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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.06.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-06-25
- Erscheinungsdatum
- 25.06.1915
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1915
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144, 25. Juni ISIS. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. wird. Die hauptsächlichsten der hier in Betracht kommenden Ver öffentlichungen sind: Los LllsMÄUds dsstruoteurs de eLtkädiLlss 8t de träsors du passe. Vläwoire relatit uux bomburdeiuellts de Keims — Lrrus — Lenlis — Louvuiii — Loissons, ete oomp. de pkoto§r. et de pieves justikioutives. Paris: Ha- cheite. 4 Bll., 80 S. 8". Les utroeites allemaades. Rapport okkieiel st iu-extsnso präsente a .VI. le Lräsideut du Kouseil le 7 Mi vier 1915 par la 6onunissivn iastituee so vus de eonstater iss aetes oom- mis en Violation du droit des xens. Paris: Libkotk. des ouvraZes dooum. 62 S. 8". »1-6 üvre rouge«. Les atrooitäs allsmandes en Lelgigue. Reoueil des rap- ports okkieiels et in-extenso präsentes ä VI. Karton dsWiart, Vliiustrs de la justiee du llvvaume de Lelgigus, par la Kommission d'enguäte instituäe par le Kouvernsment beige sur la Violation des regles du droit des gens, des lois st des eoutumes de la guerre. Paris: Ebenda. 63 S. 8". »Ls livre rouge beige«. Les atrooitäs aliemandss en Ikranee. Rapport, präsente a VI. le Lräsideut du Kouseil par la Kommission instituäe.. Paris: Imprimeris des dournaux okkieiels. 16 S. 4". Lädier, dosepk: Les vrimss allsmands d'apres des tämoigna- ges allemands. Paris: Colin. 39 S. 8". vavignon, Henri: I.es provädäs' de guerre des rVilsmands SN Leigiqus. Paris: Bloud L Gay. 48 S. 8". Aus der Serie: »Lages aetuellss«. Hoi kt, 6K.: I.es barbares modernes. I.es atrooitäs et iss oruautäs exeroäes par iss LIlemands en Leigigue, en äl- saoe-Lorraiue et en Inanes... sVol. 1:1 (Vlois d'aoüt). Paris: Walter. 8". Ilotkomb, I'ierre: I.es baibares en Lslgigus. -Vvse une Isttie-xräkaos de R. Karton de VViart. Paris: Perrin. XXVI, 261 S. 8". — l.L Lelgigus martxrs. Paris: Ebenda. 72 S. 8". Rapports sur la Violation du droit des gsns en Leigigue. Rxtraits de la Lettre Pastorale de 8. Lin. le oard. Vlereier.. Rräk. de d. van den Reuvel. Lvso 9 ill. Paris, Nancy: Berger-Levrault. 167 S. 8". Vindsx: L'arinäe du erime. D'apres is raxport de la Kom mission krantzaise d'enguäte. Paris: Bloud L Gay. 61 S. 8". Aus der Serie: »Lagss aetuellss«. — La basilique dävastee. Dsstruotion de la eatkädralö de Reims. Lait8 et doouments. Paris: Ebenda. 63 S. 8". Aus derselben Serie. Unsere Behörden gehen einem jeden einzelnen der hier be rührten Fälle nach, nicht nur in der Absicht, die vorgebrachten Beschuldigungen zu entkräften, sondern auch um Strasen da zu verhängen, wo wirklich rechtswidrige Handlungen vorgekommen sein sollten. Daß das bei Millionenheeren nicht ausgeschlossen ist trotz der strengsten Disziplin, wird jeder einsehen. In den meisten Fällen aber stellt eine genauere Untersuchung das völlig Unbegründete der Anklagen dar, es bleibt nichts als Verleum dung übrig. Daß dabei mit bewußten Fälschungen, mit bewußt unrichtigen Übersetzungen gearbeitet wird, beweist das Beispiel des bisher angesehenen Professors Joseph Beider, der aus Kriegs- tagebüchern deutscher Gefangenen Stellen ausgewählt hat, die eine durchgängige Grausamkeit der deutschen Soldaten aus ihren eigenen Bekenntnissen erhärten sollen. Er dreht ihnen das Wort im Mund herum und verwendet gegen uns, was gegen Belgier und gegen Franzosen gemünzt war. Man hat ihm das in deut schen Broschüren schon vielfach bewiesen, auch das Ausland hat sich an der Zurückweisung seiner Beschuldigungen beteiligt. Der bisherige Glaube an sein wissenschaftliches Können und an seine Ehrlichkeit hat darunter bedeutend gelitten. Was außer einigen wenigen Büchern und Broschüren mit Predigten, mit Prophezeiungen, einigen Jugendschriften, Kriegs almanachen und ähnlichen Kleinigkeiten noch übrig bleibt, das sind praktische Handbücher über die Notgesetzgebung: Dali« ?.: Klusrre de 1914. Doeamsats okkieiels. 