Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.06.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-06-30
- Erscheinungsdatum
- 30.06.1915
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19150630
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191506309
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19150630
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1915
- Monat1915-06
- Tag1915-06-30
- Monat1915-06
- Jahr1915
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. 148, 30. Juni 1915. grundsätzlich abzulehnen. Die Überproduktion der leichten und ernsten Muse fordere dringend eine Einschränkung; was gesagt werden konnte, sei schon längst gesagt worden, und auch für die Dichter, die guten wie die schlechten, gebe es in dem gegenwärtigen Kriege wertvollere und dem Vaterlande nützlichere Aufgaben als die überflüssige Vergeudung von Papier und Tinte. Text des Liedes »Die Wacht am Rhein«. — In dem soeben er schienenen 6. Heft des »Zentralblattcs für die gesamte Unterrichtsver waltung in Preußen« erläßt der Minister der geistlichen usw. Ange legenheiten nachstehende Anweisung an die Kgl. Provinzialschnlkollegien und die Kgl. Negierungen: Die Frage, welche von den verschiedenen Textgestaltungen des Liedes »Die Wacht am Rhein«, die in den Lese- und Liederbüchern der Schulen verbreitet sind, als maßgebend anzusehen sei, ist in der Fach presse mehrfach erörtert und es ist dabei ans die Unzuträglichkeiten hinge wiesen worden, die sich ans den Abweichungen ergeben. Einer an mich ergangenen Anregung folgend, habe ich in meinem Ministerium eine Besprechung von Sachkundigen veranlaßt, um über jene Frage eine Verständigung herbeiznführcn. Die bei weitem über wiegende Mehrzahl dieser Fachmänner hat sich ans den Standpunkt ge stellt, daß im wesentlichen die Fassung des Liedes zu bevorzugen sei, in der es dem Komponisten Vorgelegen und seine weite Verbreitung und seine Volkstümlichkeit gewonnen hat. An den Stellen aber, wo die Fassung des Dichters ans ästhetischen oder musikalischen Gründen empfehlenswerter ist, erschien cs richtiger, auf den ursprünglichen Wort laut zurückzugehen. Dem .Wnig-ichcn Promnzialsch^kollcomm Aus- Der Königlichen Negierung fertignng der auf diese Weise festgestellten Fassung des Liedes mit dem Auftrag, für ihre Einführung in künftig erscheinende Lese- und Lieder bücher und für ihre Berücksichtigung bei neuen Drucken solcher Bücher zu sorgen. Danach würde das Lied in folgender Fassung abzndrucken sein: 1. Es branst ein Nnf wie Donnerhall, Wie Schwcrtgeklirr und Wogcnprall: Zum Rhein, zum Rhein, zum deutschen Rhein! Wer will des Stromes Hüter sein? :,: Lieb Vaterland, magst ruhig sein, :,: :,: Fest steht und treu die Wacht, die Wacht am Rhein. :,: 2. Durch Hunderttausend zuckt es schnell, Und aller Angen blitzen hell: Der Deutsche, bieder, fromm und stark, Beschirmt die heil'ge Landesmark. :,: Lieb Vaterland nsw. :,: 3. Er blickt hinauf in Himmelsaun, Wo Heldenväter niederschaun, Und schwört mit stolzer Kampfeslust: »Du Rhein, bleibst deutsch wie meine Brust!« :,: Lieb Vaterland nsw. :,: 4. »Und ob mein Herz im Tode bricht, Wirst du doch drum ein Welscher nicht. Reich wie an Wasser deine Flut Ist Deutschland ja an Heldenblut.« :,: Lieb Vaterland nsw. :,: 5. »Solang ein Tropfen Blut noch glüht, Noch eine Faust den Degen zieht Und noch ein Arm die Büchse spannt, Betritt kein Welscher deinen Strand!« :,: Lieb Vaterland nsw. :,: 6. Der Schwur erschallt, die Woge rinnt, Die Fahnen flattern hoch im Wind. Am Rhein, am Rhein, am deutschep Rhein Wir alle wollen Hüter sein! :,: Lieb Vaterland nsw. :,: 8k. Die Lotteriestempelpslicht der Prcisrätsclreklame. Urteil des Reichsgerichts vom 22. Juni 1915. (Nachdruck verboten.) — Der Kauf mann Ewald Gcrlach gründete im Herbst 1911 in Berlin-Charlotten- bnrg unter der Firma »Kunst im Bild, G. m. b. H.« eine Kunstanstalt für Vergrößerung von Photographien und Herstellung von Miniatur porträts; Geschäftsführer der Gesellschaft waren als vorgeschobene Strohmänner andere Personen, tatsächlicher Gcschästsleiter war Gcrlach, der die Nechtsform der G. m. b. H. für ein Scheinunternehmen miß brauchte, um die Verantwortung von sich selber abzuwälzen. Im Ok tober und November 1911 veröffentlichte er im Wege der bekannten Preisrätselreklamc in zahlreichen Zeitungen Buchstabenrätsel; wer auf 938 dem im Inserat beigedrnckten, auszuschncidcnden Lösnngsschein eine Lösung einsandte und 70 beilegte, sollte die Vergrößerung oder Verkleinerung einer beigelegten Photographie, wer 1.70 cinschickte, sogar eine Knpferdruck-Gravüre erhalten. Wessen Lösung richtig war, der sollte außerdem an der Verteilung von 81 Geldpreisen zwischen 5 und 1000 ^ beteiligt sein. »Verschönert« wurden die Inserate durch folgenden poetischen Erguß: »Dreitausend Mark und Kupfergravürcn Wollen wir verschenken, um uns cinzusühren! Es strahlt das Auge freuderfüllt, Wenn es erschaut die Kunst im Bild!