Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.05.1915
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- 1915-05-08
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- 08.05.1915
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Redaktioneller Teil. psk 105, 8. Mai 1915. Beratungsgegenstände waren: Schleuderei mit juristischer Literatur und Schaffung eines gemeinsamen Vertriebsorgans. Der Vereinigung gehören 27 Mitglieder an. Die Vereinigung schönwissenschastlicher Verleger hielt unter dem Vorsitz des Herrn vr. Georg Paetel am 8. Mai 1914 in Leipzig ihre vierte ordentliche Hauptversammlung ab, in der über folgende Punkte debattiert wurde: 1. Vertriebsrecht für kinematographische Darstellungen. 2. Richtlinien für Verlagsverträge. Es wurde beschlossen, die von der Hauptversammlung aufgestellten »Richtlinien für Verlagsverträge« drucken und jedem Mitglied der Ver einigung zugehen zu lassen. 3. Herausgabe eines offiziellen Verzeichnisses der Neuig keiten der Mitglieder. 4. Leseexemplare für das Sortiment. Frankolieferung der Verleger. Dürerbund-Romanliste. Infolge des Krieges wurden im verflossenen Vereinsjahre keine Vorstands-Sitzungen abgehalten. Der Schatzmeister der Vereinigung, Herr Wolfgang Grunow in Leipzig, ist seinen bei Reims erhaltenen schweren Verletzungen erlegen. Die Vereinigung zählt jetzt 40 Mitglieder. Auch die Tätigkeit der Vereinigung der Schulbuch verleger hat unter dem Krieg zu leiden gehabt, einerseits dadurch, daß zwei Vorstandsmitglieder zu den Waffen einberusen sind, anderseits durch die Rückwirkung des Krieges aus die Mitglieder selbst. Die Tätigkeit konnte deshalb nur in sehr engen Grenzen ausgeübt werden. Um die großen Schwierigkeiten, mit denen das diesjährige Schulbüchergeschäft zu Ostern naturgemäß verbunden ist, einiger maßen zu beseitigen, hat die Vereinigung gemeinsam mit den Barsortimentern und Grossosortimeutern sämtliche Sortiments buchhandlungen aufgesordert, sich in diesem Jahre mit den Leitern der Schulen in Verbindung zu setzen, um möglichst rechtzeitig Aus kunft über die Verhältnisse zu erhalten, ihre Bestellungen aber spätestens bis zum Montag vor Ostern zu übersenden, da im anderen Falle keine Gewähr für rechtzeitige Ausführung über nommen werden könne. Den Sortimentern wurden Anschreiben an die Schuldirektoren mit Fragebogen zur Verfügung gestellt. Von diesen Anschreiben sind durch unsere Geschäftsstelle rund 3500 Stück versandt worden. Außerdem hat der Vorstand aus Anregung der Vereinigung eine inzwischen im Börsenblatt veröffentlichte Eingabe an die sämtlichen deutschen Staatsministerien gerichtet, mit der Bitte, die ihnen unterstellten Schulen anweisen zu wollen, die von den Sortimentern erbetenen Auskünfte pünktlichst zu erteilen. Diesem Ersuchen ist in sehr dankenswerter Weise von allen Staats ministerien, soweit sie sür das Osterschulbüchergeschäst in Betracht kamen, entsprochen worden. Für das Herbstgeschäst wird eine entsprechende Maßnahme wiederholt werden. Sodann hat die Vereinigung verschiedentlich Veranlassung gehabt, Wergrissen bei Bestellung von Freiexemplaren von Schulbüchern entgegenzutreten. Die Verhältnisse aus diesem Gebiete sind so unhaltbare geworden, daß eine Abänderung der bisher gültigen Grundsätze sür die Abgabe von Freiexemplaren wohl unumgänglich notwendig ist. (Hier solgen Mitteilungen über die weiteren Einrichtungen des Vereins, die nur für die Mitglieder von Interesse sind.) Leipzig, 7. April 1915. Konkursstatistik. 1. Vierteljahr 1915. (Die letzten Statistiken s. 1915, Nr. 54 u. 5g.) Als das Börsenblatt 1909 zum ersten Male eine vierteljährliche Statistik über die buchhändlerischen Konkurse veröffentlicht hatte, wurde sofort die alte Forderung, in buchhändlerischen Konkursen nur Fachleute aus dem Buchhandel oder, je nachdem, aus den verwandten graphischen Gewerben zu Konkursverwaltern zu be stellen, von neuem erörtert. Wer jemals namentlich mit Verleger« konkurscn zu tun gehabt hat, weiß, wie schwierig oft die konkurs- mäßige Behandlung von größeren Verlagsunternehmungen ist. 723 Vielfach ist schon die Unterbrechung der Herstellung, bzw. des Vertriebs eines Verlagswerkes, die die Konkurseröffnung meist mit sich bringt, imstande, den Artikel teilweise, oft aber auch voll kommen zu entwerten, namentlich wenn es sich um