1'extes läxis- latiks et leAlemeataires. Paris: Dalloz. 8". Seit Ok tober 1914 in aufeinanderfolgenden Bändchen erscheinend. Dilles, Laul: La gaestion des loxers st ia Aiierre. Droits et obligatioas des loeataires et des propiietaires, d'apres la lvi, Iss däerets de 1914 . . . Paris: Roustan. 121 S. 8". Laokapelle, KsorZes: La aouvelle läxislatiou oivile st oommeroiale. Isxtes oomplets des moratoria... Paris: Ebenda. 117 S. 8°. La lä^islatiou krautzaise dspais la Auerrs. Reeusil des lois, däerets, arrätäs, Notes st oiroulairss parus an »doar- nal Okkieiel« doxuis la Mobilisation, olassss metkodigae- ment. Paris: Rsoavil Sirsx. 8". Erscheint in aufein anderfolgenden Bänddien. Vlsixnsn, II.: Lss oontrats et la Auerre. 3. äd. Paris: Dorbon. 4 u. 173 S. 8°. — La Oiierrs. Kode du Moratorium. Hexte des däerets elas- säs mätkodiguement aveo takle analvt. Paris: Ebenda. 75 S. 8». — La Duerre. 1'illaaes, destruvtions, dommaZss. (Lois et jurisprudenos.) 5. äd. Paris: Ebenda. 36 S. 8°. Hiermit wäre die französische Kriegsliteratur in einer Aus wahl ihrer wichtigeren Erscheinungen Wohl ausreichend gekenn zeichnet. Mine Mitteilungen. Vertrieb vo» Karten, Reiseführern usw. — Bon amtlicher Seite wird uns über den Vertrieb von Karten, Reiseführern usw. folgendes mttgeteilt: a) Inland. Erlaubt ist der Verkauf und Vertrieb von Karte» und Reise führern von Deutschland in allen Maßstäbcn mit Ausnahme des Ge biets, welches in einem Schutzstreifen (etwa 100 km breit) an den östlichen, nördlichen und westlichen Retchsgrenzen liegt und auf den südlichen Teil von Bagern ausgedehnt wird. Das Verbot in dem Schutzstreifen erstreckt sich nur auf Karten im Maßstabe von 1:1 bis 1: 100 000 (ausschl.) und auch nur auf die Allgemeinheit. Es können z. B. auch die an und für sich verbotenen Karten verkauft werden an Truppenteile, Militär-, Reichs- und Staatsbehörden, an Stadtverwaltungen, sowie Verwaltungen von Hochschulen und hö heren Lehranstalten. Die übrigen Kommunalbehörden, die mittleren und niederen Schulen können schriftlich durch befürwortende Ver mittlung ihrer Vorgesetzten Behörde diese Karten in geringer Anzahl bei dem Obcrkommandanten in den Marken bzw. dem stellvertreten den Generalkommando ihres Bezirks beantragen. Auf Grund eines erteilten Erlaubnisscheins ist bann der Verkauf solcher Karten gestattet. Sinngemäß können einzelne reichsdeutsche Persönlichkeiten einen Erlaubnisschein zum Kauf von Karten unmittelbar bei dem Ober kommando in den Marken bzw. stellvertretenden Generalkommandos beantragen. k> Ausland. 1. An Österreich-Ungarn dürfen die gleichen wie für das Deutsche Reich freigegebenen Karten usw. ausgesührt werden: aber nicht an einzelne Personen, sondern nur an a) das k. u. k. Kriegsministerium, b> die Firma R. Lechner (Wilh. Müller) in Wien, c) die Grillsche k. u. k. Hofbuchhandlung Julius Benkö in Budapest. 2. Das neutrale Ausland. Gestattet ist der Verkauf von großen Wand karten in kleinerem Maß stabe als 1: 100 000 — Schulatlanten und Globen, die bis zum 2. April 1915 bereits bestanden haben. Außerdem können Zeitungen, Zeitschriften, Zeitchroniken usw. mit Karten skizzen ausgeführt werden, wenn die Beschrei bung der betreffenden Gegend keine Angaben enthält, deren Kenntnis unseren Gegnern von militärischem Nutzen sein kann. Truppen- und Befeftigungseinzeichnungen sind selb st ver stünd lich verboten. 3. Das feindliche Ausland. Jeder Karten- usw. Verkauf ist verboten. Auf Reiseführer finden diese Fingerzeige sinngemäß Anwendung. Verband deutscher Buchbindcreibcsitzer. — Im Sachsenzimmer des Deutschen Buchgewerbehauses in Leipzig fand die diesjährige Hauptversammlung des Verbandes deutscher Buchbindereibesitzer unter Leitung des 1. Vorsitzenden Herrn Kommerzienrat Hübel statt, die 919
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