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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.06.1915
- Strukturtyp
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- 1915-06-30
- Erscheinungsdatum
- 30.06.1915
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- Deutsch
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Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 14«, 30. Juni ISIS. Arbeiten bieten, die notwendig sind und doch keinen unmittelbaren Nutzen bieten. Hieraus folgere ich, daß geschästlich betrachtet die Monate Mai bis August den Abrechnungs- und Buch-Abschluß-Arbcitcn zu dienen hätte». Die überkommene Arbeitszeit des Kalenderjahrs gehört zu den Dinge», von denen es heißt: »Es ersten sich Gesetz und Rechte wie eine cistge Krankheit sort«. Natürlich bieten solche vererbten Gesetze neben dem Wesentlichen, was im Laufe der Jahre unzweckmäßig ge worden ist, auch einzelnes Vorteilhafte noch dar. Dahin gehört die Annehmlichkeit, daß für Erholung und Urlaub die Sommermonate ungestört bleiben und daß für eine geringe Anzahl Firmen (wie Buch handlungen in Badeorten, Verleger von Reise- und Sport-Lite ratur) das Kalenderjahr zur Abrechnung bequemer ist als beispiels weise ein Rechnungsjahr vom 1. Mai bis 30. April. Aber sollen geschäftliche Erwägungen davon ausgehen, was für die Erholung angenehmer ist unter Hintansetzung geschäftlicher Zweck- mähigkeitsgrllnde? Natürlich kann eingewendct werden: es ist bisher so gegangen. Ich sagte schon eingangs meiner Aussührungcn: ich bin überzeugt, es wirb auch vorläufig so weiter gehen. Aber cs kann nicht oft genug darauf hingcwicscu werben, wenn eine weiße Wand im Laufe der Zeiten grau geworden ist. Tenn die Macht der Gewohnheit ist so groß, daß die Leute nicht nur nach Jahrzehnten immer noch von der Wand als einer weißen reden, sondern sie, was schlimmer ist, deshalb auch immer noch dafür halten. Ist die Wand eine öffent liche Grenzscheide, über deren Erneuerung nicht ein Einzelner zu bestimmen hat, sondern die Öffentlichkeit, so ist es wichtig, baß recht viele das Graugewordenscin der Wand sehen lernen und bekennen. Erst dann bietet sich in einigem Abstand Aussicht auf Änderung des veralteten Zustandes. Berlin, den 24. Juni 1815. Ludwig Bloch. Ein Vorschlag zur Vereinfachung der buch- händlerischen Buchführung. Zu den zeitraubendsten Arbeiten im Buchhandel gehört die Verrechnung des Kommisstonsgutes, also die Verbuchung der ein- und ausgehenden Sendungen und die O.-M.-Arbeiten. Ist bas bisherige Verfahren praktisch oder läßt es sich erheblich ver einfachen? Etwa 85—88^ der Novitäten gehen unverkauft an die Verleger zurück! sie bedeuten für beide Teile ein ge waltiges Stück administrativer Arbeit. Eine wesentliche Arbeitsersparnis ist auf nachstehend beschriebene Art möglich. Die Kommissionslicscruugen werden nicht mehr aus Konto gebucht Statt der bisherigen Fakturen fügt ihnen der Verleger bloße Liefer scheine bei, die natürlich auch die Ord - und Nettopreise enthalten müssen. Am Ende des Jahres sendet der Verleger dem Sortimenter eine titelweise Ausstellung seiner ä cond.» Lieferungen. Er macht dies am einfachsten aus den ausgehenden O. - M. - Fakturen. Die tm Lause des Jahres gemachten Nemittenden sind auf den Lieferscheinen oder Auslieferungsbüchern zu notieren. Zur Ver rechnung kommen nur die wirklich abgesetzten Werke. Das Absatzresultat ist dann an der Hand der Abrechnungsfaktur aufs Konto zu übertragen und kommt allein für die Buchhaltung in Betracht. Die festen Lieferungen sind wie bisher zu verbuchen. Die O.-M.-Faktur wird damit zum eigentlichen Abrechnungssormular über das Kommisstonsgut. Die Ittclweise Angabe des Kommisstons gutes aus der Abrechnungssaktur erleichtert die O.-M.-Arbeiten sehr und verhindert, daß feste Bücher zur Verrechnung kommen. Die An gaben des Verlegers sind auf Grund der Lieferscheine und der vor jährigen Disponcndenfaktur zu prüfen. Der Prüfung der eingehenden Abrechnungen ist durch das Borschreiben der Kommissionsexemplare durch den Verleger schon vorgearbeitet. Das Abrechnungssormular ist etwa folgendermaßen einzurichten: Titel ä cond. Rem. Disp. Abs. Netto Ersolg Brändli, Gedichte, geb. 1 1 Stückelbcrg, Denkmäler 1 1 1 Liebenow, Karte 4 1 3 2 10 6,38 Müller. Pustete 18 2 2 8 2.25 13.50 Absatz Total 18.88 Selbstverständlich sind die Lieferscheine ebenso sorgfältig auf- zubcwahren wie Fakturen. Wo bisher Ordnung geherrscht hat, wird es auch bei dem neuen Verfahren wenig Differenzen geben. Die Reform hätte vom Verlag auszugehen. Wie die verbesserte Remittendensaktur sich in kurzer Zeit Eingang verschafft hat, so würde Ve^nNvortltcher NeüakNur: Emil T^o m aS.