Werke von ak tuellem Interesse handelt. Ebenso verlustbringend kann die Ver wertung der Massebestände werden, wenn sie in nicht sachgemäßer und die besonderen Interessen des Buchhandels berücksichtigender Weife erfolgt. Ist es doch im Buchhandel leider oft genug vorge kommen, daß irgendein Konkursverwalter kaltlächelnd das Kom- missiousgut des falliten Sortimenters, das ja Eigentum des Ver legers ist, anstatt es dem Verleger zur Verfügung zu stellen, wei- terverkaust und den Erlös der Konkursmasse zugeführt hat oder unter vollständiger Nichtachtung des in der Verkaufsordnung fest- gehaltenen Prinzips des Ladenpreises einen »Ausverkauf« ver anstaltete. Die Angelegenheit ist jedenfalls wichtig genug, um sie hier gleichsam als Einleitung zu der fälligen Vierteljahrs-Kon kursstatistik wieder einmal in Erinnerung zu bringen. In dankenswerter Weise hat sich damals der Börsenvereins- Vorstand sofort der Sache angenommen und war an die Kreis- und Ortsvereine herangetreten, damit sie geeignete Personen als Verwalter von Buchhändler-Konkursen bei den Konkursgerichten ihres Bezirks in Vorschlag brächten. Außerdem hatte der Vor stand die Handelskammern der hauptsächlichen Buchhandelsstädte (Berlin, Leipzig, Stuttgart, München) durch Eingaben dafür zu interessieren versucht, daß die Konkursgerichte bei der Abwicklung buchhändlerischer Konkurse sich geschulter buchhändlerischer Kon kursverwalter bedienten, in der Hoffnung, damit die geschäftlichen Verluste der Mitglieder mehr denn bisher einzuschränken. In Berlin ließ sich die Vereinigung der Mitglieder des Börsen vereins die Sache angelegen sein, und die Handelskammer erklärte, daß in Anbetracht der Eigenart der geschäftlichen Verhältnisse des Buchhandels auch ihr die Bestellung von buchhändlerischen Sach verständigen als Konkursverwalter bei Buchhändler-Konkursen wünschenswert erscheine. Gleichwohl hatte eine von der Handels kammer unterstützte Eingabe der genannten Vereinigung an das Berliner Konkursgericht, in der ein bestimmter buchhändlerischer Fachmann als Verwalter bei buchhändlerischen Konkursen vor geschlagen wurde, keinen Erfolg. Die Berliner Konkursrichter hätten, wurde geantwortet, aus maßgebenden Gründen stets an dem Grundsatz festgehalten, den von ihnen beschäftigten Konkurs verwaltern keinerlei anderwcite Erwerbstätigkeit zu gestatten; ein nur bei buchhändlerischen Konkursen beschäftigter Konkurs verwalter würde aber nach ihrer Meinung aus dieser Tätigkeit allein nicht genügende Einnahmen und Beschäftigung haben. Es wären schon wiederholt auch aus anderen gewerblichen Kreisen Anträge gestellt worden, Personen, die in dem betreffenden Tä tigkeitszweige besondere Kenntnisse und Erfahrung besitzen, zu Spezialkonkursverwaltem zu bestellen. Es läge aber nahe, daß, wenn einem derartigen Gesuche entsprochen würde, dann alsbald weitere Kreise mit dem gleichen Anträge kommen würden. Der artige Anträge wären daher stets abgelehnt worden. »Unsere Konkursverwalter«, sagte das Konkursgericht, »sind erfahrene, lebenskundige und geschäftsgewandte Herren, denen es nicht schwer fällt, sich in den verschiedenartigen ihnen übertragenen Konkursen schnell zurechtzufinden und die Konkursmassen in der für die Konkursgläubiger am nutzbringendsten erscheinenden Weise zu verwerten; sie verschließen sich auch nicht Ratschlägen, die ihnen in dieser Hinsicht von Fachleuten aus dem Kreise der Konkursgläubiger erteilt werden.« Wenn auch natürlich die vielfach komplizierten konkurs rechtlichen Bestimmungen es angebracht erscheinen lassen, daß nur Leute, die eine gewisse Erfahrung darin besitzen, zu Konkursver waltern bestellt werden, so kann man doch dem entgegenhallen, daß es keineswegs den Absichten des Gesetzgebers entspricht, wenn die Tätigkeit des Konkursverwalters — so vor allem in Berlin und anderen preußischen Großstädten — ein besonderer Be ruf geworden ist. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz sind die Gerichte nicht an einen bestimmten Personenkreis gebunden, und Wohl nur durch eine gewisse Bequemlichkeit ist es zu erklären, daß die Wahl immer wieder auf dieselben Personen fällt, in deren Kreis z. B. in Berlin kein Buchhändler vertreten ist. Irre führend und inkorrekt ist es übrigens auch, dies nur nebenbei be-
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