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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.05.1915
- Strukturtyp
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- 1915-05-19
- Erscheinungsdatum
- 19.05.1915
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- Deutsch
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Nr. 113. .,ft d«r D-zugvpr-I»' Im Mltgl -d»b-,tr°g ,. 7°aElt ^UISM.^St ^ I ch- d i^hrEch.^<E E 2sam.^s^ö W.° iar : RMMiÄÄMNiwereMöeMMWMWNMr^ML^^^^ 82. Jahrgang. Leipzig, Mittwoch den IS, Mai 1915. Redaktioneller Teil. Einem Einschränkung der Staatsausgaben während des Krieges. Pirna und Dresden, den 3. März 1915. Hohen Königlichen Ministerium des Innern Dresden bitten die gehorsamst Unterzeichneten Vorstände des Buch händler-Verbandes für das Königreich Sachsen und des Ver eins Dresdner Buchhändler als die berufenen Vertreter des Sächsischen und des besonders hart getroffenen Dresdener Buchhandels nachfolgende Angelegenheit ergebenst vortragen zu dürfen. Im Beginn des Krieges ist eine Verfügung erlassen, in der allen Behörden und Instituten in ihren Ausgaben die größte Sparsamkeit zur Pflicht gemacht wird. Unter Berufung auf diese Verfügung und Wohl in ihrer übertriebenen ängstlichen Auslegung verweigern eine ganze Anzahl Behörden die Annahme von Angeboten und vermeiden jegliche Neuanschaffung, ja sie lehnen die Abnahme der Fort setzung früher bestellter Werke ab. Hierdurch leidet nicht nur der in erster Linie betroffene Sortimentsbuchhandel, auch der Verlagsbuchhandel wird stark in Mitleidenschaft gezogen. Er hat sich im Vertrauen ans die Erfolge unserer Heere und die deutsche Zukunft nicht gescheut, alsbald wieder große Summen in neuen Unternehmungen anzulegen und bedeutende Kosten aufzuwendeu, um die Kauflust für Bücher zu Wecken und zu- gleich durch die Betätigung der eigenen Unternehmungslust zu weiterer Beruhigung des Publikums beizutragen. Leider ist diesen Bestrebungen, vor allen den Bemühungen des wissenschaftlichen Buchhandels, die Haltung der Regierung ein starkes Hindernis, indem sie die Absatzmöglichkeit ciu- schränkt. Dann wirkt dieses Vorgehen der Behörden auch-noch ungünstig auf die allgemeine Kauf- und Unternehmungslust ein, zieht doch auch der Private daraus die Folgerung, allen Grund zu haben, Aufwendungen zu unterlassen, wenn der Staat selbst sich von solchen vollständig zurückhält. Wir richten daher an das Hohe König!. Ministerium die Bitte, die Verfügung, soweit der Buchhandel in Frage kommt, außer Geltung zu setzen oder entsprechend zu mildern. Wir glauben um so mehr auf eine baldige und günstige Bescheidung unserer Bitte rechnen zu dürfen, als wir vielleicht annehmen können, daß im Hinblick auf die verhältnismäßig kleinen Be träge, die bei den einzelnen Behörden auf Bücheranschaffungen entfallen, die Verfügung den Buchhandel überhaupt nicht treffen wollte, auf keinen Fall aber die zum Teil geübte ängstliche Auslegung des Erlasses in der Absicht des Kgl. Ministeriums gelegen hat. Mit der Bitte usw. haben wir die Ehre zu zeichnen Einem Hohen Ministerium des Innern ganz gehorsamer Vorstand des Buchhändler-Verbandes für das König r. Sachsen. Albert Diederich, Erster Vorsitzender. Vorstand des Vereins der Dresdner Buchhändler. I. V.: vr. Ehlermann. Königlich Sächsisches Ministerium des Innern. Nr. 242 I L. Dresden, den 19. März 1915. Ihre Eingabe vom 3. März dieses Jahres ist den Mini sterien der auswärtigen Angelegenheiten, des Kultus und öf fentlichen Unterrichts, der Finanzen und der Justiz nutze- teilt worden. An die dem Ministerium des Innern unterstellten Behörden und Dienststellen ist die in Abschrift beiliegende Verordnung ergangen. Ministerium des Innern, gez. Vitzthum. An den Vorstand des Buchhändlerverbandes für das Königreich Sachsen und den Vorstand des Vereins Dresdner Buchhändler. Königlich Sächsisches Ministerium des Innern. Nr. 242 I L. Dresden, den 19. März 1915. Umstehend wird den Behörden und Dienststellen eine Ab schrift der an das Ministerium des Innern gerichteten Eingabe des Buchhändler-Verbandes für das Königreich Sachsen und des Vereins Dresdner Buchhändler zur Kenntnisnahme zuge fertigt. Die Annahme, daß Bücheranschaffungen jetzt nicht mehr zulässig seien, ist nicht zutreffend. Die hier einschlagcnde Ver ordnung des Ministeriums des Innern vom 17. August 1914 — 889a I L — gibt den Behörden nur auf, wie im allge meinen, so auch bei Anschaffung von Büchern und Zeitschriften möglichste Sparsamkeit zu beobachten. Hierbei braucht aber nicht so weit gegangen zu werden, daß jede Neuanschaffung eines für den Dienstgebrauch notwendigen oder nützlichen Bu ches unterlassen, die Abnahme von Fortsetzungen früher be stellter Werke abgelehnt oder der Fortbezug von Zeitschriften, die im dienstlichen Interesse gehalten wurden, eingestellt wird. In Zweifelsfällcu ist die Entschließung des Ministeriums des Innern einzuholen. Ministerium des Innern, gez. Vitzthum. Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Jahresbericht über das Vereinsjahr 1914/15, erstattet vom Vorstand und genehmigt von der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. April 1915. Sehr geehrte Herren! Das verflossene Geschäftsjahr stand auch bei unserer Ver einigung unter dem Zeichen der ernsten und großen Zeit, die Mitte vorigen Jahres plötzlich für das Deutsche Reich hereinge brochen ist. Unsere, wenn auch mit bescheidenen Kräften, dem 753
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