^—Vertag: Der^BL^rs^en sich auch diese Neuerung, wenn sie sich bewährt, in 2—3 Jahren all gemein einbürgern. Das Ausscheiden der Kommissionsware aus der Buchhaltung würde diese sehr vereinfachen und einer geordneten, systematischen Buchführung auch dort Eingang verschaffen, wo man sich vor der Mehrarbeit gescheut hat. Eine bessere Übersicht über die Vermögens lage und die Verpflichtungen wäre eine der Folgen dieser Änderung' Ich möchte namentlich Verleger bitten, meinen Vorschlag zu prüft» und sich dazu zu äußern. Basel. B. Weps. Postscheck-Konto. In Nr. 143 des Börsenblattes findet sich ein Hinweis auf die ver hältnismäßige »Billigkeit« der Überweisung der Ostermeß-Zahlungen durch Postscheck-Konto. Der Einsender behauptet, daß er auf diesem Wege erheblich weniger Spesen gehabt habe, als bei der Auszahlung durch seinen Kommissionär. Auf Grund meiner großen Erfahrungen möchte ich doch bezweifeln, daß diese Rechnung stimmt. Ich habe von den dieses Jahr durch mich erledigten Ostermeß- Zahlungslisten zwölf wahllos herausgegriffen, die Anzahl der ange wiesenen Posten zählen lassen und diese Zahl mit der berechneten Provision verglichen. Es hat sich hierbei ergeben, daß 3 Firmen 1, 2 bis 3 Pfg., 4 Firmen 3 bis 5 Pfg., 5 Firmen 5 bis 6 Pfg. zahlen mußten. Man wolle nun ferner bedenken, daß unter den Verlegern sich eine ganze Anzahl Firmen in der Schweiz und Österreich befindet, die bei Postscheck-Zahlungen zunächst herausgezogen werden müssen. Ferner muß bei jeder Zahlung 1°/« Meß-Agio im einzelnen gekürzt werden, was bei der Zahlung durch Kommissionär dieser in einem Posten besorgt. Bei einer genauen Buchführung wird sich also für jeden dieser Meß-Agio-Pfennig-Posten eine besondere Buchung nötig machen, da auf dem Konto des Verlegers der ungekürzte Zahlungs betrag erscheinen muß, während der gekürzte Betrag gezahlt wird. Außerdem haben die Verleger als Empfänger, falls sie selbst kein Postscheck-Konto besitzen, für jeden bei ihnen eingehenden Posten je 5 Pfg. Bestellgeld zu bezahlen; bei den häufig sehr kleinen Posten, die im Buchhandel Vorkommen, dürfte dies den Verlegern nicht sehr willkommen sein. Besonders aber mag darauf hingewiesen werden, daß die empfoh lene Benutzung der Sammel-Schecks und ihre ziemlich komplizierte Ausfüllung in organisatorischer Beziehung einen wesentlichen Rück schritt gegenüber der Benutzung der vorgedrnckten Leinerschen Zah- lungslistcn bedeutet, da in letzterem Falle die Verwechslung ähnlich lautender Firmen auf das geringste Maß beschränkt wird, der unvermeidlichen Mehrarbeit nicht zu gedenken. Leipzig, im Juni 1915. Ein Kommissionär. Haftpflicht der Pakeifahrt? Am 1. Juni 1915 beauftragten wir unsere Druckerei in Zossen, einen Teil der Auflage unserer Zeitschrift durch Bücherwagen an unseren Leipziger Kommissionär zu senden. Darauf übergab die Druckerei die Ballen der Paketfahrt zur Beförderung. Diese Sendung ist nun verloren gegangen. Die Paketfahrt, von der Druckerei aufge fordert, Ersatz zu leisten, schweigt. Wahrscheinlich stellt sie sich auf den Standpunkt der Staatseisenbahnverwaltung, die in Kriegszeiten für Schaden nicht auskommt. Wohin sollte cs jedoch führen, wenn ein Beauftragter sich seines Auftrages so leichten Sinnes entledigen könnte, abgesehen davon, daß es auf diese Weise auch unmöglich wäre, etwaige Unterschlagungen seiner Beamten aufzudecken! Hier liegt der Fall besonders unangenehm, da das Heft einen sehr aktuellen Beitrag enthält und außerdem durch seinen Verlust der Jahrgang unvoll ständig wird. Was haben wir zu tun, um den Schaden von uns abzuwenöen? O. BUcher-Sckneiden, aschinen. Auf die Anfrage in Nr. 140 kann ich die in meinem Sortiment seit über 12 Jahren im Gebrauch befindliche Schneidemaschine »Ideal« empfehlen. Obwohl die Maschine während dieser Zeit andauernd stark in Benutzung steht, arbeitet sie heute wie am ersten Tage tadellos. Nenschliff des Messers war selten nötig; auf jeden Fall empfiehlt es sich, ein Ncservemesser zu halten. Die Maschine wird von der Fabrik Dietz L Lifting in Leipzig hcrgestellt, nimmt wenig Raum weg, ist leicht zu handhaben und nicht teuer. Landau, Pf. H. Lang. verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchbändlerhauS. Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 2« lBuchbtinolerhauS). 940
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