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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.06.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-06-26
- Erscheinungsdatum
- 26.06.1915
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 145, 26. Juni 1915. Krieg und Kunst. Kriegsvortrag von Geh. Hofrat Prof, vr. Adolf von Oechelhaeuser. Karlsruhe 1915, Verlag der G. Braunschen Hofbuchdruckerei. Preis 50 ^ ord. Der Erlös fließt dem Roten Kreuz zu. So viel Köpfe, so viel Sinne - dieser schon von dem alten Lust spieldichter Terenz gebrauchte Spruch scheint für das Thema »Krieg und Kunst« besonders passend. Wie oft wurde in den lebten Monaten der Akkord angeschlagen, wie oft fand er auch an dieser Stelle seinen Ausklang! Dennoch ist es immer wieder reizvoll, sich in die vielgestal tigen Beziehungen von Krieg nnd Kunst zu vertiefen und die damit zusammenhängenden Probleme kritisch zu betrachten. Um so dankens werter ist die Anregung und Anleitung hierzu, wenn sie von einem kenntnisreichen Manne wie Adolf von Oechelhaeuser ausgeht, der auf die Entwicklung der Kunst neue Streiflichter zu werfen und interessante Folgerungen für die Zukunft daraus zu ziehen, geeignet scheint. Den Hauptteil der in Rede stehenden Schrift bildet eine geschichtliche Be trachtung, in der der Verfasser unter anderen Fragen auch die zu lösen sucht, ob das nationale Moment für die bildende Kunst ausschlaggebend und die kriegerische Erhebung eines Volkes befruchtend und steigernd auf die Entwicklung seiner Kunst einwirkt. Die Antwort lautet bei Oechelhaeuser verneinend. »Die Blütezeit der Künste fällt erwiesener maßen keineswegs mit der politischen Blüte eines Volkes zusammen.« Auf Seite 25 lesen wir: »Ich glaube, wir hätten allen Grund, dankbar zu sein, wenn in unseren Tagen ein zweiter Anton von Werner er stände«. Man muß jedoch den ganzen Zusammenhang kennen, in wel chem der Verfasser ziemliche Abstriche an Werners Künstlerschaft macht, um den implicite geäußerten Wunsch zu begreifen, der übrigens kaum in Erfüllung gehen dürfte. — Auf Seite 31 oben heißt es: »Man wird einem Hodler nicht wieder die Ausschmückung einer deutschen Univer sität und eines deutschen Rathauses übertragen, und zwar nicht seiner läppischen politischen Entgleisung wegen, der man m. E. vielzuviel Be achtung geschenkt hat, sondern weil es sich hier, wie von Einsichtigen längst erkannt worden ist, um eine uns wesensfremde, bereits zur Manier entartete, spekulative Kunst handelt, die sich längst von ihrer ursprünglich gesunden, nationalen Grundlage entfernt hat«. Hierin kann ich dem Verfasser nicht rechtgeben, denn wenn wir auch die »läp pische politische Entgleisung« gering anschlagen wollten, so würde doch die von Hodler bekundete Unfreundlichkeit es mit unserer Würde unvereinbar machen, ihn in absehbarer Zeit vor monumentale deutsche Aufgaben zu stellen. Dagegen darf uns die Entgleisung nicht ungerecht gegen seine früheren Leistungen machen. Wie ist mir denn, täusche ich mich oder hat die Universität Jena dem Schweizer Maler seinerzeit den Ehrendoktor verliehen mit schmeichelhafter Anerkennung der Eigenart seiner Kunst, die er unbeirrt vom Tagesgeschmack in seinen Wandgemälden zu schönster Wirkung geführt hat? Nun, was groß und neu an Hodlers Kunst war, die kraftvolle Hervorhebung der Idee des Wandbildes, die unerhörte Stärke des Ausdruckes, die bei flüch tigster Impression nachwirkt, das wird seine Bedeutung nicht verlieren. Übrigens erwähne ich das nicht, um mich in Gegensatz zu der Schrift zu setzen, vielmehr will ich sagen, daß man wohl im einzelnen von den Anschauungen des Verfassers abweichen kann und doch in der Schrift mancherlei Anregung finden wird. Julius Braun. Kleine Mitteilungen. Einziehung von Forderungen bei den Schuldnern der kriegfüh renden Länder. — Der Deutsche Verlegerverein hat sich bereits an fangs dieses Jahres mit dem Auswärtigen Amt in Berlin wegen Ein treibens der Auslandsforöerungcn in Verbindung gesetzt und erfahren, daß das Auswärtige Amt schon Erörterungen darüber angestellt hatte, in welchem Umfange derartigen Forderungen später Schutz gewährt werden kann. Ferner hat er in neuerer Zeit mit dem Deutsch-Russi schen Verein (E. V.) in Berlin deswegen korrespondiert, durch den eventuell die Anmeldung der Forderungen für Rußland erfolgen könnte. Auf Grund eines Vorstandsbeschlusses vom 30. April d. I. ist nun bestimmt worden, die Interessen der Mitglieder gegenüber den Schuld nern im feindlichen Auslande zu vertreten. Der