung der Zeitschrift „Die Frischhaltung". Ich bezog hiervon den Jahrgang 1913, wobei die Fortsetzungen recht unregelmäßig erschienen. Ich habe manche Hefte nur durch die Be mühungen meines Kommissionärs erreichen können. Mit dem letzten Heft sandte die Firma gleichzeitig das 1. Hest des neuen Jahrganges unter Nachnahme des Betrages für den ganzen Jahrg. 1814. Ich er hielt dann monatelang nichts; wiederholte Reklamationen blieben un beantwortet. Mein Kunde verzichtete unter solchen Umständen auf die Weiierlieserung. Ich teilte dies der Fa. Fritzsche L Schmidt mit und zeigte ihr gleichzeitig an, daß ich das erste Heft unter Nachnahme remittieren werde. Auf wiederholte Ansragen wegen Rllckeinlösung erhielt mein Kommissionär keine Antwort. Die daraufhin erbetene Unterstützung der Redaktion des Börsenblattes hatte insofern Erfolg, als mir der Verlag schnellstens die Hefte 2 und A übersandte, was mir aber nichts nützte, da mein Kunde die Annahme verweigerte. Ich bat daher Fr. L Sch. wiederum dringend, mein Barpaket ein zulösen, doch zeigte die Firma die gleiche Haltung wie bisher. Peiskretscham O/S., 15. Juni 1815. C. CieSlik's Buchhandlung (Paul Stanke). Auskunftserteilung. Denjenigen Firmen, insbesondere Zeitschriftenverlegern, an die sich ein gewisser W. Rück i. Fa. Gg. Vögeli von hier wenden sollte, möchten wir empfehlen, sich vor Eingehen einer Geschäftsverbindung mit uns ins Benehmen zu setzen. Augsburger B u ch h ä n d l e r v e r c i n. F. Schott, Vorsitzender. Offene Anfrage. Am 3. Juni richteten wir an die Firma Emil Felder in Berlin folgendes Schreiben, dem wir einen frankierten Briefum schlag fiir die Antwort beifügten. Da wir trotzdem bis heute ohne Nachricht blieben und da wir glauben, das; die Sache auch weitere Kreise interessieren wird, richten wir jetzt unseren Brief als offene Anfrage an obengenannte Firma. »Vor wenigen Tagen erhielten wir von Ihnen mit Faktur vom 8. 5. 15 7/6 Jentsch, Der Weltkrieg usw. .// 8.95 bar. Aufgeklebt ist ein Bestellzettel von uns vom 7. 3. 15. Wir bemerken dazu, das; wir überhaupt nicht verpflichtet sind, bestellte Bücher nach mehr als IN Wochen noch anzunehmen. Aber vor allem haben Sie auch damals im März nicht augezeigt, daß es sich um ein altes, schon im Jahre 1905 unter dem Titel »Die Zukunft des deutschen Volkes« erschienenes Buch handelt. Bei dem jetzigen Buche ist nichts neu als der geschickt geänderte Titel, ein sehr kurzes Vorwort vom Februar d. I. und ein angeflicktes Kapitel. So neu auffrisiert, haben Sie das alte Buch als eine Neuigkeit angekündigt, und dadurch irrege führt, haben wir 7/6 Ex. davon bestellt. Wir sind aber nicht ver pflichtet, eine so entstandene Bestellung, die nochzumal mehr als 2 Monate zu spät ausgeführt wurde, anzuerkennen. Für die Rück sendung fügen wir hier einen Einlösungszettel bei, den wir uns unterschrieben per Post wieder einzuschicken bitten « So der Wortlaut unseres unbeantwortet gebliebenen Briefes vom 3. d. M. Im gestrigen Zettelpaket findet sich nun eine undatierte neue Ankündigung der Firma Felber über das Buch »Der Weltkrieg und die Zukunft des deutschen Volkes«. Es wird darin gesagt, daß die erste Auflage binnen 14 Tagen vergriffen sei und jetzt das Erscheinen der zweiten Auflage bevorstünde. Wahrscheinlich