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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.05.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-05-08
- Erscheinungsdatum
- 08.05.1915
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- Deutsch
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^ 105, 8. Mai 1915. Redaktioneller Teil. merkt, wenn sich diese berufsmäßigen »Konkursverwalter«, die gar kein Handelsgeschäft betreiben, die Bezeichnung »Kaufmann« geben. Entgegenkommender zeigte man sich in Leipzig, wo früher mei stens nur Rechtsanwälte bei buchhändlerischen Konkursen als Ver walter mitwirkten, die sich allerdings bald die nötigen Fachkennt nisse für eine sachgemäße Verwertung der Massebestände an Büchern anzueignen wußten. Auf eine im Sinne des Börsenveretns gehal tene Eingabe der Leipziger Handelskammer wies das Amtsgericht zwar darauf hin, daß zumal in buchhändlcrischen Konkursen regel mäßig ein auch sachverständige Mitglieder enthaltender Gläu bigerausschuß dem Verwalter beigeordnet werde, und wollte nicht anerkennen, daß in den meisten Fällen nur ein vor allen Dingen fachmännisch ausgebildeter Konkursverwalter mögliche Schädigun gen der Gläubiger auf ein Mindestmaß herabzusetzen vermöchte. Ebensowenig war es der Meinung, daß die Beherrschung der in die buchhändlerischen Konkurse einschlagenden Fragen des ma teriellen Rechts der Regel nach auch auf seiten der Buchhändler eine so umfassende und gründliche wäre wie auf seiten erfahrener Rechtsanwälte, immerhin verkannte es aber nicht, daß in gewissen Fällen der Konkursverwalter zur zweckmäßigen Erfüllung seiner Aufgabe vornehmlich bnchhändlerischer Kenntnisse bedürfe, und in allen diesen Fällen, wo durch die Wahl eines buchhändlerischen Sachverständigen den Interessen der Konkursgläubiger besser ge dient werde, würde es nicht zögern, einen ihm geeignet erschei nenden Buchhändler zum Konkursverwalter zu ernennen. So hat denn auch in Leipzig ein Buchhändler, der zugleich Bücher revisor ist, bei drei im vergangenen Jahre beendeten buchhändleri schen Konkursen als Verwalter gewirkt. Das sind aber, wenn man die im Jahre 1914 als beendet gemeldeten 32 buchhändle rischen Konkurse (vgl. Bbl. 1915, Nr. 56) in Betracht zieht, die einzigen Fälle, denn die bei diesen 32 Konkursen beteiligten Kon kursverwalter waren ihrem Stande nach: Rechtsanwalt in 13 Fällen, Kaufmann, darunter die berufsmäßigen »Konkurs verwalter«, „ 11 „ Buchhändler su. Bücherrevisor), wie oben erwähnt, „ 3 „ Auktionator „ 2 „ Bankagent „ 1 Falle Bürovorstand „ 1 „ Bücherrevisor „1 „ Sa.: 32 Fälle. Ferner sind bei den im ersten Vierteljahr 1915 eröffneten 6 Kon kursverfahren 4 Rechtsanwälte und 2 Kaufleute zu Konkursver waltern ernannt worden, während 5 Kaufleute und 2 Rechtsan wälte die 7 im ersten Vierteljahr abgeschlossenen Konkursverfahren zu Ende führten. Während also bei im ganzen 45 buchhändle rischen Konkursen Rechtanwälte lümal, Kaufleute 18mal und an dere Berufe 5mal vertreten waren, ist der Buchhändlerstand selbst bei den Konkursen aus seiner Reihe nur dreimal bei der Bestel lung des Verwalters bedacht worden, und diese drei Fälle be treffen Leipzig. Die Gerichte, Leipzig ausgenommen, schei nen demnach wenig geneigt, auf die buchhändlerischen Interessen bei Bestellung der Konkursverwalter besondere Rücksichten zu neh men, und es kann daher den einzelnen Gläubigern nur geraten werden, sich stets durch eine fachmännische Vertretung in dem zu bildenden Vläubigerausschuß eine gewisse Sicherheit zu schaffen. Derartigen Wünschen Pflegen die Konkursgerichte stets bereit willigst entgegenzukommen. Um bei Sortimenter-Konkursen im Ausland die Inter essen seiner Mitglieder in geeigneter Weise wahrnehmen zu kön nen, hat der Deutsche Verlegerverein seit Jahren eine nutzbrin gende Einrichtung geschaffen, durch die viele, früher oft ganz unnütz geopferte Spesen erspart werden. Er überträgt die ge meinschaftliche Vertretung der Forderungen feiner Mitglieder sei nem Vereinsanwalt, sobald die Beteiligung genügend ist und der Gesamtbetrag der anzumeldenden Forderungen im Verhält nis zu