Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.09.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-09-10
- Erscheinungsdatum
- 10.09.1900
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19000910
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190009104
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19000910
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1900
- Monat1900-09
- Tag1900-09-10
- Monat1900-09
- Jahr1900
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
6698 Nichtamtlicher Teil. Thonerde oder Schwefelerde machte. Eines Tages nun kam eine Frau in das Atelier Finiguerras und legte ein Paket feuchter Wäsche auf den Werktisch des Meisters ohne darauf zu achten, daß auf der Stelle eine zum Niellieren fertige Platte lag. Als nach Verlauf einiger Zeit die Frau das Paket wieder aufnahm, bemerkte Finiguerra zu seinem Erstaunen, daß die ganze Gravierung auf der feuchten Wäsche abgedruckt war. Cr wiederholte sofort den Versuch, zuerst mit anderer Wäsche, dann mit feuchtem Papier, das er mit einem Stiick Zeug bedeckte und mit dem Daumen fest aufdrückte; hierauf nahm er Wollstoff und bediente sich an Stelle des Daumens einer Holzrolle, um einen stärkeren Druck ausüben zu können, nachdem er das Niellum durch eine Farbmischung ähnlich unserer Druckerschwärze ersetzt hatte. Weitere Versuche und Erfolge wiesen auf die Wichtigkeit dieser Erfindung, den Druck von Metallplatten, hin, und das Verfahren fand sehr bald allgemeine Verbreitung. Im weiteren Verlaufe dieses ganz besonders interessanten Abschnittes sührt uns der Autor die Entwickelung des Kupferstichs in seinen Hauptmomenten vor; wir finden wiederum die hervor ragenden und bahnbrechenden Leistungen deutscher Künstler wie Schongauer, Dürer rc. entsprechend gewürdigt, ferner die Schulen anderer Länder, namentlich Holland und vor allem Frankreich, von dem eigenartigen geistreichen und satirischen Callot und seinen Vorgängern bis zu dem durch die Zartheit, Eleganz und Lieblichkeit ihrer unvergleichlich schönen Illustrationen und Gravüren aus den französischen Büchern des achtzehnten Jahrhunderts so bekannten und geschätzten Künstlern, wie Gravelot, Cochin, Eisen, Moreau, Fragouard und vielen anderen, eingehend behandelt. Die Zeit nach dem achtzehnten Jahrhundert hat Rouveyre etwas kurz abgethan, und auch die neuere und neueste Zeit ist, wohl unter der Befürchtung, die Ausführungen zu weit ausdehnen zil müssen, nur oberslächtich gestreift worden; die vorhandene Litteralur ist nicht vollständig und gleichmäßig genug ausgezeichnet. Im Anschluß hieran beschäftigt sich der Verfasser mit den unterschiedlichen Merkmalen und -Ltats-, die den Wert von -Gravüren» und Büchern mit solchen bestimmen, ferner mit der Technik der einzelnen Herstellungs- und Reproduktions-Verfahren, um dann weiter zu einer Zusammenstellung der von den Ama teuren und Bibliophilen bevorzugten illustrierten Werke überzugehen. Bekanntlich begnügt sich der Sammeleifer mancher Bibliophilen nicht damit, lediglich ein Exemplar dieses oder jenes illustrierten Werkes zu besitzen, man trachtet vielmehr danach, ein Exemplar, das sich durch irgend eine Abnormität auszeichnet oder gar nur ein mal vorhanden ist, in seinen Besitz zu bringen. Exemplare mit ersten Abdrucken der Bilder vor oder nach der Schrift, mit Er satzbildern auf China- oder Japanpapier, niit kolorierten Bildern oder gar mit Origtnal-Aguarellen rc. spielen eine große Rolle und werden dementsprechend bewertet. Diese oft übertriebene Sammel wut, der die Nachwelt allerdings auch Dank schuldig ist, ver anlaßt mich, noch einige Worte über die am Schlüsse dieses so anregenden Bandes erwähnte -Illustromavis» zu verlieren. Die Suchr, selbst Bücher zu illustrieren, d. h. alles an Illustrationen, Portraits rc. zu sammeln, was mit dem Inhalt irgend eines Werkes in irgend einem Zusammenhänge sieht und das Ganze zu einem Werk zu vereinigen, ist namentlich in Frankreich zu Hause und treibt dort oft die wunderbarsten Blüten. Sowie man einerseits die Ausdauer und Opferwilligkeit bewundern mutz, muß man anderseits die armen Verblendeten selbst, die von dieser Manie befallen sind, bedauern, denn nicht selten opfern sie ihr ganzes Vermögen, um ihr Ziel zu erreichen. So erzählt der Verfasser von einem Novsisur Oüarlss-Iiravsois ^Iliot cls Nusssz', virsotsur ckss clouavss in Montpellier, der von einer solchen leiden schaftlichen Verehrung der Werke von Naclams äs Lsvigus befallen war, daß er ein Exemplar ihrer -lsttrss», Ausgabe Olrouvslls, zu einem wahren Museum ausgestaltete. Alles was er an Minia turen, Ortginalzeichnungcn, Portraits, Autographen rc. rc., direkt oder indirekt auf den Gegenstand seiner Verehrung bezüglich, auf finden konnte, kaufte er zu jedem Preise und klebte es in das Exemplar von LlE. tlg Lsviguss Briefen. Konnte er irgend ein Original nicht erlangen, was ihn übrigens aufs höchste betrübte, dann ließ er auf seine Kosten ein Faksimile Herstellen; in ganz Frankreich reiste er umher, durchstöberte alle Schlösser rc., um weiteres Material zu finden, und starb schließlich in Verzweiflung, als er sein ganzes Vermögen geopsert hatte und sich gezwungen sah, seine Schätze zu verkaufen. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Nachdruck. (Nachdruck verboten.) — Wegen unberechtigten Nachdruckes des im Verlage von F. E. C. Leuckart in Leipzig erschienenen Liedes von Koschat -Verlassen bin i- ist vom Landgerichte II in Berlin der Aerlagsbuchhändler Alfred Michow in Charlottcnburg zu 600 >7 Geldstrafe und außerdem zur Zahlung einer Buße von 300 an ^ 210, 10. September 1900. Leuckart verurteilt worden. Der Nachdruck ist erfolgt in der Michow - Hummelschen -Musikalischen Volksbibliothck». Michow behauptete in der Hauptverhandlung, der Text und die Komposition des Koschatschen Liedes seien nicht mehr neu, sondern beide seien nach alten Mustern gebildet. Festgestellt wurde jedoch, daß die Koschatsche Komposition nur fünf Töne mit einem Volksliede gemein hat. Dagegen hat das Michow-Hummelsche Lied nur die vier einleitenden Takte für sich original; alles klebrige ist dem Koschatschen Liede sehr ähnlich gesetzt, sogar die Begleitung. — In seiner Revision behauptete der Angeklagte, das strafrechtliche Bewußtsein der Widerrechtlichkeit sei nicht festgestellt, und die Feststellung, daß der Nachdruck mit Vorsatz ausgeführt sei, sei nicht begründet; auch sei nicht festgestellt, daß er, der Angeklagte, gewußt habe, daß Leuckart das alleinige Verlagsrecht des Koschat schen Liedes habe. — Das Reichsgericht verwarf am 7. d. M. die Revision. Es sei genügend festgestellt, daß das Koschatsche Lied eine Originalkomposition sei, und daß der Angeklagte Kennt nis davon hatte, daß Leuckart das alleinige Verlagsrecht habe. Von einer anderen Firma habe der Angeklagte allerdings das Recht zur Benutzung der Violin-Komposition erworben, nicht aber das Recht, die Lied-Komposition zu benutzen. Vom Reichsgericht. Frauen-Nachtarbeit im Zeitungs betriebe. (Nachdruck verboten). — In der Expedition eines Berliner Blattes wurden abends nach 8 Uhr Frauen mit dem Falzen der Zeitungsnummern beschäftigt. Die Staatsanwaltschaft erblickte hierin eine llebertretung der Gesetzesvorschrift, die die Nacht arbeit von Arbeiterinnen in Fabriken (in der Zeit von 8^ Uhr abends bis Sftz morgens) verbietet (Gewerbeordnungs-Novelle voni 1. Juni 1881), und erhob Anklage gegen den Vorsteher der betreffenden Zeitungsexpedition. Das Landgericht I in Berlin hat den Angeklagten jedoch freigesprochen, weil nn vorliegenden Falle von einem Fabrikbetrieüe keine Rede sein könne, da die Zeitung auch ohne die Thätigkeit der Frauen bereits verkausssähig gewesen wäre. Festgestellt ist, daß die Frauen die einzelnen Nummern so bekamen, wie die Zeitungsverkäufer und Leser sie erhalten. Sie hatten diesen Exemplaren nur noch eine Geschäftsempfehlung bei zufalzen und sie nochmals zu knicken, sowie mit einem Kreuzbande zu versehen. — Gegen die Freisprechung hatte der Staatsanwalt Revision eingelegt. — Der Reichsanwalt erklärte diese in der Verhandlung vom 7. d. M. für begründet und beantragte die Aufhebung des Urteils. Auf das Fabrikprodukt komme es nicht an, so führte er aus, sondern darauf, ob wirklich Fabrikbetrieb oorliege. Es sei zu untersuchen, ob das Verlagsgeschäft ganz unabhängig von der Druckerei war, also ob die Frauen für die Druckerei oder für das kaufmännische Geschäft arbeiteten. — Ge mäß diesen Ausführungen hob das Reichsgericht das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Post. — Der Deutsche Rcichsanzeiger bringt folgende Bekannt machung: Das Deutsche Postamt in Tschifu nimmt fortan am Zeitungs-, Postanweisungs- und Paketdienste teil. Die Bedingungen und Taxen sind die gleichen wie im Verkehr mit dem Deutschen Post amt in Schanghai. Berlin V7., 31. August 1800. Der Staatssekretär des Reichs- Postamts. von Podbietski. Urheberrechtsschutz zwischen Italien und Paraguay. — Nachdem der Präsident des Freistaats Paraguay unterm 16. Mai d. I. den Beitritt Italiens zu dem südamecikanischen Vertrage über den Schutz des geistigen Eigentums an Werken der Litteratur und Kunst anerkannt hat, ist der genannte Vertrag durch königlich italienische Verordnung vom 20. Juli d. I. aus die Beziehungen zwischen Italien und Paraguay für anwendbar erklärt worden. (OlaLrotta uktioiaks vom 23. August 1800.) Prachtalbum. — Die Fachzeitung »Der Confectionär- bringt folgende Beschreibung des Prachtalbums, das die Brooklyner Sänger Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser überreicht haben. Das Innere des Albums besteht aus zwei massiven Silberplatten. Diese bilden vier Seiten, auf deren erster die Jahreszahlen 1850— 1800 an das goldene Jubiläum des Nordöstlichen Sängerbundes erinnern. Durch Bandschleisen verbunden sieht man die deutsche und die amerikanische Flagge, sowie das amerikanische und das deutsche Wappen; darüber eine lorbeerumrahmte Lyra, das Abzeichen des Nordöstlichen Sängerbundes; die ganze sym bolische Gruppe ist in farbiger Emaille ausgeführt. Die zweite Seite dieser Silberplatte zeigt die in gotischer Schrift ausgeführte Danksagung und Widmung. Während die in Emaille ausgesührten Initialen die amerikanischen Farben zeigen, sind diejenigen in der lleberschrist der aus der folgenden Seite wiedergegebenen vollen Partitur und des Textes des Kaiserpreis- Liedcs in den deutschen Farben gehalten. Schrift- und Noten-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder