AMMMMeiGiMaM M.: Wr-Nichl- Nr. 140. Leipzig, Montag den 21, Juni 1915. 82. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Die Firma Kresse L Kretzner teilt uns soeben mit, daß der letzte Baseler Bücherwagen von der deutschen Zoll behörde eingehend untersucht worden sei und man dabei Pakete gefunden habe, die Karten und Reiseführer enthielten. Infolge dieses Vorkommnisses besteht die Gefahr, daß die Schweizer Bücherwagen an der Grenze von der deutschen Zollbehörde eingehend untersucht werden, und zwar jeder einzelne Ballen für sich. Dadurch würde nicht nur eine wesent liche Verspätung im Eintreffen der Güter am Bestimmungsorte herbeigeführt, sondern auch noch die ganze Einrichtung der geschloffenen Bücherwagen bedroht werden. Die Zollbehörde weist deshalb nochmals auf das Ausfuhrverbot ausdrücklich hin, das im Reichsanzeiger Nr, 98 vom 28, April 1915 wie folgt veröffentlicht wurde: »Es wird verboten die Ausfuhr von Karlen, Reiseführern und Reisehandbüchern, Gestaltet ist indessen die Ausfuhr an das neutrale Ausland von in Deutschland hergestellten Karten, Reiseführern und Reise. Handbüchern, wenn sie kein deutsches, österreichisches oder türkisches Gebiet darstellen oder besprechen,« Die Firma Kresse L Kreßner sowie alle hiesigen beteiligten Spediteure richten an die Leipziger Kommissionäre und Buchhändler, die die Einrichtung der Schweizer Bllcherwagen benutzen, das dringende Ersuchen, den Sendungen nach der Schweiz keinerlei verbotene Gegenstände beizufügen. Mit aller Sorgfalt ist darauf zu sehen, daß die jeder Sendung in zwei Exemplaren bcizufügende Ausfuhrerklärung mit größter Gewissenhaftigkeit ausgefüllt wird. Wir glauben nochmals besonders aus das Ersuchen der Firma Kresse L Kreßner Hinweisen zu sollen und bitten unsere Mitglieder, sowie alle anderen Kommissionäre und Grossisten, für die strengste Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften besorgt zu sein. Leipzig, den 19. Juni 1915. Verein der Leipziger Commissionäre. Zum Verkehr mit der Schweiz. <Vgl, hierzu die vorstehende Bekanntmachung des Vereins der Leipziger Commissionäre.) Herr vr, A, Francke-Bern, Präsident des Schweizerischen Buchhändlervereins, schreibt uns unterm 16, Juni: Heute haben sämtliche Schweizer Buchhändler nachfolgendes Zirkular der Basler Lagerhausgesellschaft erhallen. Es ist nun von größter Wichtigkeit, daß erstens sämtlichen schweizerischen Sortimentern die strenge Befolgung der dort aufgestellten Forderungen betreffs des Inhalts der nach der Schweiz gehenden Ballen und Postsendungen ans Herz gelegt wird. Zweitens aber auch, daß seitens der hierfür in Betracht kommenden buchhändlerischen Korporationen Leipzigs und event, auch Stuttgarts die nötigen Schritte getan werden, damit die erforderlichen Vorschriften allen Beteiligten zur Kenntnis gebracht und womöglich schon in Leipzig und event, Stuttgart Kontrolleinrichtungen getroffen werden, durch die eine nochmalige Revision an der Grenze überflüssig gemacht wird. Wie aus dem Erlaß des Reichskanzlers vom 28. April d, I, hervorgeht (vgl, Bbl, Nr, 105), ist verboten die Aus fuhr von: Karten, Reiseführern und Reisehandbüchern. Ge stattet ist indessen die Ausfuhr an das neutrale Ausland von in Deutschland hergestellten Karten, Reiseführern und Reisehandbüchern, wenn sie kein deutsches, österreichisches oder türkisches Ge biet darstellen oder besprechen. Damit nun >, die genaue Beachtung seitens des schweizerischen Buch handels erfolge, 2, die Organisation einer Kontrolle in Leipzig und event, in Stuttgart eingerichtet werde, am besten wohl durch den Verein der Kommissionäre, wozu 3, und vor allem noch hinzukäme, daß kein deutscher Verleger Artikel nach der Schweiz aus- liesert, deren Ausfuhr verboten ist, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie das beifolgende Zirkular der Lagerhausgesellschaft nebst meinem Schreiben im Börsen blatt abdrucken lassen wollten. Hoffend, daß auf diese Weise die drohende Störung des regelmäßigen Verkehrs zwischen Deutschland und der Schweiz abgewendet werde» könne usw, 0r, A, Francke, Präsident des Schweizerischen Buchhändlerveretns, Das Rundschreiben der Basler Lagerhausgesellschaft in Basel hat folgenden Wortlaut: Basel, den 14. Juni ISIS, Wir möchten die Herren Buchhändler darauf aufmerksam machen, daß laut Verfügung des Reichskanzlers vom 28. April d, I. 90l