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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.05.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1915-05-20
- Erscheinungsdatum
- 20.05.1915
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 114, 20. Mai 1915. erworben. Diesen Kaufvertrag hat er bald darauf wegen arglistiger Täuschung angesochten und ansgeführt, das; ihm vom Beklagten und seinem Vertreter die Auflage der Zeitung mit 2500 Exemplaren beziffert morden sei, obwohl beide gewußt hätten, daß die Auflage im mer mehr zurückging und bei Nummer 11 nur noch 1100 betragen habe. Das Landgericht hat den Kläger mit seiner Klage abgewiesen und ansgeführt, daß der Beklagte eine Täuschung nicht beabsichtigt habe, als er dem Kläger beim Kauf mitteilte, daß die Auflage 2500 betrage und hinzufügte, in letzter Zeit könne es »etwas weniger« gewesen sein. Dagegen hat das Kammergericht Berlin den Vertrag für nichtig erklärt und den Beklagten zur Zahlung der geforderten 16 000 .// ver urteilt. Zur Begründung seines Urteils führt das Kammergericht unter anderem folgendes aus: Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest, daß der Kläger durch den Beklagten und seinen Vertreter über die Höhe der Auflage der Zeitung vorsätzlich getäuscht worden ist. Der Beklagte hatte auch Kenntnis davon genommen, daß von den zuerst gedruckten größeren Auflagen nur 500 bis 600 Exemplare verkauft wor den sind. Gleichwohl hat er geduldet, daß der Zeuge W., sein Ver treter, die Auflage der Zeitung mit 2500 bezifferte. Auch für das Verhalten des W. hat der Beklagte einzustehen, da er diesem Ver tretungsvollmacht erteilt hatte. Es unterliegt keinem Zweifel, daß der Klüger den Kaufvertrag nicht abgeschlossen haben würde, wenn er den wahren Sachverhalt gekannt hätte. Denn dieHöheöerDruckauf- Iage i st für jede Zeitschrift von Bedeutung. Da aber anznnehmen ist, daß der Kläger bei Kenntnis der wahren Sachlage vom Kauf abgesehen haben würde, ist die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung als begründet zu erachten. Gegen dieses Urteil hatte der Beklagte eine Neihe von Nevisionsrügen erhoben, die sich aber alle auf dem Gebiete der Tatsachenwiirdigung bewegen. Das Reichsge richt hat deshalb die Revision z u r ü ck g e w i e s e n und ausge führt: Die Tatsache der arglistigen Täuschung ist vom Berufungs gericht ohne Nechtsirrtnm festgestellt worden. Die Angriffe der Re vision richten sich lediglich gegen die Würdigung der unter Beweis ge stellten Tatsachen, die vom Reichsgericht nicht nachprüfbar sind. Daß das Berufungsgericht den Begriff der arglistigen Täuschung ver kennt, hat die Revision nicht dargelegt und nicht darzulegen ver mocht. Ebensowenig hat die Revision bewiesen, daß das Berufungs gericht prozessuale Grundsätze verkannt hat. Es genügt auch, wenn das Berufungsgericht unter Aufrechterhaltung der vom Landgericht fest- gestellten Tatsachen den gegenteiligen Nechtsstandpunkt einnimmt, ohne daß es von neuem Feststellungen trifft. (Aktenzeichen: II. 43/15. — Urteil vom 14. Mai 1915.) U. Verfügungen gegen die Annahme von Arbeitern. — Die stellver tretenden Generalkommandos des 12. und 19. Armeekorps untersagen für die Dauer des Krieges alle Gesuche in Tagesblättern und Zeit schriften nach Arbeitern, die entweder unter Chiffre abgefaßt sind oder die Zusage enthalten, daß die Übernahme der angebotenen Arbeit Be freiung vom Heeresdienst oder einen entsprechenden Antrag des Ar beitgebers zur Folge haben werde. »Die Post« bis auf weiteres verboten. — Anstatt der am 15. Mai fälligen Nummer des freikonservativen Organs »Die Post« erschien folgende Mitteilung der Schriftleitung: Auf Veranlassung der Neichs- regierung ist wegen des »Der Papst und Italien« überschriebenen Ar tikels von Octavio Freiherrn v. Zedlitz und Neukirch das Erscheinen unseres Blattes bis auf weiteres verboten. Zur Begründung dieses Verbots sagt die uns heute abend gegen 10 Uhr zugestellte Verfügung des Oberkommandos in den Marken: »Dieser Artikel verstößt gegen die militärische Anordnung, daß alle Aufsätze, die Erörterungen über ^ Kriegsziele und Friedensbedingungen streifen, vor der Veröffentlichung zur militärischen Zensur vorzulegen sind.« Der Vertrieb von Briefmarken feindlicher Staaten in Deutschland (Note Kreuz-Marken, Wohltätigkeitsmarkcn, Okkupationsmarken) findet, wie das Berliner Tageblatt schreibt, immer noch in großem Umfange statt. Hierdurch werden die Verkehrsverwaltungen des feindlichen Aus landes nicht unbedeutend unterstützt. Die Zahlung des Kaufpreises für die Marken wird als eine Verletzung des Zahlungsverbotes gegen das feindliche Ausland verfolgt. Die Polizeibehörden werden bei wei terer Fortdauer des Vertriebes mit empfindlichen Strafen einschrciten. Personalnachnchten. Gefallen: Herr Willy Zaulich, Reservist eines Infanterie-Regiments, der bis zu seiner Einziehung bei Kriegsbeginn ein treubewährter Mitarbeiter der Firma K. F. Koehler in Leipzig war. Wendclin Focrster f. — In Bonn ist der Romanist Professor Or. Wendelin Focrster im 71. Lebensjahre gestorben. Er wurde 1876 als Nachfolger von Diez nach Bonn berufen, wo er über dreißig Jahre lang eine rege Lehrtätigkeit ausübte, bis er 1908 auf seinen Wunsch von der Vorlesepflicht entbunden wurde. Auf den Gebieten der grie chischen und lateinischen, besonders aber der romanischen Philologie hat sich Focrster durch eine große Anzahl wertvoller Arbeiten be kannt gemacht. Er war Mitglied der Akademien von München, Güt tingen, Wien, Brüssel, Turin, Mailand und Palermo sowie zahl reicher philologischer und literarischer Gesellschaften des Auslandes. Emil Clemens s. — Der Leiter des Königlichen Stenographischen sächsischen Landesamts in Dresden, Oberregierungsrat Professor vr. Clemens, ist dieser Tage im Alter von 55 Jahren gestorben. Er war eine der bekanntesten und bedeutendsten Erscheinungen auf dem steno graphischen Gebiete und der stenographischen Wissenschaft. Sein »Lehr buch der Gabelsberger-Stenographie« (1902) hat ebenso wie seine übrigen stenographischen Schriften weite Verbreitung gefunden. Edward Holm -f. — Der Historiker Professor Edward Holm, Präsi dent der Königl. dänischen Gesellschaft für vaterländische Geschichte und Sprache, ist in Kopenhagen im Alter von 82 Jahren gestorben. Oskar Mayer — In München ist der Schriftsteller Or. Oskar Mayer, ein geborener Österreicher, der literarisch dem »Jungen Wien« nahestand, 37 Jahre alt, gestorben. Sein Textbuch zur Oper »Rahab« des Münchener Hoftheaterintcndanten Frhrn. v. Frau cken stein hat ihn auch mit einigem Glück auf die Bühne geführt. Alfred Ritter von Wurzbach f. — Am 12. Mai ist in Wien der Kunsthistoriker Or. Alfred Ritter von Wurzbach-Tannenbcrg, der Sohn des berühmten Lexikographen, im Alter von 70 Jahren gestorben. Sein Hauptwerk ist das »Niederländische Künstlerlexikon« (1904/10), an dem er 30 Jahre gearbeitet hat. Unter seinen übrigen Werken sind die »Ge schichte der holländischen Malerei« (1885), die»Nembrandt-Galerie«(1886), die »Goldene Bibel« (2. Aufl. 1901), die »Meister der niederländischen und spanischen Schule« (1878) und die »Französischen Maler des achtzehnten Jahrhunderts« (2. Aufl. 1901) zu erwähnen. Durch seine Versnovelle »Laura« (1874) und seine »Lieder an eine Frau« (1881) hat sich Wurzbach auch als Dichter einen Namen gemacht. SMlhsMl. ^ Über die Zukunft der Berleqerkonares?«'. Unter obiger Aufschrift brachte Herr Viktor Nanschburg in Ofen- Pest in Nr. 101 des Bbl. einen Aufsatz. Ich bin der Ansicht, daß es zweckmäßiger ist, die Zukunft der Verlcgerkongresse vorerst ruhig der Zukunft zu überlassen. Zunächst heißt es, die sieben Staaten nieder- ringcn, die uns meuchlings überfallen haben, und nicht nur »für einen Frieden zu kämpfen und zu bluten«, sondern vor allem dafür zu sorgen, daß derartige Überfälle ein für allemal nicht mehr stattfinden können. Dies wird nur dadurch möglich, daß wir gemäß den Vorschlägen der militärischen Fachmänner die Grenzen so festlegen, daß künftigen Über fällen für immer ein Riegel vorgeschoben wird. Wenn diese Abrech nung erfolgt ist und die Wunden verharscht sind, wird sich das Be dürfnis ganz von selbst ergeben, auch mit unseren auswärtigen Kol legen wieder Fühlung zu nehmen. Jetzt aber, bevor die Feinde nieder geworfen sind, ihnen die Hand zur Versöhnung Hinzustrecken, scheint mir entschieden verfrüht und der nationalen Würde nicht zu ent sprechen. Die Güte der deutschen Erzeugnisse wird unsere Gegner seinerzeit ganz von selbst zwingen, wieder Anschluß zu suchen, und wenn sie dann kommen, werden auch wir bereit sein, die zerrissenen Fäden aufs neue anzuknüpfen. Im übrigen wollen wir doch nicht vergessen, daß gerade der handelspolitische Aufschwung, den Deutschland erlebt hat, den Neid unserer Feinde veranlaßt hat. Gerade die guten Han delsbeziehungen, die wir im Ausland unterhielten, sind ja der Grund gewesen, warum England die ganze Welt gegen uns aufgehetzt hat und selbst alles tut, um uns zugrunde zu richten. Weil es dies mit den Waffen nicht kann, will es uns aushungern. Da England im übrigen nur Krieg führt, wenn es glaubt, damit ein gutes Geschäft zu machen, und die Überzeugung, daß es im Krieg mit uns kein gutes Geschäft machen wird, bald Gemeingut aller Engländer werden dürfte, so wird es auch bald um Frieden bitten. Also kaltes Blut und warm angczogen. Bevor man von Geschäften sprechen kann, muß der Feind erst nieder geschlagen sein; jede vorherige Verhandlung ist nur vom Übel. M ü n chen , 17. Mai 1915. I. F. L e h m a n n. 764
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