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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.08.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-08-12
- Erscheinungsdatum
- 12.08.1908
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- Deutsch
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8556 Börjcnblau s. d. Dtschn. Buchhandel Nichtamtlicher Teil. 186, 12. August 1SV8. deutung, zu wissen, wann die Ablieferung erfolgt ist. Hierüber hat sich vor kurzem das Reichsgericht in einem Urteile ausgelassen. (5. Mai 08 505/07 II.) Danach ist Ablieferung -derjenige Vorgang, durch den der Käufer in Erfüllung des Kaufvertrages in eine solche tatsächliche räumliche Beziehung zur Kaufsache kommt, daß er durch einseitiges Handeln sich sofort ihren tatsächlichen Ge wahrsam verschaffen, sie untersuchen und über sie verfügen kann». Sie ist also, kurz ausgedrückt, diejenige Übergabe, die dem Käufer die sofortige Untersuchungsmögltchkeit gibt. Es ist klar, daß die Ablieferung sich nicht mit der Übergabe deckt. Eine gekaufte Sache kann übergeben, aber noch nicht abgeliefert sein. Wenn z. B. die Kaufsache an der Bahn dem Vertreter ein gehändigt wird, so ist zwar die Sache übergeben, aber noch nicht abgeliefert. Durch Überlieferung von Lagerscheinen oder Konnosse menten wird zwar auch die Sache übergeben, aber noch keines wegs abgeliefert. Denn der Käufer ist hier noch nicht in der Lage, den Mangel durch Untersuchung zu bemerken. Die Ware kann aber auch schon abgeliefert sein, ohne daß sie zum Eigen besitze übergeben ist. Auch ist die Ablieferung nicht identisch mit vertragsmäßiger Lieferung. Denn die Ablieferung ist ja gerade der tatsächliche Vorgang, der den Käufer zwingen soll, seine Rechte aus der Mangelhaftigkeit der Leistung rechtzeitig zu wahren. (E. Bdt. in »Das Forum-, Hrsg. v. Friedrich Huth.) * »3«r Frage der Pflichtexemplare- in Nr. 182 d. Bl. Druckfehler - «erichtigunge«. — In dem Aufsatz des Herrn vr. Erich Ehlermann: »Zur Frage der Pflichtexemplare. Zur Abwehr- in Nr. 182 d. BI. sind zu unserm lebhaften Bedauern einige Druckfehler übersehen worden, die wir hiermit be richtigen. Red. Auf Seite 8396, Spalte 1, Zeile 24 (3. Zeile im 3. Absatz) ist das Wort: Homogonie zu berichtigen in: Homonymie; im vorletzten Absatz derselben Spalte, in dessen vorletzter Zeile ist statt: Forderung zu lesen: Förderung einzelner Biblio theken; desgleichen auf Seite 8397, Spalte 1, Zeile 20 (6. Zeile im 3. Absatz): müßten, statt: mußten; auf Seite 8399, Spalte 2, Zeile 20, 21, ist in dem Worte inaswuoü das abgebrochene s einzufügen; auf Seite 8401, Spalte 1, Zeile 21 (vorletzte Zeile des 3. Ab satzes) ist das Wort: Fehlern in Anführung zu setzen: »Fehlern». Bcrkeger- oder Druckerfirma auf Ansicht-Postkarten. — In letzter Zeit wurden verschiedentlich durch Polizeibehörden Ansichtspostkarten beschlagnahmt, deren Inhalt, sowohl was die Abbildungen als auch den sonstigen Aufdruck betrifft, zu Bedenken keinen Anlaß geben konnte. So hatte, wie -Deutsches Steindruckgewerbe» mitteilt, eine Berliner Anstalt lediglich die eigene Firma auf die Ansichts postkarten gedruckt, es aber unterlassen, die Bezeichnung »Drucker oder -Verleger- vor ihre Firma zu setzen. Um einen maßgebenden Bescheid zu erhalten, reichte die Firma, die wiederholt durch Beschlagnahmen betroffen worden war, Strafantrag gegen sich selbst ein und bekam daraushin einen Strafbefehl, dessen Haupt teil folgenden Wortlaut hatte: »Auf Antrag der Königlichen Amtsanwaltschaft wird gegen Sie wegen der Beschuldigung, in nicht rechtsverjährter Zeit in Berlin es unterlassen zu haben, auf Druckschriften, welche zur Verbreitung bestimmt sind, nämlich Ansichtspostkarten, den Namen und Wohnort des Druckers und Verlegers, bzw. des Herausgebers zu nennen — Übertretung gegen ZZ 6, 19 Ziffer 1 des Reichspreffegesetzes vom 7. Mai 1874, wofür als Beweis mittel bezeichnet ist: 1. Ihre eigenen Angaben, 2. die Post karten Blatt 33, 40, 41 der Akten —, eine Geldstrafe von 5 und für den Fall, daß dieselbe nicht beigetrieben werden kann, eine Haftstrafe von einem Tage festgesetzt. -Zugleich werden Ihnen die Kosten des Verfahrens auf gelegt.- Gegen diesen Strafbefehl hatte die Firma Berufung eingelegt. Das Amtsgericht Berlin Mitte bestätigte indessen den Strafbefehl. Um in dieser vielumstrittenen Frage Klarheit zu schaffen und ein höchstinstanzliches Erkenntnis herbeizusühren, soll im Aufträge des Verbandes Deutscher Steindruckereibesitzer, Abteilung Fach verband, in Verbindung mit dem Bunde der Lichtdruckanstalten, sowie dem Schutzverbandc für die Postkartenindustrie der Prozeß bis in die höchste Instanz durchgesührt werden. Demgemäß hat die Firma gegen die oben mitgeteilte Erkenntnis Berufung eingelegt. Sie wird dabei von Herrn Justizrat Holz, Berlin, vertreten. Sollte wider Erwarten das amtsgerichtliche Erkenntnis be stätigt werden, so wäre eine schwere Schädigung der gesamten Ansichtspostkarten-Ausfuhr die Folge. Zu dieser Frage soll auf einer am 1. September 1908, abends 8 Uhr, im Hause des Kaufmännischen Vereins, Leipzig, statt- findenden, vom Verbände Deutscher Steindruckereibesitzcr, Abteilung Fachverband, dem Schutzverband für die Postkartenindustrie, dem Bunde der Lichtdruckanstalten einberufenen Protestversammlung Stellung genommen werden. (Papicrztg. nach: Deutsches Steindruckgewerbe.) 80. Versammlung, deutscher Ratursorscher und Ärzte. (Vgl. Nr. 176 d. Bl.) — Die 80. Versammlung deutscher Naturforscher und Ärzte wird in den Tagen vom 20. bis 26. September 1908 in Köln am Rhein stattfinden. Vor zwanzig Jahren wurde dort die 60. Versammlung abgehalten. Die damaligen Teilnehmer werden sich des regen wissenschaftlichen Lebens sowie der von echt rheinischer Gemütlichkeit und Fröhlichkeit getragenen geselligen Ver anstaltungen erinnern. Die seit Jahren durchgeführte Vereinigung mehrerer verwandter Fächer wurde auch diesmal beibehalten. Haupt vorsitzenden ist Professor Or. Wettstein v. Westersheim- Wien, das Amt des Schatzmeisters hat Verlagsbuchhändler Karl Friedrich Lampe-Leipzig inne, während zu Geschäftsführern Professor vr. Tilmann und Stadtverordneter Chemiker Kyll, beide in Köln, ernannt worden sind. Außerdem fungieren wissenschaftliche Sekretäre, und zwar bei der naturwissenschaftlichen Hauptgruppe Professor vr. Rassow-Leipzig, bei der medizinischen Hauptgruppe Professor Or. Wilms-Leipzig. Das in Verbindung mit der Einladung der Stadt Köln er schienene Programm der wissenschaftlichen Verhandlungen ist überaus reichhaltig und bedeutsam. Die naturwissenschaftliche Hauptgruppe unter dem Vorsitze des Professors Or. Pank-Berlin ist in 13 Abteilungen gegliedert, während die medizinische Haupt gruppe unter dem Vorsitze des Professors vr. Sudhoff-Leipzig 18 Abteilungen umfaßt. Die allgemeinen Sitzungen sowie die Gesamtsitzung beider Hauptgruppen finden im großen Saale des Gürzenich statt; da gegen tagen die einzelnen Abteilungen der beiden Hauptgruppen in den Auditorien der Handelshochschule und der Königlichen Maschinenbauschule, sowie in einigen anderen wissenschaftlichen Instituten. Mit der Versammlung in Köln ist eine Ausstellung natur wissenschaftlicher und medizinisch-chirurgischer Gegenstände sowie chemisch-pharmazeutischer Präparate und naturwissenschaftlicher Lehrmittel verbunden, die in erster Linie Neuheiten der letzten Jahre auf diesem Gebiete umfassen soll. Die Ausstellung findet in der Königlichen Maschinenbauschule statt. Ein Katalog soll über die Beschickung der Ausstellung berichten. Die Stadt Köln wird allen Teilnehmern an der Versamm lung deutscher Naturforscher und Arzte einen wissenschaftlichen Führer durch Köln und Umgebung als eine bleibende Erinnerung überreichen lassen. Auch ein eigenes Postamt soll in der König lichen Maschinenbauschule eingerichtet werden, das zur Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefen, sowie zur Annahme von Telegrammen und zum Verkaufe von Postwertzeichen geöffnet sein wird. (Nach: Leipziger Zeitg.) Personalnachrichten. * OrdenSauSzeichnung. — Seine Majestät der König von Italien hat dem Verlagebuchhändler Herrn Hermann Stilke, in Firma Georg Stilke, Berlin-Hamburg, das Ritterkreuz des Ordens der Italienischen Krone verliehen. * Hostitet. — Herr Karl Büchner in Darmstadt, In haber der Firma Karl Büchner vorm. Hofbuchhandlung von A. Klingelhocffer, ist von Seiner Königlichen Hoheit dem Groß herzog zum Hofbuchhändler ernannt worden.
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