werden dadurch wie der manche Sortimentsfirmen irregeführt und geschädigt werden. Hamburg. Herold'sche Buchhandlung. Erwiderung. Als »Offene Anfrage« ist diese Einsendung zweifellos sehr über flüssig, denn die Heroldsche Buchhandlung hat die nachfolgende Antwort unbedingt erhalten. *) Z. Zeit Jena, 16. Juni 1915. An die Herold'sche Buchhandlung, Hamburg. Ihr Schreiben vom 3. Juni kann ich erst heute beantworten, da ich von Berlin und hier abwesend war. Ich ersehe daraus, daß nach Ihrer Ansicht vernünftige Gedanken das Recht auf Verbreitung verlieren, wenn sie nicht eben erst zu Papier gebracht sind, ganz besonders wenn sie sich als richtig erwiesen haben. Wäre Ihre Auffassung richtig, so wäre nicht zu verstehen, wie Bücher von.... u. a. noch immer in neuen Auflagen erscheinen können z. B. ist doch ganz veraltet. Glücklicherweise sind viele Sortimenter nicht Ihrer Ansicht, sie sehen ein, daß Jentschens Buch zeitgemäß und nütz lich, vor allem aber leicht verkäuflich ist, und setzen es in Partien ab. haben z. B. in wenigen Tagen drei Partien verkauft, haben erst vor einigen Tagen wieder eine Partie nach bezogen usw. Wieviel Bestellungen ich täglich aus dem Publikum er halte, will ich Ihnen lieber nicht Mitteilen. Aber: »Jeder nach seinem Geist und Gaben«, heißt's, glaub' ich, in einem Buche, das Ihnen wohl näher steht als mir; es liegt mir ganz fern, Sie zu einer anderen Auf fassung bekehren zu wollen. Daß das Buch mit nicht vorauszuschender Verspätung ansgegeben wurde, ist richtig. Der Druck dauerte länger, als ich annehmen konnte, vor allem aber wollte der Verfasser ein möglicherweise cintretendes Ereignis noch berücksichtigen. Sie hätten einfach zu schreiben brauchen, die Sendung sei verspätet; Sie hätten auch nur zu schreiben brauchen, das Buch entspräche nicht Ihrer Erwartung, so war die Sache er ledigt. Meine Art ist es nicht, mich wegen ein paar Pfennigen mit jemand zu streiten, der erklärt, er habe eine Bestellung unter falschen Voraussetzungen aufgegeben. Ihre Verdächtigungen und Ausdrücke fallen auf Sie zurück; mich können sie nicht treffen. Senden Sie die Bücher nach Berlin zurück, von wo Sie sie empfan gen haben und wo sie dringend gebraucht werden. Damit Sie keinerlei Spesen haben, werde ich Ihnen den Betrag durch Postscheck überweisen, sobald ich von Berlin Nachricht habe, was Sic bezogen haben. Die Übersendung eines postfreien Umschlags kann ich nur als un gehörig bezeichnen. Ich lasse mir nichts schenken, am wenigsten von jemand, der angeblich oder wirklich Grund zur Beschwerde hat. Er folgt anbei zurück. Ergebenst Emil Felber. **) Was den sozusagen »sachlichen« In halt der Offenen Anfrage anlangt, so hieße es den allseitig hoch- geschätzten Verfasser des Buches beleidigen, wenn ich darauf einginge: Earl Jentsch ist bekanntlich wegen seiner Bedeutung von der Univer sität Breslau zum Ehrendoktor ernannt worden. Wie ein Sorti menter das Buch eines solchen Mannes einschätzt, beweist, wie er sich selbst einschätzt. Emil Felber. *) Die Einsendung der Hcroldschen Buchhandlung ist uns mit Schreiben vom 15. Juni übermittelt worden. Red. **) Der hier ausgefallene Satz ist von der Redaktion gestrichen. E. F. 956
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder