Dienstag, den 4. Mai 1915. Umschlag zu 101. '// hiermit erlauben wir uns erneut üarauf aufmerksam zu machen, daß wir zweck» L/ Erleichterung des Geschäftsverkehrs mit uns bereits seit vielen Jahren Postkarten unü Briefumschläge ? mit unserer flöreste beöruckt führen und solche auf verlangen zu folgenden Preisen abgebear Postkarten (ohne Marke) ,00 Stück für 75 Pf., 500 Stück für z rn. 25 Pf. öriefumschläge ») in 4' gelb lI2'/r:l5^/r cm) ISS Stück für 75 Pf., 500 Stück für A m. 25 Pf. d) in 4' weiß f!2!4:15)4 cm) 100 Stück für 85 Pf., 500 Stück für Z M. 75 Pf. c) in Voppet'4'weiß flb: 25 cm) 100 Stück für 1 M. 75 Pf., 500 Stück für 7 Mark 50 Pf. wir bitten zu verlangen. Geschäftsstelle -es Sörsenvereins -er Deutschen Duchhän-ler zu Leipzig. Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilfenschaft ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt in den Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband ein, E-, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgenossen — der eigenen Lage — zu wirken und ^ ^ den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Halt in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Der Deutschnationalen Buchhandlungsgehilfenschaft gehört ohne weiteres jeder im Buchhandel oder in verwandten Zweigen beschäftigte Gehilfe ohne örtlichen Sonderbeitrag an, der Mitglied des D. H. V. ist. Der D. H. V. umfaßt z. Zt. über 150000 Mitglieder, darunter etwa 5000 vom Buchhandel und verwandten Geschäftszweigen, Verbandsbeitrag M. l.50 monatlich. Neben einer großzügigen sozialpolitischen Tätigkeit zugunsten sozialer Reformen für den ganzen Stand dient der D. H. V. der Fürsorge für seine Mitglieder durch besondere Wohlfahrtseinrichtungen: Die Stellenvermittlung für den Buchhandel Besetzung offener Stellen mit Gehilfen in Kenntnissen und Fähigkeiten je nach Bedarf und Gehalt, den Gehilfen zur Er langung geeigneter Stellungen in gutberufenen Geschäftshäusern des In- und Auslandes. Die V^sicherun^gegen^ SttllenlEE^ bietet den Mitgliedern Hilfe in Fällen unverschuldeter Not. Die bietet Veranlassung zum Sparen beliebiger Beträge ganz nach Maßgabe der Verhältnisse jedes einzelnen. 4^ Zinsen. Die Deutschnationale Kranken- und Begräbniskaffe öb'n7LILu7.°rsuchu„g'L Sie gewährt Freizügigkeit in ganz Europa und befreit ihre Mitglieder von der Beitragspflicht zu Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen. Kein Kassenarztzwang. Höchstleistung: 52 Wochen freie ärzliche Behandlung, Arzneien, Heilmittel, 35 Mark wöchentliches Krankengeld, 300 Mark Begräbnisgeld. Verpflegung in einer höheren Krankenhausklasse. Mit gliederzahl: 70000. Vermögen: 850000 Ä^ark. Summe der Kassenleistungen seit 1899 rund 5'/z Millionen Mark. Daneben bietet die Gelegenheit, auch der Familie die Segnungen einer ausreichenden Krankenver sicherung zuzuwenden. Keine ärztliche Aufnahmeuntersuchung. Weitere Einrichtungen: Rechtsschutz, Auskunftei, Abteilung für Lehrlinge, Studien- und Ferienfahrten, Unterrichts- und Fortbildungsgelegenheiten, Höhere Landels-Lehranstalt, Büchereien, standesgemäßer und gesellschaftlicher Anschluß in 1300 Ortsvereinen des In- und Auslandes usw. Familienversicherung Verbandssatzungen, Stellenvermittlungspapiere, Satzungen der Kranken- und Begräbniskasse wie der Familien-Versicherung umsonst durch die GeWstrstellc der JeiltsWtiMleii BiiWidlMMhilseiWst, LeWg?L7°L'"