Deutsche Verlegervcrein richtet daher die Bitte an alle Mitglieder, ihre Forderungen an Schuld ner in England, Frankreich, Italien, Rußland und Serbien, und zwar in zwei Ziffern — getrennt in Forderungen für feste Bezüge und Forde rungen für Komissionsgut — bei der Geschäftsstelle des Deutschen Vcr- legervereins, Leipzig, Gerichtsweg 26, möglichst bald, späte stens aber bis zum 16. Juli d. I. anzumelden. Es genügt vorläufig, wenn die einzelnen Mitgliederfirmen eine Aufstellung der in Frage kommenden Sortimentsfirmen einsenden unter Beifügung der gegen die einzelnen Firmen geltend zu machen den Beträge, damit zunächst ein Überblick gewonnen werden kann, wie hoch die Gesamtsumme der festen Forderungen und die Gesamt summe des im feindlichen Ausland befindlichen Kommissionsgutes ist. Für jeden der oben genannten Staaten sind die Schuldner auf einem besonderen Blatt aufzuführen. Wenn in der amtlichen Bekanntmachung über die Anmeldung von Kriegsschäden gesagt wird: »Verluste an Privatforderungen im feindlichen Ausland, die durch gesetzgeberische Maßnahmen der feindlichen Regierungen, wie Mora torien, Zahlnngsverbote, Einziehung u. dgl., entstanden sind, wer den nicht weiter anzumelden sein, da bei den Friedensverhand- lungcn darauf Bedacht genommen wird, diese Forderungen mit allen ihren Rechtsverhältnissen grundsätzlich wieder herzustellen« und daraus geschlossen werden kann, daß zunächst nur Kommissionsgut anzumclden sei, so liegt dem Deutschen Verlegerverein doch daran, jetzt schon das ganze Material zu sammeln, — also auch die Forderungen für feste Bezüge zusammenzutragen — damit, falls diese Annahme sich als unrichtig erweist, alles bei der Hand ist und die Mitglieder sich nicht noch einmal bemühen müssen. Verbotene Bücher. — Die Einführung und der Vertrieb der in dem Verlage von Payot L Co. in Lausanne und Paris er schienenen Werke: 1. ^'aeev86! — 2. I.a Vörite 8ur louvain, von Nene Chambry — 3. 1.68 ViÜ68 IÜ3rtxr68 ck6 bravee et cke Kel- xique, von Marius Vachon, und 4. 1'Invu8ioii cke8 Lardare8, von §A. Masson, sind von den stellv. Generalkommandos XII nnd XIX für ihre Bezirke verboten worden. Personalnachrilhten. Verleihung des Eisernen Kreuzes. — Das Eiserne Kreuz 1. Klasse wurde Herrn PaulEbel, Prokuristen im Hause Otto Liebmann, Ver lagsbuchhandlung in Berlin, verliehen. Als Unteroffizier in den ersten Tagen des August eingetreten, hat sich Herr Ebel, der aus diesem An lasse zum Prokuristen ernannt wurde, folgende Auszeichnungen vor dem Feinde erworben: schon im September Vizefeldwebel, erhielt er kurz darauf das Eiserne Kreuz 2. Klasse, wurde Leutnant, Negiments- adjutant und ist nun mit dem Eisernen Kreuz 1. Klasse ausgezeich net worden. Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse wurden ferner ausgezeichnet die Herren: Geh. Negierungsrat Georg Cleinow, Geschäftsführer des Verlags der Grenzboten in Berlin, Oberleutnant und Leiter der Presse- verwaltnng beim O. B. O.; Karl Winter, im Hanse F. Volckmar in Leipzig, Unteroffi zier d. N. Gefallen: am 30. Mai im Kampfe fürs Vaterland in Galizien der älteste Sohn des Buchhändlers Wilhelm Otto in Hannover, der Pri maner des Natsgymnasiums Wilhelm Otto, Kriegsfrei williger und Offiziersaspirant im Infanterie-Regiment Nr. 74. Erst 16jährig, zog der lebensfrohe, prächtige und allseitig beliebte junge Mann im vorigen Herbst in den Krieg. Seit drei Wochen wurde er vermißt: jetzt erhielten die Eltern nnd jüngeren Ge schwister die Gewißheit seines Heldentodes. — SpreWal. Vereinbarung über Lichtbildervorträge. «Val. Nr. 139 u. 142.) Wenn Sie einen Privatdozenten durch einen Konzert-Agenten für einen Lichtbilder-Vortrag engagiert haben, so sind Sie verpflichtet, den Saal in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung zu stellen und das Honorar zu zahlen. Reklame steht in Ihrem Belieben. Er dagegen muß den Vortrag halten und die Lichtbilder vorführen: dazu gehört selbstverständlich auch die Beschaffung eines Apparats. Wenn der Konzert-Agent Sie auffordert, für den Apparat Sorge zu tragen, so sind Sie meines Erachtens unter allen Umständen berechtigt, die Ihnen normalerweise entstandenen Kosten von dem vereinbarten Honorar abzuziehcn. Ich habe es wenigstens in meiner langjährigen Praxis in einer großen süddeutschen Konzert-Agentur nie anders gehandhabt und halte es für ausgeschlossen, daß ein Ge richt anders entscheidet. Hamburg. vr. Heinrich Lewy, Geschäftsführer im Hause Anton I. Benjamin. 924
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