Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.12.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.12.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19081205
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190812057
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19081205
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1908
- Monat1908-12
- Tag1908-12-05
- Monat1908-12
- Jahr1908
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 283, 5. Dezember 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 14189 besondere auch für die technischen Arbeiter zu. Dann wird aber weiter viel zu wenig beachtet, das; die illustrierten Zeitschriften in der Regel nur einmal wöchentlich erscheinen. Sie müssen aber Bureau und Personal genau so bezahlen, wie der Ver leger einer Tageszeitung, der stets auf dem Arbeitsmarkt in Wettbewerb mit ihnen ist. Die Möglichkeit, Personal, Bureauräume, Beleuchtungskosten usw. auszunutzen, ist hier also viel geringer, oder, wenn man will: die Unkosten sind relativ viel höher als bei der Tagespresse. Darauf nimmt der Gesetzgeber aber gar keine Rücksicht: im Gegenteil, die illustrierten Wochen schriften haben von vornherein 10 Prozent Steuern zu zahlen! Ulkr trägt die Inseratenstkuer? Diese Steuern sind, wenn man das normale Verhältnis der Jnserateneinnahme zum Gewinn in Betracht zieht, so enorm, daß man keineswegs übertreibt, wenn man behauptet, daß eine Steuer von 10 Prozent vom Jnseratenumsatz einen Be trag ausmacht, der bei manchen Verlegern größer sein wird als der Gewinn, bei manchen Verlegern aber den vollen Gewinn absorbieren wird. Davon, daß der Zeitschriftenverleger eine solche Belastung tragen kann oder tragen will, ist natürlich gar keine Rede. Er muß also unter allen Nmänden den Versuch wagen, die Steuer abzuwälzen. Daran denkt ja nun auch zunächst der Gesetzgeber: Denn der Verfasser des Entwurfs erklärt aus drücklich, daß die Steuer gar keine Besteuerung der Inserate, sondern eine Besteuerung des Inserenten sein will. Der Verleger soll nur die Steuer erheben und für die Steuer haften, aber man erwartet, daß sie auf den Inserenten abgewälzt wird. Der ganzen Rechtskonstruktion des Gesetzes liegt die naive Anschauung zu grunde, daß die Steuer stets derjenige trägt, den der Gesetzgeber Entwurfs scheint gar kein Zweifel daran zu sein, daß, wenn der Gesetzgeber den erwünschten Steuerträger ausdrücklich im Gesetz bezeichnet, dieser und kein anderer dann auch wirklich von der Steuer belastet wird. Strarrfragrn fiud Zllachllragkn. Teurer oder schlechter? Der Verfasser des Entwurfs vergißt, daß Steuerfragen keine Rechtsfragen, sondern wirtschaftliche Machtfragen sind. Wir werden nachher zeigen, daß in vielen Fällen eine Abwälzung der Jnseraten- steuer überhaupt nicht möglich sein wird, daß trotz des ausdrück lichen Dekrets des Gesetzgebers vielfach der Verleger die Steuer wird tragen müssen. Aber, wie wir bereits ausführten, der Wille, die Steuer abzuwälzen, ist vorhanden. Jedoch, muß denn die Ab wälzung auf den Inserenten geschehen? Man vergißt, daß gerade bei den illustrierten Zeitschriften die Möglichkeit bleibt, die Steuer direkt und indirekt auf den Abonnenten abzuwälzen. Man wird zunächst vielfach den Abonnementsbetrag erhöhen oder man wird für das bisherige Geld dem Publikum ein schlechteres Blatt liefern. Aber gerade darin lüge ein sehr schwerer, kultureller Schaden. Wir wollen den Zeitungen nicht zu nahe treten, wir schätzen durchaus das große und berechtigte Kulturwerk, das die Tageszeitungen vollbringen, aber für die gemütliche Erziehung des Volks spielt die illustrierte Zeitschrift doch eine außerordentlich große Rolle. Man denke daran, daß Kinder, Heranwachsende, namentlich die Frauenwelt, d. h. zu einem großen Teil weite Kreise, an die die Tagespresse nur in bedingtem Umfange heran kommt, zu den ständigen Lesern der illustrierten Presse gehören. Die alten guten deutschen Familienzeitschriften sind schon seit Beginn des vorigen Jahrhunderts in den Familien eingebürgert, sie sind beliebte und sehnlichst erwartete Gäste, ebenso auf dem Gutshof, fern von der großen Verkehrsstraße, wie in den Man sarden und den Palästen der Großstadt. Lnlturwerk der iltostrierlru Vrrssk. Die illustrierte Presse Deutschlands ist zu einem Bildungs und Unterhaltungsmittel allererster Ordnung geworden, — in ihre Hand ist namentlich die Geschmacksveredelung gegeben, und wenn besonders unsere Kunstzeitschriften auf die technische Unvollkommen heit früherer Tage zurückkehren bezw. die technische Vollkommenheit Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7V. Jahraanq. ausnützen müßten, um mehr Fabrikware als bisher zu liefern, so würde dies für die Heranbildung des Geschmacks, sowohl lite- Knllßmtschriften. Ausländischer Mett- liewrrd im Inland. Jedoch, wenn es schon im allgemeinen schwer halten wird, in dieser Weise zu prozedieren, so wird dieser Weg ganz un gangbar für die vornehmen Kunstzeitschriften. Ihre ganze Existenzberechtigung beruht ja darauf, daß sie die beste Kunst populär zu machen suchen. Hier, wie in vielen andern Fällen, wird man den Weg gehen, die Abonnementspreise zu erhöhen. Das bedeutet zunächst eine wesentliche Belastung des Leser publikums und verteuert ihm eine liebgewordene geistige Kost. Vor allem aber — und das ist viel zu wenig berücksichtigt worden — wird dadurch den ausländischen Zeitschriften in Deutsch land die Konkurrenz erleichtert. Dabei kommen hauptsächlich wieder Modejournale, Kunstzeitschriften und solche illustrierte Zeit schriften in Betracht, bei denen der fremdsprachliche Text den Wert der Blätter für den deutschen Leser nicht beeinträchtigt. Unser Mettlikwrrb im Ausland. flrrluke in OKrrrrich und Amerika. Anderseits wird den deutschen Zeitschriften durch die Jnseratensteuer im Ausland die Konkurrenz erschwert. Österreich- Ungarn bietet heute für reichsdeutsche Zeitschriften noch immer ein großes Absatzgebiet. Gewisse Erschwerungen bestehen hier allerdings bereits, indem der hohe Schutzzoll die Einfuhr von Prospekten und anderem Propagandamaterial nach Österreich er schwert. Die neue Zollgesetzgebung beginnt ohnehin gerade in Österreich-Ungarn den deutschen Zeitschriften schon recht fühlbar zu werden. Der industrielle Aufschwung, der jenseits der schwarzgelben Grenzpfähle unter dem Zollschutz einsetzte, bat dort Großinserenten in erheblicherem Maße als bisher ge schaffen. Dieser Jnserentenstamm erleichtert natürlich die Ent stehung besonderer österreichischer Familienzeitschriften. Amerika bot früher glänzende Absatzgelegenheit; doch ist dort durch den Schutzzoll und vor allem durch das Oop^rigcht, den deutschen Zeitschriften vielfach der Weg versperrt. Die Konkurrenzverhält nisse werden natürlich bei einer Abonnementserhöhung noch weiter verschlechtert. Nun ist allerdings im Gesetz vorgesehen, daß ausländische Zeitschriften auch besteuert werden können. Aber damit ist der Gesetzgeber immer von der Voraussetzung aus gegangen, daß der deutsche Inserent die Steuer trägt. An die Möglichkeit einer Abonnementserhöhung und der dadurch ein tretenden Erschwerung der Konkurrenz hat er gar nicht gedacht. Giufnliroerliot grgru ausländische Zeitschriften. Doch wie denkt sich denn der Gesetzgeber überhaupt eine Besteuerung fremdländischer Zeitungen? Am besten Ende sind werden unsere Zollverträge kaum zulassen, oder das Ausland wird zu unserem Schaden unser kulturfeindliches Beispiel nachahmen. Die deutschen Zeitschriftenverleger ziehen es aber ohnedies vor, ihre Erfolge im ehrlichen Wettbewerb mit dem Auslande zu erzielen, und lehnen es ab, nach dem Zoll schutzmann zu rufen, der den unbequemen Konkurrenten aus- weisen soll. Aliwälruug auf den Kuchhaudel. Ein weiterer Gesichtspunkt, der erwähnt werden muß: die illustrierten Zeitschriften werden heute zu einem nicht unerheb lichen Teil durch den Buchhandel vertrieben. Um die Abonnementserhöhung nicht allzu fühlbar zu machen oder um sie vielleicht ganz zu vermeiden, werden die Verleger- einfach dazu übergehen, dem Sortimentsbuchhändler seinen Rabatt zu verkürzen. Der Sortimentsbuchhandel schreit heute schon, und vielleicht mit Recht, über die geringe Entschädigung, die er für sein Risiko und seine Dienste bekommt. In Zukunft wird dieser Ver- 184V
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder