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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.06.1915
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- 1915-06-03
- Erscheinungsdatum
- 03.06.1915
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Redaktioneller Teil. 125, 3. Juni 1915. Zum Wechsel- und Scheckrecht. — Nachdem der Bundesrat durch Bekanntmachung vom 17. Mai bestimmt hat, das; die drertzigtägige Ver längerung der Fristen des Wechsel- und Scheckrechts am 30. Juni 1915 außer Kraft tritt und die Protestfrist für Wechsel, die in Elsaß-Loth ringen und in einzelnen Teilen der Provinz Ostpreußen zahlbar sind, frühestens mit dem 31. Juli 1915 statt mit dem 31. Mai 1915 abläuft, ist die Postordnung vom 20. März 1900 entsprechend geändert morden. Danach werden Postprotestaufträge mit Wechseln in Fällen, in denen der Auftraggeber nicht eine zweite Vorzeigung ausgeschlossen hat, an folgenden Tagen nochmals zur Zahlung vorgczeigt: a) wenn der Zahlungstag des Wechsels in der Zeit bis zum 27. Mai 1915 einschließlich eintritt, am dreißigsten Tage nach Ablauf der Protestfrist des Art. 41 Abs. 2 der Wechselordnung; b) wenn der Zahlungstag des Wechsels in der Zeit vom 28. Mai 1915 bis einschließlich 28. Juni 1915 eintritt, am 30. Juni 1915; cr) wenn der Zahlungstag des Wechsels am 29. Juni 1915 oder- später eintritt, am zweiten Werktage nach dem Zahlungstage. Postprotestaufträge mit Wechseln, die in Elsaß-Lothringen oder in Ostpreußen in den Regierungsbezirken Gumbinnen und Allenstein sowie in den Kreisen Gerdanen und Memel zahlbar sind, werden bis auf wei teres frühestens am 31. Juli 1915 nochmals zur Zahlung vorgezeigt. Das Gleiche gilt für die in anderen Teilen Ostpreußens zahlbaren ge zogenen Wechsel, wenn sie als Wohnort des Bezogenen einen Ort an geben, der in den Regierungsbezirken Gumbinnen und Allenstein oder in den Kreisen Gerdauen und Memel liegt. Bei den Postprotestaufträgen mit Wechseln, die im Regierungsbe zirk Königsberg ausschließlich der Kreise Gerdauen und Memel oder in einzelnen Teilen Westpreußens zahlbar sind, endet die Protestfrist mit dem 31. Mai 1915, soweit sich nicht aus anderen Vorschriften ein späterer Ablauf ergibt. Als Zahlungstag gilt der Fälligkeitstag oder, wenn dieser ein Sonn- oder Feiertag ist, der nächste Werktag. Die »vornehme« britische Bibelgesellschaft. — Unter dieser Spitz- marke schreibt die Voss. Ztg.: »Mancher Deutsche, der seine Bibel aufschlägt, findet am Fuße des Titelblattes die Verlegerangabe »Berlin, Britische und ausländische Bibelgesellschaft«. Das gab auch in kriti schen Zeiten immer noch ein Band zwischen hüben und drüben. Darum wäre es wohl jetzt auch im Kriege keinem Deutschen eingefallen, einen Finger gegen die Britische Bibel-Gesellschaft zn erheben, die immer als ein vornehmes Unternehmen gegolten hat und der man keine kleinliche Gesinnung zutraute. Gleichwohl hat man es für richtig befunden, die Schilder mit dem Namen der Gesellschaft von der bekannten Niederlage in der Bernburger Straße zu entfernen, offen bar wohl, weil man ohne weiteres Berliner Bürger dem Londoner Mob gleichachtete und gewisse Befürchtungen hegte. Umgekehrt haben sich vielmehr die Engländer einen Streich geleistet, der an Schäbigkeit echt englisch ist. Die Bibelgesellschaft hat vom 1. November 1914 an allen ihren Bibelboten in Deutschland, die ihr treue Dienste geleistet haben, das Gehalt gesperrt. Außerdem behalten die Herr schaften die Lohnrücklagen, also Ersparnisse ihrer Angestellten, in Lon don ein und .wollen' sie erst nach dem Friedensschlüsse auszahlen. Ob die Leute wieder angestellt werden, soll dem .Ermessen' des eng lischen Komitees Vorbehalten bleiben. Der Leiter der Berliner Nieder lage hat mitgeteilt, daß die Gesellschaft die Härte solcher Maßregeln bedaure, aber von der englischen Negierung dazu gezwungen wor den sei.« Dieser Darstellung gegenüber muß darauf hingewiesen werden, daß die Entfernung der Schilder wahrscheinlich auf Anordnung der Berliner Polizei zuriickznführen ist. Was aber die Verweigerung der Auszahlung der rückständigen Gelder anbctrisft, so würde sich die Bri tische Bibelgesellschaft schweren Strafen aussetzen, wenn sie, dem englischen Zahlungsverbot zuwiderhandelnd, direkt oder indirekt Geld nach Deutschland gelangen lassen würde. Dagegen wäre es an der Zeit, einmal der Frage nahezutreten, ob es mit unserer nationalen Würde vereinbar ist, Bibeln von einer englischen Gesellschaft noch ferner entgegenzunehmen, nachdem England keinen Zweifel darüber gelassen hat, daß seine Absicht auf die Aushungerung Deutschlands ge richtet ist. Forderungen an Angehörige feindlicher Staaten. — Die Unter kommission des Deutschen Handelstags betr. handelspolitische Be ziehungen zum Ausland im allgemeinen gab am 10. Mai folgende Er klärung ab: »Die im 2. Nachtrag zur Denkschrift über wirtschaftliche Maßnahmen aus Anlaß des Krieges vom 8. März 1915 (Neichstags- drucksachc Nr. 44) S. 86 ff. hauptsächlich erhobenen Bedenken gegen eine allgemeine Zwangsaufrechnung der deutschen Forderungen und Schul den gegenüber dem feindlichen Ausland (Zweifelhaftigkeit der Anerken nung des Ausgleichsverfahrens seitens des feindlichen Staates, Schwie rigkeit einer Prüfung der Sicherheit und Güte der Forderungen, Un billigkeit einer Entziehung der den deutschen Schuldnern durch die Zah lungsverbote gewährten Stundung) richten sich in erster Linie gegen eine Befriedigung der deutschen Gläubiger oder eine Bevor schussung der deutschen Guthaben aus den deutschen Schulden während des Krieges. Auf eine solche Befriedigung oder Bevorschus sung abzielende Bestrebungen, z. B. die darauf gerichteten Bestimmun gen der §§ 1—3 des dem Reichstag in einer Petition des Verbands Sächsischer Industrieller vom 15. März 1915 überreichten Entwurfs, sind auch verfehlt. Dagegen ist eine weitere Verfolgung des von der Neichsregierung als berechtigt anerkannten Gedankens, ,daß alle feindlichen Guthaben bei uns, wie auch sonstiges feindliches Vermögen im Inland, als eine Art Pfand für die deutschen Guthaben in Feindes land anzusehen' und von diesem Pfände ,zu geeigneter Zeit der ge eignete Gebrauch zu machen' sei, entschieden zu wünschen. Zu einer sachdienlichen Entscheidung darüber, ob auf dem Wege eines allgemeinen Ausgleichs oder auf welchem anderen Wege etwa ,eine Heranziehung der Guthaben des feindlichen Auslandes zu dem Zwecke der Geltendmachung als Pfand für die Gesamtheit der An sprüche deutscher Gläubiger' im Sinne der Negierungsdenkschrift vor zubereiten ist, erscheint eine Kenntnis des Umfangs der Guthaben und Forderungen gegenüber den einzelnen feindlichen Ländern als notwendige Voraussetzung, wie ein Einblick in die gegenseitigen Schulü- verhültnisse auch für die Friedensverhandluugen im übrigen von Wert ist. Zu fordern ist daher alsbaldiger Erlaß eines die Anmeldung der Forderungen und Schulden vorschreibenden Gesetzes.« Personalnachrichten. Gefallen: ^ in einem Gefecht bei Npcrn im eben vollendeten LS. Lebensjahre Herr Alexander Rein ecke im Landwchr-Ersatz-Bataillou eines Infanterie-Regiments. Der in fo jungen Jahren aus dem Lebe» geschiedene Berussgenosse war ein Zögling des Hauses F. Volckmar in Leipzig, dem er auch nach bestandener Lehrzeit seine Dienste widmete und in dessen Lchrmittelabteilung er zuletzt arbeitetet ferner im 31. Lebensjahr Herr PaulBeil, in einem Jnsanterie- Ncgimcnt, der S Jahre lang ein treuer Mitarbeiter im Barsorti- mcut der Firma F. Volckmar in Leipzig gewesen ist. Gestorben: am 27. Mai Herr Ulrich Kracht in Berlin, Inhaber der am 22. Oktober l88S dort gegründeten Verlagsbuchhandlung gleichen Namens. Jubiläum. — Am 1. Juni waren LS Jahre verflossen, seit Herr Emil Etc gm an» die Richtcr'sche Buchhandlung in Zwickau käuflich übernommen und damit seine Selbständigkeit gegründet hat. Herr Stegmann, ein geborener Königsbcrger, hatte eine sorgfältige buchhändlcrischc Ausbildung in den Firmen Fcrd. Bcyer's Buchhand lung in Königsberg, Nickcr'schc Univ.-Buchhandlung in Gissten und F. Volckmar in Leipzig erhalten, als er in die 1830 gegründete Rich terliche Buchhandlung in Zwickau cintrat, deren Inhaber damals sein Landsmann und Schulkamerad V. Konegcn war. Von ihm erwarb Herr Stegmann am 1. Juni 1880 bas Geschäft, das unter seiner Leitung nicht nur den alten Rus bewahrt, sondern sich auch weiter günstig ent wickelt hat. Hugo Kretschmer -s. — Der Schriftsteller Hugo Kretschmer, der sich als Vertreter schlesischer Dialektdichtung in seiner Heimaiprovinz, in deren Dienst er sei» Wirken und Schaffen stellte, einen geachteten Na men erworben hat, ist am 30. Mai in Breslau im 84. Lebensjahre ge storben. Weniger in dem hochdeutschen Versepos »Rübezahl« <1890j, als in den mundartliche» Gedichten, Erzählungen, Skizze» und Humoresken, die er in den Büchern »Ucnse Pauern« jL. Ausl. 1000), »B» druba und drunten aus der Schläsing« <1902), »Durflaben ei der Schläsing« <1002) vereinigte, kommt die Ursprünglichkeit seiner von der Liebe zur Heimat und zum schlesischen Volkstum getragenen Begabung zum Aus druck. Von seinen Tialcktlnstspiclcn gelangte »De Erbmuhmc« <1803) im Breslauer Lobctheatcr seinerzeit wiederholt zur Aufführung.
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