den Kosten steht. Nach erfolgter Anzeige des Konkurses im Börsenblatt ist es zunächst erforderlich, daß die beteiligten Mitglieder die Höhe ihrer Forderungen — Kommissionsware getrennt — der Geschäftsstelle des Deutschen Verlegervereins anzeigen. Sobald dann durch den Vereinsanwalt festgestellt wor den ist, daß eine gemeinsame Vertretung eingeleitet werden kann, erhalten die beteiligten Mitglieder Nachricht, in welcher Form und bis zu welchem Zeitpunkt die Anmeldungen einzureichen sind. Im entgegengesetzten Falle erhalten sie so zeitig Nachricht, daß eine direkte Anmeldung noch möglich ist. Hervorgehoben fei hier ausdrücklich, daß eine solche gemein same Vertretung durch den genannten Verein nur bei auslän dischen Konkursen stattfinden kann, bei Konkursen in Deutsch land jedoch unterbleiben muß, weil die Konkursverwaltungen die durch die anwaltliche Vertretung entstehenden Kosten nicht vergüten, und den Gläubigem bei direkter Anmeldung überhaupt keine Kosten erwachsen. Praktische Formulare für direkte An meldung von Konkursen in Deutschland stellt der Verlegerverein seinen Mitgliedern zur Verfügung. Im ersten Vierteljahr 1915 wurden im Börsenblatt, das die betreffenden Anzeigen amtlichen Blättern entnimmt, die Kon kurseröffnungen von 6 buchhändlerischen Betrieben gemeldet. Im gleichen Vierteljahr der vorhergegangenen 6 Jahre betrugen die Eröffnungen: 10 — 12 — 11 — 25 — 12 — 16. Gegen diese Zahlen bleibt das erste Vierteljahr 1915 mit seinen 6 Konkurs eröffnungen also weit zurück. Dieser Rückgang der buchhändle rischen Konkurse steht im Einklang mit den über das ganze Han- delsgebict gemeldeten Zahlen, denn nach einer Zusammenstellung der Zeitschrift »Die Bank« ist die Zahl der sämtlichen Konkurse im ersten Viertel 1915 gegenüber der gleichen Frist 1914 auch ganz bedeutend geringer. Sie beträgt nur 1592 gegen 2427 im ersten Viertel 1914. Auch gegen das vorangegangene Viertel (Oktober —Dezember 1914) ist ein hier allerdings nur geringfügiger Rück gang um 51 Konkurse festzustellen. Bei Rückschlüssen auf die all gemeine wirtschaftliche Lage während des Krieges ist zu beachten, daß der Konkurs in zahlreichen Fällen durch die Geschäftsaufsicht ersetzt worden ist. Von den 6 in Konkurs geratenen Firmen war nur eine der buchhändlerischen Organisation nicht angeschlossen gewesen und demgemäß nicht im Adreßbuch des Börsenvereins verzeichnet. Die 6 Konkurseröffnungen betrafen: 4 regelrecht geführte Sortimentsbuchhandlungen (meist mit den üblichen Nebenbranchen), 1 Verlagsbuchhandlung wissenschaftlicher Richtung, 1 Musik-Verlag. Der Kleinhandel war also mit 2 Dritteln, der Verlag mit 1 Drittel beteiligt. Die 6 Eröffnungen betrafen 5 natürliche Per sonen, darunter 1 Nachlaß, und 1 Gesellschaft m. b. H. Als Gründungs- bzw. Übergangsjahre an die letzten Besitzer der in Konkurs geratenen Firmen waren 5 zu ermitteln: 1898 — 1901 — 1908 — 1910 — 1913. Die Konkurseröffnungen erfolgten in den Orten: Berlin — Bismark (Prob. Sachsen) — Gera (Neuß) — Greifswald — St. Wendel (Rheinld.) — Wien. Im gleichen Zeitraum wurden 7 Konkursverfahren beendigt (im gleichen Viertel der 6 Vorjahre: 10 — 8 — 5 — 18 — 13 — 18), und zwar wurden a) 1 aufgehoben nach Annahme und gerichtlicher Bestäti gung des Zwangsvergleichs und b) 6 beendigt nach Abhaltung des Schlußtermins. Das Konkursverfahren, das durch Zwangsvergleid) ein Ende fand, betraf eine Musik- und Instrumentenhandlung in einer Großstadt. Die Teilnngsmasse betrug .« 4931.30: die Massc- kosten, Masseschulden und die Kosten des Konkursverfahrens be liefen sich auf »/k 1204.18, die nichtbevorrechtigten Forderungen auf 20 937.24. Es gelangte eine Zwangsvergleichsdividende von 25"/» an die Gläubiger zur Auszahlung bis auf 2 Verwandte des Konkursschuldners, die auf eine Befriedigung aus der Masse zugunsten der übrigen Gläubiger verzichteten. Ausgefallen sind also rund 15 700. Die 6 nach Abhaltung des Schlußtermins beendigten Kon kursverfahren betrafen 4 regelrechte Sortimentsbuchhandlungen, 1 Musiksortiment und 1 mit kleinem Verlag verbundenen Kolpor- 723
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