« Auf Grund dieses Sachverhalts hat das Landgericht Berlin I am 8. Februar 1915 Gcrlach wegen Veranstaltung einer öffentlichen Lot terie ohne behördliche Erlaubnis (§ 286 StGB.) und wegen Hinter ziehung des Lotteriestempels (ߧ 28, 32, 33 des Neichsstempelgesetzcs) zu einem Monat Gefängnis verurteilt, nachdem ein früheres Urteil vom Reichsgericht aufgehoben worden war. Als tatsächlicher Leiter der Firma hat Gcrlach durch die Preisrätselreklame eine öffentliche Geldlotterie veranstaltet, wobei der Lösnngsschein den Spielausweis bildete, ohne die behördliche Erlaubnis eingeholt und den Lotterie stempel entrichtet zu haben. Seine Revision, die den Charakter dieser Prcisrätsclinserate als stempelpflichtiger Lotterieveranstaltung be stritt, wurde jetzt vom Reichsgericht als unbegründet verworfen. (Aktenzeichen 2 O. 273/15.) In Österreich verboten: Hermann Greulich, Krieg und Inter- nationale. Zürich. — Der Krieg 1914. Dokumente über seinen Ursprung. Genf. — On Osi-many ^vin? lüe Uvkourec-s anci ^spi- rrUion8 ok it8 ?6vpls au American. London, C. Arthur Pearson Ltd. Panthcrvcrlag G. m. b. H. in Leipzig. — Auf Blatt 16 325 des Han delsregisters ist heute die Firma Pantherverlag Gesellschaft mit be schränkter Haftung in Leipzig, vorher in Greiz, eingetragen und weiter folgendes vcrlautbart worden: Der Gesellschaftsvertrag ist am 23. Juni 1913 abgeschlossen und am 10. Mai 1915 abgeändert worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme, Fortführung und Herausgabe der bisher von dem Redakteur Axel Nipke in Berlin- Halensee herausgcgcbenen Zeitschrift »Der Panther«. Das Stammkapital beträgt dreißigtausenö Mark. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann jederzeit von jedem Gesellschafter mit sechsmonatiger Frist anfgekün- digt werden. Im übrigen kann die Gesellschaft nur durch einstimmigen Beschluß der Gesellschafter aufgelöst werden. Sind mehrere Gesellschafter bestellt, so wird die Gesellschaft stets durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten. Zum Geschäftsführer ist bestellt der Redakteur Axel Nipke in Berlin-Wilmersdorf. Ans dem Gesellschaftsvertrage wird noch bekanntgegeben: Der Redakteur Axel Nipke in Berlin-Wilmersdorf hat bei dev Gründung der Gesellschaft seine Stammeinlage von 4000 Mark dadurch geleistet, daß er die von ihm herausgegebene Zeitschrift »Der Panther« mit allen dazu gehörigen Verlags- und sonstigen Rechten im Werte von 4000 Mark in die Gesellschaft eingebracht hat. Die Bekanntmachungen erfolgen nur durch den Deutschen Neichs- anzeigcr. Leipzig, den 26. Juni 1915. Königliches Amtsgericht, Abt. IIL. (Leipziger Zeitung Nr. 145 vom 26. Juni 1915.) Deutsche Kunst im neutralen Ausland. — Wie in verschiedenen Mnsikzeitungen zu lesen ist (Signale Nr. 23, Allgemeine Musikzeilnng Nr. 20 u. a.), sind deutsche Künstler, wie Kapellmeister Otto Lohse, Kammersänger Knote u. a., bei einem Wagner-Gastspiel in Holland in unglaublich unwürdiger Weise behandelt worden. Aus den Be richten geht zwar deutlich hervor, daß nur die Hctzprcssc, insbesondere der »Telegraaf« sowie der Pöbel die Gelegenheit zu den niederträch tigsten Anwürfcn sowohl gegen die Künstler, als auch gegen die Er zeugnisse deutschen Geisteslebens benutzten, während der gebildete Teil des Publikums die Künstler nach der Aufführung mit stürmischem Beifall gefeiert hat. Während somit in Holland die Stimmung des Volkes wenig deutsch-freundlich ist, obwohl die Gebildeten sich bemühen, gerecht zu sein, bringen in dein neutralen Dänemark die künstlerisch gebildeten Kreise deutscher Kunst und Wissenschaft volle Achtung ent gegen. Der »Allgemeine Richard Wagner-Verein«, der Zweigvereine in allen großen Städten Deutschlands, Österreichs, der Schweiz und auch anderen Ländern hat, wird in Dänemark durch »Den danske Nich. Wagner-Forcning» vertreten. Diese Vereinigung, die in Kopcn-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder